Petition: Bedingungslose Straffreiheit bei Kritik an Abtreibung

- Unterschreiben: www.abtreibung.tk -
(Kirche zum Mitreden, 22.05.2016)
Unterschreiben:
www.abtreibung.tk

Jegliche Strafbarkeit von Kritik an Abtreibung muss sofort und bedingungslos abgeschafft werden.

Es darf weder zivilrechtlich noch strafrechtlich gegen Lebensschutz-Aktivitäten vorgegangen werden.

Seit Jahren werden Lebensschützer immer wieder für ihre ehrenhafte, vorbildliche und notwendige Aufklärungsarbeit z.Th. Abtreibung mit ggf. ruinösen Zivilprozessen / Strafprozessen wenigstens belastet, oft zudem noch bestraft.
Abtreibungskritiker werden zudem öffentlich verleumdet, d.h. unwahr bezeichnet als "Beleidiger", "Volksverhetzer", "Holocaustleugner" usw. usf.

Die Aufklärungsarbeit der Abtreibungskritiker ist notwendig bereits deshalb, weil die eigentlichen Abtreibungsopfer ihre Stimme ja gar nicht selbst erheben können. S. Dr. Bernard Nathanson, The Silent Scream [Der stumme Schrei].
Youtube-Video gON-8PP6zgQ

Durch jede Strafverfolgung, ja bereits durch die drohende Möglichkeit, dass man für Informationsarbeit bzgl. Abtreibung, zivilrechtlich / strafrechtlich belangt wird, wird zumindest die Arbeit von Lebenschützern absolut illegalerweise behindert. Und ein solches Verbrechen gegen die Meinungsfreiheit ist dabei nur ein geringes Übel. Denn in bestimmten Fällen kann sogar die gesamte Existenz einzelner Lebensschützer zumindest gefährdet, wenn nicht sogar ruiniert sein.
Und v.a. unterbleibt die Hilfeleistung für die Kinder im Mutterleib.

Aktuell soll auch der Petent wegen Informationsarbeit z.Th. Abtreibung wegen "Volksverhetzung" zu bis zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt werden. Der Petent ist aber insbesondere als Priester verpflichtet, auch über Abtreibung zu informieren.
S. Papst Pius XI.: "Die erste, die selbstverständlichste Liebesgabe des Priesters an seine Umwelt ist der Dienst an der Wahrheit und zwar der ganzen Wahrheit, die Entlarvung und Widerlegung des Irrtums, gleich in welcher Form, in welcher Verkleidung, in welcher Schminke er einherschreiten mag. Der Verzicht hierauf wäre nicht nur ein Verrat an Gott und Eurem heiligen Beruf, er wäre auch eine Sünde an der wahren Wohlfahrt Eures Volkes und Vaterlandes."

Die Zivilprozesse und Strafprozesse gegen Abtreibungskritiker werden üblicherweise unter vollkommen irreführenden und absurden Vorwänden geführt, namentlich:

1. "Beleidigung"
Für das hoffnungslos heillose Chaos um den Begriff "Beleidigung" s. aktuell die bereits wochenlange Debatte, ob überhaupt bzw. in welchen Worten / Sätzen die "Erdogan-Schmähkritik" von Jan Böhmermann eine "Beleidigung" ist. Und oft werden von der Justiz sogar identische Begriffe im gleichen Kontext mal als "von der Meinungsfreiheit geschützt" verteidigt, mal als "Beleidigung" bestraft. S. auch:
a) Richard Albrecht: Beleidigung ist, weil gar nicht gesetzlich bestimmt, als bloßes "Phantomdelikt" gar nicht justiziabel.
b) Bert Steffens: Beleidigungsprozesse basieren einzig und allein auf richterlicher Willkür und sind damit immer "Verbrechen".
c) Peter Briody: »Für die Rechtsbeugung gilt in Deutschland offenbar, was für alle anderen Straftaten nicht möglich ist: Es gibt das 'perfekte Verbrechen'. Die Gesetzgebung wegen des Tatbestands der "Beleidigung" ist für Behörden sowie Industrie sehr nützlich, um unbequeme Bürger in die Falle zu locken: Sobald er auf eine Provokation mit einer "Beleidigung" reagiert, hat man ihn - für alles andere sorgen die untergeordneten Gerichte - auch für die Rechtsbeugung. Der Bürger wird sich im allgemeinen nicht wehren können.«

