Petition: Bedingungslose Straffreiheit bei Kritik an
Abtreibung
- Unterschreiben: www.abtreibung.tk -
(Kirche zum Mitreden, 22.05.2016)
Unterschreiben:
www.abtreibung.tk
Jegliche Strafbarkeit von Kritik an Abtreibung muss sofort und
bedingungslos abgeschafft werden.
Es darf weder zivilrechtlich noch strafrechtlich gegen
Lebensschutz-Aktivitäten vorgegangen werden.
Seit Jahren werden Lebensschützer immer wieder für ihre ehrenhafte,
vorbildliche und notwendige Aufklärungsarbeit z.Th. Abtreibung mit
ggf. ruinösen Zivilprozessen / Strafprozessen wenigstens belastet,
oft zudem noch bestraft.
Abtreibungskritiker werden zudem öffentlich verleumdet, d.h. unwahr
bezeichnet als "Beleidiger", "Volksverhetzer", "Holocaustleugner"
usw. usf.
Die Aufklärungsarbeit der Abtreibungskritiker ist notwendig bereits
deshalb, weil die eigentlichen Abtreibungsopfer ihre Stimme ja gar
nicht selbst erheben können. S. Dr. Bernard Nathanson, The Silent
Scream [Der stumme Schrei].
Youtube-Video gON-8PP6zgQ
Durch jede Strafverfolgung, ja bereits durch die drohende
Möglichkeit, dass man für Informationsarbeit bzgl. Abtreibung,
zivilrechtlich / strafrechtlich belangt wird, wird zumindest die
Arbeit von Lebenschützern absolut illegalerweise behindert. Und ein
solches Verbrechen gegen die Meinungsfreiheit ist dabei nur ein
geringes Übel. Denn in bestimmten Fällen kann sogar die gesamte
Existenz einzelner Lebensschützer zumindest gefährdet, wenn nicht
sogar ruiniert sein.
Und v.a. unterbleibt die Hilfeleistung für die Kinder im Mutterleib.
Aktuell soll auch der Petent wegen Informationsarbeit z.Th.
Abtreibung wegen "Volksverhetzung" zu bis zu fünf Jahren Gefängnis
verurteilt werden. Der Petent ist aber insbesondere als Priester
verpflichtet, auch über Abtreibung zu informieren.
S. Papst Pius XI.: "Die erste, die selbstverständlichste Liebesgabe
des Priesters an seine Umwelt ist der Dienst an der Wahrheit und
zwar der ganzen Wahrheit, die Entlarvung und Widerlegung des
Irrtums, gleich in welcher Form, in welcher Verkleidung, in welcher
Schminke er einherschreiten mag. Der Verzicht hierauf wäre nicht nur
ein Verrat an Gott und Eurem heiligen Beruf, er wäre auch eine Sünde
an der wahren Wohlfahrt Eures Volkes und Vaterlandes."
Die Zivilprozesse und Strafprozesse gegen Abtreibungskritiker werden
üblicherweise unter vollkommen irreführenden und absurden Vorwänden
geführt, namentlich:
1. "Beleidigung"
Für das hoffnungslos heillose Chaos um den Begriff "Beleidigung" s.
aktuell die bereits wochenlange Debatte, ob überhaupt bzw. in
welchen Worten / Sätzen die "Erdogan-Schmähkritik" von Jan
Böhmermann eine "Beleidigung" ist. Und oft werden von der Justiz
sogar identische Begriffe im gleichen Kontext mal als "von der
Meinungsfreiheit geschützt" verteidigt, mal als "Beleidigung"
bestraft. S. auch:
a) Richard Albrecht: Beleidigung ist, weil gar nicht gesetzlich
bestimmt, als bloßes "Phantomdelikt" gar nicht justiziabel.
b) Bert Steffens: Beleidigungsprozesse basieren einzig und allein
auf richterlicher Willkür und sind damit immer "Verbrechen".
c) Peter Briody: »Für die Rechtsbeugung gilt in Deutschland
offenbar, was für alle anderen Straftaten nicht möglich ist: Es gibt
das 'perfekte Verbrechen'. Die Gesetzgebung wegen des Tatbestands
der "Beleidigung" ist für Behörden sowie Industrie sehr nützlich, um
unbequeme Bürger in die Falle zu locken: Sobald er auf eine
Provokation mit einer "Beleidigung" reagiert, hat man ihn - für
alles andere sorgen die untergeordneten Gerichte - auch für die
Rechtsbeugung. Der Bürger wird sich im allgemeinen nicht wehren
können.«
2. "Volksverhetzung"
Wenn den Menschen im Mutterleib das Menschsein abgesprochen wird und
folglich ihre Ermordung kein Mord wäre, dann wäre es
Volksverhetzung, Abtreibung als Mord zu bezeichnen.
