Karikaturen von Hitler / Hakenkreuz strafbar als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen?

-  Pressemeldung: Neues Strafverfahren wegen nationalsozialistischer Betätigung -
(Kirche zum Mitreden, 01.09.2012)
"Staatsanwaltschaft Essen" führt derzeit ein Strafverfahren gegen den Verf. unter dem Vorwand "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" (StGB § 86a; Strafmaß bis zu drei Jahren Gefängnis). Dieses Verfahren ist eingebettet in ein anderes aktuelles Strafverfahren gegen den Verf. unter dem Vorwand "Missbrauch von Titeln / Amtsanmaßung". Allein für das Amtsanmaßungs-Strafverfahren liegt die Straferwartung bei lebenslänglich - allerdings nur, weil das eigentliche Strafmaß von vier Jahren Gefängnis immer wieder neu verhängt werden kann, solange der Verf. weiterhin zugibt, dass er römisch-katholischer Priester ist. Dafür wurde er bereits in den Bankrott gepfändet und erstmals 2006 zusätzlich noch zu Gefängnis verurteilt. Sollte der Verf. irgendwann während seiner Amtsanmaßung-Gefängnishaft menschlich zerbrechen und infolgedessen dem katholischen Glauben abschwören, könnte die Strafe nicht so leicht erneut verhängt werden. Da würde nun z.B. eine Nazi-Verurteilung weiterhelfen: Wenigstens drei zusätzliche Jahre Gefängnis wären dann sofort möglich - vermutlich aber um ein Vielfaches mehr, da die "Justiz" bereits angedeutet hat, aus derselben Sache mehrere Einzelverfahren zu machen. Und in jedem Falle bliebe der Makel am Verf., nicht nur wegen Amtsanmaßung, sondern zusätzlich wegen nationalsozialistischer Propaganda verurteilt worden zu sein.
Deshalb hat der Verf. bzgl. des Nazi-Strafverfahrens am 01.09.2012 folgendes Fax u.a. an "Staatsanwaltschaft Essen" geschickt:
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Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen Rainer Kock, "Staatsanwaltschaft Essen"
Tatbestand: Falsche Verdächtigung und Verfolgung Unschuldiger
Am 01.09.2012 wurde ein Brief von "Staatsanwaltschaft Essen" zugestellt, Az. 29 Js 644/12. Darin werde ich beschuldigt eines Vergehens gem. § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). Der Vorwurf ist vollkommen absurd.
Richtig ist, dass ich an ausgewählte "Justiz"-Stellen eine Seite von dailycatholic.org übermittelt habe, u.z. die Ausgabe Nr. 23 vom August 2012.
Der entsprechende Artikel lautet: "Nazism still lives in Germany! Now sedevacantism is a crime? Stand up for the true faith" (Nationalsozialismus lebt noch immer in Deutschland! Jetzt ist Sedisvakantismus ein Verbrechen? Tritt ein für den wahren Glauben).
Dort werde ich, Pater Rolf Hermann Lingen (Father Lingen), bezeichnet als:
"true dry martyr who is being persecuted because he dares to stand up for the true Faith against the counterfeit church of conciliarism and political correctness gone amok"
(wahrer Märtyrer ohne Blutvergießen, der dafür verfolgt wird, dass er es wagt, für den wahren Glauben einzutreten gegen die falsche Kirche des Konzilsglaubens und amoklaufende "political correctness").
Dieser Artikel ist auch mit einer Hitler-Karikatur versehen, die mir nun zum Verhängnis gemacht werden soll.
