"Halten Sie die Klappe, sonst fliegen Sie raus!"

- Pressemitteilung: Für "paranoid" erklärt und zu 30 Tagen "verurteilt" -
(Kirche zum Mitreden, 02.04.2008)
Gestern (01.04.2008) wurde ich von "Amtsgericht Dorsten" in einem "Strafprozess" für "paranoid" erklärt und zu 30 Tagen "verurteilt". Die mir angedichtete "verminderte Schuldfähigkeit" ist bereits gigantischer Rufmord, ermöglicht aber darüber hinaus noch unbegrenzt "Bestrafungen" aller Art.

Die Vorgeschichte

"Rechtsanwältin" Yvonne Groß-Wetz von der "Kanzlei Gutenkunst" (Speyer) hatte am 16.08.2006 (d.h. vor fast zwei Jahren) von mir, Pater Rolf Hermann Lingen (PRHL), römisch-katholischer Priester ("Sedisvakantist") in Dorsten, das Unterschreiben einer "Unterwerfungserklärung" mitsamt "Anwaltsgebühren" i.H.v. knapp 500 Euro gefordert. Meine Vergehen laut Groß-Wetz: 1. Erweiterung der Homepage von Carsten Leinhäuser "durch ungebetene und unautorisierte Anhänge"; 2. Missachtung der Abmahnung durch Carsten Leinhäuser; 3. Veränderung des Originaltexts der Leinhäuser-Homepage. In der Sache hat Groß-Wetz zudem auch Strafanzeige gegen mich erstattet; von dem Verfahren habe ich aber erst am 01.04.2008 erfahren, u.z. dass es nicht fortgesetzt wurde: Die mir vorgeworfenen Taten hatte ich nämlich niemals begangen. Im Klartext: Groß-Wetz bedient sich permanent massiver Lügen, um a) unberechtigte Forderungen ihres Mandanten Leinhäuser durchzusetzen, b) sich damit gewerbsmäßig zu bereichern und c) das Leben eines Repräsentanten einer religiösen Gruppe zu zerstören, womit in Konsequenz auch die seelsorgliche Versorgung für Mitglieder dieser Gruppe erschwert oder gar unmöglich gemacht wird. Damit verstößt Groß-Wetz auch eklatant gegen die anwaltliche Wahrheitsverpflichtung und ist zudem der uneidlichen Falschaussage schuldig. Ich selbst habe die Illegalität ihres Vorgehens großzügig bekannt gemacht, was meine Pflicht ist nicht nur zum notwendigen Schutz meiner eigenen Ehre sowie meines Vermögens, sondern auch im Interesse des Allgemeinwohls, denn die Allgemeinheit muss ja wissen, welche Kräfte gegen die Kirche am Werk sind.
Immerhin: Die Haltlosigkeit des Vorgehens von Groß-Wetz / Leinhäuser gegen mich wurde nun am 01.04.2008 mehrfach von verschiedenen Figuren im Dorstener Schmierentheater ausdrücklich bestätigt.
Trotzdem hat Groß-Wetz noch ein weiteres Strafverfahren gegen mich betrieben, u.z. wegen "Beleidigung": Ich hätte meine o.g. Informationspflicht nicht erfüllen dürfen. Deshalb wurde gegen mich auf Antrag von "Staatsanwaltschaft Essen" ein Strafbefehl von AG Dorsten losgeschickt, den ich ordnungsgemäß aus gravierenden inneren und äußeren Gründen für absolut rechtsungültig und gegenstandslos erklärt habe. Unbeeindruckt von der Realität, setzte die "Justiz" einfach eine "Hauptverhandlung" am 01.04.2008 gegen mich fest, bei der direkt auch meine Verhaftung bei Nichterscheinen angeordnet wurde. Zudem wurden gegen mich absurderweise noch ein "Pflichtverteidiger" und ein "psychiatrischer Sachverständiger" bestimmt, um mich noch schäbiger zu verunglimpfen und die Kosten noch weiter explodieren zu lassen.

