Gregor Gysi und die sexuelle Selbstbestimmung
- Pressemeldung: Die Fraktion "Die Linke" und das Recht auf
Leben -
(Kirche zum Mitreden, 21.08.2014)
I. Gregor Gysi und seine Fraktion "Die Linke" richteten am 30.7.2014
eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung (Drucksache 18/2248) zum
"Marsch für das Leben" am 20.09.2014 vor dem Bundeskanzleramt in
Berlin.
Darin Frage 1: "Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass
sexuelle Selbstbestimmung ein Menschenrecht ist? Wenn nein, warum
nicht?"
II. a) Was ist Abtreibung? "Direkte Tötung des Fötus ist immer
schwer sündhaft (ein Mord)" (H. Jone, Katholische Moraltheologie,
Paderborn (7)1936, 171). "Die Staatsoberhäupter schließlich und
Gesetzgeber dürfen nicht vergessen, daß es Pflicht der Obrigkeit
ist, durch entsprechende Gesetze und Strafen das Leben Unschuldiger
zu schützen, um so mehr, je weniger die, deren Leben gefährdet und
bedroht ist, sich verteidigen können. Zu diesen gehören in erster
Linie die Kindlein im Mutterschoß" (Papst Pius XI., Enzyklika "Casti
Connubii", 31.11.1930).
b) Was ist sexuelle Selbstbestimmung? Die "Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung" sind im dreizehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuchs zusammengestellt (StGB § 174 - § 184). Strafbar ist
z.B. sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen, von Gefangenen, von
Kindern, außerdem Zuhälterei und bestimmte Delikte betreffend
Prostitution und Pornographie. Von Abtreibung liest man dort keine
Silbe. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbietet
in Artikel 21 (Nichtdiskriminierung) die Diskriminierung aufgrund
der sexuellen Ausrichtung. Auch hier keine Silbe von Abtreibung!
Außerdem: Wer Diskriminierung radikal abschaffen will, der schafft
radikal die Gesellschaft ab. Zu einer Gesellschaft gehören nun
einmal zwangsläufig und ebenso unleugbar wie unauslöschbar die
Unterschiede (lat. discrimina) zwischen den Personen mit ihren
Anlagen und Fähigkeiten. Gleichmacherei ist also unerträglich
menschenrechtswidrig und objektiv undurchführbar. Dass es Grenzen
gibt, deren Überschreitung auf eine Zerstörung der Gesellschaft
hinausläuft, hat sogar das Bundesverfassungsgericht noch
berücksichtigt, als es i.J. 2008 das Inzestverbot bestätigte:
"Die Strafvorschrift des § 173 Abs. 2 Satz 2 StGB, die den Beischlaf
zwischen Geschwistern mit Strafe bedroht, ist mit dem Grundgesetz
vereinbar. [...] Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner
Ausprägung als Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist allerdings
nicht vorbehaltlos gewährleistet. Der Einzelne muss, soweit nicht in
den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung eingegriffen
wird, staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse
der Allgemeinheit oder im Hinblick auf grundrechtlich geschützte
Interessen Dritter unter strikter Wahrung des
Verhältnismäßigkeitsgebots ergriffen werden" (BVerfG, 2 BvR 392/07
vom 26.2.2008, Absatz-Nr. 30 u. 33).
III. Sexuelle Maßlosigkeit zerstört die Gesellschaft und muss - ggf.
auch mit schweren Strafen - in die Schranken gewiesen werden,
hingegen das Lebensrecht der Ungeborenen ist unantastbar.
Gysi stellt hier Dinge zusammen, die nichts miteinander zu tun
haben. Sollte seine "Kleine Anfrage" nur Propaganda sein?
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