Holocaustleugnung-Prozess beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - Pressemeldung 12.08.2010

- Pressemitteilung: Einladung zum Mitmachen bei Beschwerde Nr.  40386/10 "Lingen ./. Deutschland" -
(Kirche zum Mitreden, 12.08.2010)
Bestenliste von kreuz.net, 12.08.2010Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR / EuGHMR) hat unter dem Datum 23.07.2010 die Geschäftsnummer für die Beschwerde des Verf. gegen die menschenrechtswidrige "Holocaust-Justiz" mitgeteilt: 40386/10 - "Lingen ./. Deutschland". In Wahrheit allerdings hat der Verf., Bürger des Deutschen Reichs, Beschwerde gegen die BRD eingelegt.
Jedenfalls wurden heute (12.08.2010) weitere Unterlagen an den EGMR geschickt:

1. http://www.kreuz.net/article.11652.html (s. http://www.webcitation.org/5rvb3gOLG)
Die mit weitem Abstand größte europäische Seite bzgl. der Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2), i.e. kreuz.net, veröffentlicht die Pressemeldung des Verf. zu diesem Holocaust-Verfahren. Dieser kreuz.net-Artikel v. 07.08.2010 steht heute (12.08.2010) bei den "meistgelesenen Artikeln" auf Platz 4, in der Liste "Meistkommentiert" sogar auf Platz 1. Aus den weit über 500 Kommentaren einige Ausschnitte:
a) »M.E. ist der Herr „Pater“ Lingen ein bedauenswerter Spinner.«
b) »Lingen ist ein bemitleidenswerter Querulant… es wäre gut für ihn wenn er mit fortschreitendem Alter einsähe, dass er ein Trottel ist«
c) »Bravo Endlich Einer der Mut und Zivilcourage hat. Hier geht es nicht um die Verteidigung der Geschichte, sondern um die Rettung der Gegenwart. Wenn man von einem deutschen Gericht wegen Holocaust-Leugnung verurteilt wird, wenn man eine reine Beobachtung berichtet, nämlich dass in einem KZ in Polen die Zahl der Opfer nach unten korrigiert wurde, d.h. wenn es strafbar ist, zu berichten was sich vor unseren Augen abspielt und wir sind gesetzlich dazu genötigt, eine nicht existierende „Wahrheit“ wiederzugeben, dann ist Deutschland ganz tief unten angekommen. Dann ist der Rechtsstaat nicht in Gefahr sondern er existiert nicht mehr.«
d) »Es müsste dem Dümmsten einleuchten, dass bei diesem Wall von Gesetzen für den „Holocaustglauben“, einiges mächtig zum Himmel stinkt. Für mich ist das ein klares Indiz, dass man etwas zu verbergen hat. Solange die volle Wahrheit nicht ans Licht kommt, werden die Deutschen bluten, und nochmals bluten.«
e) »Die BRD, willkürlich als Besatzungs und Übergangsverwaltungs-konstrukt gedacht, stillschweigend von den -Mächten- weitergeduldet, ist tatsächlich zum Vorzeige-Irrenhaus Europas verkommen.«
f) »Die Annahme und das Handeln unter der Voraussetzung, dass die sogenannte „BRD“ ein Rechtsstaat sei, ist reichlich naiv. Die „BRD“ ist ein Besatzungskonstrukt, ein in weiten Teilen (besonders in der Führungsebene) verkommenes Irrenhaus, ein Ausbeutungslager im Besitz der „zionistischen“ Mafia.«
g) »Wollen wir nicht lieber wieder über Rolf herziehen, statt diesem Nazi-Volldeppen unsere ganze Aufmerksamkeit zu schenken?«
h) »Im Jahre 2009 wurde im Kanada das Verbot der Holocaustleugnung für verfassungs- und menschenrechtswidrig erklärt, im Jahre 2007 in Spanien (wo das Verbot erst 2003 unter Druck der Israelis eingeführt worden war, da Spanien seit 1965 Zufluchtsort politisch verfolgter Offiziere der NATO-Mächte und europäischer Rechtspopulisten war) Nulla poena sine lege.«
i) »Bravo, Pater Lingen! Sie haben die Willkür der gegenwärtigen Rechtsprechung in Deutschland offengelegt. Was soll das eigentlich sein, der „Holokaust“? Was gehört dazu und was nicht? Warum darf der eine Wissenschaftler frei sagen, wofür der andere Wissenschaftler ins Gefängnis muß? Das heutige Deutschland hat sich mit seiner Gesinnungsjustiz in die Nesseln gesetzt. Es herrschen Willkür und Gesinnungsterror gegen unliebsame Bürger.«
j) »Lingen ist ein Spinner und Prozesshansel und eine ganz arme Sau, die Mitleid verdient.«
k) »Lingen hat das sog. „Bestimmtheitsprinzip“ im Strafrecht ganz auf seiner Seite! Die Juristen wissen das und deswegen versuchen sie zu verhindern, dass seine Klagen überhaupt zugelassen werden. Hier ein Zitat aus einer „Einführung ins Strafrecht“: „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“ Ebenso lautet § 1 StGB. Hintergrund ist, dass gem. Art. 2 Abs. 1 GG eine allgemeine Handlungsfreiheit für den Bürger postuliert ist, d. h. nur wenn ausdrücklich ein Verhalten strafbedroht untersagt ist, kann es auch bestraft werden (Vertrauensprinzip). In einem freiheitlichen Staat ist alles erlaubt, was nicht verboten ist, umgekehrt in diktatorischen Staaten. Damit ist auch ein Gewohnheitsstrafrecht untersagt, d. h. Strafbedrohungen müssen gesetzlich formuliert sein, es genügen nicht informelle Regeln, die von Generation zu Generation weitergegeben werden Dieser Rechtsgrundsatz wird auch mit dem Satz „Nullum crimen sine lege, nulla poena sine lege“ („Kein Verbrechen ohne Gesetz, keine Strafe ohne Gesetz“) ausgedrückt (Carl Schmitt hat den Satz im Sinne der nationalsozialistischen Strafideologie umgedreht: „Kein Verbrechen ohne Strafe“, s. Kap. VII 5.). Damit wird die staatliche Strafgewalt eingeschränkt, ist ein willkürliches Strafrecht verboten…“«

