"Halten Sie die Klappe, sonst fliegen
Sie raus!"
- Pressemitteilung: Für "paranoid" erklärt und zu 30
Tagen "verurteilt" -
(Kirche zum Mitreden, 02.04.2008)
Gestern (01.04.2008) wurde ich von "Amtsgericht Dorsten" in einem
"Strafprozess" für "paranoid" erklärt und zu 30 Tagen
"verurteilt". Die mir angedichtete "verminderte Schuldfähigkeit"
ist bereits gigantischer Rufmord, ermöglicht aber darüber
hinaus noch unbegrenzt "Bestrafungen" aller Art.
Die Vorgeschichte
"Rechtsanwältin" Yvonne Groß-Wetz von
der "Kanzlei
Gutenkunst" (Speyer) hatte am 16.08.2006 (d.h. vor fast zwei
Jahren)
von mir, Pater Rolf Hermann Lingen (PRHL), römisch-katholischer
Priester ("Sedisvakantist") in Dorsten, das Unterschreiben einer
"Unterwerfungserklärung" mitsamt "Anwaltsgebühren" i.H.v.
knapp 500 Euro gefordert. Meine Vergehen laut Groß-Wetz: 1.
Erweiterung der Homepage von Carsten Leinhäuser "durch ungebetene
und unautorisierte Anhänge"; 2. Missachtung der Abmahnung durch
Carsten Leinhäuser; 3. Veränderung des Originaltexts der
Leinhäuser-Homepage. In der Sache hat Groß-Wetz zudem auch
Strafanzeige gegen mich erstattet; von dem Verfahren habe ich aber erst
am 01.04.2008 erfahren, u.z. dass es nicht fortgesetzt wurde: Die mir
vorgeworfenen Taten hatte ich nämlich niemals begangen. Im
Klartext: Groß-Wetz bedient sich permanent massiver Lügen,
um a) unberechtigte Forderungen ihres Mandanten Leinhäuser
durchzusetzen, b) sich damit gewerbsmäßig zu bereichern und
c) das Leben eines Repräsentanten einer religiösen Gruppe zu
zerstören, womit in Konsequenz auch die seelsorgliche Versorgung
für Mitglieder dieser Gruppe erschwert oder gar unmöglich
gemacht wird. Damit verstößt Groß-Wetz auch eklatant
gegen die anwaltliche Wahrheitsverpflichtung und ist zudem der
uneidlichen Falschaussage schuldig. Ich selbst habe die
Illegalität ihres Vorgehens großzügig bekannt gemacht,
was meine Pflicht ist nicht nur zum notwendigen Schutz meiner eigenen
Ehre sowie meines Vermögens, sondern auch im Interesse des
Allgemeinwohls, denn die Allgemeinheit muss ja wissen, welche
Kräfte gegen die Kirche am Werk sind.
Immerhin: Die Haltlosigkeit des Vorgehens von Groß-Wetz /
Leinhäuser gegen mich wurde nun am 01.04.2008 mehrfach von
verschiedenen Figuren im Dorstener Schmierentheater ausdrücklich
bestätigt.
Trotzdem hat Groß-Wetz noch ein weiteres Strafverfahren gegen
mich betrieben, u.z. wegen "Beleidigung": Ich hätte meine o.g.
Informationspflicht nicht erfüllen dürfen. Deshalb wurde
gegen mich auf Antrag von "Staatsanwaltschaft Essen" ein Strafbefehl
von AG Dorsten losgeschickt, den ich ordnungsgemäß aus
gravierenden inneren und äußeren Gründen für
absolut rechtsungültig und gegenstandslos erklärt habe.
Unbeeindruckt von der Realität, setzte die "Justiz" einfach eine
"Hauptverhandlung" am 01.04.2008 gegen mich fest, bei der direkt auch
meine Verhaftung bei Nichterscheinen angeordnet wurde. Zudem wurden
gegen mich absurderweise noch ein "Pflichtverteidiger" und ein
"psychiatrischer Sachverständiger" bestimmt, um mich noch
schäbiger zu verunglimpfen und die Kosten noch weiter explodieren
zu lassen.
