Predigt 13.03.2016 - Passionssonntag

- Beichtsakrament - Beichtpflicht -Beichtjurisdiktion -
(Kirche zum Mitreden, 13.03.2016)
http://www.youtube.com/watch?v=JHc4TUmRYck
https://gloria.tv/video/dwwqeVSkZNX
Wörter: 1173
Ein Sprecher der Firma des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils", kurz V2, ein angeblicher "Pater" Ben Kintchimon, gab kürzlich ein Interview (zentralplus.ch, 10.01.2016) zum sog. "Beichtsakrament" seiner V2-Firma. Kintchimon, der in Bonn mit deutscher Gründlichkeit V2-"Theologie" studiert hat, verkündet bzgl. der V2-Beichte: "Letztlich geht es bei den Beichtenden immer um eine Störung, die aufgetaucht ist und die man gerne beheben möchte. [...] Hat man etwas gemacht, das nicht in Einklang mit dem Evangelium steht, sucht man in der Beichte Versöhnung und Frieden. [...] Das Beichten darf keine Pflicht sein. Wenn sie das wäre, könnte man ja gar keine Reue empfinden. Und diese ist elementar dabei. [...] Die Beichte ist kein Gericht. Ich verurteile nicht, sondern höre zu und lasse den Beichtenden von der Barmherzigkeit Gottes berühren. Ich zeige Verständnis und erteile die Absolution. Es ist nicht gut, wenn Menschen ihre Taten ihr Leben lang mit sich mitschleppen. Gott ist barmherzig." Soweit also der V2-Repräsentant Kintchimon. Das Interview blieb, von einem kurzen kritischen Kommentar abgesehen, anscheinend vollkommen unbeanstandet.
Bekanntlich lautet eines der 5 Gebote der Kirche: "Du sollst jährlich wenigstens einmal deine Sünden beichten." Und die Kirche hat unfehlbar verkündet: "Wer sagt, ein Bekenntnis aller Sünden, wie es die Kirche beobachte, sei unmöglich .... oder es seien nicht alle Christgläubigen beider Geschlechter nach der Bestimmung der großen Kirchenversammlung im Lateran einmal im Jahr dazu verpflichtet, [...] der sei ausgeschlossen" (NR 579). Kintchimon begründet nirgends, wieso die kirchliche Ordnung und Lehre falsch sein soll. Zugegeben, Kintchimon begründet seine Behauptung: "Das Beichten darf keine Pflicht sein", mit der Behauptung: "Wenn sie das wäre, könnte man ja gar keine Reue empfinden." Allerdings begründet Kintchimon wiederum nirgends, warum eine Beichtpflicht es unmöglich machen würde, seine Sünden zu bereuen. Die Kirche hat unfehlbar erklärt: "Wer behauptet, der einmal gerechtfertigte Mensch ... könne während des ganzen Lebens alle, auch die läßlichen Sünden meiden, ohne besonderes von Gott verliehenes Vorrecht, wie es die Kirche von der seligsten Jungfrau lehrt, der sei ausgeschlossen" (NR 760). Die Beichte gibt es, weil die Menschen sündigen. Wer eine Todsünde begangen hat, d.h. wer durch eine schwere Sünde die heiligmachende Gnade verloren hat, der muss das Gnadenleben durch die sakramentale Absolution wiedererlangen. Dies muss vor der Osterkommunion geschehen, zu der die Christen ebenfalls durch ein Kirchengebot verpflichtet sind. Der Kommunionempfang im Stand der Todsünde ist selbst wiederum eine Todsünde, und damit wird auch die Pflicht zur Osterkommunion nicht erfüllt. Für die Beichte gilt: Alle Todsünden müssen dabei vollständig nach Art und Zahl aufrichtig bekannt werden. Das Sündenbekenntnis sollte in kurzen, knappen Worten, ohne jede überflüssige Ausführlichkeit geschehen. Es wird also alles Wesentliche, was zur richtigen Beurteilung der Sünde notwendig ist, kurz und knapp unmissverständlich bezeichnet; alles für die Sündenbeurteilung Unnötige, Ausmalende und Ausschweifende soll beim Sündenbekenntnis unterlassen werden.
