Volksverhetzung

- Zwischenstand -
(Kirche zum Mitreden, 30.07.2001)
Staatsanwaltschaft Essen -n. bei Y.
"Wir haben gefunden, daß dieser unser Volk aufwiegelt" (Lk 23,2).

Was bisher geschah
Über das "Ermittlungsverfahren" gegen uns haben wir im Editorial zu Ausgabe 03/01 berichtet, wo man Hintergrundinformationen und weiterführende Links findet. Hier eine Zusammenstellung der zwischenzeitlichen Ereignisse, die diesbezüglich seit dem Editorial auf der Startseite veröffentlicht worden sind.

20.07.2001
Unser Fax an die Staatsanwaltschaft Essen:
"Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen die Person oder Gruppe, die mich bei der Staatsanwaltschaft Essen wegen "Volksverhetzung" angezeigt hat (Tagebuch-Nr. 1000 039363-01/4, 17.07.2001, Polizei Recklinghausen), wegen Verleumdung (§ 187 StGB).
Begründung: Die Person / Gruppe hat mit ihrer Anzeige gegen mich eindeutig gegen wider besseres Wissen gehandelt. Es ist jedem sofort ersichtlich, dass meine Ausführungen zur Information über die katholische Glaubens- und Sittenlehre dienen und in keiner Weise beleidigenden oder gar verhetzenden Charakter besitzen.
Erschwerend kommt u.a. hinzu, dass die Person / Gruppe
- sich, wie bereits auf der KzM-Startseite klar formuliert wird, direkt an mich hätte wenden können und sollen, um etwaige Missverständnisse auszuräumen (ignorantia affectata mildert die Schuld nicht);
- im Falle einer Anzeige die kirchliche Obrigkeit hätte angehen müssen.
Rechtliche Schritte, die ich gegen die Staatsanwaltschaft Essen unternehme, bleiben unberührt.
Ich erinnere noch einmal an meine gestrige Aufforderung an Sie, mir unverzüglich die vollständigen Prozessunterlagen zukommen zu lassen."

26.07.2001
Unser Fax an die Staatsanwaltschaft Essen:
"Ihr Möchtegern-'Ermittlungsverfahren' gegen mich wegen angeblicher 'Volksverhetzung'
Tagebuch-Nr. 1000 039363-01/4, 17.07.2001, Polizei Recklinghausen
Trotz meiner Schreiben vom 19.07.2001 und 20.07.2001 habe ich noch immer nicht die angeforderten Prozessunterlagen von Ihnen erhalten.
Ich setze Ihnen eine Frist bis Samstag, 28.07.2001; dann werde ich weitere Schritte gegen Sie unternehmen.
Sollte die Person oder Gruppe, die mich gesetzwidrig bei Ihnen 'angezeigt' hat, nicht zwischenzeitlich ihre Anzeige widerrufen haben, hat sie sich der Volksverhetzung schuldig gemacht; meine Anzeige vom 20.07.2001 wegen Verleumdung ist damit als entsprechend ergänzt zu betrachten."
 

Planung und Wirklichkeit
Am Samstag, 28.07.2001, setzten wir dann ein Schreiben an das Justizministerium auf; mit der Übermittlung (per e-mail) wollten wir aber entsprechend der Fristsetzung noch bis Ablauf des Samstag warten. Das Schreiben war im Kern fertiggestellt: Vor dem Abschicken am Sonntag hätten wir wohl noch kleinere Änderungen vorgenommen, aber im wesentlichen sollte der Text unverändert bleiben. Um der Authentizität willen veröffentlichen wir hier den Entwurf unkorrigiert:


"Mit diesem Schreiben setze ich Sie davon in Kenntnis, dass die Staatsanwalt Essen Volksverhetzung und Völkermord betreibt.