Eigene Einlassungen
Z.Th. "Beleidigung" gibt es umfangreiche Literatur, sowohl prinzipiell
theoretischer Natur als auch konkrete
Fallstudien. Bei der großen
Nachrichtenseite kreuz.net erschien z.B. ein Artikel "Verp*ss dich, du
*rschloch", den die "Justiz" bereits im Vorfeld von mir erhalten
hatte
und aus dem während der "Verhandlung" von mir vorgelesen wurde,
z.B.: "Beschäftigt man sich rein statistisch mit der
Beleidigungs-Rechtsprechung, springt diese Unrechtjustiz jedem ins
Auge. Die fehlende Gesetzesbestimmtheit wird von der Justiz
nämlich schamlos ausgenutzt, so daß selbst gleiche
Formulierungen völlig unterschiedlich behandelt werden. [...] Es
steht jedem frei, den Schwindel und die Menschenrechtsverletzungen, die
mit dem Decknamen „Beleidigung“ übertüncht werden, noch
näher zu analysieren. Aber es kann sich niemand mehr in die
Illusion flüchten, als würde die Bundesrepublik mit ihren
„Beleidigungs-Prozessen“ die „Ehre schützen“. [...] Der Kampf
gegen diesen volkszersetzenden Beleidigungs-Terror ist Christenpflicht."
Zudem traten Verbündete aus mehreren Ländern als
Nebeninterventen für mich auf, wobei sie
eine Vorlage benutzten,
die ich allen Lesern meiner Weltnetzseite zur Verfügung gestellt
habe. Daraus habe ich ebenfalls Teile bei der "Hauptverhandlung"
vorgelesen, u.z.:
»Ich bezeuge hiermit, dass 1. der § 185 StGB keine
gesetzliche Bestimmtheit der "Beleidigung" enthält, somit jeder
"Beleidigungsprozess" massiv gegen das Grundgesetz und das
Strafgesetzbuch sowie gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention verstößt (cf. §1 StGB; Art.
103,2 GG; Art. 7 EMRK); [...] 5. im Jurawiki erklärt wird: a****
Das Gesetz definiert den Begriff "Beleidigung" nicht näher. [...]
Es ist fraglich, ob der Gesetzeswortlaut für einen Straftatbestand
hinreichend bestimmt ist. ****e [...] Wenn mir nicht bis zum 25.01.2008
eine einwandfreie schriftliche Begründung von SA Essen und AG
Dorsten vorliegt, dass Beleidigungsprozesse trotzdem
rechtmäßig sind, bezeuge ich, dass auch dieser Prozess gegen
PRHL ein reines Justizverbrechen ist. Wird eine bloße
Scheinbegründung vorgelegt, etwa à la BVerfG, ist
zusätzlich der Tatbestand des Betrugs erfüllt. Wenn meine
(ggf. rein schriftliche) Zeugenaussage nicht zugelassen wird, ist dies
eine bewusste Rechtsbeugung. Abschließend bezeuge ich, dass PRHL
sich ausweislich aller Informationen stets bester geistiger Gesundheit
erfreut (Abitur mit 1,6, V2-"Diplom" mit "sehr gut", die diversen
Arbeitszeugnisse, das Urteil von Landgericht Essen, die Bittschreiben
seitens Dritter um die Bischofsweihe für PRHL etc. pp.).
Außerdem hat PRHL in zwei umfangreichen Fallstudien den
Psycho-Schwindel entlarvt, den die Justiz schon mehrfach - und immer
vollkommen erfolglos! - gegen ihn unternommen hat. Auch der neue
Psycho-Aufguss mit Hilfe von Dieter Oswald ist nur reine zutiefst
ehrverletzende Schikane.«
Die Verlesung dieser und weiterer Texte wurde zwar geduldet, aber nicht
zur Kenntnis genommen; es gab keinerlei Reaktionen darauf. Sowohl von
mir als auch aus dem Zuschauerraum wurden "Richterin" und
"Staatsanwalt" immer wieder nachdrücklich aufgefordert, endlich
mal anzugeben, wie denn "Beleidigung" gesetzlich bestimmt ist, weil
sonst ja gar kein Verfahren, geschweige denn ein Bestrafung
möglich ist. In der gesamten Dreiviertelstunde hat die "Justiz"
die Frage aber nie beantwortet, sondern immer nur
gebetsmühlenartig geblökt, dass meine sachlich zutreffenden,
berechtigten und notwendigen Feststellungen bzgl. Groß-Wetz den
"Straftatbestand der Beleidigung gem. §185 StGB" erfüllen,
was auch durch die - als solche öffentlich von der "Justiz"
zugegebenen - Lügen von Groß-Wetz abgesichert sei.
