Predigt 11.01.2009
- Heilige Familie, dm; Kol 3,12-17; Lk 2,42-52 -
(Kirche zum Mitreden, 10.01.2009)
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Wörter: 1177
Der Römische Katechismus nennt unter den möglichen
Predigtthemen für den heutigen Sonntag der Heiligen Familie die
Erläuterungen zum vierten Gebot: "Ehre deinen Vater und deine
Mutter, damit du lange lebest in dem Lande, welches dir der Herr geben
wird." Im Kapitel über das vierte Gebot führt der Katechismus
aus: "Es müssen aber nicht nur die geehrt werden, von denen wir
geboren, sondern auch jene, welche Väter genannt werden, wie die
Bischöfe und Priester, die Könige, Fürsten, Obrigkeiten,
Vormünder, Pflegeväter, Lehrer, Erzieher, Greise und andere
der Art" (3,5,13). Und speziell zu den weltlichen Obrigkeiten lehrt der
Katechismus, dass man ihnen grundsätzlich ganz pflichttreu sein
muss, selbst wenn sie "gottlos und nichtswürdig" sind, setzt
jedoch hinzu: "Wenn sie aber etwas Gottloses, wenn sie etwas Unrechtes
befehlen, so darf man, da sie solches nicht aus ihrer Macht, sondern
aus der Ungerechtigkeit und Verkehrtheit ihres Herzens tun, nicht auf
sie hören" (3,5,16). Es gilt auch in Bezug auf Eltern und
Politiker der Grundsatz, dass man Gott mehr gehorchen muss als den
Menschen (cf. Apg 5,29). Es ist also eindeutige katholische Lehre, dass
den Untergebenen passiver Widerstand bei gottlosen, unrechten Befehlen
der Obrigkeit erlaubt ist. Zudem wird von manchen katholischen
Moraltheologen auch das aktive Widerstandsrecht der Untertanen für
erlaubt gehalten, allerdings nur "bei außerordentlich
großem Mißbrauch der Staatsgewalt, wenn zum Beispiel die
allerwesentlichsten Freiheitsrechte unterdrückt, das Recht durch
Gewalt, das Gemeinwohl durch Parteienwirtschaft völlig
verdrängt wird" (Häring 1954). Nun könnte man meinen,
dass die Frage nach dem Widerstandsrecht in der brd völlig
unangebracht ist. Denn die Politiker und die Systemmedien werden nicht
müde, immer wieder allen zu erzählen, dass die brd der
"freieste Rechtsstaat" auf deutschem Boden ist. Welch hohes Gut die
Freiheit in den Augen der brd ist, zeigt insbesondere ein aktueller
Strafprozess: Teilnehmer einer öffentlichen Kundgebung hatten
Papierschnitzel mit der Aufschrift "Freiheit statt BRD" verteilt.
Deshalb geht der Staatsschutz nun gegen die Täter wegen
"Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole" vor; für die
Ermittlungen wurden bereits mehrere Computer, ein Mobiltelefon,
Datenträger und Geschäftsunterlagen beschlagnahmt. Wer
könnte es angesichts dieses unermüdlichen Eifers der brd noch
wagen, die Freiheit in der brd anzuzweifeln oder gar zu bestreiten? Und
welcher Art ist die Freiheit in der brd? Bekanntlich ist in
Rechtsstaaten Sodomie strafbar; in der brd hingegen ist sie erlaubt,
sogar bis hin zu "eingetragenen Lebenspartnerschaften". Diese
Sodomie-Freiheit wird mit aller Gewalt durchgedrückt. Jemand hatte
die Homosexualität des bekennenden Sodomiten Klaus Wowereit als
"pervers" bezeichnet und wurde dafür wegen "Beleidigung"
verurteilt. Gemäß brd-"Justiz" ist es eine "Diffamierung",
Perversion als Perversion zu bezeichnen. Als logischer Schluss
formuliert: 1. Homosexuelle sind pervers. 2. Wowereit ist homosexuell.
Daraus folgt 3. Die brd-"Justiz" ist durch und durch pervers, dass sie
die Anwendung eines logischen Schlusses als Straftat hinstellt. Derlei
Perversion des Rechts stützt sich - wie hier - oft auf den
vermeintlichen "Beleidigungsparagraphen" 185 StGB. Richtig müsste
man ihn "Willkürparagraphen" nennen, denn dieser Paragraph
enthält keinerlei Bestimmtheit, was denn eine Beleidigung ist.
Statt dessen ist es ausdrücklich der richterlichen Willkür
überlassen, sogar ein- und dieselben Begriffe mal als
"Beleidigung" zu bestrafen und mal als "Meinungsfreiheit" zu erlauben.
So erst kürzlich geschehen beim Begriff "Dummschwätzer": Das "Bundesverfassungsgericht" erklärte dazu
wort-wörtlich, dass dies zwar eine "Beleidigung" sein könne,
aber ebenfalls "nicht zwingend eine Beleidigung" sei. Alles liegt
demnach unanfechtbar in der totalitären Willkür der Justiz.
