Strafverfahren wegen Lebensschutz - neue Strafanzeige

- Eintrag bei gloria.tv zum Strafverfahren wegen Volksverhetzung -
(Kirche zum Mitreden, 06.08.2016)
Eintrag v. 01.08.2016 bei gloria.tv - https://gloria.tv/text/GGr9mbLwSrxxV7LRe5FhY4bPE


In dem Strafverfahren gegen mich wegen Lebensschutz habe ich heute folgenden Text an Frank Rebmann, Staatsanwaltschaft Heilbronn, 07131 64 36990, sowie nachrichtlich an zahlreiche weitere "Justiz"-Stellen per Fax verschickt.
Wegen der NRW-Befangenheit kam als Ermittlungsgruppe nur eine Staatsanwaltschaft außerhalb NRW in Frage. Da ich in Heilbronn ebenfalls bestens bekannt bin, wurde der dortige Frank Rebmann angeschrieben:

"Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen" (Apostelgeschichte 5,29).

"Wie das Ziel, das die Kirche anstrebt, weitaus das erhabenste ist, so ist auch die ihr innewohnende Gewalt hervorragend über jede andere; sie ist weder geringer als die bürgerliche Gewalt, noch dieser in irgend welcher Weise untergeben. [...] Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen" (Papst Leo XIII., Enzyklika "Immortale Dei", 1885).

»Es war ja gar kein Zweifel, dass die Bischöfe Mexikos in voller Einmütigkeit alles ihnen nur immer Mögliche versuchen würden, um die Freiheit und die Würde der Kirche zu schützen. [...]  Dann legten sie dem Volke die Lehre von der göttlichen Verfassung der Kirche dar und ermahnten dasselbe an seine Pflicht, standhaft in der heiligen katholischen Religion auszuharren und "Gott mehr zu gehorchen als den Menschen"« (Papst Pius XI., Enzyklika "Iniquis afflictisque", 1926).

Wer sich zu der Ansicht bekennt, die Kirche sei dem Staat unterworfen, der ist ein Häretiker, und als solcher kein Mitglied der Kirche (H. Jone, Katholische Moraltheologie).

"Nach dem überzeugenden Gutachten des Sachverständigen Herrn Dr. Kivi vom 14.01.2005 ist bei Herrn Lingen eine manifeste seelische Erkrankung nicht feststellbar. Das gilt gleichfalls für eine geistige oder seelische Behinderung" ("Amtsgericht Dorsten", 4 XVII L 152).

"Beim Angeklagten (Pater Lingen) fällt schwer eine Unrechtseinsicht festzustellen. Das ergibt sich daraus, dass er grundsätzlich der Auffassung ist, dass göttliches Recht höher einzuschätzen ist, als weltliche gesetzliche Bestimmungen" ("Amtsgericht Dorsten", Az. 7 Ls - 29 Js 74/08 - 43/11, "Urteil").

»Tauf- u. Geburtsurkunde wird durch den Angeklagten (Pater Lingen) dem Gericht vorgelegt sowie Bescheinigung seiner Firmung. Abitur - Musik etc. alles 1. Bischöfliche Bestätigung von Wolfgang Haas [Protokollfehler: "Carst"] - ich war Priesterkandidat - mein Diplom« ("Amtsgericht Dorsten", Az. 7 Ls - 29 Js 74/08 - 43/11, "Protokoll der Hauptverhandlung").

"Gemäß can. 1050 CIC n. 1 müsste er (Pater Lingen) die gemäß can. 1032 § 1 erforderliche fünfjährige Studienzeit nachgewiesen haben. Hierzu ist nichts ersichtlich. Mithin ist anzunehmen, dass der Angeklagte die Studien nicht geleistet hat" ("Amtsgericht Dorsten", Az. 7 Ls - 29 Js 74/08 - 43/11, Falschgutachten von "Kirchenrechtler" Thomas Schüller).

"Lieber Herr Lingen, Unser Archivar hat im Archiv nachgeschaut: Ihr Diplom ist als Kopie dort abgelegt und ist somit echt. Es gibt auch Unterlagen, dass sie bei uns ihr Studium abgeschlossen haben. Bei uns hat aber unseres Wissens nie jemand nachgefragt von der BRD Behörde" (Martin Rohrer, "Regens von Priesterseminar St. Luzi", "Theologische Hochschule Chur", 09.12.2015).

"Nach dem rechtskräftigen Urteil des für Sie (Pater Lingen) zuständigen Amtsgerichts Dorsten vom 27.09.2012, Az. 7 Ls - 29 Js 74/08 - 43/11, sind Sie im Zusammenhang mit der Selbstzuschreibung theologischer Qualifikationen und Titel als schuldunfähig anzusehen" ("Staatsanwaltschaft Essen", 29 Js 835/14).

"Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif" (Wolfgang Neskovic).
"Wollt Ihr den totalen Maas?" (compact-online.de).

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Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Unbekannt.

Begründung: Thomas Kutschaty von "Justizministerium Nordrhein-Westfalen", Dienstaufsicht von "Staatsanwaltschaft Essen", hat ein Strafverfahren gegen mich führen lassen wegen angeblicher "Volksverhetzung" (29 Js 430/16). Allerdings wurde mir in dieser Sache bis heute nur a) das "Tatdatum" (05.04.2016) und b) der "Tatort" (Dorsten) mitgeteilt. D.h. es konnte immer nur spekuliert werden, welche "Straftat" denn eigentlich begangen wurde - und trotzdem sollte ich dazu auch noch "vernommen" werden! Allerdings hat Kutschaty nun auf jede "Vernehmung" verzichtet und mir mit Briefdatum 11.07.2016 nur kommentarlos mitteilen lassen, dass das Strafverfahren "gemäß § 153 Abs. 1 der Strafprozessordnung mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts eingestellt" worden ist.

Aus dieser völligen Unterschlagung sämtlicher Beweise für, ja überhaupt nur Hinweise auf irgendwelches strafbare Verhalten muss geschlossen werden, dass auch dieser "Strafprozess" - so wie *immer*! - nur eine Maßnahme zur Einschüchterung resp. Ausrottung der römisch-katholischen Kirche ist. Der Anzeigeerstatter gegen mich hat sich zu diesem Zweck der falschen Verdächtigung gegen mich schuldig gemacht, strafbar gemäß § 164 StGB. Wird diese Feststellung nicht fristgerecht mir gegenüber klar widerlegt, wird sie unanfechtbar endgültig rechtskräftig. Diese Widerlegung muss mir bis zum 15.08.2016 schriftlich vorliegen. Eine argumentationslose resp. widerlegbare Zurückweisung dieser Feststellung wiederum hat nur bestätigende sowie schuldmehrende Rechtswirkungen.

Insbesondere muss zwingend darin schlüssig erklärt werden, inwiefern die Anschuldigungen überhaupt als zureichende Hinweise auf eine Straftat gewertet werden konnten. Wird diese schlüssige Erklärung nicht geleistet, ist der Straftatbestand der Verfolgung Unschuldiger gemäß § 344 StGB vollumfänglich erfüllt. Auf § 6 VStGB wird Bezug genommen. Nach Ablauf der Frist werde ich über diese neuen Maßnahmen von "Staatsanwalt" / "Richter auf Probe" Rudolf Jakubowski und Co. öffentlich berichten.

Dorsten, 01.08.2016, Pater Rolf Hermann Lingen (authentizifiert via epost.de), Goldbrink 2a, 46282 Dorsten - www.pater-lingen.de


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