Passionszeit 2

- Neuerlicher Terrorakt seitens der V2-Sekte -
(Kirche zum Mitreden, 25.03.1999)
"Terror [lat.] der; -s: 1. [systematische] Verbreitung von Angst u. Schrecken durch Gewaltaktionen. 2. Zwang, Druck [durch Gewaltanwendung). 3. (ugs.) a) Zank u. Streit; b) großes Aufheben um Geringfügigkeiten. terrorisieren [lat.-fr.]: 1 . Terror ausüben, Schrecken verbreiten. 2. jmdn. unterdrücken, bedrohen, einschüchtern, unter Druck setzen. Terrorismus [lat.-fr.-nlat.] der; -: 1. Schreckensherrschaft. 2. das Verbreiten von Terror durch Anschläge u. Gewaltmaßnahmen zur Erreichung eines bestimmten [politischen] Ziels. 3. Gesamtheit der Personen, die Terrorakte verüben. Terrorist der; -en, -en: jmd., der Terroranschläge plant u. ausführt. terroristisch: Terror verbreitend" (Duden 5, Das Fremdwörterbuch, Mannheim (4)1982, S. 757).

Wir hatten an die V2-Sekte die Frage gerichtet, ob sie denn über Leichen gehen wolle, um ihre vermeintlichen "Rechte" durchzudrücken (s. Weihnachten mit der Konzilssekte). Gerade hatten wir den Katholiken-Prozeß abgeschlossen (s. Passionszeit), da holte die V2-Sekte zum finalen Vernichtungsschlag aus: Als Vorabsendung per Fax erreichte uns heute folgendes Schreiben von einer Sozietät


Redeker Schön Dahs & Sellner, Mozartstr. 4, 53115 Bonn
Bonn, der 25. März 1999
Reg.-Nr. 17 99645

Sehr geehrter Herr [N.],
hierdurch zeigen wir an, daß uns der Verband der Diözesen Deutschlands, Kaiserstraße 163, 53111 Bonn und damit zugleich die Deutsche Bischofskonferenz beauftragt haben, ihre Interessen im Zusammenhang mit der von Ihnen genutzten Internet-Domain "katholisch.de" und "katholisch.notrix.de" anwaltlich zu vertreten.
Die bisherige Korrespondenz liegt uns vor. Wir haben festgestellt, daß Sie trotz der Abmahnung unserer Mandantschaft die allein der katholischen Kirche zustehenden Namen weiterhin rechtswidrig verwenden. Wir verweisen darauf, daß nach ständiger Rechtsprechung, allein die römisch-katholische Kirche berechtigt ist, die Bezeichnung "katholisch" als Namen oder Namensbestandteil zu führen. Dies gilt auch im Hinblick auf Internet-Adressen.
Vor diesem Hintergrund habe ich Sie namens und im Auftrage unserer Mandantschaft letztmalig aufzufordern, die als Anlage beigefügte Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterzeichnen und bis zum
01. April 1999
unterzeichnet zurückzusenden. Sollte die unterzeichnete Unterlassungsverpflichtungserklärung bis zu diesem Zeitpunkt hier nicht vorliegen, werden wir unserer Mandantschaft empfehlen, die erforderlichen gerichtlichen Schritte gegen Sie einzuleiten.
Mit freundichen Grüßen
Redeke, Rechtsanwalt
---
Unterlassungsverpflichtungserklärung

Hiermit verpflichte ich, [N.N., Adresse], mich gegenüber dem Verband der Diözesen Deutschlands, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Kaiserstraße '.63, 53113 Bonn,
1. es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von dem Gläubiger festzusetzenden angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe ggf. von dem zuständigen Gericht überprüft werden kann,
es zu unterlassen, die Domain
katholisch.de
und/oder
katholisch.notrix.de
im Internet als Adresse zu verwenden und/oder zu verbreiten;
2. Die im Internet genutzten Domain-Daten "katholisch.de" und/oder "katholisch.notrix.de" durch Freigabeerklärung gegenüber der DENIC e.G., Wiesenhüttenplatz 26, 60329 Frankfurt, freizugeben;
3. die durch Einschaltung der Rechtsanwaltssozietät Redeker Schön Dahs & Sellner entstandenen Kosten auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 100.000,- DM in Höhe einer 10/10-Geschäftsgebühr zuzüglich Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer "(= 2.5111,40 DM) zu zahlen.
[Ort], den ... März 1999
(Name)