Dramatis personae
1. Die schizophrene Pöblerin
(anonym, "Richterin", "Amtsgericht Dorsten")
Die Anonyme erklärte auf Frage nach ihrem Namen: "Das braucht Sie
nicht zu interessieren." Auf ihre Anrede an mich mit "Herr Lingen"
wurde sie - übrigens nach zahlreichen nachdrücklichen
brieflichen Belehrungen - nochmals nachdrücklich belehrt, dass die
korrekte Anrede "Herr Pater" lautet und dies auch von verschiedenen
brd-Stellen klar bestätigt wurde, darunter auch von "Amtsgericht
Dorsten". Dazu meinte sie: "Die Frage nach der Anrede ist leicht
gelöst, denn Sie werden immer nur mit 'Herr Angeklagter'
angeredet." Im weiteren Verlauf wurde ich praktisch
ausschließlich mit "Herr Lingen" angeredet. Wie bereits gesagt,
kam aus dem Zuschauerraum die Frage, wie denn "Beleidigung" gesetzlich
bestimmt sei, schließlich gelte "Keine Strafe ohne Gesetz". Die
Antwort der Anonymen: "Halten Sie die Klappe, sonst fliegen Sie raus!"
Die Bemerkung, dass ein solches Benehmen beleidigend sei, wurde von der
Anonymen einfach ignoriert. Darauf wurde Strafanzeige gegen die Anonyme
wegen Beleidigung erstattet; übrigens wartet nun auf die Anonyme
wegen der besonderen Schwere ihres Vergehens mit Blick auf ihr
angemaßtes "Richteramt" sowie den Kontext des
"Beleidigungsprozesses" bereits allein nur für diese "Klappe"
schon mindestens eine Gefängnishaft von einem Jahr. Nachdem die
Strafanzeige also erstattet war, erklärte die Anonyme
plötzlich grinsend, dass sie sich für ihre
Äußerung "entschuldige", d.h. sie gesteht damit
ausdrücklich eine Schuld für eine ex silentio
ausdrücklich einwandfreie Äußerung. Die Anonyme hat
nach 25 min dann einen "psychiatrischen Sachverständigen" (s.u.)
um sein "Gutachten" über mich gebeten und diesen gefragt, ob ich
komplett schuldunfähig sei, oder ob bei mir vielleicht doch noch
eine, wenn auch eingeschränkte, Schuldfähigkeit vorliege.
Diese Frage ist an sich schon zutiefst ehrverletzend, gewinnt aber noch
an Ungeheuerlichkeit angesichts der o.g. von mir zuvor verlesenen
Zeugnisse. So hatte "Amtsgericht Dorsten" ja schon einmal versucht,
mich für geisteskrank erklären zu lassen, war damit aber
rettungslos gescheitert. Ein "Gutachter" namens Mihail
Kivi hatte
erklärt: "Bei Herrn L. lassen sich keine sicheren Hinweise
eruieren oder wahrscheinlich machen, dass bei ihm eine paranoide
Persönlichkeitsstörung vorliegt." N.b.: In den zahlreichen
anderen "Justiz"-Possen wurde ich zumindest immer als voll
geschäftsfähig behandelt, wobei die ganzen "Gerichte" etwaige
von meinen Gegnern vorgebrachte Unterstellungen einer
Geistesstörung immer ausdrücklich zurückgewiesen haben.
Diese ganzen "Prozesse", insbesondere die desaströsen
"Bestrafungen", müssten somit allesamt revidiert werden. Kurz: Die
Hardcore-Pöblerin fackelte nicht nur eine ganze Orgie aus
Schizophrenie ab, sondern bestätigte zudem eindrücklich die
Komplett-Schizophrenie der brd-"Justiz".