Die SE hatte die Polizei Recklinghausen (Tagebuch-Nr. 1000 039363-01/4, 17.07.2001) angewiesen, mich als "Beschuldigten" in einem "Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung" zu "vernehmen". Bereits dieses Vorgehen ist als massiv gesetzwidrig zu verurteilen.
Zunächst muss, um überhaupt ein Ermittlungsverfahren einleiten zu könnnen, der begründete Anfangsverdacht bestehen. Wie auf meiner Homepage KzM bewiesen, meint keiner ernsthaft, ich würde etwas Volksverhetzendes publizieren. Das bedeutet, die SE täuscht der Öffentlichkeit bloß vor, dass ein "begründeter Anfangsverdacht" besteht.
Außerdem ist der SE bewusst, dass für Priester das privilegium fori besteht, d.h. die Anzeigeerstatter durften sich bloß an die kirchliche Obrigkeit wenden. Die Missachtung des privilegium fori erfüllt den Tatbestand des Sakrilegs.
Obwohl ich die SE dreimal, u.z. am 19.07., am 20.07. und am 26.07. - dabei mit Fristsetzung 28.07.2001 - aufgefordert habe, mir alle Prozessakten zukommen zu lassen, hüllt sich die SE in eisernes Schweigen. Man muss sich vor Augen halten: Die SE erwartet, dass ich die hl. Messe ausfallen lasse oder wenigstens verschiebe, dass ich ca. 50,- DM für die Reise nach Recklinghausen aufwende und wenigstens einen halben Tag opfere, nur damit sie ihr diabolisches Spiel mit mir treiben kann. Die Prozessunterlagen per Fax zuzusenden, würde keine Änderung des Messplans erfordern, sicherlich nicht einen halben Tag dauern, und bei einem Seitenpreis von 10 Pfennig pro Fax auch schwerlich die 50-DM-Marke erreichen. Außerdem habe ich der SE eine weitaus längere Zeit für ihre Reaktion eingeräumt, als Sie mir für die Reise nach Essen zugestanden hat.
Ein mündliches Verfahren, etwa bei der Polizei, ist objektiv reine Zeitverschwendung. Das gesprochene Wort verhallt, wer aber schreibt, der bleibt. Ich stelle meine Schriften im Internet jedem zur Verfügung, weswegen eine Vernehmung bereits an sich unnötig ist - man braucht ja nur meine Texte zu lesen, um die Haltlosigkeit der Vorwürfe gegen mich endgültig einzusehen. Um meine Gegner schachmatt zu setzen, stütze ich mich fast nie und v.a. niemals einzig auf mündliche Äußerungen; meine Argumentation stützt sich immer auf schriftliches Material, also auf beweisbare Quellen. Ein Plauderstündchen z.B. mit einem Polizisten mag seinen Reiz haben (hat es erfahrungsgemäß allerdings nicht), Beweiskraft hat es schlechterdings keine.

Schaut man sich an, was die SE bisher angerichtet hat, so ist außer den genannten Verstößen noch zu nennen:
- Mit Einleitung ihres Möchtegern-"Ermittlungsverfahren" erklärt die SE öffentlich, dass meine Äußerungen wenigstens den begründeten Verdacht erwecken, "volksverhetzend" zu sein; dies ist eine äußerst schwere Beschuldigung, die von meinen Gegnern bereitwillig aufgegriffen wird. Jetzt kann jeder unwiderlegbar über mich schreiben: "Gegen den Autor von KzM wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet." Damit betreibt die SE selber in eminenter Weise Volksverhetzung; ihr einziges Argument ist, dass sie ihren begründeten Anfangsverdacht nirgends begründet.

Damit ist auch der Tatbestand des Völkermordes erfüllt. Es wird einerseits - wegen des Gesetzes der Linkhaftung - Druck auf jeden ausgeübt, der z.B. einen Link auf meine Homepage legt; dadurch sollen andere behindert werden, meine Homepage kennenzulernen.
Ganz besonders wichtig: Bereits durch die Eröffnung des Verfahrens fügt die SE seelische Schäden allen zu, die an der katholischen Lehre festhalten. Die SE hat unmissverständlich bewiesen, dass sie nicht davor zurückschreckt, Rufmord und sakrilegische Straftaten zu begehen, wobei wir auch keineswegs bezweifeln, dass sie bis zum Äußersten gehen wird, auch und gerade bei Priestern, die natürlich für die Kirche konstitutiv sind. Diese Aktivitäten der SE sind gem. § 220 a strafbar:

(1)  Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
1.  Mitglieder der Gruppe tötet,
2.  Mitgliedern der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zufügt,
3.  die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
4.  Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
5.  Kinder der Gruppe in eine andere Gruppe gewaltsam überführt,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Durch ihr ungeheuerliches Vorgehen hat die SE dem Ansehen des Staates schweren Schaden zugefügt. Das ganze basiert auf der Ideologie des Rechtspositivismus, einer von der Kirche immer wieder verurteilten Lehre, derzufolge man den Menschen mehr gehorchen müsse als Gott.

Adolf Hitler hat die Formulierung geprägt: "Den deutschen Priester als Diener Gottes werden wir beschützen, den Priester als politischen Feind des Deutschen Reiches werden wir vernichten." Falls der Priester Gott verleugnet und die nur in den Köpfen von Rechtspositivisten Geltung besitzenden "Gesetze" der Menschen akzeptiert, erhält er staatlichen Schutz; falls der Priester Gott mehr gehorcht als den Menschen, wird er vernichtet. Das hatte damals zur Folge, dass Tausende von Priestern in die Gefängnisse und Konzentrationslager eingewiesen wurden und viele dort gestorben sind. Pius XII. sagte nach Ende des Nazi-Terrors:
"Aus den Gefängnissen, aus den Konzentrationslagern, aus den Zuchthäusern strömen jetzt zusammen mit den politischen Gefangenen auch die Scharen von Priestern und Laien, deren einziges Vergehen in der Treue zu Christus und zum Glauben der Väter oder in der mutigen Erfüllung der priesterlichen Pflichten bestand."

