Norbert Leygraf contra katholische
Kirche
- Fax an Rheinische Kliniken Essen, Landgericht Bonn etc. -
(Kirche zum Mitreden, 17.07.2011)
Fax-Sendung; Adressaten:
- Norbert Leygraf, c/o Rheinische Kliniken Essen, 0201/7227-301
- Manfred Wucherpfennig, c/o Landgericht Bonn, +49 228
702-1600
- Robert Zollitsch, c/o V2-Stützpunkt Freiburg, 0761-21 88-427
- Steffi Dobmeier, c/o taz.de, 030-251 50 28
- Joachim Lichtinghagen, c/o Staatsanwaltschaft Essen, 0201 803-2920
- Wolfhart Timm, c/o Amtsgericht Dorsten, 02362 2008-51
Strafverfahren Az. 7 Ls-29 Js
74/08-43-11
Im Artikel »Missbrauchsfälle in der Katholischen Kirche.
"Zu kriminalistisch, zu technokratisch"« (taz.de, 13.07.2011)
heißt es:
"Norbert Leygraf arbeitet bereits seit 2004 als Wissenschaftler
für die Katholische Kirche."
Tatsächlich bezieht sich der taz-Artikel aber gar nicht auf die
katholische Kirche, sondern auf die Sekte des sog. "Zweiten
Vatikanischen Konzils" (V2).
Daher die Frage:
Mit
welcher Begründung bezeichnet Leygraf die V2-Sekte als
"katholische Kirche"?
Konkreter Hintergrund für diese Anfrage: In besagtem Jahr 2004
diffamierte mich Leygraf im Auftrag von V2-Sekte resp. "Landgericht
Bonn". Seine von ihm und Sven Kutscher verschuldete "gutachterliche
Äußerung" wurde in einem ausführlichen, weit
verbreiteten Text gewürdigt:
»Diffamierung per
"Sachverständigen-Gutachten".
Eine Fallstudie zu Norbert Leygraf / "Landgericht Bonn"«,
09.09.2004
http://www.kirchenlehre.com/leygraf.pdf
Anscheinend war also Leygrafs gezielter, direkter Generalangriff
gegen die katholische Kirche der Beginn seiner Zusammenarbeit mit
der V2-Sekte.
N.B.: Auch andere - seitens V2-Sekte resp. brd gegen mich
aufgehetzte - Psycho-Fetischisten sind bei
Entmündigungsverfahren gegen mich gescheitert. Die
endgültigen Ergebnisse:
"Bei Herrn L. lassen sich keine sicheren Hinweise
eruieren oder wahrscheinlich machen, dass bei ihm eine paranoide
Persönlichkeitsstörung vorliegt." »Die
Ausführungen des Verf. sind "nicht unlogisch", sondern "in sich
völlig logisch"; es liegen "keine Wahnvorstellungen" beim Verf.
vor; der Verf. ist "offensichtlich klug" und "voll
schuldfähig".«
"Justiz contra Realität, Beispiel
Titelmissbrauch.
Pressemeldung: Ein neues Gutachten zu einem längst
geklärten Sachverhalt", 29.05.2011
http://www.kirchenlehre.com/titeln12.htm
Die Antwort auf o.g. Frage muss mir bis zum 31.07.2011 vorliegen.
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