Predigt zum Passionssonntag

- 01.04.2001 -
(Kirche zum Mitreden, 01.04.2001)
(Hebr 9,11-15; Joh 8,46-59)

Zu den Geboten der Kirche gehört u.a. der Empfang der hl. Kommunion einmal im Jahr, u.z. in der österlichen Zeit. Der vorgegebene Zeitraum ist vom Palmsonntag bis zum Weißen Sonntag. Die Kirche schreibt den jährlichen Kommunionempfang unter schwerer Sünde vor; ist es von jemandem öffentlich bekannt, dass er lange Zeit nicht seine Kommunionpflicht erfüllt hat, gilt er als öffentlicher Sünder.
Christus spricht selbst von der Notwendigkeit des Kommunionempfanges: "Wenn ihr das Fleisch des Menschensohnes nicht esset und sein Blut nicht trinket, habt ihr das Leben nicht in euch. Wer mein Fleisch ißt und mein Blut trinkt, der hat das ewige Leben, und den werde ich auferwecken am Jüngsten Tage" (Joh 6,53f).
Dass die Kirche als Zeitraum des verpflichtenden Kommunionempfanges die Tage des Kirchenjahres festgesetzt hat, an denen sie das Letzte Abendmahl und den Kreuzweg Christi besonders betrachtet, ist nur einleuchtend.
Welchen Grund könnte es überhaupt geben, die Worte Christi zu missachten und dem Gebot der Kirche nicht Folge zu leisten? Letztlich wohl nur die Mahnung des Apostels Paulus: "Wer daher unwürdig das Brot ißt oder den Kelch des Herrn trinkt, der versündigt sich am Leibe und Blute des Herrn. So prüfe sich denn der Mensch, und dann esse er von dem Brot und trinke aus dem Kelche. Denn wer unwürdig ißt und trinkt, ohne den Leib des Herrn zu unterscheiden, der ißt und trinkt sich das Gericht" (1 Kor 11,27-29).
Die Worte des Apostels bringen zunächst zum Ausdruck, dass sowohl unter der Gestalt des Brotes als auch unter der Gestalt des Weines der ganze Christus mit Fleisch und Blut zugegen ist. Wer nur unter einer Gestalt kommuniziert, der empfängt dennoch den ganzen Christus mit Fleisch und Blut; wer z.B. die Kelchkommunion für Laien fordert und sich für diese Forderung auf die Worte Christi: "Wer mein Fleisch ißt und mein Blut trinkt", berufen möchte, der hat sich bereits klar vom christlichen Verständnis der Wandlung in der hl. Messe getrennt.
Also: Wer unwürdig die Kommunion empfängt, begeht mit diesem Kommunionempfang eine schwere Sünde. Um würdig kommunizieren zu können, muss man ein lebendiges Mitglied der katholischen Kirche sein. Nichtkatholiken können überhaupt nicht zur Kommunion zugelassen werden. Die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ist heilsnotwendig, denn Christus hat immer wieder von der Einheit seiner Kirche gesprochen. Die Kirche ist der mystische Leib Christi; wer sich von der Kirche trennt, der trennt sich damit auch von Christus. Wer außerhalb der Kirche bleiben möchte, möchte eigentlich auch keine Gemeinschaft mit Christus haben. Ein Irrtum über diesen klaren Sachverhalt kann nur dann entschuldigen, wenn dieser Irrtum unüberwindlich ist, d.h. wenn der Irrende auch nach intensivem Gebet und Studium noch nicht erkennt, dass die römisch-katholische Kirche die Kirche Christi ist. Wer aber diese Wahrheit nicht erkennen will, wer seine Augen und Ohren vielmehr vor den Tatsachen verschließt und sich weigert, sich in Gebet und Studium mit diesem Thema zu beschäftigen, dessen Irrtum ist nicht frei von Schuld.
Dann gibt es noch diejenigen, die zwar Glieder der katholischen Kirche sind, aber nicht im Stand der heiligmachenden Gnade leben, also nach der Taufe eine Todsünde begangen haben, die noch nicht bei einer gültigen Beichte vergeben wurde. Die Kirche schreibt in ihren Geboten zwar auch den jährlichen Empfang des Beichtsakramentes vor, dabei nennt sie aber keinen festen Zeitraum, innerhalb dessen die Beichte zu erfolgen hätte. Praktischerweise wird die Beichte kurz vor der Osterkommunion abgelegt werden, aber sie muss es nicht. Wer schon Wochen vorher gebeichtet hat und im Stand der heiligmachenden Gnade lebt, kann also kommunizieren.
Besonders schlimm ist die Tatsache, dass der Mensch in seiner Trägheit sich auch an den Zustand, außerhalb der kirchlichen Gemeinschaft oder wenigstens außerhalb des Standes des heiligmachenden Gnade zu leben, gewöhnen kann. Wer über Jahre hinweg nicht gebeichtet und kommuniziert hat, der wird möglicherweise innerlich abgestumpft sein, den interessiert es nicht weiter, dass er im Widerspruch zur kirchlichen Vorschrift lebt. Bereits wenn man anfängt, die Worte Christi und die Weisungen der Kirche zu missachten, begibt man sich in äußerst große Gefahr, beim Jüngsten Gericht nicht bestehen zu können.
Beten wir daher mit der Kirche im Kreuzweg: "Jesus, Lamm Gottes, laß Dein kostbares Blut an meiner armen Seele nicht verloren sein. Laß mich von nun an nur für Dich leben, da Du für mich gestorben bist. Erbarme Dich meiner in der Stunde des Todes und öffne mir dann, wie dem reumütigen Schächer, die Pforten des Paradieses. Amen."

[Kreuzweg-Andacht]

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