Eigene Einlassungen

Z.Th. "Beleidigung" gibt es umfangreiche Literatur, sowohl prinzipiell theoretischer Natur als auch konkrete Fallstudien. Bei der großen Nachrichtenseite kreuz.net erschien z.B. ein Artikel "Verp*ss dich, du *rschloch", den die "Justiz" bereits im Vorfeld von mir erhalten hatte und aus dem während der "Verhandlung" von mir vorgelesen wurde, z.B.: "Beschäftigt man sich rein statistisch mit der Beleidigungs-Rechtsprechung, springt diese Unrechtjustiz jedem ins Auge. Die fehlende Gesetzesbestimmtheit wird von der Justiz nämlich schamlos ausgenutzt, so daß selbst gleiche Formulierungen völlig unterschiedlich behandelt werden. [...] Es steht jedem frei, den Schwindel und die Menschenrechtsverletzungen, die mit dem Decknamen „Beleidigung“ übertüncht werden, noch näher zu analysieren. Aber es kann sich niemand mehr in die Illusion flüchten, als würde die Bundesrepublik mit ihren „Beleidigungs-Prozessen“ die „Ehre schützen“. [...] Der Kampf gegen diesen volkszersetzenden Beleidigungs-Terror ist Christenpflicht."
Zudem traten Verbündete aus mehreren Ländern als Nebeninterventen für mich auf, wobei sie eine Vorlage benutzten, die ich allen Lesern meiner Weltnetzseite zur Verfügung gestellt habe. Daraus habe ich ebenfalls Teile bei der "Hauptverhandlung" vorgelesen, u.z.:
»Ich bezeuge hiermit, dass 1. der § 185 StGB keine gesetzliche Bestimmtheit der "Beleidigung" enthält, somit jeder "Beleidigungsprozess" massiv gegen das Grundgesetz und das Strafgesetzbuch sowie gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt (cf. §1 StGB; Art. 103,2 GG; Art. 7 EMRK); [...] 5. im Jurawiki erklärt wird: a**** Das Gesetz definiert den Begriff "Beleidigung" nicht näher. [...] Es ist fraglich, ob der Gesetzeswortlaut für einen Straftatbestand hinreichend bestimmt ist. ****e [...] Wenn mir nicht bis zum 25.01.2008 eine einwandfreie schriftliche Begründung von SA Essen und AG Dorsten vorliegt, dass Beleidigungsprozesse trotzdem rechtmäßig sind, bezeuge ich, dass auch dieser Prozess gegen PRHL ein reines Justizverbrechen ist. Wird eine bloße Scheinbegründung vorgelegt, etwa à la BVerfG, ist zusätzlich der Tatbestand des Betrugs erfüllt. Wenn meine (ggf. rein schriftliche) Zeugenaussage nicht zugelassen wird, ist dies eine bewusste Rechtsbeugung. Abschließend bezeuge ich, dass PRHL sich ausweislich aller Informationen stets bester geistiger Gesundheit erfreut (Abitur mit 1,6, V2-"Diplom" mit "sehr gut", die diversen Arbeitszeugnisse, das Urteil von Landgericht Essen, die Bittschreiben seitens Dritter um die Bischofsweihe für PRHL etc. pp.). Außerdem hat PRHL in zwei umfangreichen Fallstudien den Psycho-Schwindel entlarvt, den die Justiz schon mehrfach - und immer vollkommen erfolglos! - gegen ihn unternommen hat. Auch der neue Psycho-Aufguss mit Hilfe von Dieter Oswald ist nur reine zutiefst ehrverletzende Schikane.«
Die Verlesung dieser und weiterer Texte wurde zwar geduldet, aber nicht zur Kenntnis genommen; es gab keinerlei Reaktionen darauf. Sowohl von mir als auch aus dem Zuschauerraum wurden "Richterin" und "Staatsanwalt" immer wieder nachdrücklich aufgefordert, endlich mal anzugeben, wie denn "Beleidigung" gesetzlich bestimmt ist, weil sonst ja gar kein Verfahren, geschweige denn ein Bestrafung möglich ist. In der gesamten Dreiviertelstunde hat die "Justiz" die Frage aber nie beantwortet, sondern immer nur gebetsmühlenartig geblökt, dass meine sachlich zutreffenden, berechtigten und notwendigen Feststellungen bzgl. Groß-Wetz den "Straftatbestand der Beleidigung gem. §185 StGB" erfüllen, was auch durch die - als solche öffentlich von der "Justiz" zugegebenen - Lügen von Groß-Wetz abgesichert sei.

