Volksverhetzung, Religion und Homosexualität

- Pressemeldung: Zur Neuformulierung des "Volksverhetzungs-Paragraphen" §130 StGB -
(Kirche zum Mitreden, 22.12.2010)
Der Bundestag hat am 16.12.2010 einen Gesetzentwurf angenommen bzgl. einer Neuformulierung des "Volksverhetzungs-Paragraphen" §130 StGB: Strafbar ist, "wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert". Bei derselben Abstimmung wurde ein Gesetzentwurf abgelehnt, worin zudem noch die Homosexualität ausdrücklich erwähnt wird. Diverse Homosexuellen-Verbände haben diese Auslassung kritisiert. In der Debatte wurde seitens der CDU zur Begründung dieser Auslassung auf das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (AGG; "Antidiskriminierungsgesetz") verwiesen, wonach eine Benachteiligung u.a. wegen "sexueller Identität", z.B. durch "Beleidigungen", verboten ist (§3, Abss. 3 u. 4.).
In diesem Zusammenhang interessant: 1. "Der Bundestag hat die Bundesregierung am Freitag, 17. Dezember 2010, aufgefordert, sich weltweit für Religions- und Glaubensfreiheit einzusetzen" (bundestag.de, Textarchiv 2010, Religionsfreiheit). 2. "Weltweit kann Homosexualität noch in sieben Ländern mit dem Tode bestraft werden, 72 weitere Staaten sehen Geld- oder langjährige bis lebenslange Haftstrafen vor" (Art. "Koalition der Homophoben", bundestag.de/dasparlament, 48/2010).
Also einerseits soll das religiöse Bekenntnis geschützt werden, anderseits soll Kritik an Homosexualität kriminalisiert werden. Nun gehört zum religiösen Bekenntnis unverzichtbar ein klarer Standpunkt in Glaubens- und Sittenfragen, zumal die katholische Kirche für eben diese Bereiche die Möglichkeit unfehlbarer Lehraussagen beansprucht. Hinsichtlich der Homosexualität sind bereits die biblischen Aussagen im AT (Vernichtung Sodoms, Gen 18f) und NT (Paulus, Röm 1,25-27) deutlich. Und als typisches Beispiel für katholische Moraltheologie s. B. Häring (Das Gesetz Christi. Freiburg 1957, S. 1148): "Homosexualität ist vielfach die Folge der Verführung und völliger sexueller Verwilderung; sie kann aber auch eine schlimme, krankhafte Anlage sein. Ihr Tun ist die Sodomie ... Die pervers Veranlagten sind vielfach durch ein verfehltes, ungezügeltes Leben oder durch psychische Defekte in ihrer sittlichen Freiheit und Verantwortlichkeit gehemmt. Aber ihre Veranlagung als solche entschuldigt sie nicht, ebensowenig, wie die natürliche Leidenschaft den Unzuchtssünder freispricht. Sie sind nach dem Maß der noch vorhandenen Freiheit verantwortlich. Darum ist den Bestrebungen aus den Kreisen der Homosexuellen auf generelle Straffreiheit energisch entgegenzutreten, zumal sie in ihren Begründungen das Laster als etwas Natürliches hinzustellen versuchen. Bei vielen sexuellen Vergehen liegt überhaupt keine wesentliche Herabminderung der Verantwortlichkeit durch verkehrte Veranlagung vor."
Ist das Befürworten dieser katholischen Lehre bereits "volksverhetzend"? Wenn ja, d.h. wenn man noch nicht einmal die einfachsten katholischen Lehren wiederholen darf, wie soll dann eigentlich  Religions- und Glaubensfreiheit verwirklicht werden?
Die Lösung ist einfach: Die Behauptung, es gebe in der BRD Religions- und Glaubensfreiheit, ist unwahr. Der Verf. selbst dokumentiert ausführlich einige seiner zahlreichen, von Gewalt und Willkür bestimmten Strafprozesse, die ihm einzig und allein für sein katholisches Bekenntnis gemacht wurden. D.h. die BRD betreibt nicht bloß Aufruf zu, sondern auch rigorose Vollstreckung von Gewalt- und Willkürmaßnahmen. Insofern gibt es also keinen Konflikt zwischen den Interessen religiöser und homosexueller Gruppen, weil nur letztere vom Staat wirklich geschützt werden. Ferner problematisch: Nirgends wird erklärt, warum Kritik an Homosexualität eigentlich illegal sein soll, erst recht angesichts der weltweit bestehenden Strafgesetze. Überhaupt: Wieso sollte man etwas, das an sich von jedem schon intuitiv als sexuelle Störung bewertet wird, als "sexuelle Identität" ausgeben?
Objektiv ist übrigens auch die vom Bundestag verwendete Formulierung "Homophobie" volksverhetzend: Damit werden Homosexualitäts-Kritiker als Gestörte (mit "Phobie"!) verleumdet.
Fazit: Vom neuen Gesetzentwurf zum §130 StGB ist keine Besserung in der Volksverhetzungs-Justiz zu erwarten.

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