Strafverfahren gegen
"Glaubenspräfekten" Gerhard Ludwig Müller / Rom -
Vatikan
- Pressemeldung: Wortlaut der Strafanzeige -
(Kirche zum Mitreden, 10.12.2012)
Der Editor der katholischen Internetseite sedisvakantismus.org hat
heute, 10.12.2012, folgende Strafanzeige gefaxt an
"Staatsanwaltschaft Essen", Zweigertstr. 56, 45130 Essen, Fax:
(0201) 803-2920:
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Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen
Gerhard Ludwig Müller, Präfekt der sog.
"Glaubenskongregation" der Novus Ordo Subsistit Sekte (NOSS)
Straftatbestände u.a.: Missbrauch von Titeln, Betrug,
Verleumdung, Volksverhetzung
Die katholische Nachrichtenseite "Novus Ordo Watch" bietet derzeit
für den Monat November 2012 eine Meldung "Prefect in
La-La-Land"; hier eine Übersetzung des Anfangs: "Der
vatikanische Erzhäretiker Gerhard Ludwig Müller, Chef der
Kongregation für die Zerstörung der Glaubenslehre, meinte,
das Zweite Vatikanische Konzil als einen Bruch mit der früheren
Tradition zu bezeichnen, sei - Häresie!"
http://www.novusordowatch.org/archive.htm / archiviert:
http://www.webcitation.org/6CmhyYGKE
Zu den hier genannten Straftaten von Gerhard Ludwig Müller:
1. Müller ist kein Mitglied der römisch-katholischen
Kirche, sondern der NOSS. Dass die NOSS nicht die
römisch-katholische Kirche ist, wurde von der BRD bereits
ausdrücklich endgültig unumstößlich
unanfechtbar rechtskräftig festgestellt (s.a. Amtsgericht
Dorsten, Az. 7 Ls-29 Js 74/08-43-11 v. 27.09.2012 - schriftliches
Urteil liegt m.W. noch nicht vor). Sowohl die gesamte BRD als auch
die gesamte NOSS haben sich damit faktisch öffentlich
einstimmig ausdrücklich unwiderruflich für absolut
unfähig erklärt, a) ihre eigene Position als richtig und
b) die katholische Position (sog. "Sedisvakantismus") als falsch zu
erweisen. Im Klartext: Es ist auch gem. Dorstener Urteil definitiv
absolut ausgeschlossen, dass die NOSS die katholische Kirche ist.
Indem sich NOSS-Mitglied Müller trotzdem als Vertreter der
katholischen Kirche ausgibt, ist er bereits rettungslos schuldig des
Betrugs. Müller besitzt obendrein auch keine gültige
Bischofsweihe, sondern hat nur die Weihe-Simulation nach dem
sakramental ungültigen Ritus der NOSS mitgemacht. Durch seine
Selbstbezeichnung als "katholischer Bischof" erfüllt er in
eminenter Weise den Straftatbestand der Amtsanmaßung und des
Missbrauchs von Titeln.
2. Im Zusammenhang mit dem Dorstener Urteil wurde u.a. definitiv
unanfechtbar festgestellt, dass das dort vorgebrachte "Gutachten"
von NOSS-Aktivist Thomas Schüller ein bloßes
Pseudogutachten ist, dessen Erstellung und Verbreitung den
Straftatbestand des äußerst schweren Betrugs und der
Verleumdung erfüllt, wobei der Prozess-Kontext noch
strafverschärfend ist. Unter den zahlreichen absurden, auch in
zahlreichen unwiderlegbaren Publikationen unbestritten bewiesenen
Lügen findet sich z.B. die Falschaussage, dass die Texte von
"Vatikanum 2" unfehlbar seien. Bekanntlich sind aber in Wahrheit die
"Vatikanum-2"-Texte häretisch (Religionsfreiheit, Ökumene
usw. usf.). Trotzdem behauptet Müller, dass die
Zurückweisung von "Vatikanum 2" "häretisch" sei.
Müller diffamiert somit ganz bewusst und ganz ausdrücklich
jeden rechtgläubigen Katholiken als "Häretiker", u.z.
basierend einzig und allein auf notorischen vollkommen absurden
Lügen. Novus Ordo Watch kommentiert dies: "Mr. Muller, don't
think we're idiots."
Müller behauptet und verbreitet wider besseres Wissen in
Beziehung auf Katholiken unwahre Tatsachen, um dieselben
verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung
herabzuwürdigen. In einer Weise, die den öffentlichen
Frieden massiv stört, stachelt Müller zum Hass auf und
fordert Müller zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen auf
gegen eine religiöse Gruppe, u.z. gegen die katholische Kirche.
Dementsprechend ist Müller u.a. schuldig der Verleumdung und
Volksverhetzung.
Die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Essen ergibt sich
u.a., weil Müllers Behauptungen im Internet, d.h. weltweit
verbreitet werden und somit auch in Essen zugänglich sind. Laut
BGH 1 StR 184/00 v. 12.12.2000 agiert die BRD ohnehin weltweit. Und
weil die Staatsanwaltschaft Essen zudem im o.g. Prozess bei AG
Dorsten sich selbst von der absoluten Richtigkeit des
Sedisvakantismus endgültig überzeugt hat, ist sie auch
besonders prädestiniert, nun gegen Müller vorzugehen.
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