Straf- und Verbotsverfahren gegen jugendschutz.net (4)

- Dienstaufsichtsbeschwerde gegen "Baumann Staatsanwalt", Staatsanwaltschaft Mainz, und "Kroth Staatsanwalt", Generalstaatsanwaltschaft Koblenz -
(Kirche zum Mitreden, 29.09.2009)
29.09.2009
Fax an
"Ministerium der Justiz", Ernst-Ludwig-Str. 3, 55116 Mainz, Fax: 06131 / 16 - 4887
nachrichtlich an:
jugendschutz.net, (06131) 32 85-22
Bundesministerium für Familie, 03018/ 555 - 4400
Bundeszentrale für politische Bildung, (0)228 99515-113
Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg, 0711 66 99 111
"BVerfG", 0721-9101-382
Stadt Mainz, 06131/ 12 38 00
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz, 06131/16-5875
General-SA Koblenz, 0261/30448-10
SA Mainz, 06131 / 141302

a****
Dienstaufsichtsbeschwerde
Hiermit lege ich Dienstaufsichtsbeschwerde ein gegen
- "Baumann Staatsanwalt" (BS), SA Mainz
- "Kroth Staatsanwalt" (KS), General-SA Koblenz
Begründung: BS und KS sind zuständig für das laufende Straf- und Verbotsverfahren gegen den illegalen Verein "jugendschutz.net" (jn). Die diesbzgl. Strafanzeige v. 14.03.2009 beginnt folgendermaßen:
"Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen jugendschutz.net (jn) wegen Verleumdung, Volksverhetzung etc. Zivilrechtliche Schritte behalte ich mir ausdrücklich vor. Zudem wird das sofortige Verbot sowie die sofortige Abschaltung von jn gefordert; dies ist wegen des notorisch illegalen, sozialethisch desorientierenden, kirchen- und gesellschaftszerstörenden Terrors seitens jn zwingend erforderlich."
Am 15. und 16.03.2009 wurde dann die entsprechende Pressemitteilung "Verbotsverfahren gegen jugendschutz.net" weit verbreitet. Somit schleppt sich der Fall schon über ein halbes Jahr hin, während jn weiter unbekümmert sein Unwesen treibt. S. auch den Artikel "Alles über Selbstbefriedigung" v. 27.09.2009 auf der mit riesigem Abstand größten deutschsprachigen "Vatikanum-2"-Nachrichtenseite, i.e. kreuz.net:
"Fairerweise muß man zugeben, daß der BRD-Jugendschutz nicht ausschließlich in den Händen von Pornoanbietern liegt. Auch der Verein ‘jugendschutz.net’ ist hier aktiv. Gegen ihn ist ein Straf- und Verbotsverfahren wegen Volksverhetzung anhängig."
www.kreuz.net/article.9834.html
Verlangt bereits diese unerträgliche Trägheit von BS und KS zwingend die sofortige Absetzung und schwerste Bestrafung dieser Leute, so setzt ihre laikale Anpöbelei mir gegenüber dem ganzen noch die Krone auf. Zur Erinnerung: "Es gibt auf Erden keine erhabenere Würde als den Priesterstand" (Römischer Katechismus, 2,7,2). Und: "Rolf Hermann Lingen (...) ist Pater der katholischen Kirche" ("Amtsgericht Hannover", 05.07.2004 ("endgültig rechtskräftig")).
