Strafverfahren wegen Lebensschutz - neue Strafanzeige
- Eintrag bei gloria.tv zum Strafverfahren wegen
Volksverhetzung -
(Kirche zum Mitreden, 06.08.2016)
Eintrag v. 01.08.2016 bei gloria.tv -
https://gloria.tv/text/GGr9mbLwSrxxV7LRe5FhY4bPE
In dem Strafverfahren
gegen mich wegen Lebensschutz habe ich heute folgenden Text an
Frank Rebmann, Staatsanwaltschaft Heilbronn, 07131 64 36990, sowie
nachrichtlich an zahlreiche weitere "Justiz"-Stellen per Fax
verschickt.
Wegen der NRW-Befangenheit kam als Ermittlungsgruppe nur eine
Staatsanwaltschaft außerhalb NRW in Frage. Da
ich in Heilbronn ebenfalls bestens bekannt bin, wurde der
dortige Frank Rebmann angeschrieben:
"Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen" (Apostelgeschichte
5,29).
"Wie das Ziel, das die Kirche anstrebt, weitaus das erhabenste ist,
so ist auch die ihr innewohnende Gewalt hervorragend über jede
andere; sie ist weder geringer als die bürgerliche Gewalt, noch
dieser in irgend welcher Weise untergeben. [...] Man muss Gott mehr
gehorchen als den Menschen" (Papst Leo XIII., Enzyklika "Immortale
Dei", 1885).
»Es war ja gar kein Zweifel, dass die Bischöfe Mexikos in voller
Einmütigkeit alles ihnen nur immer Mögliche versuchen würden, um die
Freiheit und die Würde der Kirche zu schützen. [...] Dann
legten sie dem Volke die Lehre von der göttlichen Verfassung der
Kirche dar und ermahnten dasselbe an seine Pflicht, standhaft in der
heiligen katholischen Religion auszuharren und "Gott mehr zu
gehorchen als den Menschen"« (Papst Pius XI., Enzyklika "Iniquis
afflictisque", 1926).
Wer sich zu der Ansicht bekennt, die Kirche sei dem Staat
unterworfen, der ist ein Häretiker, und als solcher kein Mitglied
der Kirche (H. Jone, Katholische Moraltheologie).
"Nach dem überzeugenden Gutachten des Sachverständigen Herrn Dr.
Kivi vom 14.01.2005 ist bei Herrn Lingen eine manifeste seelische
Erkrankung nicht feststellbar. Das gilt gleichfalls für eine
geistige oder seelische Behinderung" ("Amtsgericht Dorsten", 4 XVII
L 152).
"Beim Angeklagten (Pater Lingen) fällt schwer eine Unrechtseinsicht
festzustellen. Das ergibt sich daraus, dass er grundsätzlich der
Auffassung ist, dass göttliches Recht höher einzuschätzen ist, als
weltliche gesetzliche Bestimmungen" ("Amtsgericht Dorsten", Az. 7 Ls
- 29 Js 74/08 - 43/11, "Urteil").
»Tauf- u. Geburtsurkunde wird durch den Angeklagten (Pater Lingen)
dem Gericht vorgelegt sowie Bescheinigung seiner Firmung. Abitur -
Musik etc. alles 1. Bischöfliche Bestätigung von Wolfgang Haas
[Protokollfehler: "Carst"] - ich war Priesterkandidat - mein Diplom«
("Amtsgericht Dorsten", Az. 7 Ls - 29 Js 74/08 - 43/11, "Protokoll
der Hauptverhandlung").
"Gemäß can. 1050 CIC n. 1 müsste er (Pater Lingen) die gemäß can.
1032 § 1 erforderliche fünfjährige Studienzeit nachgewiesen haben.
Hierzu ist nichts ersichtlich. Mithin ist anzunehmen, dass der
Angeklagte die Studien nicht geleistet hat" ("Amtsgericht Dorsten",
Az. 7 Ls - 29 Js 74/08 - 43/11, Falschgutachten von
"Kirchenrechtler" Thomas Schüller).
