Predigt 11.01.2009

- Heilige Familie, dm; Kol 3,12-17; Lk 2,42-52 -
(Kirche zum Mitreden, 10.01.2009)
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Wörter: 1177
Der Römische Katechismus nennt unter den möglichen Predigtthemen für den heutigen Sonntag der Heiligen Familie die Erläuterungen zum vierten Gebot: "Ehre deinen Vater und deine Mutter, damit du lange lebest in dem Lande, welches dir der Herr geben wird." Im Kapitel über das vierte Gebot führt der Katechismus aus: "Es müssen aber nicht nur die geehrt werden, von denen wir geboren, sondern auch jene, welche Väter genannt werden, wie die Bischöfe und Priester, die Könige, Fürsten, Obrigkeiten, Vormünder, Pflegeväter, Lehrer, Erzieher, Greise und andere der Art" (3,5,13). Und speziell zu den weltlichen Obrigkeiten lehrt der Katechismus, dass man ihnen grundsätzlich ganz pflichttreu sein muss, selbst wenn sie "gottlos und nichtswürdig" sind, setzt jedoch hinzu: "Wenn sie aber etwas Gottloses, wenn sie etwas Unrechtes befehlen, so darf man, da sie solches nicht aus ihrer Macht, sondern aus der Ungerechtigkeit und Verkehrtheit ihres Herzens tun, nicht auf sie hören" (3,5,16). Es gilt auch in Bezug auf Eltern und Politiker der Grundsatz, dass man Gott mehr gehorchen muss als den Menschen (cf. Apg 5,29). Es ist also eindeutige katholische Lehre, dass den Untergebenen passiver Widerstand bei gottlosen, unrechten Befehlen der Obrigkeit erlaubt ist. Zudem wird von manchen katholischen Moraltheologen auch das aktive Widerstandsrecht der Untertanen für erlaubt gehalten, allerdings nur "bei außerordentlich großem Mißbrauch der Staatsgewalt, wenn zum Beispiel die allerwesentlichsten Freiheitsrechte unterdrückt, das Recht durch Gewalt, das Gemeinwohl durch Parteienwirtschaft völlig verdrängt wird" (Häring 1954). Nun könnte man meinen, dass die Frage nach dem Widerstandsrecht in der brd völlig unangebracht ist. Denn die Politiker und die Systemmedien werden nicht müde, immer wieder allen zu erzählen, dass die brd der "freieste Rechtsstaat" auf deutschem Boden ist. Welch hohes Gut die Freiheit in den Augen der brd ist, zeigt insbesondere ein aktueller Strafprozess: Teilnehmer einer öffentlichen Kundgebung hatten Papierschnitzel mit der Aufschrift "Freiheit statt BRD" verteilt. Deshalb geht der Staatsschutz nun gegen die Täter wegen "Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole" vor; für die Ermittlungen wurden bereits mehrere Computer, ein Mobiltelefon, Datenträger und Geschäftsunterlagen beschlagnahmt. Wer könnte es angesichts dieses unermüdlichen Eifers der brd noch wagen, die Freiheit in der brd anzuzweifeln oder gar zu bestreiten? Und welcher Art ist die Freiheit in der brd? Bekanntlich ist in Rechtsstaaten Sodomie strafbar; in der brd hingegen ist sie erlaubt, sogar bis hin zu "eingetragenen Lebenspartnerschaften". Diese Sodomie-Freiheit wird mit aller Gewalt durchgedrückt. Jemand hatte die Homosexualität des bekennenden Sodomiten Klaus Wowereit als "pervers" bezeichnet und wurde dafür wegen "Beleidigung" verurteilt. Gemäß brd-"Justiz" ist es eine "Diffamierung", Perversion als Perversion zu bezeichnen. Als logischer Schluss formuliert: 1. Homosexuelle sind pervers. 2. Wowereit ist homosexuell. Daraus folgt 3. Die brd-"Justiz" ist durch und durch pervers, dass sie die Anwendung eines logischen Schlusses als Straftat hinstellt. Derlei Perversion des Rechts stützt sich - wie hier - oft auf den vermeintlichen "Beleidigungsparagraphen" 185 StGB. Richtig müsste man ihn "Willkürparagraphen" nennen, denn dieser Paragraph enthält keinerlei Bestimmtheit, was denn eine Beleidigung ist. Statt dessen ist es ausdrücklich der richterlichen Willkür überlassen, sogar ein- und dieselben Begriffe mal als "Beleidigung" zu bestrafen und mal als "Meinungsfreiheit" zu erlauben. So erst kürzlich geschehen beim Begriff "Dummschwätzer": Das "Bundesverfassungsgericht" erklärte dazu wort-wörtlich, dass dies zwar eine "Beleidigung" sein könne, aber ebenfalls "nicht zwingend eine Beleidigung" sei. Alles liegt demnach unanfechtbar in der totalitären Willkür der Justiz. Zwar muss man es als Bürger hinnehmen, von der Obrigkeit als "Vollidiot", "Geistesgestörter" etc. öffentlich in schlimmster Weise verunglimpft zu werden. Aber immerhin muss es die Obrigkeit nicht hinnehmen, dass