Impfpflicht und katholische Kirche

- Pressemeldung: Katholische Moraltheologie und Zwang zur Impfung -
(Kirche zum Mitreden, 04.09.2016)
"Seine Kinder nicht impfen zu lassen, ist allerdings nicht nur dumm, es ist auch rücksichtslos. [...] Leider ist in Deutschland gegen die Idiotie mancher Impfgegner bislang kein Kraut gewachsen. [...] Was aber ist mit Eltern, die fest davon überzeugt sind, dass Impfen ihren Kindern schadet und vernünftigen Argumenten nicht zugänglich sind? Die Pflicht zur Impfberatung geht hier nicht weit genug. Solche Eltern müssen im wahrsten Sinne des Wortes zu ihrem Glück gezwungen werden" (focus.de, 02.09.2016). Wie ist dies aus christlicher Sicht zu werten?
Zunächst: Für das angebliche Verbot der Pockenschutzimpfung durch Papst Leo XII. ("Wer auch immer sich der Impfung unterzieht, hört auf, ein Kind Gottes zu sein") gibt es keinen Beleg. Und in moraltheologischen Standardwerken wie von Göpfert, Prümmer, Noldin-Schmitt, Mausbach etc. sowie in weit verbreiteten Katechismen und theologischen Lexika wird Impfung / vaccinatio anscheinend nicht erwähnt. Impfungen gibt es schon seit Ende des 18. Jh., z.B. von Edward Jenner (1749-1823). Im Deutschen Reich gab es bereits im 19. Jh. einen Impfzwang; das "Lübecker Impfunglück" (offiziell 77 Tote) war 1930, die Verurteilungen im Calmette-Prozess (fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung) erfolgten 1932.
Außerdem: Nach Beginn der Sedisvakanz 1958 wurde die politische Bühne etwas umgebaut, z.B. mit den Impfprogrammen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Und v.a. gibt es heute mehr Erkenntnisse und Informationsmöglichkeiten auch bzgl. Impfung. Nun: Für die moraltheologische Bewertung von Handlungen werden allgemeine Prinzipien (Naturrecht / göttliches Recht) auf konkrete Fragen angewendet. Dementsprechend wird generell in kirchlichen / theologischen Schriften bzgl. des fünften Gebotes gelehrt: "Zur Erhaltung des Lebens und der Gesundheit muß man auch die ordentlichen Mittel anwenden" (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1936, 170). Zu den allgemeinen Pflichten gehören z.B. ausreichender Schlaf, vernünftige Ernährung, angemessene Hygiene, ordentliche Kleidung, maßvoller Sport etc. Diese Pflichten ergeben sich aus dem allgemeinen Grundsatz, dass Gesundheit eine harmonische Entfaltung und Erhaltung der leiblich-seelischen Kräfte ist. Denn der Mensch ist nicht eine "Sache", ist kein "Tier", sondern ist Träger einer unsterblichen Seele.
Impfung gehört definitiv nicht zu den "ordentlichen Mitteln der Gesunderhaltung". Denn Schlaf etc. sind grundsätzlich für jeden regelrecht lebenswichtig. Aber viele Menschen bleiben auch ohne jede Impfung bis ins hohe Alter gesund und leistungsfähig. Insofern könnte man Impfungen allenfalls zu den "außerordentlichen Mitteln" der Gesunderhaltung / Lebenserhaltung zählen. Das sind z.B. schwere Operationen, die z.B. mit hohem Risiko / Geldaufwand verbunden sind. Im allg. ist die Anwendung solcher außerordentlicher Mittel keine Pflicht. Nur ausnahmsweise kann die Anwendung Pflicht sein und sogar befohlen werden, namentlich weil sowohl a) die Gesundheit einer Person für andere notwendig ist als auch b) der Erfolg des Mittels moralisch sicher, d.h. sehr wahrscheinlich ist.