"Lieber Herr Lingen, Unser Archivar hat im Archiv nachgeschaut: Ihr
Diplom ist als Kopie dort abgelegt und ist somit echt. Es gibt auch
Unterlagen, dass sie bei uns ihr Studium abgeschlossen haben. Bei
uns hat aber unseres Wissens nie jemand nachgefragt von der BRD
Behörde" (Martin Rohrer, "Regens von Priesterseminar St. Luzi",
"Theologische Hochschule Chur", 09.12.2015).
"Nach dem rechtskräftigen Urteil des für Sie (Pater Lingen)
zuständigen Amtsgerichts Dorsten vom 27.09.2012, Az. 7 Ls - 29 Js
74/08 - 43/11, sind Sie im Zusammenhang mit der Selbstzuschreibung
theologischer Qualifikationen und Titel als schuldunfähig anzusehen"
("Staatsanwaltschaft Essen", 29 Js 835/14).
"Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif" (Wolfgang
Neskovic).
"Wollt Ihr den totalen Maas?" (compact-online.de).
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Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Unbekannt.
Begründung: Thomas Kutschaty von "Justizministerium
Nordrhein-Westfalen", Dienstaufsicht von "Staatsanwaltschaft Essen",
hat ein Strafverfahren gegen mich führen lassen wegen angeblicher
"Volksverhetzung" (29 Js 430/16). Allerdings wurde mir in dieser
Sache bis heute nur a) das "Tatdatum" (05.04.2016) und b) der
"Tatort" (Dorsten) mitgeteilt. D.h. es konnte immer nur spekuliert
werden, welche "Straftat" denn eigentlich begangen wurde - und
trotzdem sollte ich dazu auch noch "vernommen" werden! Allerdings
hat Kutschaty nun auf jede "Vernehmung" verzichtet und mir mit
Briefdatum 11.07.2016 nur kommentarlos mitteilen lassen, dass das
Strafverfahren "gemäß § 153 Abs. 1 der Strafprozessordnung mit
Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts eingestellt" worden ist.
Aus dieser völligen Unterschlagung sämtlicher Beweise für, ja
überhaupt nur Hinweise auf irgendwelches strafbare Verhalten muss
geschlossen werden, dass auch dieser "Strafprozess" - so wie
*immer*! - nur eine Maßnahme zur Einschüchterung resp. Ausrottung
der römisch-katholischen Kirche ist. Der Anzeigeerstatter gegen mich
hat sich zu diesem Zweck der falschen Verdächtigung gegen mich
schuldig gemacht, strafbar gemäß § 164 StGB. Wird diese Feststellung
nicht fristgerecht mir gegenüber klar widerlegt, wird sie
unanfechtbar endgültig rechtskräftig. Diese Widerlegung muss mir bis
zum 15.08.2016 schriftlich vorliegen. Eine argumentationslose resp.
widerlegbare Zurückweisung dieser Feststellung wiederum hat nur
bestätigende sowie schuldmehrende Rechtswirkungen.
Insbesondere muss zwingend darin schlüssig erklärt werden, inwiefern
die Anschuldigungen überhaupt als zureichende Hinweise auf eine
Straftat gewertet werden konnten. Wird diese schlüssige Erklärung
nicht geleistet, ist der Straftatbestand der Verfolgung Unschuldiger
gemäß § 344 StGB vollumfänglich erfüllt. Auf § 6 VStGB wird Bezug
genommen. Nach Ablauf der Frist werde ich über diese neuen Maßnahmen
von "Staatsanwalt" / "Richter auf Probe" Rudolf Jakubowski und Co.
öffentlich berichten.
Dorsten, 01.08.2016, Pater Rolf Hermann Lingen (authentizifiert via
epost.de), Goldbrink 2a, 46282 Dorsten - www.pater-lingen.de
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