Nun denn: Dass jn ein durch und durch illegales Konstrukt ist, erhellt bereits aus der Attacke gegen mich, die sowohl formal als auch inhaltlich völlig daneben liegt. jn nimmt für seinen Vernichtungskrieg gegen die katholische Kirche diesmal den sog. "Revisionismus" als Vorwand. Zum Begriff "Revisionist" s. den kreuz.net-Artikel "Dr. Fredrick Töben in Australien eingekerkert" v. 17.09.2009:
»Töben ist ein sogenannter Revisionist, das heißt, er glaubt nicht blind alles, was zum Thema „Holocaust“ verbreitet wird. Weder glaubt er den erlogenen Holocaust-Memoiren von Misha Defonseca („Überleben unter Wölfen“), noch den erlogenen Holocaust-Memoiren von Hermann Rosenblat („Engel am Zaun“). Auch glaubt Töben nicht, daß die offiziellen Auschwitz-Opferzahlen „wenigstens drei Millionen“ (Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung), „1,5 Millionen“ (aktueller Auschwitz-Gedenkstein – bis 1990 waren es „vier Millionen“) und „weniger als 600.000“ (Fritjof Meyer, in: Osteuropa, herausgegeben von Rita Süssmuth) alle gleichermaßen wahr sind.«
http://www.kreuz.net/article.9848.html
Weil die Homepage kirchenlehre.com aber bekanntlich frei ist von jeglichen illegalen Inhalten und somit keinerlei Möglichkeit besteht, auf legalem Wege dagegen vorzugehen, wählt jn den illegalen Weg: Nicht ich - als einer der Autoren, der zudem in Deutschland lebt und deutsch spricht - werde kontaktiert, sondern nur der Hoster - der als Amerikaner gar nichts mit brd-"Justiz"-Schwachsinn zu schaffen hat und zudem auch kein deutsch spricht (formal völlig daneben). Dem Hoster werden dann Verleumdungen über mich erzählt (inhaltlich völlig daneben). Das alles ist in der Strafanzeige klar dargelegt. Daraufhin schickte BS mir bloß ein vernunftbeleidigendes Geschreibsel, nachzulesen z.B. unter
http://www.kirchenlehre.com/jugend.htm
Dagegen habe ich bei der General-SA Beschwerde eingelegt, zusammen mit einem Strafantrag gegen BS, nachzulesen z.B. unter
http://www.kirchenlehre.com/jugend03.htm
In meiner Beschwerde unterziehe ich das BS-Geschreibsel einer gründlichen Würdigung, bestehend aus mehr als 1.900 (in Worten: Eintausendneunhundert) Wörtern; der Schluss lautet: "Das Verdikt über das BS-Schreiben kurzgefasst: SETZEN, SECHS! Die brd muss sich gefälligst mehr Mühe geben." Daraufhin also wird KS aktiv, u.z. mit einem vernunftbeleidigenden Geschreibsel, bestehend aus weniger als 180 (in Worten: einhundertachtzig) Wörtern. Immerhin, KS hat sich alle Mühe gegeben, das völlig unterirdische Niveau des BS-Schreibens noch zu unterbieten, und diesbzgl. darf man ihm den Erfolg nicht absprechen. Allerdings wird KS trotzdem der Beschwerdeforderung nicht gerecht, denn bereits der Anfang meiner Beschwerde bleibt ja komplett unberücksichtigt:
»Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen "Baumann Staatsanwalt" (BS), SA Mainz; Tatbestand: Strafvereitlung. Zudem lege ich Beschwerde ein gegen den Nichtstuerbescheid, Poststempel 04.05.2009, von BS im anhängigen Strafverfahren gegen jugendschutz.net (jn) wegen Verleumdung, Volksverhetzung etc. Weil das BS-Schreiben allerdings so ein gröblichst vernunftbeleidigender Müll ist, soll zum Schutz von BS Beweis erhoben werden über die Frage, ob er sich *NICHT* in einem die freie Willensbildung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet und er deshalb geschäftsfähig ist; von "Stadt Mainz" sowie von "Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz" werden Auskunft zu den persönlichen Verhältnissen sowie Stellungnahmen zum Vorfall eingefordert.«
Weiter heißt es in meiner Beschwerde:
»1. O-Ton BS: "Sehr geehrter Herr Lingen"
In meiner Strafanzeige v. 14.03.2009 gegen jn steht jedoch als Absender: "Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester". Ferner wird die Seite kirchenlehre.com erwähnt, auf deren Startseite steht: »"Rechtskräftiges" "Urteil" der OMF-"brd":"Rolf Hermann Lingen (...) ist Pater der katholischen Kirche"«. Trotzdem befleißigt sich BS ohne Angabe von Gründen der laikalen Anpöbelei sowohl in der Anschrift als auch in der Anrede. Bereits hier besteht also dringend Erklärungs- resp. Entschuldigungspflicht.«
KS nun liefert gar keine Erklärung resp. Entschuldigung, sondern pöbelt nur selbst fleißig herum. Und die Punkte 2 - 10 meiner Beschwerde "erledigt" KS in einem einzigen Satz:
"Die Staatsanwaltschaft Mainz hat zu Recht und mit einer in jeder Hinsicht zutreffenden Begründung, auf die ich zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nehme, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt."