Nun zur Behauptung: "Die Beichte ist kein Gericht." Im Gegensatz dazu lautet die unfehlbare kirchliche Lehre: "Wer sagt, die sakramentale Lossprechung des Priesters sei kein richterlicher Akt, sondern eine reine Dienstleistung der Verkündigung und Erklärung, dem Bekennenden seien die Sünden erlassen, falls er glaubt, daß er freigesprochen sei ... der sei ausgeschlossen" (NR 580). Zur gültigen Losprechung ist dementsprechung auch erforderlich, dass der Priester die Jurisdiktion, also die Gerichtsbarkeit, über den Beichtenden besitzt. Diese Gerichtsbarkeit ist eine besondere Vollmacht, die noch nicht mit der Priesterweihe an sich gegeben ist. Sie muss also dem Priester grundsätzlich noch von der zuständigen Autorität für jeweils klar bestimmte Fälle erteilt werden. Allerdings ist im kirchlichen Gesetzbuch auch ausdrücklich bestimmt, dass in der Todesstunde jeder Priester von jeder Sünde und von jeder Kirchenstrafe freisprechen kann. Die Kirche erteilt diese Erlaubnis ausdrücklich, damit dieser Vorbehalt der Jurisdiktion "nicht zum Verderben der Gläubigen" werde (NR 567). Insofern darf man sicherlich darüber nachdenken, wie es mit der Jurisdiktion aussieht in einer Situation, in der die ordentlichen kirchlichen Strukturen mit Pfarreien praktisch nicht existieren. Allerdings wird in einem bekannten ausführlichen Kommentar (Jone, CIC, can. 882) zum katholischen Kirchenrecht ausdrücklich gewarnt, dass man durch einen häretischen oder schismatischen Priester zur Häresie oder zum Schisma verführt werden könnte. Wörtlich heißt es im Lehrbuch: "Solange deshalb noch andere Priester da sind, dürfte auch in Todesgefahr nie ein hinreichender Grund vorhanden sein, der es auch vom moralischen Standpunkt aus erlaubt macht, einen häretischen oder schismatischen Priester zu rufen." Diese Lehrbuch-Warnung ist angesichts der V2-Firma unbedingt zu beachten: Die V2-Firma hat in ihren Statuten, d.h. in ihrem sog. "Vatikanum 2", Häresien festgeschrieben und verbreitet dementsprechend permanent Häresien. Die völlig absurden und v.a. häretischen Falschaussagen von Kintchimon bzgl. der Beichte lassen beispielhaft erkennen, warum V2-Firmenvertreter grundsätzlich zu meiden sind. Aber selbst wenn akute Todesgefahr besteht und tatsächlich kein katholischer Priester erreichbar ist, muss man die Tatsache bedenken, dass die Weihen in der V2-Firma normalerweise ungültig sind. Z.B. Kintchimon selbst wurde nur nach dem zumindest fragwürdigen V2-Ritus ordiniert. Bereits diese fragwürdige Gültigkeit lässt V2-Priester nicht mehr als sichere Beichtväter erscheinen. V.a. aber wurde Kintchimon von jemandem namens Joachim Meisner "geweiht", und dieser Herr Meisner hat keine gültige Bischofsweihe empfangen. Kintchimon ist ein Laie und somit absolut unfähig, eine gültige Absolution zu erteilen. Man bedenke dabei: Wer im Zustand der Todsünde die sakramentale Lossprechung nicht empfangen kann, muss die vollkommene Reue, die Liebesreue erwecken, um trotzdem noch gerettet werden zu können.
Es mag sein, dass sich kaum jemand für diese ganzen Zusammenhänge interessiert. Schließlich hat sich ja auch praktisch niemand an den absurden häretischen Falschaussagen von Kintchimon über das Beichtsakrament gestört. Kurz: Die allerwenigsten wollen die Wahrheit wahrhaben. Zugegeben: Die V2-Gruppe kann auf die volle Anerkennung und Unterstützung durch die BRD verweisen, während katholische Priester von der BRD in schlimmster Weise Verfolgung erleiden können. Aber es stimmt auch, dass in der BRD z.B. Abtreibungserlaubnis und Kruzifixverbot herrschen. Und bereits i.J. 1957, beim großen Konkordatsbruchs, wurde von katholischer Seite ausdrücklich festgestellt, dass ein Vertrauen in die BRD in "in seiner rechtlichen Grundlage erschüttert ist" (Mörsdorf).
Doch auch wenn die V2-Firma permanent wie ein brüllender Löwe mit den absurdesten Lügen umhergeht; auch wenn die BRD sogar vor schlimmsten Mitteln, angeblichen "Rechtsmitteln", nicht zurückschreckt, um die V2-Firma zu stärken und die katholische Kirche zu bekämpfen: Im Grunde hat jeder die Möglichkeit und auch die Pflicht, sich Klarheit zu verschaffen. Wir haben im heutigen Evangelium die Worte Christi gehört: "Wenn Ich euch die Wahrheit sage, warum glaubt ihr Mir nicht?" Also: Hören wir auf die Lehre Christi, die uns von der Kirche in den Dogmen unfehlbar vorgelegt wurde? Sind wir bereit, Christus zu folgen? Sind wir bereit, vor den Gerichten, vor Königen und Statthaltern Zeugnis abzulegen für die Wahrheit? Oder verleugnen wir Christus, spätestens sobald uns Verfolgung droht? Sind wir womöglich zu bequem, uns Klarheit über die katholische Kirche und über die V2-Firma zu verschaffen? Glauben wir womöglich gerne jede noch so absurde Verleumdung, sei es nun gegen einen einzelnen katholischen Priester oder gegen die katholische Kirche als ganze, nur um uns einzureden, dass wir das Recht hätten, in der Lüge zu leben?
Wenn sich die Möglichkeit bietet, sollten wir also bereitwillig unsere Pflicht zur Beichte erfüllen und uns als treue Glieder der Kirche, des mystischen Leibes Christi, erweisen, damit wir dereinst teilhaben an der ewigen Freude des Himmels. Amen.

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