2. Der ahnungslose Konzentrationsgestörte
(Hoss (?), Vorname trotz Nachfrage geheimgehalten, "Staatsanwalt", SA
Essen)
Hoss wirkte so erfrischend wie eine Überdosis Schlaftabletten.
Schon bei Verlesung der Anklageschrift ließ er sich Zeit, vieeeel
Zeit. Sein Schnarchtempo rettete ihn aber nicht: Obwohl der verlesene
Text, i.e. nur die Ergüsse der "Justiz" selbst, jämmerlich
niveaulos war, verhaspelte Hoss sich so derbe und unaufhörlich,
dass aus dem Zuschauerraum die Feststellung kam: "Lesen ist schon
schwierig." Hoss, völlig benommen, wusste zunächst nicht
weiter; schließlich entschloss er sich hilflos, nochmals von
vorne gaanz laaaangsam vor sich hinzuplätschern. Im späteren
Verlauf fragte der Mann mit dem streng geheimen Vornamen nach meiner
"Biographie". Ich wiederholte, was ich eingangs vorgelesen hatte
(Abitur, V2-Diplom), und erinnerte daran, dass ich der SA ja meine
Weiheurkunde vorgelegt hatte. Dann war Hoss
plötzlich zufrieden,
d.h. er hatte sich weder mit dem Fall beschäftigt noch
überhaupt in der "Verhandlung" zugehört. Er ist eben sehr
schnell sehr massiv überfordert. Besonders katastrophal: Hoss
fragte mich, was denn "V2" bedeutet - obwohl das (i.e. "Vatikanum 2")
ein absolut zentraler Begriff in meinen Texten und insbesondere auch in
der Sache Groß-Wetz ist.
3. Der fette Grinser
(Dieter Oswald, Sozialarbeiter, Rheinische Kliniken Langenfeld)
Oswald ist ein relativ kleiner, massiv übergewichtiger Mann mit
sehr "legerer" Garderobe, ungepflegtem Schnauzbart, (anscheinend)
katastrophaler Mundhygiene, einem vermutlich infolge Hypertonus rotem
Gesicht, der praktisch permanent grinste und lachte. Auf meine Frage
nach seiner Größe und Gewicht meinte er, er müsse das
nicht sagen; auf meinen Hinweis, dass seine Fressucht eine
psychologische Störung sei, und auf meine Frage, ob er in
Behandlung sei, grinste er wieder nur. Wer den Spruch kennt: "Ein
gesunder Geist in einem gesunden Körper", macht sich bzgl.
Oswald
bereits beim ersten Anblick seine Gedanken.
Oswald war im Vorfeld von mir direkt informiert worden, dass ich gerade
erst eine fachärztliche Kontrolluntersuchung mit mehreren
umfangreichen Tests (Blut, Belastungs-EKG etc.) hatte machen lassen.
Das eindeutige Ergebnis: Ich bin "kerngesund" bei "exzellenter
Belastbarkeit". Was Oswald vielleicht auch wusste: In diversen
Internet-Foren werde ich unverblümt angefeindet, und meine Gegner
behaupten z.B., ich sei "ein attraktiver Mann" mit "makellosen
Zähnen".
Nachdem Oswald also 25 min grinsend und lachend im Zuschauerraum
gesessen hatte, erklärte er dann grinsend, er habe bei mir den
"Verdacht einer paranoiden Persönlichkeitsstörung" und leite
daraus "verminderte Schuldfähigkeit" (§ 21 StGB:
Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen, ist
vermindert) ab. "Schuldunfähigkeit wegen seelischer
Störungen" (§ 20 StGB) schließe er aber aus, da ich ja
"offensichtlich klug" sei. Auf das Problem, dass "Beleidigung" nicht
gesetzlich bestimmt sei und es damit auch objektiv unmöglich sei,
ein diesbzgl. "Unrecht" i.S.d. StGB einzusehen, ging Oswald nicht ein.
Der Hinweis auf die Kivi-Untersuchung wurde einfach quittiert mit "Ich
kenne Herrn Kivi nicht!" Basierend auf nur 25 min in einem
Schmierentheater wurden also vierzig Jahre eindeutiger Anerkenntnis
meiner geistigen Gesundheit mit einem Grinsen vom Tisch gewischt.
