Passionszeit 2
- Neuerlicher Terrorakt seitens der V2-Sekte -
(Kirche zum Mitreden, 25.03.1999)
"Terror [lat.] der; -s: 1. [systematische] Verbreitung von Angst
u. Schrecken durch Gewaltaktionen. 2. Zwang, Druck [durch Gewaltanwendung).
3. (ugs.) a) Zank u. Streit; b) großes Aufheben um Geringfügigkeiten.
terrorisieren
[lat.-fr.]: 1 . Terror ausüben, Schrecken verbreiten. 2. jmdn. unterdrücken,
bedrohen, einschüchtern, unter Druck setzen.
Terrorismus [lat.-fr.-nlat.]
der; -: 1. Schreckensherrschaft. 2. das Verbreiten von Terror durch Anschläge
u. Gewaltmaßnahmen zur Erreichung eines bestimmten [politischen]
Ziels. 3. Gesamtheit der Personen, die Terrorakte verüben. Terrorist
der; -en, -en: jmd., der Terroranschläge plant u. ausführt. terroristisch:
Terror verbreitend" (Duden 5, Das Fremdwörterbuch, Mannheim (4)1982,
S. 757).
Wir hatten an die V2-Sekte die Frage gerichtet, ob sie denn über
Leichen gehen wolle, um ihre vermeintlichen "Rechte" durchzudrücken
(s. Weihnachten mit der Konzilssekte). Gerade
hatten wir den Katholiken-Prozeß abgeschlossen (s. Passionszeit),
da holte die V2-Sekte zum finalen Vernichtungsschlag aus: Als Vorabsendung
per Fax erreichte uns heute folgendes Schreiben von einer Sozietät
Redeker Schön Dahs & Sellner, Mozartstr.
4, 53115 Bonn
Bonn, der 25. März 1999
Reg.-Nr. 17 99645
Sehr geehrter Herr [N.],
hierdurch zeigen wir an, daß uns der Verband der
Diözesen Deutschlands, Kaiserstraße 163, 53111 Bonn und damit
zugleich die Deutsche Bischofskonferenz beauftragt haben, ihre Interessen
im Zusammenhang mit der von Ihnen genutzten Internet-Domain "katholisch.de"
und "katholisch.notrix.de" anwaltlich zu vertreten.
Die bisherige Korrespondenz liegt uns vor. Wir haben
festgestellt, daß Sie trotz der Abmahnung unserer Mandantschaft die
allein der katholischen Kirche zustehenden Namen weiterhin rechtswidrig
verwenden. Wir verweisen darauf, daß nach ständiger Rechtsprechung,
allein die römisch-katholische Kirche berechtigt ist, die Bezeichnung
"katholisch" als Namen oder Namensbestandteil zu führen. Dies gilt
auch im Hinblick auf Internet-Adressen.
Vor diesem Hintergrund habe ich Sie namens und im Auftrage
unserer Mandantschaft letztmalig aufzufordern, die als Anlage beigefügte
Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterzeichnen und bis zum
01. April 1999
unterzeichnet zurückzusenden. Sollte die unterzeichnete
Unterlassungsverpflichtungserklärung bis zu diesem Zeitpunkt hier
nicht vorliegen, werden wir unserer Mandantschaft empfehlen, die erforderlichen
gerichtlichen Schritte gegen Sie einzuleiten.
Mit freundichen Grüßen
Redeke, Rechtsanwalt
---
Unterlassungsverpflichtungserklärung
Hiermit verpflichte ich, [N.N., Adresse], mich gegenüber
dem Verband der Diözesen Deutschlands, Körperschaft des öffentlichen
Rechts, Kaiserstraße '.63, 53113 Bonn,
1. es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung
von dem Gläubiger festzusetzenden angemessenen Vertragsstrafe, deren
Höhe ggf. von dem zuständigen Gericht überprüft werden
kann,
es zu unterlassen, die Domain
katholisch.de
und/oder
katholisch.notrix.de
im Internet als Adresse zu verwenden und/oder zu verbreiten;
2. Die im Internet genutzten Domain-Daten "katholisch.de"
und/oder "katholisch.notrix.de" durch Freigabeerklärung gegenüber
der DENIC e.G., Wiesenhüttenplatz 26, 60329 Frankfurt, freizugeben;
3. die durch Einschaltung der Rechtsanwaltssozietät
Redeker Schön Dahs & Sellner entstandenen Kosten auf der Grundlage
eines Gegenstandswertes von 100.000,- DM in Höhe einer 10/10-Geschäftsgebühr
zuzüglich Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer "(= 2.5111,40 DM) zu
zahlen.
[Ort], den ... März 1999
(Name)
Die Liste der Rechtsanwälte, die auf dem Briefkopf steht, und
die Vielzahl an Doktor- und Professorentiteln könnten jeden verweltlichten
Opportunisten vor Furcht erstarren lassen. Sollten diese Spezialisten wirklich
unfähig sein zu erkennen, daß die V2-Sekte immer nur das Faustrecht
gegen uns angewendet hat, und daß wir nur auf dem Hintergrund des
Faustrechts "rechtswidrig" handeln? Nun, zur Ehrenrettung der Spezialisten
muß man einräumen, daß Redeke ja nicht schreibt, er hätte
sich mit der Materie befaßt bzw. er hätte unsere Darstellungen
gelesen. Er schreibt nur: "Die bisherige Korrespondenz liegt uns vor."