Hier mal etwas Nachhilfe in Logik: Die Null ist das absorbierende Element der Multiplikation. Egal, wie oft man jemandem eine leere Menge vorsetzt - es bleibt immer nur eine leere Menge. D.h. indem KS nur wieder eine Nullnummer abliefert, bestätigt oder gar erhöht er nicht den Beweiswert der argumentativ leeren Menge des BS-Schreibens, sondern bestätigt nur dessen argumentative Leere. KS verkauft diese eklatante argumentative Leere als eine "in jeder Hinsicht zutreffende Begründung, auf die ich zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nehme". Immerhin: Da KS sich schon bzgl. des absorbierenden Elements souverän über die Gesetze der Logik hinweggesetzt hat, weswegen sollte er da nicht auch eine argumentative Nullnummer als "in jeder Hinsicht zutreffende Begründung" verkaufen, gell?
Aber mit seinem unerträglich grottigen Niveau noch nicht zufrieden, wühlt KS noch weiter abwärts: "Ich weise Ihre auch im Ton gänzlich unangemessene Beschwerde daher als unbegründet zurück." Bemerkenswert, dass jemand, der in laikalen Anpöbelei gegen einen Priester schwelgt, sich über einen "gänzlich unangemessenen Ton" entrüstet. Immerhin: Weshalb der "Ton gänzlich unangemessen" sein soll, verschweigt KS wiederum mit allersouveränster Allsouveränität. Logik hat da keine Chance. Aber es geht noch tiefer in den Niveau-Abgrund:
»Ihr als "Pressemitteilung" bezeichnetes Faxschreiben vom 25. Juni 2009, wonach Sie "bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Beschwerde eingelegt" haben, "um endlich einer gerechten, d.h. der Wahrheit verpflichteten Geschichtsforschung den Weg zu bereiten", gibt im Übrigen Anlass zu der Annahme, dass Sie mit Ihrer Strafanzeige bzw. der gegen die Ablehnung von Ermittlungen gerichteten Beschwerde tatsächlich keine strafrechtliche Prüfung anhand der geltenden Gesetze, sondern vielmehr verfahrensfremde Zwecke verfolgen.«
Aha - wenn man sich dafür einsetzt, dass durch ein Verfahren die Wahrheit ans Licht kommt, verfolgt man "verfahrensfremde Zwecke". Im Klartext: Die Wahrheitsfindung ist also *KEIN* Ziel der brd-"Justiz", ganz im Gegenteil: Die brd-"Justiz" hat die Aufgabe, die Wahrheit zu unterdrücken und die Lüge durchzudrücken. Immerhin: Damit ist die "Justiz" äußerst erfolgreich, s. namentlich die - schon per se immer rettungslos illegalen - "Beleidigungsprozesse", die der Faustregel folgen: "Ehrenschutz ist Täterschutz".