Dramatis personae

1. Die schizophrene Pöblerin

(anonym, "Richterin", "Amtsgericht Dorsten")
Die Anonyme erklärte auf Frage nach ihrem Namen: "Das braucht Sie nicht zu interessieren." Auf ihre Anrede an mich mit "Herr Lingen" wurde sie - übrigens nach zahlreichen nachdrücklichen brieflichen Belehrungen - nochmals nachdrücklich belehrt, dass die korrekte Anrede "Herr Pater" lautet und dies auch von verschiedenen brd-Stellen klar bestätigt wurde, darunter auch von "Amtsgericht Dorsten". Dazu meinte sie: "Die Frage nach der Anrede ist leicht gelöst, denn Sie werden immer nur mit 'Herr Angeklagter' angeredet." Im weiteren Verlauf wurde ich praktisch ausschließlich mit "Herr Lingen" angeredet. Wie bereits gesagt, kam aus dem Zuschauerraum die Frage, wie denn "Beleidigung" gesetzlich bestimmt sei, schließlich gelte "Keine Strafe ohne Gesetz". Die Antwort der Anonymen: "Halten Sie die Klappe, sonst fliegen Sie raus!" Die Bemerkung, dass ein solches Benehmen beleidigend sei, wurde von der Anonymen einfach ignoriert. Darauf wurde Strafanzeige gegen die Anonyme wegen Beleidigung erstattet; übrigens wartet nun auf die Anonyme wegen der besonderen Schwere ihres Vergehens mit Blick auf ihr angemaßtes "Richteramt" sowie den Kontext des "Beleidigungsprozesses" bereits allein nur für diese "Klappe" schon mindestens eine Gefängnishaft von einem Jahr. Nachdem die Strafanzeige also erstattet war, erklärte die Anonyme plötzlich grinsend, dass sie sich für ihre Äußerung "entschuldige", d.h. sie gesteht damit ausdrücklich eine Schuld für eine ex silentio ausdrücklich einwandfreie Äußerung. Die Anonyme hat nach 25 min dann einen "psychiatrischen Sachverständigen" (s.u.) um sein "Gutachten" über mich gebeten und diesen gefragt, ob ich komplett schuldunfähig sei, oder ob bei mir vielleicht doch noch eine, wenn auch eingeschränkte, Schuldfähigkeit vorliege. Diese Frage ist an sich schon zutiefst ehrverletzend, gewinnt aber noch an Ungeheuerlichkeit angesichts der o.g. von mir zuvor verlesenen Zeugnisse. So hatte "Amtsgericht Dorsten" ja schon einmal versucht, mich für geisteskrank erklären zu lassen, war damit aber rettungslos gescheitert. Ein "Gutachter" namens Mihail Kivi hatte erklärt: "Bei Herrn L. lassen sich keine sicheren Hinweise eruieren oder wahrscheinlich machen, dass bei ihm eine paranoide Persönlichkeitsstörung vorliegt." N.b.: In den zahlreichen anderen "Justiz"-Possen wurde ich zumindest immer als voll geschäftsfähig behandelt, wobei die ganzen "Gerichte" etwaige von meinen Gegnern vorgebrachte Unterstellungen einer Geistesstörung immer ausdrücklich zurückgewiesen haben. Diese ganzen "Prozesse", insbesondere die desaströsen "Bestrafungen", müssten somit allesamt revidiert werden. Kurz: Die Hardcore-Pöblerin fackelte nicht nur eine ganze Orgie aus Schizophrenie ab, sondern bestätigte zudem eindrücklich die Komplett-Schizophrenie der brd-"Justiz".