Zunächst zur Strafbarkeit von NS-Karikaturen; zwei Beispiele:
a) "Schatten im Gesicht. Ein Hakenkreuz auf einer Männerwange wirft knifflige juristische Fragen auf", spiegel.de, 20.04.1987:
»Ein Mann war Polizisten, die auf einen am Boden liegenden Demonstranten einprügelten, mit erhobenem Arm und "Sieg Heil"-Rufen in die Parade gefahren und deshalb wegen NS-Verherrlichung angeklagt worden. Der BGH sprach den Mann frei. Die Strafbarkeit der Symbolverwendung wurde nun von deren Tendenz abhängig gemacht, so daß auch Satireplakate oder Karikaturen mit Adolf Hitler und seinen Fetischen zweifelsfrei von der Strafandrohung ausgenommen sind.«
b) Art. "Nix-Gut Records", wikipedia.de:
"Im August 2005 wurde das Lager von Nix-Gut von der Polizei durchsucht und ungefähr 17.000 Artikel, auf denen durchgestrichene oder von einer Faust zerschlagene Hakenkreuze zu sehen waren, wurden beschlagnahmt. Auf Antrag der Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Stuttgart am 29. September 2006 Jürgen Kamm wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 a Abs. 1 Nr. 1 und 2, 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB zu einer Geldstrafe von insgesamt 3.600 Euro verurteilt. Das Urteil stieß sowohl seitens der Politik als auch vieler Strafrechtler auf große Empörung, weil diese Auslegung nicht vom Gesetzeszweck des § 86a StGB gedeckt sei. Jürgen Kamm legte gegen das Urteil Revision ein, der Fall wurde am 8. März 2007 vor dem Bundesgerichtshof verhandelt, wo die Bundesanwaltschaft Freispruch forderte. Dieser Forderung kam der BGH am 15. März 2007 nach und hob das Urteil der Vorinstanz auf. Dies bedeutet, dass in Deutschland die rechtliche Lage geklärt ist und somit das Tragen von antifaschistischen Symbolen erlaubt ist."
Diese Hitler-Karikatur kann also unmöglich strafbar sein.
2. Ich habe diese Karikatur nicht "verbreitet", sondern ausgewählte "Justiz"-Stellen darüber informiert.
3. Ich habe diese Karikatur noch nicht einmal für die von mir zwar gegründete, aber nun von einem Ausländer übernommene Internetseite "Kirche zum Mitreden" veröffentlicht.
4. Die Karikatur veranschaulicht, wie dieser nun schon über 16 Jahre andauernde Terror und Vernichtungskrieg gegen die römisch-katholische Kirche weltweit verstanden wird: als Fortsetzung des Nationalsozialismus. Die Aussage sowohl des Textes als auch der veranschaulichenden Karikatur ist absolut unmissverständlich: Ähnlich wie Adolf Hitler gegen die Kirche gewütet hat (z.B. durch Verurteilung von katholischen Priestern wegen "Beleidigung" Hitlers), so geht die BRD heute gegen die katholische Kirche vor. Cf. Papst Pius XII., Ansprache 16.03.1946: "Man vergesse nicht, daß der Nationalsozialismus, dem es in Wahrheit nur darauf ankam, die Kirche zu vernichten, gerade unter dem Vorwand, den sogenannten 'politischen Katholizismus' zu bekämpfen, das ganze Aufgebot von Verfolgung, Schikanen und Bespitzelung gegen die Kirche in Bewegung setzte, wogegen sich leitende Männer der Kirche, deren Mut heute noch von der ganzen Welt bewundert wird, auch von der Kanzel aus verteidigen und mutig zur Wehr setzen mußten."
Ich habe eine öffentliche Petition im Internet eingerichtet: "Allow Catholics (sedevacantists) to confess their faith" (Es soll Katholiken (Sedisvakantisten) erlaubt werden, ihren Glauben zu bekennen).
Einige der Unterzeichner haben zusätzlich zu ihrer Unterschrift noch kommentiert, was sie vom Vernichtungskrieg der BRD gegen die katholische Kirche halten, z.B.: "Hitler still reigns?" (Ist Hitler noch an der Macht)
Auch noch so viele Schauprozesse und Verurteilungen werden nichts daran ändern, dass ich (s.o.) international sehr großen, bewundernden Zuspruch für meine uneigennützige, mein Leben offensichtlich ruinierende Verteidigung des katholischen Glaubens gewonnen habe. Ich erwarte die sofortige Mitteilung der Einstellung des Verfahrens sowie eine schnellstmögliche und höchstmögliche Verurteilung derjenigen, die dieses absurde Verfahren gegen mich initiiert oder sonstwie unterstützt haben.
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