Bonus: Verdacht und Verdikt der Paranoia
Oswald äußerte zwar nur einen "Verdacht" (was allerdings
auch schon den Tatbestand des Rufmords voll erfüllt), in der
"Verurteilung" wurde aber von der schizophrenen Pöblerin
"rechtskräftig" festgelegt, dass ich tatsächlich paranoid
bin. Zu diesem Begriff einige Erläuterungen: Etymologisch (para -
neben; nous - Verstand) bedeutet Paranoia ganz unspezifiziert
"Verrücktheit", "Wahnsinn". Zur Behandlung von Paranoia kommen
nicht nur Psychopharmaka, sondern auch Hirnoperationen in Betracht.
Umgangssprachlich ist mit Paranoia meistens der Verfolgungswahn
gemeint, der z.B. zu Vermutungen führt, dass die
Totalüberwachung durch den Staat mit Kameras,
Vorratsdatenspeicherung, RFID etc. negative Folgen haben könnte.
Oswald schloss aber Verfolgungswahn bei mir explizit aus, sondern
nannte statt dessen nur zwei Kriterien: 1. "aggressive Reaktionen auf
freundliche Handlungen" und 2. "Sendungsbewusstsein". Leider nannte er
keine Beispiele von "freundlichen Handlungen". Es gibt aber
tatsächlich Dinge, die ich nicht gutheiße, z.B. a) die
permanenten "Justiz"-Schreiben mit "Vorladungen", "Strafbefehlen",
"Verurteilungen", "Pfändungsbeschlüssen", "Ladungen zum
Haftantritt" etc. pp., b) die nachweislich illegalen "Anwaltsschreiben"
à la Groß-Wetz, c) die ungeheuerliche Ehrabschneidung
durch die "Justiz" mit Psycho-Schwindel, "Laisierung" etc. pp. Wer also
nicht zu sogar dem schlimmsten Unrecht immer nur blöde grinst, der
ist paranoid. Auch ein "Sendungsbewusstsein" habe ich übrigens
tatsächlich, u.z. in meiner Eigenschaft als Seelsorger. Wer also
sein Licht nicht unter den Scheffel stellt, wer sein Talent nicht
vergräbt, sondern wer es wagt, seiner Berufung treu zu sein, der
ist paranoid.
Oswald wurde auch darauf hingewiesen, dass bereits im Neuen Testament
Johannes der Täufer, Jesus Christus und der Apostel Paulus
für besessen / geisteskrank erklärt wurden. Dazu grinste
Oswald aber nur. S. auch: "Eine Reihe Arbeiten von Medizinern und
Theologen suchen Jesus psychiatrisch zu behandeln und verlangen ernst
genommen zu werden, wenn sie den Nachweis zu erbringen versuchen,
daß Jesus ein 'geborener Entarteter' oder 'Paranoiker' gewesen
sei" (Erich Meyer, Vom Werden und Wesen des Arztlichen Berufes:
Klinische Wochenschrift, 15. April 1928, S. 723). Was könnte man
Jesus vorwerfen? 1. Verbale Aggressivität gegen die freundlichen
Pharisäer ("Ihr Heuchler!" "Ihr Schlangen- und
Natterngezücht!", Mt 23). 2. Tätliche Aggressivität
gegen die freundlichen Händler im Tempel (gewaltsame
Tempelreinigung, Joh 2,13-16). 3. Sendungsbewusstsein ("Wie mich der
Vater gesandt hat, so sende ich auch euch", Joh 20,21). 4.
Verfolgungswahn ("Haben sie mich verfolgt, sie werden euch auch
verfolgen", Joh 15,20). 5. Größenwahn ("Ich bin der Sohn
Gottes", Joh 10,36).