Und KS bohrt unermüdlich gewaltsam die Niveau-Spirale weiter abwärts:
"Ich weise Sie daher ausdrücklich daraufhin, dass künftige Eingaben, aus denen sich derart deutliche Anhaltspunkte für die Verfolgung verfahrensfremder Absichten ergeben, als rechtsmissbräuchlich angesehen werden können und keinen Anspruch auf eine Bescheidung auslösen." Ui, ui, ui - von der "Justiz" Gerechtigkeit zu fordern, ist also "rechtsmissbräuchlich". Da sollte der Bürger gewarnt sein. Und wie sagte Ex-BGH-Richter Wolfgang Neskovic: "Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif" (ZAP 25.7.1990).
Angesichts dieser Zustände bei SA Mainz und General-SA Koblenz muss das "Ministerium der Justiz" Mainz schleunigst hart durchgreifen. Zudem verpflichte ich hiermit das "Justizministerium Mainz" dazu, sich auch selbst um das  laufende Straf- und Verbotsverfahren gegen jn zu kümmern und mir über den Fortgang Meldung zu machen.
Abschließend: Was integre Menschen von der brd-"Justiz" halten, ist z.B. auch in den Pressemitteilungen nachzulesen:
- brd-Justiz: Alles Arschlöcher?
http://www.kreuz.net/bookentry.3119.html
- Dummschwätzer beim Bundesverfassungsgericht
http://www.kreuz.net/bookentry.3566.html
- Justiz: Durchgeknallt
http://www.kreuz.net/bookentry.4768.html
- Richter und Geisteskranke
http://www.kreuz.net/bookentry.5027.html
(Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester)
****e

Brief der General-SA Koblenz im kompletten Wortlaut

a****
Rheinland-Pfalz
Generalstaatsanwaltschaft Koblenz - Postfach - 56065 Koblenz
Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Josef-Görres-Platz 5-7, 56068 Koblenz
Telefon: 0261 30448 - 33
Telefax: 0261 30448 - 10
Herrn Rolf Hermann Lingen
Mein Aktenzeichen: 4 Zs 494/09
Datum: 2. Juli 2009/A
Strafanzeige gegen Friedemann Schindler wegen Volksverhetzung usw. - 3111 Js 7287/09 Staatsanwaltschaft Mainz -
Ihre Beschwerde vom 18. Mai 2009 gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Mainz vom 29. April 2009
Sehr geehrter Herr Lingen, auf Ihre Beschwerde habe ich den Sachverhalt geprüft, jedoch keinen Anlass gefunden, die Aufnahme von Ermittlungen anzuordnen. Die Staatsanwaltschaft Mainz hat zu Recht und mit einer in jeder Hinsicht zutreffenden Begründung, auf die ich zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nehme, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt. Ihre Beschwerdebegründung gibt keinen Anlass zu einer abweichenden Beurteilung.
Ich weise Ihre auch im Ton gänzlich unangemessene Beschwerde daher als unbegründet zurück.
Ihr als "Pressemitteilung" bezeichnetes Faxschreiben vom 25. Juni 2009, wonach Sie "bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Beschwerde eingelegt" haben, "um endlich einer gerechten, d.h. der Wahrheit verpflichteten Geschichtsforschung den Weg zu bereiten", gibt im Übrigen Anlass zu der Annahme, dass Sie mit Ihrer Strafanzeige bzw. der gegen die Ablehnung von Ermittlungen gerichteten Beschwerde tatsächlich keine strafrechtliche Prüfung anhand der geltenden Gesetze, sondern vielmehr verfahrensfremde Zwecke verfolgen.
Ich weise Sie daher ausdrücklich daraufhin, dass künftige Eingaben, aus denen sich derart deutliche Anhaltspunkte für die Verfolgung verfahrensfremder Absichten ergeben, als rechtsmissbräuchlich angesehen werden können und keinen Anspruch auf eine Bescheidung auslösen.
Mit freundlichen Grüßen
(Kroth) Staatsanwalt
****e

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