Gregor Gysi und die sexuelle Selbstbestimmung

- Pressemeldung: Die Fraktion "Die Linke" und das Recht auf Leben -
(Kirche zum Mitreden, 21.08.2014)
I. Gregor Gysi und seine Fraktion "Die Linke" richteten am 30.7.2014 eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung (Drucksache 18/2248) zum "Marsch für das Leben" am 20.09.2014 vor dem Bundeskanzleramt in Berlin.
Darin Frage 1: "Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sexuelle Selbstbestimmung ein Menschenrecht ist? Wenn nein, warum nicht?"

II. a) Was ist Abtreibung? "Direkte Tötung des Fötus ist immer schwer sündhaft (ein Mord)" (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1936, 171). "Die Staatsoberhäupter schließlich und Gesetzgeber dürfen nicht vergessen, daß es Pflicht der Obrigkeit ist, durch entsprechende Gesetze und Strafen das Leben Unschuldiger zu schützen, um so mehr, je weniger die, deren Leben gefährdet und bedroht ist, sich verteidigen können. Zu diesen gehören in erster Linie die Kindlein im Mutterschoß" (Papst Pius XI., Enzyklika "Casti Connubii", 31.11.1930).

b) Was ist sexuelle Selbstbestimmung? Die "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" sind im dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuchs zusammengestellt (StGB § 174 - § 184). Strafbar ist z.B. sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen, von Gefangenen, von Kindern, außerdem Zuhälterei und bestimmte Delikte betreffend Prostitution und Pornographie. Von Abtreibung liest man dort keine Silbe. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbietet in Artikel 21 (Nichtdiskriminierung) die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung. Auch hier keine Silbe von Abtreibung! Außerdem: Wer Diskriminierung radikal abschaffen will, der schafft radikal die Gesellschaft ab. Zu einer Gesellschaft gehören nun einmal zwangsläufig und ebenso unleugbar wie unauslöschbar die Unterschiede (lat. discrimina) zwischen den Personen mit ihren Anlagen und Fähigkeiten. Gleichmacherei ist also unerträglich menschenrechtswidrig und objektiv undurchführbar. Dass es Grenzen gibt, deren Überschreitung auf eine Zerstörung der Gesellschaft hinausläuft, hat sogar das Bundesverfassungsgericht noch berücksichtigt, als es i.J. 2008 das Inzestverbot bestätigte:
"Die Strafvorschrift des § 173 Abs. 2 Satz 2 StGB, die den Beischlaf zwischen Geschwistern mit Strafe bedroht, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. [...] Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist allerdings nicht vorbehaltlos gewährleistet. Der Einzelne muss, soweit nicht in den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung eingegriffen wird, staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit oder im Hinblick auf grundrechtlich geschützte Interessen Dritter unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots ergriffen werden" (BVerfG, 2 BvR 392/07 vom 26.2.2008, Absatz-Nr. 30 u. 33).

III. Sexuelle Maßlosigkeit zerstört die Gesellschaft und muss - ggf. auch mit schweren Strafen - in die Schranken gewiesen werden, hingegen das Lebensrecht der Ungeborenen ist unantastbar.
Gysi stellt hier Dinge zusammen, die nichts miteinander zu tun haben. Sollte seine "Kleine Anfrage" nur Propaganda sein?

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