Predigt 13.03.2016 - Passionssonntag
- Beichtsakrament - Beichtpflicht -Beichtjurisdiktion -
(Kirche zum Mitreden, 13.03.2016)
http://www.youtube.com/watch?v=JHc4TUmRYck
https://gloria.tv/video/dwwqeVSkZNX
Wörter: 1173
Ein Sprecher der Firma des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils",
kurz V2, ein angeblicher "Pater" Ben Kintchimon, gab kürzlich ein
Interview (zentralplus.ch, 10.01.2016) zum sog. "Beichtsakrament"
seiner V2-Firma. Kintchimon, der in Bonn mit deutscher Gründlichkeit
V2-"Theologie" studiert hat, verkündet bzgl. der V2-Beichte:
"Letztlich geht es bei den Beichtenden immer um eine Störung, die
aufgetaucht ist und die man gerne beheben möchte. [...] Hat man
etwas gemacht, das nicht in Einklang mit dem Evangelium steht, sucht
man in der Beichte Versöhnung und Frieden. [...] Das Beichten darf
keine Pflicht sein. Wenn sie das wäre, könnte man ja gar keine Reue
empfinden. Und diese ist elementar dabei. [...] Die Beichte ist kein
Gericht. Ich verurteile nicht, sondern höre zu und lasse den
Beichtenden von der Barmherzigkeit Gottes berühren. Ich zeige
Verständnis und erteile die Absolution. Es ist nicht gut, wenn
Menschen ihre Taten ihr Leben lang mit sich mitschleppen. Gott ist
barmherzig." Soweit also der V2-Repräsentant Kintchimon. Das
Interview blieb, von einem kurzen kritischen Kommentar abgesehen,
anscheinend vollkommen unbeanstandet.
Bekanntlich lautet eines der 5 Gebote der Kirche: "Du sollst
jährlich wenigstens einmal deine Sünden beichten." Und die Kirche
hat unfehlbar verkündet: "Wer sagt, ein Bekenntnis aller Sünden, wie
es die Kirche beobachte, sei unmöglich .... oder es seien nicht alle
Christgläubigen beider Geschlechter nach der Bestimmung der großen
Kirchenversammlung im Lateran einmal im Jahr dazu verpflichtet,
[...] der sei ausgeschlossen" (NR 579). Kintchimon begründet
nirgends, wieso die kirchliche Ordnung und Lehre falsch sein soll.
Zugegeben, Kintchimon begründet seine Behauptung: "Das Beichten darf
keine Pflicht sein", mit der Behauptung: "Wenn sie das wäre, könnte
man ja gar keine Reue empfinden." Allerdings begründet Kintchimon
wiederum nirgends, warum eine Beichtpflicht es unmöglich machen
würde, seine Sünden zu bereuen. Die Kirche hat unfehlbar erklärt:
"Wer behauptet, der einmal gerechtfertigte Mensch ... könne während
des ganzen Lebens alle, auch die läßlichen Sünden meiden, ohne
besonderes von Gott verliehenes Vorrecht, wie es die Kirche von der
seligsten Jungfrau lehrt, der sei ausgeschlossen" (NR 760). Die
Beichte gibt es, weil die Menschen sündigen. Wer eine Todsünde
begangen hat, d.h. wer durch eine schwere Sünde die heiligmachende
Gnade verloren hat, der muss das Gnadenleben durch die sakramentale
Absolution wiedererlangen. Dies muss vor der Osterkommunion
geschehen, zu der die Christen ebenfalls durch ein Kirchengebot
verpflichtet sind. Der Kommunionempfang im Stand der Todsünde ist
selbst wiederum eine Todsünde, und damit wird auch die Pflicht zur
Osterkommunion nicht erfüllt. Für die Beichte gilt: Alle Todsünden
müssen dabei vollständig nach Art und Zahl aufrichtig bekannt
werden. Das Sündenbekenntnis sollte in kurzen, knappen Worten, ohne
jede überflüssige Ausführlichkeit geschehen. Es wird also alles
Wesentliche, was zur richtigen Beurteilung der Sünde notwendig ist,
kurz und knapp unmissverständlich bezeichnet; alles für die
Sündenbeurteilung Unnötige, Ausmalende und Ausschweifende soll beim
Sündenbekenntnis unterlassen werden.
Nun zur Behauptung: "Die Beichte ist kein Gericht." Im Gegensatz
dazu lautet die unfehlbare kirchliche Lehre: "Wer sagt, die
sakramentale Lossprechung des Priesters sei kein richterlicher Akt,
sondern eine reine Dienstleistung der Verkündigung und Erklärung,
dem Bekennenden seien die Sünden erlassen, falls er glaubt, daß er
freigesprochen sei ... der sei ausgeschlossen" (NR 580). Zur
gültigen Losprechung ist dementsprechung auch erforderlich, dass der
Priester die Jurisdiktion, also die Gerichtsbarkeit, über den
Beichtenden besitzt. Diese Gerichtsbarkeit ist eine besondere
Vollmacht, die noch nicht mit der Priesterweihe an sich gegeben ist.
Sie muss also dem Priester grundsätzlich noch von der zuständigen
Autorität für jeweils klar bestimmte Fälle erteilt werden.