die Wahrheit über sie ans Licht kommt, denn wer in berechtigter und notwendiger Form die Wahrheit verbreitet, der wird schnell als "Beleidigung"-Straftäter verleumdet. Die deutsche Justiz kann sich dafür auf eine lange Tradition berufen. Man denke an die Äußerungen von Hans Scholl und Alexander Schmorell im Juli 1942: "Jedes Wort, das aus Hitlers Mund kommt, ist Lüge… Sein Mund ist der stinkende Rachen der Hölle". Der Präsident des Volksgerichtshofs, Dr. Roland Freisler, urteilte dementsprechend im Februar 1943: "Die Angeklagten haben … den Führer aufs gemeinste beschimpft… Sie werden deshalb mit dem Tode bestraft." Ganz in dieser Tradition steht also die brd-"Justiz", wenn sie heute wegen "Beleidigung" verurteilt. In ihr atmet der Geist Roland Freislers, auch wenn es natürlich empfindliche Unterschiede gibt. So werden in der brd offiziell keine Todesurteile mehr gesprochen, was allerdings angesichts von Vergewaltigungen und Folter bis zum Mord in den "Justizvollzugsanstalten" auch nicht unbedingt nötig ist. Zudem wurden bei den Nazis noch keine Beleidigungsprozesse geführt, wenn Sodomie als pervers bezeichnet wurde oder wenn Menschen im Mutterleib als Menschen bezeichnet wurden. Die brd hingegen verhängt auch dafür Verurteilungen wegen Beleidigung. Doch zur Ehrenrettung der brd-"Justiz" muss man gestehen, dass sie keineswegs nur Beleidigungsprozesse lostritt, wenn es darum geht, Vertreter von Wahrheit und Gerechtigkeit zum Schweigen zu bringen. So informiert ein Buch "Anklage unerwünscht": "Wir ahnten beim Schreiben des Buches, dass Kritik an der Justiz, die sich mit dem innig gepflegten Heiligenschein der Rechtsstaatlichkeit und Gesetzestreue schmückt, auf eher verhaltene Gegenliebe stoßen wird. Die Reaktion der Leser auf das Buch war für uns hingegen bestürzend. Wir wurden mit einer Flut von Fällen verzweifelter Bürgerinnen und Bürger überschwemmt, die von der Justiz im wahrsten Sinne des Wortes ihrer Menschenwürde und teilweise ihrer existenziellen Grundlagen beraubt wurden. [...] Uns liegt der Fall eines Unternehmers vor, der Anzeige wegen Korruption gegen ein Unternehmen in Baden-Württemberg erstattete, das sich zu 75 Prozent im Eigentum des Landes und zu 25 Prozent einer Kommune befindet. Er wandte sich an die Staatsanwaltschaft. »Zunächst ging man der Sache überhaupt nicht nach. Mir wurde mitgeteilt, dass es sich um ein seriöses Unternehmen handeln würde und man deswegen keine Veranlassung zur Überprüfung sieht.« Erst als er Druck machte und damit drohte, die Medien einzuschalten, wurden der Unternehmer und einer seiner Abteilungsleiter in U-Haft genommen. Besonders hart traf es jedoch den Anzeigeerstatter. Er wurde von der Staatsanwaltschaft mit Verfahren wegen Untreue und Steuerhinterziehung überzogen: Verfahren, die alle eingestellt wurden. »So arbeitet die Justiz. Wer Korruption der ›Großen‹ anzeigt, wird ruiniert und psychisch kaputt gemacht. Ich lebe inzwischen im Ausland, aus Angst vor weiteren Übergriffen auch gegen meine Lebensgefährtin.« Soweit das Zitat. Gegen den Hauptautor (Jürgen Roth) wurde übrigens ein Strafverfahren wegen Staatsverleumdung eröffnet, weil er die Herrschaftsjustiz als "Herrschaftsjustiz" bezeichnet hatte. Kurz: In der brd herrscht ein durch und durch perverser Freiheitsbegriff, der von einer durch und durch perversen "Justiz" den Bürgern aufgezwungen wird. Wenn die Justiz das organisierte Verbrechen schlechthin ist, müssten sich eigentlich die Bürger organisieren, um für Gerechtigkeit zu sorgen. Dies geschieht allerdings nicht. Auf Bürgerseite gibt es nur Einzelkämpfer, und mit solchen macht die "Justiz" eben kurzen Prozess. Nur die Kirche bietet letztlich eine tragfähige Lösung. Die Kirche lehrt klar, was echte Freiheit ist, und sie entlarvt die vermeintliche Freiheit zur Sünde als Sklaverei. Die Kirche lehrt klar, dass man kein Verbrechen begehen darf, u.z. selbst dann nicht, wenn die Obrigkeit das Verbrechen befiehlt. Was die Kirche aber allen philosophischen Systemen und politischen Konzepten voraus hat, ist das Gnadenleben in der wahren Anbetung Gottes und in den wahren Sakramenten. Folgen wir also der Kirche, leben wir in der Gnade, damit wir dereinst teilhaben an der ewigen Freude des Himmels. Amen.

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