2. Der ahnungslose Konzentrationsgestörte

(Hoss (?), Vorname trotz Nachfrage geheimgehalten, "Staatsanwalt", SA Essen)
Hoss wirkte so erfrischend wie eine Überdosis Schlaftabletten. Schon bei Verlesung der Anklageschrift ließ er sich Zeit, vieeeel Zeit. Sein Schnarchtempo rettete ihn aber nicht: Obwohl der verlesene Text, i.e. nur die Ergüsse der "Justiz" selbst, jämmerlich niveaulos war, verhaspelte Hoss sich so derbe und unaufhörlich, dass aus dem Zuschauerraum die Feststellung kam: "Lesen ist schon schwierig." Hoss, völlig benommen, wusste zunächst nicht weiter; schließlich entschloss er sich hilflos, nochmals von vorne gaanz laaaangsam vor sich hinzuplätschern. Im späteren Verlauf fragte der Mann mit dem streng geheimen Vornamen nach meiner "Biographie". Ich wiederholte, was ich eingangs vorgelesen hatte (Abitur, V2-Diplom), und erinnerte daran, dass ich der SA ja meine Weiheurkunde vorgelegt hatte. Dann war Hoss plötzlich zufrieden, d.h. er hatte sich weder mit dem Fall beschäftigt noch überhaupt in der "Verhandlung" zugehört. Er ist eben sehr schnell sehr massiv überfordert. Besonders katastrophal: Hoss fragte mich, was denn "V2" bedeutet - obwohl das (i.e. "Vatikanum 2") ein absolut zentraler Begriff in meinen Texten und insbesondere auch in der Sache Groß-Wetz ist.

3. Der fette Grinser

(Dieter Oswald, Sozialarbeiter, Rheinische Kliniken Langenfeld)
Oswald ist ein relativ kleiner, massiv übergewichtiger Mann mit sehr "legerer" Garderobe, ungepflegtem Schnauzbart, (anscheinend) katastrophaler Mundhygiene, einem vermutlich infolge Hypertonus rotem Gesicht, der praktisch permanent grinste und lachte. Auf meine Frage nach seiner Größe und Gewicht meinte er, er müsse das nicht sagen; auf meinen Hinweis, dass seine Fressucht eine psychologische Störung sei, und auf meine Frage, ob er in Behandlung sei, grinste er wieder nur. Wer den Spruch kennt: "Ein gesunder Geist in einem gesunden Körper", macht sich bzgl. Oswald bereits beim ersten Anblick seine Gedanken.
Oswald war im Vorfeld von mir direkt informiert worden, dass ich gerade erst eine fachärztliche Kontrolluntersuchung mit mehreren umfangreichen Tests (Blut, Belastungs-EKG etc.) hatte machen lassen. Das eindeutige Ergebnis: Ich bin "kerngesund" bei "exzellenter Belastbarkeit". Was Oswald vielleicht auch wusste: In diversen Internet-Foren werde ich unverblümt angefeindet, und meine Gegner behaupten z.B., ich sei "ein attraktiver Mann" mit "makellosen Zähnen".
Nachdem Oswald also 25 min grinsend und lachend im Zuschauerraum gesessen hatte, erklärte er dann grinsend, er habe bei mir den "Verdacht einer paranoiden Persönlichkeitsstörung" und leite daraus "verminderte Schuldfähigkeit" (§ 21 StGB: Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen, ist vermindert) ab. "Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen" (§ 20 StGB) schließe er aber aus, da ich ja "offensichtlich klug" sei. Auf das Problem, dass "Beleidigung" nicht gesetzlich bestimmt sei und es damit auch objektiv unmöglich sei, ein diesbzgl. "Unrecht" i.S.d. StGB einzusehen, ging Oswald nicht ein. Der Hinweis auf die Kivi-Untersuchung wurde einfach quittiert mit "Ich kenne Herrn Kivi nicht!" Basierend auf nur 25 min in einem Schmierentheater wurden also vierzig Jahre eindeutiger Anerkenntnis meiner geistigen Gesundheit mit einem Grinsen vom Tisch gewischt.

