Haftbefehl

- Kurzmitteilung -
(Kirche zum Mitreden, 17.01.2006)

Der nachfolgende Text bildet den Abschluss des Predigt-Newsletters.


*HAFTBEFEHL* - Letzter Newsletter

Grüß Gott, die V2-Sekte (Ratzingers "Dialog-Kirche") hat nun meine Verhaftung erwirkt. Begründung: Ich habe darauf hingewiesen, dass mir früher die Domain katholisch.de gehörte; den Wahrheitsgehalt kann jeder nachprüfen, z.B. über die Denic oder hier:
http://web.archive.org/web/*/http://www.katholisch.de

Es ist bekannt, dass man in Deutschland eingekerkert wird, wenn man die Wahrheit sagt; besonders schwerwiegend ist der Fall, wenn die Wahrheit für jeden nachprüfbar ist. Diesen Grundsatz macht sich also Ratzingers "Dialog-Kirche" nun zunutze.
Heute ist mir der Haftbefehl zugestellt worden. Ich muss mich innerhalb der nächsten vier Wochen bei der "Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen", Aldenhofstr. 99-101, einfinden.
Die V2-Sekte nutzt außerdem die Tatsache aus, dass sie mich bankrott gepfändet hat, so dass ich selbst dann kein Ordnungsgeld mehr bezahlen könnte, wenn ich es wollte.
Ich weiß nicht, was eigentlich noch alles passieren muss, damit die Lemminge des Satansdieners Joseph Ratzinger alias "Papst Benedikt XVI." sein teuflisches Spiel durchschauen. Jedenfalls ist nicht zu erwarten, dass ich noch viel an Aufklärungsarbeit leisten kann.
KzM-Leser sollten zur Sicherheit die gesamte Homepage speichern, da eine komplette Sperrung wahrscheinlich ist.
Auch die die Seite
http://web.archive.org/web/*/http://www.katholisch.de
resp. wenigstens die ersten Ergebnisse (Apr 29, 1999 / Oct 11, 1999 / Oct 12, 1999) könnte man als Beleg für die Richtigkeit meiner Aussagen und damit als Beleg für den Lügen-Terror der V2-Sekte resp. der "Bundesrepublik Deutschland" sichern.
Ggf. werde ich bei KzM noch etwas veröffentlichen, garantieren kann ich es aber nicht.

Mit der Bitte um Verständnis

18.01.2006: Nachtrag
Das hier versehentlich als "Haftbefehl" Schreiben vom "Landgericht Bonn" ist eine "Ladung zum Haftantritt". In einem Haftbefehl steht nämlich nicht, dass man sich innerhalb einer bestimmten Zeit bei einer "Justizvollzugsanstalt" einfinden soll, sondern ein Befehl, dass die genannte Person bei Ergreifen sofort verhaftet werden muss.
Der Haftbefehl wird ausgestellt, nachdem der Betroffene die gesetzte Frist für den Haftantritt hat verstreichen lassen; dann gäbe es auch keine Gelegenheit mehr, KzM noch zu aktualisieren.
Danke an den Leser für den Hinweis!

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