Bei Impfungen wird bzgl. a) eine höchstmögliche Durchimpfung als Voraussetzung für höchstmögliche Sicherheit propagiert. Soweit theoretisch klar. Aber zu b): Ist der Erfolg der Impfung moralisch sicher? Praktisch ganz klar: Nein! Das Robert Koch Institut (RKI) erklärt: "Keine einzige Impfung vermag ausnahmslos alle Geimpften zu schützen [...] Bestimmte Impfstoffe können tatsächlich krankheitsähnliche Symptome hervorrufen". Bereits vor zehn Jahren (08.11.06) meldete welt.de: "Neue Belege: Grippe-Impfung wirkungslos. Ein britischer Immunologe stellt die gängige Praxis infrage. Er meint, die Spritzen nützen nichts oder wenig. Studien stützen seine These." Lohnenswert sind auch Recherchen zu Gerichtsprozessen gegen Pharma-Konzerne wie Merck, GlaxoSmithKline etc. Ganz konkret hatte kürzlich das Bayerische Landessozialgericht (L 15 VJ 4/12 v. 15.12.2015) eine Epilepsie-Erkrankung durch Impfschaden anerkannt: Die Erkrankung sei wesentlich auf die Impfung zurückzuführen. Dass Impfungen wirken, lässt sich also nicht bestreiten. In Amerika haben Prominente wie Robert de Niro, Robert Kennedy, Donald Trump, Bob Wright etc. impfkritische Äußerungen verbreitet, namentlich i.Z.m. Autismus. Diesbzgl heißt es im Focus-Artikel: »„Impfen verursacht Autismus“, „Impfungen fördern Allergien“ oder gar „viele Krankheiten, gegen die geimpft wird, gibt es doch gar nicht mehr“: Diese haarsträubenden Ammenmärchen kommen immer wieder aufs Tableau, wenn Eltern gegen das Impfen ihrer Kinder argumentieren.« Und welche Gegenargumente liefert der Focus-Artikel? Gar keine! Zwar ist der Anlass für den Artikel, dass sich Eltern seit dem 01.09.2016 über Schutzimpfungen für ihre Kinder beraten lassen müssen. Aber das ist ja eben lt. Focus "noch lange nicht genug. Der Gesetzgeber muss renitenten Impfgegnern endlich eine Pflicht auferlegen, findet FOCUS-Online-Autorin Eva Heidenfelder." Also keine Zeitverschwendung mehr mit "Beratung".
Zugegeben: Bei nüchtern-sachlicher Betrachtung ergibt sich ohnehin klar, dass Impfung grundsätzlich als schwere Körperverletzung zu verurteilen ist. Selbst wer Youtube-Filme wie "Wir impfen nicht" oder "The Greater Good" als "Idiotie" von "renitenten" Verschwörungstheoretikern verbieten will: Unbestritten häufige Inhaltsstoffe sind z.B. Aluminiumhydroxid oder die Quecksilber-Verbindung Thiomersal als "Adjuvantien" (lat. adiuvans - Unterstützungsmittel). Besonders für die noch sehr schwachen Kleinkinder ist es nicht leicht, diese Giftstoffe zu verkraften. Zudem: Die antikirchliche Lebensschutz-Organisation "Children of God for Life" kritisiert die Verwendung abgetriebener Kinder zur Herstellung von Impfstoffen.
Und spätestens hier sollte klar sein, wie glaubwürdig der "Gesundheitsschutz" oder gar die "Lebensrettung" / "Menschheitsrettung" ist, die von Impfbefürwortern so eindringlich beschworen und ggf. erzwungen wird: Wie sieht es mit dem Schutz für die Kinder im Mutterleib aus? Fakt ist: Lebensschützer werden unter den absurdesten Vorwänden wegen Abtreibungskritik zu ruinösen Strafen, ggf. zu langer Gefängnishaft verurteilt. Und Focus? S. das Video v. 07.03.2016: "1977 Die Emanzipation der Frau": "Anfang der 70er Jahre gibt es die ersten Frauenproteste. Sie wollen über sich selbst bestimmen, auch wann sie Kinder haben wollen. [...] Der Protest zeigt Wirkung:  Abtreibung wird unter bestimmten Voraussetzungen legal." Warum wird hier nicht gegen die "Idiotie" der Abtreiber protestiert? Warum wird hier nicht die "ergebnisoffene Beratung" für "renitente" Abtreibungswillige verurteilt? Warum wird hier nicht ein unbedingter staatlicher Zwang gefordert, das Kind am Leben zu lassen?
Eine Impfpflicht ist also moralisch nicht zu rechtfertigen. Ganz im Gegenteil ist angesichts der klar begründeten Vorbehalte sowie der nicht klar begründeten Gesundheitsvorteile fraglich, ob Impfungen moralisch zu rechtfertigen sind. Und schließlich darf die Frage nach der moralischen Integrität der Impfbefürworter nicht völlig ausgeklammert werden.

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