Bonus: Verdacht und Verdikt der Paranoia

Oswald äußerte zwar nur einen "Verdacht" (was allerdings auch schon den Tatbestand des Rufmords voll erfüllt), in der "Verurteilung" wurde aber von der schizophrenen Pöblerin "rechtskräftig" festgelegt, dass ich tatsächlich paranoid bin. Zu diesem Begriff einige Erläuterungen: Etymologisch (para - neben; nous - Verstand) bedeutet Paranoia ganz unspezifiziert "Verrücktheit", "Wahnsinn". Zur Behandlung von Paranoia kommen nicht nur Psychopharmaka, sondern auch Hirnoperationen in Betracht. Umgangssprachlich ist mit Paranoia meistens der Verfolgungswahn gemeint, der z.B. zu Vermutungen führt, dass die Totalüberwachung durch den Staat mit Kameras, Vorratsdatenspeicherung, RFID etc. negative Folgen haben könnte. Oswald schloss aber Verfolgungswahn bei mir explizit aus, sondern nannte statt dessen nur zwei Kriterien: 1. "aggressive Reaktionen auf freundliche Handlungen" und 2. "Sendungsbewusstsein". Leider nannte er keine Beispiele von "freundlichen Handlungen". Es gibt aber tatsächlich Dinge, die ich nicht gutheiße, z.B. a) die permanenten "Justiz"-Schreiben mit "Vorladungen", "Strafbefehlen", "Verurteilungen", "Pfändungsbeschlüssen", "Ladungen zum Haftantritt" etc. pp., b) die nachweislich illegalen "Anwaltsschreiben" à la Groß-Wetz, c) die ungeheuerliche Ehrabschneidung durch die "Justiz" mit Psycho-Schwindel, "Laisierung" etc. pp. Wer also nicht zu sogar dem schlimmsten Unrecht immer nur blöde grinst, der ist paranoid. Auch ein "Sendungsbewusstsein" habe ich übrigens tatsächlich, u.z. in meiner Eigenschaft als Seelsorger. Wer also sein Licht nicht unter den Scheffel stellt, wer sein Talent nicht vergräbt, sondern wer es wagt, seiner Berufung treu zu sein, der ist paranoid.
Oswald wurde auch darauf hingewiesen, dass bereits im Neuen Testament Johannes der Täufer, Jesus Christus und der Apostel Paulus für besessen / geisteskrank erklärt wurden. Dazu grinste Oswald aber nur. S. auch: "Eine Reihe Arbeiten von Medizinern und Theologen suchen Jesus psychiatrisch zu behandeln und verlangen ernst genommen zu werden, wenn sie den Nachweis zu erbringen versuchen, daß Jesus ein 'geborener Entarteter' oder 'Paranoiker' gewesen sei" (Erich Meyer, Vom Werden und Wesen des Arztlichen Berufes: Klinische Wochenschrift, 15. April 1928, S. 723). Was könnte man Jesus vorwerfen? 1. Verbale Aggressivität gegen die freundlichen Pharisäer ("Ihr Heuchler!" "Ihr Schlangen- und Natterngezücht!", Mt 23). 2. Tätliche Aggressivität gegen die freundlichen Händler im Tempel (gewaltsame Tempelreinigung, Joh 2,13-16). 3. Sendungsbewusstsein ("Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich auch euch", Joh 20,21). 4. Verfolgungswahn ("Haben sie mich verfolgt, sie werden euch auch verfolgen", Joh 15,20). 5. Größenwahn ("Ich bin der Sohn Gottes", Joh 10,36).