2. "Volksverhetzung"
Wenn den Menschen im Mutterleib das Menschsein abgesprochen wird und folglich ihre Ermordung kein Mord wäre, dann wäre es Volksverhetzung, Abtreibung als Mord zu bezeichnen.
S. die Begründung für die Verurteilung eines Lebensschützers (Landgericht Nürnberg - Az. 8 Ns 404 Js 43127/97): "Der Angeklagte weiß genau, dass der medizinische Eingriff [eines Abtreibers] nicht lebende Menschen, sondern Embryonen betrifft. Der Angeklagte hat sich diesbezüglich auch durch einen einschlägigen Kommentar informiert. Ihm ist der Unterschied zwischen einem Embryo und einem lebenden Menschen des weiteren im Eilverfahren von der 17. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth klargemacht worden."
S. dagegen:
a) Bernard Nathanson: "Tatsächlich läßt sich das Leben klar definieren. Es beginnt mit der Empfängnis, der Befruchtung und von da ab ist die empfangene Person ein menschliches Wesen. Es gibt keinen Punkt, an dem ein Wechsel stattfinden würde von einem Nichts zu einem Etwas, von einer Unperson zu einer Person. Es gibt keinen plötzlichen Umschlag bei der Entwicklung im Uterus, und deshalb ist das Leben ein kontinuierliches Spektrum von seinem Anfang bis zu seinem Ende [...] Als Wissenschaftler weiß ich - ich glaube nicht, ich weiß - daß das menschliche Leben mit der Empfängnis beginnt."
b) Erich Blechschmidt: "Eine 'Personalisation' als Entwicklungsprozess gibt es nicht. Das Wesen des Menschen ändert sich während der Entwicklung nicht - daher kann im Verlauf des menschlichen Lebens keine Personalität entstehen. [...] Ein einzelliger Keim hat ebenso viel Personalität wie ein Kind oder ein Erwachsener".
c) Papst Pius XI.: »Aber noch ein anderes schweres Vergehen, Ehrwürdige Brüder, ist zu erwähnen, das das Leben des Kindes im Mutterschoße bedroht. [...] Mag man nun die Mutter oder das Kind töten, es ist gegen Gottes Gebot und die Stimme der Natur: "Du sollst nicht töten!" Gleich heilig ist beider Leben, das zu vernichten selbst die Staatsgewalt keine Befugnis hat. [...] Die Staatenlenker und Gesetzgeber endlich dürfen nicht vergessen, daß es Sache der staatlichen Autorität ist, durch zweckmäßige Gesetze und Strafen das Leben der Unschuldigen zu schützen, und zwar um so mehr, je weniger das gefährdete Leben sich selber schützen kann. Und hier stehen doch an erster Stelle die Kinder, die die Mutter noch unter dem Herzen trägt.«

3. "Holocaustleugnung"
Tatsächlich wird i.Z.m. Abtreibung oft an die nationalsozialistsche Judenverfolgung erinnert. Bereits vor Jahren sorgte die - sehr bald gesperrte - Internetseite "The Nuremberg Files" von Neal Horsley (1944 - 2015) für Diskussionen. Aber natürlich wird damit in gar keiner Weise der Holocaust "verharmlost" oder gar "geleugnet", sondern Abtreibung nur unter konkreten Aspekten mit der NS-Judenverfolgung verglichen. Man kann sowieso niemandem irgendwie verbieten, etwas zu vergleichen, mögen die Vergleichsgegenstände auch noch so unterschiedlich sein. Man kann höchstens sagen, dass die im Vergleich behaupteten Ähnlichkeiten / Unterschiede falsch beurteilt sind, und dann solche Falschaussagen verbieten. Hier konkret ist ein solcher Vergleich zudem auch effektiv und damit empfehlenswert. V.a. muss die Grausamkeit der Abtreibung vielen erst noch bewusst gemacht werden, s. den Anti-Abtreibungs-Erfolg (!) des o.g. Nathanson-Video "The Silent Scream".
Beispiele aus aktuellen, nicht gesperrten deutschen Internettexten:
a) aktion-leben.de: "Die Abtreibung muss als das größte Verbrechen der Neuzeit bezeichnet werden, sowohl was die Zahl der Getöteten anbelangt (nach Angaben der WHO weltweit ca. 60 Millionen Abtreibungstötungen jährlich) als auch insofern, da es sich bei den ungeborenen Kindern um die hilflosesten und unschuldigsten Menschen handelt."
b) wertewelt: "Ein Land was es ernsthaft erlaubt Kinder im Mutterleib bis zum 6. Monat in Stücke zu reißen begeht einen ebenso schlimmen wenn nicht schlimmeren Holocaust als die Nazis."
c) kath.net: »Bischof José Gea Escolano von der Diözese Mondoñedo-Ferrol [Gruppe von "Vatikanum 2", nicht die katholische Kirche, Anm. des Petenten] kritisierte jüngste Gesetzesvorschläge, die Abtreibung in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten legalisieren sollen. Abtreibung sei „das größte Verbrechen, das je in der Geschichte begangen wurde“, erklärte der Bischof. „Wir sprechen über Morde, Konzentrationslager, Gulags, aber tatsächlich werden Tausende und Abertausende von Kindern in den Bäuchen ihrer Mütter geopfert. Das ist so absurd, dass es mit keinem Genozid in der Geschichte verglichen werden kann“, betonte Escolano.«

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