Die Liste der Rechtsanwälte, die auf dem Briefkopf steht, und die Vielzahl an Doktor- und Professorentiteln könnten jeden verweltlichten Opportunisten vor Furcht erstarren lassen. Sollten diese Spezialisten wirklich unfähig sein zu erkennen, daß die V2-Sekte immer nur das Faustrecht gegen uns angewendet hat, und daß wir nur auf dem Hintergrund des Faustrechts "rechtswidrig" handeln? Nun, zur Ehrenrettung der Spezialisten muß man einräumen, daß Redeke ja nicht schreibt, er hätte sich mit der Materie befaßt bzw. er hätte unsere Darstellungen gelesen. Er schreibt nur: "Die bisherige Korrespondenz liegt uns vor." Daß er sich tatsächlich nicht um die Angelegenheit gekümmert hat, legt der Nachsatz nahe: "Wir haben festgestellt, daß Sie trotz der Abmahnung unserer Mandantschaft die allein der katholischen Kirche zustehenden Namen weiterhin rechtswidrig verwenden." Wer unsere Texte gelesen hat, mußte - wenn auch mit Zähneknirschen - erkennen, daß wir den allein der katholischen Kirche zustehenden Namen weiterhin rechtlich einwandfrei verwenden. Für ein so jämmerliches Briefchen dann auch noch über DM 2 500,- zu verlangen, setzt dem Faß nur die Krone auf - wie wollen diese Leute das jemals verantworten? Wissen sie wirklich nicht, was sie tun? Wollen sie es überhaupt wissen?
Besondere Beachtung verdient das Ablaufdatum der gesetzten Frist: der 01. April 1999, also der diesjährige Gründonnerstag. Bekanntlich hat der Gründonnerstag schon eine lange Tradition, wenn es darum geht, gegen Unschuldige wie gegen Verbrecher vorzugehen; die V2-Sekte bleibt in einer sehr einprägsamen Symbolik.
In einem letzten Entgegenkommen schickten wir Redeker etc. die Erklärung zu:

Unterlassungsverpflichtungserklärung
Hiermit verpflichte ich, Pater N.N., römisch-katholischer Priester, [Adresse], mich gegenüber dem Verband der V2-Sekte (die in Deutschland unter dem Namen "Verband der Diözesen Deutschlands" auftritt), Adresse: Kaiserstraße 163, 53113 Bonn,
1. es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von dem Gläubiger festzusetzenden angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe ggf. von dem zuständigen Gericht überprüft werden kann,
es zu unterlassen, die Domain
 katholisch.de
und/oder
 katholisch.notrix.de
im Internet als Adresse zu verwenden und/oder zu verbreiten,
2. die im Internet genutzten Domain-Daten "katholisch.de" und/oder "katholisch,notrix.de" durch Freigabeerklärung gegenüber der DENIC e.G., Wiesenhüttenplatz 26, 60329 Frankfart, freizugeben,
3. die für eine Klärung der Sachlage erforderlichen Material- und Portokosten (bis zu einem maximalen Betrag von DM 150,-) zu zahlen für Unterlagen, aus denen schlüssig hervorgeht, daß ich mich mit meiner Position im Irrtum befinde,
unter dem für alle drei o.g. Punkte geltenden Vorbehalt, daß mir solche Unterlagen zugestellt werden. Für die sorgfältig Prüfung dieser Unterlagen muß mir ein Zeitraum von zwei Wochen ab Eingang zugestanden werden.

Ich versichere hiermit,
1. daß ich die V2-Sekte mehrfach um solche Unterlagen gebeten habe,
2. daß ich für den Fall der Lieferung solcher Unterlagen bereits eine Unterlassungsverpflichtungserklärung für die V2-Sekte unterschrieben habe (s. mein Schreiben an das Sekretariat der Deutschen V2-Sekte v. 10. Dezember 1998: "Ich versichere Ihnen, Ihnen unverzüglich die Domain "katholisch.de" zu überlassen, wenn Sie den Nachweis erbringen, daß die von mir getroffenen Aussagen falsch sind, d.h. wenn Sie beweisen, daß die Mannschaft von Karol Wojtyla, zu der Sie gehören, keine häretische Sekte, sondern die römisch-katholische Kirche ist."),
3. daß mir niemals solche Unterlagen gezeigt oder nachgewiesen wurden, weder von Vertretern der V2-Sekte noch von irgendjemandem sonst,
4. daß niemals irgendwelche sachlichen Beanstandungen dogmatischer Art an meinen Texten mir gegenüber geäußert worden sind,
und daß ich deshalb keine andere Handlungsmöglichkeit sehe.
Ich verweise ausdrücklich auf meine ausführlichen Texte unter www.katholisch.de.
[Ort], am Fest Mariä Verkündigung, 25. März 1999

(Pater N.N., römisch-katholischer Priester)



Eines hat dieser finale Vernichtungsschlag allerdings bewirkt: Ein Bekannter, der sich bislang nicht dazu durchringen konnte, aus der "Amtskirche" auszutreten und damit auch keine Kirchensteuer mehr zu bezahlen (die in seinem Fall wirklich beträchtlich war), hat uns nun zugesagt, diesen Austritt nun doch und sogar sehr bald durchzuführen; er will nicht das Geld beisteuern, mit dem wir gehenkt werden, und will damit auch nicht, daß unser Blut an seinen Händen klebt. Für diesen einen Erfolg war unser Kampf bereits nicht vergebens. Aber selbst wenn wir rein gar nichts nach außen hin erreicht hätten: Allein die Genugtuung, den Willen Gottes zu erfüllen und für die Wahrheit vor der Welt ("im Namen des Volkes") Zeugnis abzulegen, läßt alle aus dem erlittenen Unrecht resultierenden Widrigkeiten verblassen.
Die Symbolik in den von der V2-Sekte gewählten Daten fällt auch am heutigen Tag (Fest Mariä Verkündigung, 25. März 1999) auf: Maria ist das großartige Vorbild völliger Gottergebenheit, sie ist die sichere Wegweiserin auf dem Weg zum ewigen Heil. Das heutige Evangelium (Lk 1,26-38) schließt mit den folgenschweren Worten: "Ecce ancilla Domini, fiat mihi secundum verbum tuum - Sieh, ich bin eine Magd des Herrn, mir geschehe nach deinem Worte."

[Zurück zur KzM - Startseite]