Staatliche Eingriffe in kirchliche Selbstbestimmung vor Gericht

- Pressemeldung zur Klage gegen "Kirchenrechtler" Thomas Schüller -
(Kirche zum Mitreden, 18.08.2014)

Spätestens mit dem 1957 vom Bundesverfassungsgericht abgesegneten Konkordatsbruch ("Das Konkordat gilt nur im Bundesgebiet, aber nicht in den Ländern" - ergo gar nicht) wurde die angebliche Religionsfreiheit für die katholische Kirche in Deutschland praktisch zur bloßen Fiktion. Als dann die BRD die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) - natürlich unheilbar rechtsunwirksam - zur katholischen Kirche erklärte und ihr obendrein solche Rechte zusprach, die objektiv unveräußerlich nur der katholischen Kirche zukommen können, häuften und verschlimmerten sich die Aktivitäten der BRD gegen die Kirche. Ein Ausweg aus der Kirchenverfolgung schien bislang nicht möglich, weil die BRD ebenso hartnäckig wie argumentationslos insistiert, dass sie und nur sie alleine darüber entscheiden darf und muss, wer katholisch ist. Unterstützt wird sie in dieser Ideologie verständlicherweise insbesondere von der V2-Gruppe selbst. Lt. katholischer Kirche hingegen ergibt sich die Katholizität wesentlich aus der Kontinuität der Glaubenslehre: D.h. wer - wie die V2-Gruppe - vom einmal definierten Glauben abweicht, der ist nicht katholisch. Derlei staatliche Eingriffe in die kirchliche Selbstbestimmung gab es schon oft, z.B. im Arianismus, gerne auch durch Einsetzung von Gegenpäpsten, wie es sie auch in der V2-Gruppe gibt (momentan: "Franziskus I.").
Nun aber könnte die katholische Kirche in der BRD vielleicht wieder Fuß fassen. Denn die V2-Gruppe hatte für einen Strafprozess gegen einen katholischen Priester, d.h. eigentlich gegen die katholische Kirche, ein "Gutachten" beigesteuert, das unwiderlegbar bewiesen aus lauter Falschbehauptungen besteht (Amtsgericht Dorsten, Az. 7 Ls-29 Js 74/08-43/11). Das Gutachten ist faktisch von der Autorität sämtlicher deutschsprachiger V2-"Bistümer" getragen, die auch trotz Anfrage nicht bereit waren, irgendeine der Falschaussagen zu widerrufen.
Gegen dieses Gutachten wurde nun Klage vor Gericht eingereicht. Wenn das Gericht die Falschaussagen als solche verurteilt, könnten weitere Schritte in Richtung echter Religionsfreiheit unternommen werden. Rückschlüsse auf die Glaubwürdigkeit der V2-Gruppe sind allerdings bereits jetzt unvermeidlich.

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