Zwar muss man es als Bürger hinnehmen, von der Obrigkeit als
"Vollidiot", "Geistesgestörter" etc. öffentlich in
schlimmster Weise verunglimpft zu werden. Aber immerhin muss es die
Obrigkeit nicht hinnehmen, dass die Wahrheit über sie ans Licht
kommt, denn wer in berechtigter und notwendiger Form die Wahrheit
verbreitet, der wird schnell als "Beleidigung"-Straftäter
verleumdet. Die deutsche Justiz kann sich dafür auf eine lange
Tradition berufen. Man denke an die Äußerungen von Hans
Scholl und Alexander Schmorell im Juli 1942: "Jedes Wort, das aus
Hitlers Mund kommt, ist Lüge… Sein Mund ist der stinkende Rachen
der Hölle". Der Präsident des Volksgerichtshofs, Dr. Roland
Freisler, urteilte dementsprechend im Februar 1943: "Die Angeklagten
haben … den Führer aufs gemeinste beschimpft… Sie werden deshalb
mit dem Tode bestraft." Ganz in dieser Tradition steht also die
brd-"Justiz", wenn sie heute wegen "Beleidigung" verurteilt. In ihr
atmet der Geist Roland Freislers, auch wenn es natürlich
empfindliche Unterschiede gibt. So werden in der brd offiziell keine
Todesurteile mehr gesprochen, was allerdings angesichts von
Vergewaltigungen und Folter bis zum Mord in den
"Justizvollzugsanstalten" auch nicht unbedingt nötig ist. Zudem
wurden bei den Nazis noch keine Beleidigungsprozesse geführt, wenn
Sodomie als pervers bezeichnet wurde oder wenn Menschen im Mutterleib
als Menschen bezeichnet wurden. Die brd hingegen verhängt auch
dafür Verurteilungen wegen Beleidigung. Doch zur Ehrenrettung der
brd-"Justiz" muss man gestehen, dass sie keineswegs nur
Beleidigungsprozesse lostritt, wenn es darum geht, Vertreter von
Wahrheit und Gerechtigkeit zum Schweigen zu bringen. So informiert ein
Buch "Anklage unerwünscht": "Wir ahnten beim Schreiben des Buches,
dass Kritik an der Justiz, die sich mit dem innig gepflegten
Heiligenschein der Rechtsstaatlichkeit und Gesetzestreue schmückt,
auf eher verhaltene Gegenliebe stoßen wird. Die Reaktion der
Leser auf das Buch war für uns hingegen bestürzend. Wir
wurden mit einer Flut von Fällen verzweifelter Bürgerinnen
und Bürger überschwemmt, die von der Justiz im wahrsten Sinne
des Wortes ihrer Menschenwürde und teilweise ihrer existenziellen
Grundlagen beraubt wurden. [...] Uns liegt der Fall eines Unternehmers
vor, der Anzeige wegen Korruption gegen ein Unternehmen in
Baden-Württemberg erstattete, das sich zu 75 Prozent im Eigentum
des Landes und zu 25 Prozent einer Kommune befindet. Er wandte sich an
die Staatsanwaltschaft. »Zunächst ging man der Sache
überhaupt nicht nach. Mir wurde mitgeteilt, dass es sich um ein
seriöses Unternehmen handeln würde und man deswegen keine
Veranlassung zur Überprüfung sieht.« Erst als er Druck
machte und damit drohte, die Medien einzuschalten, wurden der
Unternehmer und einer seiner Abteilungsleiter in U-Haft genommen.
Besonders hart traf es jedoch den Anzeigeerstatter. Er wurde von der
Staatsanwaltschaft mit Verfahren wegen Untreue und Steuerhinterziehung
überzogen: Verfahren, die alle eingestellt wurden. »So
arbeitet die Justiz. Wer Korruption der ›Großen‹ anzeigt, wird
ruiniert und psychisch kaputt gemacht. Ich lebe inzwischen im Ausland,
aus Angst vor weiteren Übergriffen auch gegen meine
Lebensgefährtin.« Soweit das Zitat. Gegen den Hauptautor
(Jürgen Roth) wurde übrigens ein Strafverfahren wegen
Staatsverleumdung eröffnet, weil er die Herrschaftsjustiz als
"Herrschaftsjustiz" bezeichnet hatte. Kurz: In der brd herrscht ein
durch und durch perverser Freiheitsbegriff, der von einer durch und
durch perversen "Justiz" den Bürgern aufgezwungen wird. Wenn die
Justiz das organisierte Verbrechen schlechthin ist, müssten sich
eigentlich die Bürger organisieren, um für Gerechtigkeit zu
sorgen. Dies geschieht allerdings nicht. Auf Bürgerseite gibt es
nur Einzelkämpfer, und mit solchen macht die "Justiz" eben kurzen
Prozess. Nur die Kirche bietet letztlich eine tragfähige
Lösung. Die Kirche lehrt klar, was echte Freiheit ist, und sie
entlarvt die vermeintliche Freiheit zur Sünde als Sklaverei. Die
Kirche lehrt klar, dass man kein Verbrechen begehen darf, u.z. selbst
dann nicht, wenn die Obrigkeit das Verbrechen befiehlt. Was die Kirche
aber allen philosophischen Systemen und politischen Konzepten voraus
hat, ist das Gnadenleben in der wahren Anbetung Gottes und in den
wahren Sakramenten. Folgen wir also der Kirche, leben wir in der Gnade,
damit wir dereinst teilhaben an der ewigen Freude des Himmels. Amen.
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