Blasphemie oder Kunst
- Pressemeldung: Strafanzeige gegen Ansgar Werrelmann,
Düsseldorf -
(Kirche zum Mitreden, 27.07.2012)
Am 18.06.2012 hatte die Frankfurter Rundschau (Vom Wert des
Verbietens) einen Essay von Martin Mosebach veröffentlicht:
"Abgesehen vom Propheten Mohammed, ist Gotteslästerliches in
der Kunst nicht umstritten - teilweise gar salonfähig. Warum es
der Kunst und dem sozialen Klima dient, wenn Blasphemie wieder
strafbar ist."
Am 25.07.2012 nun veröffentlichte die FAZ (Beleidigung Gottes
oder der Gläubigen?) eine thematisch ähnliche
Stellungnahme von Robert Spaemann: »Irgendetwas stimmt nicht.
Das deutsche Recht und mehr noch die deutsche Rechtsprechung muten
es dem religiösen Bürger zu, dass das, was ihm das
Heiligste ist, ungestraft öffentlich verhöhnt,
lächerlich gemacht und mit Schmutzkübeln übergossen
werden darf. [...] Ein Staat, der seine Bürger nicht gegen die
Verunglimpfung dessen, was ihnen das Heiligste ist, schützt,
kann nicht verlangen, dass diese Menschen sich als Bürger ihres
Gemeinwesens fühlen.[...] Das Grundgesetz setzt sich sogar in
ein direkt affirmatives Verhältnis zum Gottesglauben, wenn es
von der Verantwortung der Gründungsväter vor Gott spricht.
Und die Verfassung von Nordrhein-Westfalen erklärt "Ehrfurcht
vor Gott" zu einem der obligatorischen Erziehungsziele der
Schulen.«
Zufällig hatte ein Katholik bereits am 18.07.2012 folgende
Mitteilung von Staatsanwaltschaft Düsseldorf erhalten
(Aktenzeichen 80 Js 519/12):
"Strafanzeige vom 14. Juni 2012 gegen Ansgar Werrelmann wegen
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und
Weltanschauungsvereinigungen. Sehr geehrter Herr N., in Ihrer
Strafanzeige vom 14. Juni 2012 verweisen Sie auf einen
Internetauftritt von Ansgar Werrelmann unter der Adresse
www.ansgarphotography.com/gallery.php. Die dort ausgestellten Bilder
stellen für Sie die Beschimpfung von Religionsgesellschaften
dar. Der von Ihnen erhobene Vorwurf führt jedoch nicht zur
Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft
Düsseldorf. Die von Ihnen beschriebenen Bilder befassen sich in
künstlerischer Art und Weise insbesondere mit Motiven
christlicher Religionen und deren künstlerischer Darstellung
aus früheren Jahrhunderten. Dabei wird der jeweilige
Aussagegehalt verfremdet und umgedeutet. Zum einen bieten sich
jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Bilder geeignet
sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Hierfür
wäre erforderlich, dass eine allgemeine Beunruhigung der
Bevölkerung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
mindestens aber unter einer nicht unbeträchtlichen Personenzahl
eintritt. Die Bilder lassen erkennen, dass der Verfremdung vor allem
ein künstlerischer Aspekt zugrunde liegt. Den Bildern kommt
nicht hinreichend sicher ein (provozierender) Aussagegehalt zu, der
den Rechtsfrieden zu stören geeignet erscheint. Nach den
konkreten Umständen ist nicht damit zu rechnen, dass das
Vertrauen in die Rechtssicherheit erschüttert, oder das
psychische Klima aufgehetzt wird. Zum anderen ist der
Straftatbestand auch vor dem Hintergrund der durch das Grundgesetz
garantierten Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) zu werten. Wie
eingangs ausgeführt, erscheinen die im Internet
veröffentlichten Bilder vor allem unter künstlerischen
Aspekten gefertigt worden zu sein. Es wird sich nicht widerlegen
lassen, dass der Ersteller der Bilder nicht in erster Linie
provozierend auf Teile der Bevölkerung einwirken wollte. Vor
diesem Hintergrund kommt der Kunstfreiheit ein erheblicher
Stellenwert zu. Die Aufnahme von Ermittlungen würde den
Künstler daher in seinen verfassungsmäßig
garantierten Rechten ohne ausreichenden Rechtfertigungsgrund
beeinträchtigen. Da sonstige Anhaltspunkte für ein
strafbares Verhalten nicht erkennbar sind, bin ich gehalten die
Aufnahme von Ermittlungen gemäß §§ 152 Abs. 2,
170 Abs. 2 StPO abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen
Stöckl Staatsanwalt"
Auf den Photos posieren kaum bekleidete Models als "Christus am
Kreuz" resp. als "Gottesmutter". Die Bilder lassen keinerlei
"künstlerische" Leistung erkennen. Sie sind schlicht und
ergreifend nur "provozierend". Ansgar Werrelmann wird in
Südafrika vertreten von "Infidels" - noch Fragen?
Wer also nicht dazu schweigen möchte, dass z.B. durch diese
Werrelmann-Photos Jesus Christus und die Gottesmutter "ungestraft
öffentlich verhöhnt, lächerlich gemacht und mit
Schmutzkübeln übergossen werden", kann gegen diese
Mitteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf Beschwerde
einlegen bei: Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf,
Sternwartstraße 31, 40223 Düsseldorf, Telefax 0211
9016-200.
Die Beschwerdefrist läuft bis zum 01.08.2012.
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