4. Der ratlose Abmahner

(Michael Schwankl, "Rechtsanwalt" / "Pflichtverteidiger", Dorsten)
Ein Strafverfahren gegen Groß-Wetz wegen ihrer ihrer illegalen Zerstörungsarbeit gegen die katholische Kirche ist bereits seit langem anhängig. Weil sich die Sache aber so hinschleppt, wurde von verbündeter Seite nach dem Zufallsprinzip ein unbekannter Anwalt in Dorsten gebeten, Groß-Wetz endlich von ihrem Treiben abzubringen. Der dazu kontaktierte Michael Schwankl, übrigens noch schlimmer als Oswald erkrankt an Adipositas, erklärte allerdings darauf im wesentlichen nur, er sei in der Sache "etwas ratlos" und wollte den Fall nicht übernehmen. Da nirgends ein fähiger Anwalt gefunden wurde, wurde auf dem Privatklageweg bislang nichts weiter gegen Groß-Wetz unternommen. Dieser erklärtermaßen "Ratlose", der nicht gegen Groß-Wetz vorgehen wollte, wurde deshalb von AG Dorsten als "Pflichtverteidiger" gegen mich bestimmt. Objektiv hatte er dabei nur eine Möglichkeit: das Mandat abzulehnen, was ich ihm auch mehrfach nachdrücklich nahelegte. Vielleicht geblendet von der Möglichkeit, aus dem Schauprozess noch mehr Kapital für riesige Schokoladentorten zu schlagen, teilte er mir mit: "Ich bitte darum, ab sofort keine Mails mehr von Ihnen zu erhalten!", und informierte mich auch niemals über irgendwelche Prozessangelegenheiten - mit Ausnahme des bloßen Prozesstermins, den mir AG Dorsten bereits zuvor mitgeteilt hatte. Kurz: Schwankl ließ mich völlig im Dunkeln und blockte jeden Kontakt. Während der "Verhandlung" dann war Schwankl fast die gesamte Zeit ruhig und hielt nur am Schluss ein klitzekleines "Plädoyer", dass "Beleidigung" ja nicht geseztlich bestimmt sei. Damit bestätigte er aufs deutlichste, dass seine "Pflichtverteidigung" nicht hinnehmbar war. Schwankl konnte also nicht nur nichts zur Sache beitragen, er durfte diesem Schmierentheater auch nicht durch seine Rolle als "Pflichtverteidiger" den Anstrich der Legalität geben. Zumindest moralisch war er zudem verpflichtet, ebenfalls die o.g. Nebenintervention zu unterschreiben und an die Verfolgerbehörden zu faxen. Kleines Bonbon trotzdem: Schwankl erklärte im "Plädoyer", er selbst bekäme zwar manchmal auch Schreiben, dass er sich bei Abmahnungen gewerblich bereichert, würde aber darauf nicht reagieren, unabhängig davon, ob die von ihm verschickten Abmahnungen "berechtigt oder unberechtigt" waren. Diese "Unabhängigkeit" lasse man sich jetzt mal ganz genüsslich auf der Zunge zergehen...

Fazit

Der ideale Deutsche ist der grinsende Zombie, der "seine Klappe hält" und sich brav mit Gameshows, Kochshows, Sexshows etc. zumüllt. Wer von diesem Ideal abweicht, wird schnell zur Zielscheibe des "Staatsschutzes". Wer also nur weiter unter rockig-satanischer Dauerberieselung durch den Supermarkt schlurfen möchte, hat relativ gute Chancen, unbehelligt zu bleiben, solange die "Obrigkeit" ihn nicht doch noch mehr "ausnehmen" möchte. Alternativ kann man natürlich auch zu leben anfangen. Man kann sich informieren, was es mit der "Justiz" auf sich hat etc. Man kann fragen, für welche Firma Carsten Leinhäuser und damit Yvonne Groß-Wetz / Karlheinz Gutenkunst arbeiten.
Jedenfalls ist klar, dass dieses gesamte Schmierentheater ein geballtes Justizverbrechen von A bis Z war, welches hiermit nochmals ausdrücklich aus gravierenden inneren und äußeren Gründen als rettungslos gegenstandslos verurteilt wird. Zudem wird gegen alle Figuren, die gegen mich aufgetreten sind, weiter vorgegangen, damit möglichst bald schnell und unbürokratisch gegen sie vollstreckt werden kann. Das könnte sogar schon zu ihren Lebzeiten geschehen - Bemühungen diverser Bewegungen gibt es immerhin. Wer macht mit?

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