Daß er sich tatsächlich nicht um die Angelegenheit gekümmert
hat, legt der Nachsatz nahe: "Wir haben festgestellt, daß Sie trotz
der Abmahnung unserer Mandantschaft die allein der katholischen Kirche
zustehenden Namen weiterhin rechtswidrig verwenden." Wer unsere Texte gelesen
hat, mußte - wenn auch mit Zähneknirschen - erkennen, daß
wir den allein der katholischen Kirche zustehenden Namen weiterhin rechtlich
einwandfrei verwenden. Für ein so jämmerliches Briefchen dann
auch noch über DM 2 500,- zu verlangen, setzt dem Faß nur die
Krone auf - wie wollen diese Leute das jemals verantworten? Wissen sie
wirklich nicht, was sie tun? Wollen sie es überhaupt wissen?
Besondere Beachtung verdient das Ablaufdatum der gesetzten Frist: der
01. April 1999, also der diesjährige Gründonnerstag. Bekanntlich
hat der Gründonnerstag schon eine lange Tradition, wenn es darum geht,
gegen Unschuldige wie gegen Verbrecher vorzugehen; die V2-Sekte bleibt
in einer sehr einprägsamen Symbolik.
In einem letzten Entgegenkommen schickten wir Redeker etc. die Erklärung
zu:
Unterlassungsverpflichtungserklärung
Hiermit verpflichte ich, Pater N.N., römisch-katholischer
Priester, [Adresse], mich gegenüber dem Verband der V2-Sekte (die
in Deutschland unter dem Namen "Verband der Diözesen Deutschlands"
auftritt), Adresse: Kaiserstraße 163, 53113 Bonn,
1. es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung
von dem Gläubiger festzusetzenden angemessenen Vertragsstrafe, deren
Höhe ggf. von dem zuständigen Gericht überprüft werden
kann,
es zu unterlassen, die Domain
katholisch.de
und/oder
katholisch.notrix.de
im Internet als Adresse zu verwenden und/oder zu verbreiten,
2. die im Internet genutzten Domain-Daten "katholisch.de"
und/oder "katholisch,notrix.de" durch Freigabeerklärung gegenüber
der DENIC e.G., Wiesenhüttenplatz 26, 60329 Frankfart, freizugeben,
3. die für eine Klärung der Sachlage erforderlichen
Material- und Portokosten (bis zu einem maximalen Betrag von DM 150,-)
zu zahlen für Unterlagen, aus denen schlüssig hervorgeht, daß
ich mich mit meiner Position im Irrtum befinde,
unter dem für alle drei o.g. Punkte geltenden Vorbehalt,
daß mir solche Unterlagen zugestellt werden. Für die sorgfältig
Prüfung dieser Unterlagen muß mir ein Zeitraum von zwei Wochen
ab Eingang zugestanden werden.
Ich versichere hiermit,
1. daß ich die V2-Sekte mehrfach um solche Unterlagen
gebeten habe,
2. daß ich für den Fall der Lieferung solcher
Unterlagen bereits eine Unterlassungsverpflichtungserklärung für
die V2-Sekte unterschrieben habe (s. mein Schreiben an das Sekretariat
der Deutschen V2-Sekte v. 10. Dezember 1998: "Ich versichere Ihnen, Ihnen
unverzüglich die Domain "katholisch.de" zu überlassen, wenn Sie
den Nachweis erbringen, daß die von mir getroffenen Aussagen falsch
sind, d.h. wenn Sie beweisen, daß die Mannschaft von Karol Wojtyla,
zu der Sie gehören, keine häretische Sekte, sondern die römisch-katholische
Kirche ist."),
3. daß mir niemals solche Unterlagen gezeigt oder
nachgewiesen wurden, weder von Vertretern der V2-Sekte noch von irgendjemandem
sonst,
4. daß niemals irgendwelche sachlichen Beanstandungen
dogmatischer Art an meinen Texten mir gegenüber geäußert
worden sind,
und daß ich deshalb keine andere Handlungsmöglichkeit
sehe.
Ich verweise ausdrücklich auf meine ausführlichen
Texte unter www.katholisch.de.
[Ort], am Fest Mariä Verkündigung, 25. März
1999
(Pater N.N., römisch-katholischer Priester)
Eines hat dieser finale Vernichtungsschlag allerdings bewirkt: Ein
Bekannter, der sich bislang nicht dazu durchringen konnte, aus der "Amtskirche"
auszutreten und damit auch keine Kirchensteuer mehr zu bezahlen (die in
seinem Fall wirklich beträchtlich war), hat uns nun zugesagt, diesen
Austritt nun doch und sogar sehr bald durchzuführen; er will nicht
das Geld beisteuern, mit dem wir gehenkt werden, und will damit auch nicht,
daß unser Blut an seinen Händen klebt. Für diesen einen
Erfolg war unser Kampf bereits nicht vergebens. Aber selbst wenn wir rein
gar nichts nach außen hin erreicht hätten: Allein die Genugtuung,
den Willen Gottes zu erfüllen und für die Wahrheit vor der Welt
("im Namen des Volkes") Zeugnis abzulegen, läßt alle aus dem
erlittenen Unrecht resultierenden Widrigkeiten verblassen.
Die Symbolik in den von der V2-Sekte gewählten Daten fällt
auch am heutigen Tag (Fest Mariä Verkündigung, 25. März
1999) auf: Maria ist das großartige Vorbild völliger Gottergebenheit,
sie ist die sichere Wegweiserin auf dem Weg zum ewigen Heil. Das heutige
Evangelium (Lk 1,26-38) schließt mit den folgenschweren Worten: "Ecce
ancilla Domini, fiat mihi secundum verbum tuum - Sieh, ich bin eine Magd
des Herrn, mir geschehe nach deinem Worte."
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