Soweit die Kommentar-Ausschnitte. Was in den ganzen Kommentaren leider komplett fehlt, ist jegliche Rechtfertigung für die Holocaust-Justiz. Also sogar an so einer prominenten Stelle wie diesem vielgelesenen kreuz.net-Artikel beantwortet niemand die absolut grundlegende Frage, was genau man eigentlich glauben muss, um einer Verurteilung wegen "Holocaust-Leugnung" zu entrinnen. Dass die Gegner dieser Holocaustleugnungs-Beschwerde dafür umso kräftiger dem Lingen-Bashing frönen, reicht nicht zur Kompensation der fehlenden gesetzlichen Bestimmtheit beim Leugnungs-Verbot.

2. http://www.eliewieseltattoo.com (s. http://www.webcitation.org/5rptb1a8K)
Elie Wiesel behauptet, dass auf seinem linken Arm die KZ-Nummer "A7713" tätowiert ist. Wiesel hat diese Tätowierung angeblich nie öffentlich gezeigt. Es gibt allerdings Bilder von seinem linken Arm - und dort ist keine Tätowierung zu sehen. Die Netzseite "Elie Wiesel cons the World" beschäftigt sich deshalb mit der Frage: "Where's the tattoo?" Die Glaubwürdigkeit von "Holocaust-Zeugen" wie Herman Rosenblat und Misha Defonseca ist mittlerweile aufgedeckt. Gegen Wiesel gab es die Betrugsvorwürfe seitens Miklós Grüner. Carlo Mattogno hat dazu einen Artikel veröffentlicht: »“The Most Authoritative Living Witness” of The Shoah?« (revblog.codoh.com, 24.02.2010). Ein Ausschnitt: "Elie Wiesel was never interned at Birkenau, nor at Auschwtz, nor at Monowitz, nor at Buchenwald."
Nun denke man an die Bedeutung von "Zeugenaussagen" bei Holocaust-Behauptungen, s. das bereits zitierte Geständnis von Robert Jan van Pelt (The Star, 27.12.2009): "99 Prozent dessen, was wir über Auschwitz wissen, können wir naturwissenschaftlich-physisch nicht beweisen."

Jeder ist ganz herzlich eingeladen, die Beschwerde des Verf. zu unterstützen, namentlich durch entsprechende Schreiben resp. Einsendung von Dokumenten an den EuGHMR:
Cour européenne des droits de l'homme
Conseil de l'Europe
Beschwerde Nr. 40386/10
"Lingen ./. Deutschland"
67075 Strasbourg Cedex
France
Fax : +33 (0)3 88 41 27 30

Solange jedenfalls dem Bestimmtheitsgebot nicht Genüge geleistet ist, bleibt jegliche Bestrafung von "Holocaust-Leugnung" menschenrechtswidrig.

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