Allerdings ist im kirchlichen Gesetzbuch auch ausdrücklich bestimmt,
dass in der Todesstunde jeder Priester von jeder Sünde und von jeder
Kirchenstrafe freisprechen kann. Die Kirche erteilt diese Erlaubnis
ausdrücklich, damit dieser Vorbehalt der Jurisdiktion "nicht zum
Verderben der Gläubigen" werde (NR 567). Insofern darf man
sicherlich darüber nachdenken, wie es mit der Jurisdiktion aussieht
in einer Situation, in der die ordentlichen kirchlichen Strukturen
mit Pfarreien praktisch nicht existieren. Allerdings wird in einem
bekannten ausführlichen Kommentar (Jone, CIC, can. 882) zum
katholischen Kirchenrecht ausdrücklich gewarnt, dass man durch einen
häretischen oder schismatischen Priester zur Häresie oder zum
Schisma verführt werden könnte. Wörtlich heißt es im Lehrbuch:
"Solange deshalb noch andere Priester da sind, dürfte auch in
Todesgefahr nie ein hinreichender Grund vorhanden sein, der es auch
vom moralischen Standpunkt aus erlaubt macht, einen häretischen oder
schismatischen Priester zu rufen." Diese Lehrbuch-Warnung ist
angesichts der V2-Firma unbedingt zu beachten: Die V2-Firma hat in
ihren Statuten, d.h. in ihrem sog. "Vatikanum 2", Häresien
festgeschrieben und verbreitet dementsprechend permanent Häresien.
Die völlig absurden und v.a. häretischen Falschaussagen von
Kintchimon bzgl. der Beichte lassen beispielhaft erkennen, warum
V2-Firmenvertreter grundsätzlich zu meiden sind. Aber selbst wenn
akute Todesgefahr besteht und tatsächlich kein katholischer Priester
erreichbar ist, muss man die Tatsache bedenken, dass die Weihen in
der V2-Firma normalerweise ungültig sind. Z.B. Kintchimon selbst
wurde nur nach dem zumindest fragwürdigen V2-Ritus ordiniert.
Bereits diese fragwürdige Gültigkeit lässt V2-Priester nicht mehr
als sichere Beichtväter erscheinen. V.a. aber wurde Kintchimon von
jemandem namens Joachim Meisner "geweiht", und dieser Herr Meisner
hat keine gültige Bischofsweihe empfangen. Kintchimon ist ein Laie
und somit absolut unfähig, eine gültige Absolution zu erteilen. Man
bedenke dabei: Wer im Zustand der Todsünde die sakramentale
Lossprechung nicht empfangen kann, muss die vollkommene Reue, die
Liebesreue erwecken, um trotzdem noch gerettet werden zu können.
Es mag sein, dass sich kaum jemand für diese ganzen Zusammenhänge
interessiert. Schließlich hat sich ja auch praktisch niemand an den
absurden häretischen Falschaussagen von Kintchimon über das
Beichtsakrament gestört. Kurz: Die allerwenigsten wollen die
Wahrheit wahrhaben. Zugegeben: Die V2-Gruppe kann auf die volle
Anerkennung und Unterstützung durch die BRD verweisen, während
katholische Priester von der BRD in schlimmster Weise Verfolgung
erleiden können. Aber es stimmt auch, dass in der BRD z.B.
Abtreibungserlaubnis und Kruzifixverbot herrschen. Und bereits i.J.
1957, beim großen Konkordatsbruchs, wurde von katholischer Seite
ausdrücklich festgestellt, dass ein Vertrauen in die BRD in "in
seiner rechtlichen Grundlage erschüttert ist" (Mörsdorf).
Doch auch wenn die V2-Firma permanent wie ein brüllender Löwe mit
den absurdesten Lügen umhergeht; auch wenn die BRD sogar vor
schlimmsten Mitteln, angeblichen "Rechtsmitteln", nicht
zurückschreckt, um die V2-Firma zu stärken und die katholische
Kirche zu bekämpfen: Im Grunde hat jeder die Möglichkeit und auch
die Pflicht, sich Klarheit zu verschaffen. Wir haben im heutigen
Evangelium die Worte Christi gehört: "Wenn Ich euch die Wahrheit
sage, warum glaubt ihr Mir nicht?" Also: Hören wir auf die Lehre
Christi, die uns von der Kirche in den Dogmen unfehlbar vorgelegt
wurde? Sind wir bereit, Christus zu folgen? Sind wir bereit, vor den
Gerichten, vor Königen und Statthaltern Zeugnis abzulegen für die
Wahrheit? Oder verleugnen wir Christus, spätestens sobald uns
Verfolgung droht? Sind wir womöglich zu bequem, uns Klarheit über
die katholische Kirche und über die V2-Firma zu verschaffen? Glauben
wir womöglich gerne jede noch so absurde Verleumdung, sei es nun
gegen einen einzelnen katholischen Priester oder gegen die
katholische Kirche als ganze, nur um uns einzureden, dass wir das
Recht hätten, in der Lüge zu leben?
Wenn sich die Möglichkeit bietet, sollten wir also bereitwillig
unsere Pflicht zur Beichte erfüllen und uns als treue Glieder der
Kirche, des mystischen Leibes Christi, erweisen, damit wir dereinst
teilhaben an der ewigen Freude des Himmels. Amen.
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