Es ist also unverzichtbar, dass Sie mir eine Stellungnahme zu den Vorkommnissen bei der SE zukommen lassen. Noch wichtiger ist, dass der Fall ein für allemal geklärt wird.
Gegen die Person oder Gruppe, die mich wegen "Volksverhetzung" angezeigt hat, muss ein ordentliches Verfahren wegen Volksverhetzung durchgeführt werden. Wäre die Strafanzeige sofort widerrufen worden, spätestens aber, als die Eröffnung des "Ermittlungsverfahrens" bekannt gegeben worden ist, würde die Anklage nur auf Verleumdung lauten; nun ist aber offensichtlich, dass die Anzeige zur Aufhetzung gegen die katholische Kirche dienen sollte. Ich muss vor der Person oder Gruppe bei KzM nachdrücklich warnen, dazu muss ich aber ihr Anzeigeschreiben vorliegen haben. Also müssen mir unverzüglich die vollständigen Prozessakten zugeschickt werden.
Es sind weit reichende Aufräumarbeiten bei der SE notwendig. Grundsätzlich liegt die Schuld bei allen, die bei der SE von diesem Pseudoverfahren gewusst, aber nichts dagegen unternommen haben.
Abschließend: Ein so furchtbarer Ansturm gegen die katholische Kirche darf nicht noch einmal vorkommen. Die Kirche muss sofort bestmöglich vor jeden Angriffen von rechtspositivistischer Seite geschützt werden.

Wie Sie das ganze anstellen werden, wissen Sie am besten. Beachten Sie bitte, dass ich bereits weit über Gebühr Zeit und Geld in die Aufklärung des Falles investiert habe und deshalb grundsätzlich nicht bereit bin, noch weitere Anstrengungen dieser Art zu unternehmen. Die Erfüllung meiner priesterlichen Aufgaben soll nicht noch weiter behindert werden. Ich verweise auf meine Homepage KzM, wo bereits eine Fülle von Texten zu rechtlichen Fragen bereitgestellt sind.

Ich erwarte Ihre Stellungnahme und Ihren (ggf. Zwischen-) Bericht bis spätestens 15.08.2001 und werde dazu einen Kommentar auf meiner Homepage KzM veröffentlichen."


Dieses Schreiben wurde aber nicht abgeschickt und deshalb auch nicht mehr fertig gestellt: Am Samstag Nachmittag kam unerwartet doch noch ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Essen (heute, am Montag, allerdings keines mehr):


Datum: 25.07.2001
Geschäftsnr.: 25 Js 88/01

"Betrifft: Ihre Anzeige gegen Schmidtmann
Tatvorwurf: Rechtsbeugung

Sehr geehrter Herr L.,
Ihre Strafanzeige ist hier am 19.07.2001 eingegangen und wird unter obiger Geschäftsnummer bearbeitet. Geben Sie die Geschäftsnummer bitte bei allen Eingaben zu diesem Verfahren an. Hochachtungsvoll Auf Anordnung [unleserliche Unterschrift, vielleicht Zipi, danach irgendeine Amtsbezeichnung]"



Obwohl erst vom 25.07., wird nur die Anzeige gegen den Staatsanwalt [19.07.], nicht aber die Anzeige gegen den Anzeigeerstatter [20.07.] erwähnt. Ebensowenig ist erwähnt, dass wir nicht zum Polizeitermin [24.07.2001] erschienen sind. Auch der Vorname [z.B. Boris oder Verona] des Staatsanwaltes fehlt, ja sogar irgendein Zusatz wie "Herr" oder "Staatsanwältin" - etwas merkwürdig.
Sehr übel ist, dass uns noch immer die Prozessunterlagen und jegliche Angaben über den Anzeigeerstatter fehlen.

Bitte warten
Der Trend geht dahin, diesem Volksverhetzungsprozess eine höhere Bedeutung zukommen zu lassen als den beiden ersten "Ermittlungsverfahren". Ein Leser bemerkte zu dem "Ermittlungsverfahren": "eigentlich eine biblische Anklage".

Zunächst warten wir ab; man möge unser Abwarten aber bitte nicht so auffassen, als wollten wir diesen Vorfall verharmlosen - ganz im Gegenteil, wir sind der Meinung, dass nun endlich ein Exempel statuiert werden muss. Worauf wir hinauswollen, ist im dem Entwurf unseres Schreibens an das Justizministerium bereits angedeutet. Konkrete Pläne, wann wir was unternehmen werden und wann wir was bei KzM darüber schreiben werden, bestehen momentan nicht.

Das furchtbare Leid, das die Essener Staatsanwaltschaft den Katholiken bereits jetzt zugefügt hat, ist uns durchaus bewusst. Wir ermahnen dennoch jeden, sich durch diese Aktion nicht einschüchtern zu lassen und treu bei dem Bekenntnis zu Christus zu bleiben.

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