4. Der ratlose Abmahner
(Michael Schwankl, "Rechtsanwalt" / "Pflichtverteidiger", Dorsten)
Ein Strafverfahren gegen Groß-Wetz wegen ihrer ihrer illegalen
Zerstörungsarbeit gegen die katholische Kirche ist bereits seit
langem anhängig. Weil sich die Sache aber so hinschleppt, wurde
von verbündeter Seite nach dem Zufallsprinzip ein unbekannter
Anwalt in Dorsten gebeten, Groß-Wetz endlich von ihrem Treiben
abzubringen. Der dazu kontaktierte Michael Schwankl, übrigens noch
schlimmer als Oswald erkrankt an Adipositas, erklärte allerdings
darauf im wesentlichen nur, er sei in der Sache "etwas ratlos" und
wollte den Fall nicht übernehmen. Da nirgends ein fähiger
Anwalt gefunden wurde, wurde auf dem Privatklageweg bislang nichts
weiter gegen Groß-Wetz unternommen. Dieser
erklärtermaßen "Ratlose", der nicht gegen Groß-Wetz
vorgehen wollte, wurde deshalb von AG Dorsten als "Pflichtverteidiger"
gegen mich bestimmt. Objektiv hatte er dabei nur eine Möglichkeit:
das Mandat abzulehnen, was ich ihm auch mehrfach nachdrücklich
nahelegte. Vielleicht geblendet von der Möglichkeit, aus dem
Schauprozess noch mehr Kapital für riesige Schokoladentorten zu
schlagen, teilte er mir mit: "Ich bitte darum, ab sofort keine Mails
mehr von Ihnen zu erhalten!", und informierte mich auch niemals
über irgendwelche Prozessangelegenheiten - mit Ausnahme des
bloßen Prozesstermins, den mir AG Dorsten bereits zuvor
mitgeteilt hatte. Kurz: Schwankl ließ mich völlig im Dunkeln
und blockte jeden Kontakt. Während der "Verhandlung" dann war
Schwankl fast die gesamte Zeit ruhig und hielt nur am Schluss ein
klitzekleines "Plädoyer", dass "Beleidigung" ja nicht geseztlich
bestimmt sei. Damit bestätigte er aufs deutlichste, dass seine
"Pflichtverteidigung" nicht hinnehmbar war. Schwankl konnte also nicht
nur nichts zur Sache beitragen, er durfte diesem Schmierentheater auch
nicht durch seine Rolle als "Pflichtverteidiger" den Anstrich der
Legalität geben. Zumindest moralisch war er zudem verpflichtet,
ebenfalls die o.g. Nebenintervention zu unterschreiben und an die
Verfolgerbehörden zu faxen. Kleines Bonbon trotzdem: Schwankl
erklärte im "Plädoyer", er selbst bekäme zwar manchmal
auch Schreiben, dass er sich bei Abmahnungen gewerblich bereichert,
würde aber darauf nicht reagieren, unabhängig davon, ob die
von ihm verschickten Abmahnungen "berechtigt oder unberechtigt" waren.
Diese "Unabhängigkeit" lasse man sich jetzt mal ganz
genüsslich auf der Zunge zergehen...
Fazit
Der ideale Deutsche ist der grinsende Zombie, der "seine Klappe
hält" und sich brav mit Gameshows, Kochshows, Sexshows etc.
zumüllt. Wer von diesem Ideal abweicht, wird schnell zur
Zielscheibe des "Staatsschutzes". Wer also nur weiter unter
rockig-satanischer Dauerberieselung durch den Supermarkt schlurfen
möchte, hat relativ gute Chancen, unbehelligt zu bleiben, solange
die "Obrigkeit" ihn nicht doch noch mehr "ausnehmen" möchte.
Alternativ kann man natürlich auch zu leben anfangen. Man kann
sich informieren, was es mit der "Justiz" auf sich hat etc. Man kann
fragen, für welche Firma Carsten Leinhäuser und damit Yvonne
Groß-Wetz / Karlheinz Gutenkunst arbeiten.
Jedenfalls ist klar, dass dieses gesamte Schmierentheater ein geballtes
Justizverbrechen von A bis Z war, welches hiermit nochmals
ausdrücklich aus gravierenden inneren und äußeren
Gründen als rettungslos gegenstandslos verurteilt wird. Zudem wird
gegen alle Figuren, die gegen mich aufgetreten sind, weiter
vorgegangen, damit möglichst bald schnell und unbürokratisch
gegen sie vollstreckt werden kann. Das könnte sogar schon zu ihren
Lebzeiten geschehen - Bemühungen diverser Bewegungen gibt es
immerhin. Wer macht mit?
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