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    25.02.2019 - Pressemeldung: Fasten in der Fastenzeit


    "Die Gläubigen sollen in der Fastenzeit als äußeres Zeichen von Buße und Besinnung auf Dinge verzichten, die ihnen angenehm und lieb sind - etwa auf Schokolade, Alkohol oder das Autofahren. Zudem sollen sie nur eine volle Mahlzeit am Tag und je zwei kleinere Stärkungen zu sich nehmen" So behauptete am 01.02.2015 die Seite katholisch_de, nach Selbstdarstellung "das Internetportal der katholischen Kirche in Deutschland", in Wahrheit aber der Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2). Ganz im Geist von "Vatikanum 2" meldete idowa am 22.02.2019: "Auf was verzichten Sie in der Fastenzeit? - Wir waren mit der Kamera unterwegs und haben gefragt, ob die Passanten auf etwas verzichten und wenn ja, auf was." Erste Antwort: "Ich verzichte auf Alkohol - Wein, Bier". Und sogar die "Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung" (BZgA) wirbt für eine "Online-Fastenaktion": "Alkoholfasten - Kannst du ohne?" von "Kenn dein Limit". Zur Religiosität der Bundeszentrale s. z.B. ihre Präventionskampagne "mach´s mit", wo sie zum Kondomgebrauch aufruft. U.a. veröffentlicht die BZgA in der Rubrik "Verhütung" auch ein "Kondometer für Jugendliche - Welches Kondom passt dir?" Ist Gebrauch der Geschlechtskraft zur bloßen Triebbefriedigung - mit gezielter direkter Verhinderung der Fortpflanzung - "gesund"? Kurz: Wenn ohne resp. gegen jeden religiösen Hintergrund für Fasten geworben wird, ist Vorsicht angebracht.
    Zum kirchlichen Fastengebot: "Das gebotene Fasten besteht darin, daß man sich mit einer einmaligen Sättigung begnügt. Am Morgen und Abend ist eine kleine Stärkung erlaubt." (Großer katholischer Katechismus, München 1948, III.132).
    Im Gegensatz zum "Abnehmfasten" ist also eine einmalige Sättigung ausdrücklich vorgesehen. Jeder Christ vom 22.-60. Lebensjahr ist zum Fasten verpflichtet. Aus bestimmten Gründen (z.B. Krankheit, schwere Arbeit) kann man vom Fasten entschuldigt sein. Weder darf man sich frei aussuchen, womit man "fastet" (z.B. vierzigtägiger Verzicht auf Facebook, auf Rauchen, auf Ehebruch, auf Mord o.ä.), noch muss man einen "Ersatz" leisten, wenn man vom Fasten entschuldigt ist. Der Artikel von katholisch_de ist sachlich falsch, weil er mit Verzicht auf Schokolade etc. eine Art Ersatzfasten nennt, sogar an erster Stelle. V.a. ist aber der Verpflichtungsgrad völlig unklar. Weder die Bestimmungen hinsichtlich des Alters noch die Entschuldigungsgründe werden genannt. Und während es kein Ersatzfasten gibt, verpflichtet hingegen das echte Fasten grundsätzlich unter Todsünde. Der Begriff Sünde, namentlich Todsünde, ist in der V2-Religion allerdings ohnehin weitgehend verpönt, so wie ja auch die Beichte als Ritus praktisch abgeschafft ist. Als Sakrament existiert die Beichte angesichts der fehlenden Priesterweihe in der V2-Gruppe ohnehin vermutlich gar nicht mehr.
    Einige Anmerkungen zu häufigen Ersatzfasten-Vorschlägen:
    Bereits generell erscheint eine Fasten-Alternative als äußerst fragwürdig. Wenn ein Nichtraucher auf Zigaretten oder ein Anti-Alkoholiker auf Bier verzichtet, hat er dann gefastet? Wenn jemand kein Auto / keinen Führerschein hat, kann er dann mit "Auto-Fasten" seiner Fastenpflicht Genüge tun? Konkreter:
    1. Alkohol
    Wein und Bier brechen nicht unbedingt das Fasten. Zudem warnt die Kirche vor unmäßigem Alkoholkonsum. Ich persönlich empfehle grundsätzlich immer für jeden, niemals mehr als fünf Gramm Alkohol pro 24 Stunden einzunehmen (n.b. Alkohol in Weinmenge für die hl. Messe: ein bis zwei Gramm!). Schwangere resp. Stillende dürfen nach heutigen Erkenntnissen gar keinen Alkohol konsumieren.
    2. Rauchen
    Hier gilt Ähnliches wie für Alkohol. Die katastrophalen Folgen des Rauchens lassen sich heute nicht mehr leugnen. Angesichts der Erkenntnisse bzgl. Passivrauchen ist Rücksicht auf andere immer verpflichtend. Schwangere resp. Stillende sind auch hier immer zu völligem Verzicht verpflichtet.
    3. Süßwaren
    Die Dosis ist das Gift (Paracelsus). Die desaströsen Folgen der täglichen (großen) Überdosis Zucker sind mittlerweile für jeden unstrittig und auch unübersehbar: Übergewicht, Diabetes, Karies usw. usf. Also bei Alkohol, Rauchen und Süßigkeiten besteht für jeden jederzeit die Pflicht, ein geringes Maß nicht zu überschreiten.
    4. Autofahren
    Sofern man nur "just for fun" Auto fährt ("Ich will Spaß"), ist die moralische Frage eines solchen Hobbys jederzeit zu stellen. Es wäre allerdings oft unvernünftig, auf das Autofahren zu verzichten, namentlich wenn man bestimmte Aufgaben dann kaum oder gar nicht ordentlich resp. mit vertretbarem Aufwand bewältigen könnte.
    5. Computerspiele
    Die Computerspiel-Industrie ist m.E. zu komplex für ein eindeutiges endgültiges vernichtendes Urteil. Ich persönlich meine, dass zumindest manche Computerspiele eine legitime Möglichkeit zur Entspannung sein können und sie von daher auch in der Fastenzeit durchaus ihre Berechtigung haben können.
    6. Soziale Netzwerke
    Das richtige Maß muss man auch hier immer jederzeit wahren. Eine vernünftige Kontaktpflege kann resp. sollte auch in der Fastenzeit unverändert beibehalten werden.
    7. Unzucht
    Porno-Fasten wird zwar recht oft genannt. Aber Unzucht, auch Anschauen unsittlicher Inhalte, ist etwas in sich Schlechtes, d.h. grundsätzlich immer Sünde. Hier gibt es grundsätzlich für jeden immer nur den vollständigen Verzicht.
    Abschließend: Wie man die tägliche einmalige Sättigung resp. ggf. die zwei Stärkungen jeweils gestaltet, darüber muss sich jeder selbst Gedanken machen: "Die Quantität lässt sich wegen individueller Verschiedenheiten nicht allgemein bestimmen" (Otto Schilling, Grundriss der Moraltheologie, Freiburg (2)1949, 298). Jeder muss sich auch fragen, ob er ggf. das Fasten nicht halten muss oder ggf. nicht halten darf, eben weil er sonst seine Gesundheit / Leistungsfähigkeit zu sehr beeinträchtigen würde.