S. die Begründung für die Verurteilung eines Lebensschützers
(Landgericht Nürnberg - Az. 8 Ns 404 Js 43127/97): "Der Angeklagte
weiß genau, dass der medizinische Eingriff [eines Abtreibers] nicht
lebende Menschen, sondern Embryonen betrifft. Der Angeklagte hat
sich diesbezüglich auch durch einen einschlägigen Kommentar
informiert. Ihm ist der Unterschied zwischen einem Embryo und einem
lebenden Menschen des weiteren im Eilverfahren von der 17.
Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth klargemacht worden."
S. dagegen:
a) Bernard Nathanson: "Tatsächlich läßt sich das Leben klar
definieren. Es beginnt mit der Empfängnis, der Befruchtung und von
da ab ist die empfangene Person ein menschliches Wesen. Es gibt
keinen Punkt, an dem ein Wechsel stattfinden würde von einem Nichts
zu einem Etwas, von einer Unperson zu einer Person. Es gibt keinen
plötzlichen Umschlag bei der Entwicklung im Uterus, und deshalb ist
das Leben ein kontinuierliches Spektrum von seinem Anfang bis zu
seinem Ende [...] Als Wissenschaftler weiß ich - ich glaube nicht,
ich weiß - daß das menschliche Leben mit der Empfängnis beginnt."
b) Erich Blechschmidt: "Eine 'Personalisation' als
Entwicklungsprozess gibt es nicht. Das Wesen des Menschen ändert
sich während der Entwicklung nicht - daher kann im Verlauf des
menschlichen Lebens keine Personalität entstehen. [...] Ein
einzelliger Keim hat ebenso viel Personalität wie ein Kind oder ein
Erwachsener".
c) Papst Pius XI.: »Aber noch ein anderes schweres Vergehen,
Ehrwürdige Brüder, ist zu erwähnen, das das Leben des Kindes im
Mutterschoße bedroht. [...] Mag man nun die Mutter oder das Kind
töten, es ist gegen Gottes Gebot und die Stimme der Natur: "Du
sollst nicht töten!" Gleich heilig ist beider Leben, das zu
vernichten selbst die Staatsgewalt keine Befugnis hat. [...] Die
Staatenlenker und Gesetzgeber endlich dürfen nicht vergessen, daß es
Sache der staatlichen Autorität ist, durch zweckmäßige Gesetze und
Strafen das Leben der Unschuldigen zu schützen, und zwar um so mehr,
je weniger das gefährdete Leben sich selber schützen kann. Und hier
stehen doch an erster Stelle die Kinder, die die Mutter noch unter
dem Herzen trägt.«
3. "Holocaustleugnung"
Tatsächlich wird i.Z.m. Abtreibung oft an die nationalsozialistsche
Judenverfolgung erinnert. Bereits vor Jahren sorgte die - sehr bald
gesperrte - Internetseite "The Nuremberg Files" von Neal Horsley
(1944 - 2015) für Diskussionen. Aber natürlich wird damit in gar
keiner Weise der Holocaust "verharmlost" oder gar "geleugnet",
sondern Abtreibung nur unter konkreten Aspekten mit der
NS-Judenverfolgung verglichen. Man kann sowieso niemandem irgendwie
verbieten, etwas zu vergleichen, mögen die Vergleichsgegenstände
auch noch so unterschiedlich sein. Man kann höchstens sagen, dass
die im Vergleich behaupteten Ähnlichkeiten / Unterschiede falsch
beurteilt sind, und dann solche Falschaussagen verbieten. Hier
konkret ist ein solcher Vergleich zudem auch effektiv und damit
empfehlenswert. V.a. muss die Grausamkeit der Abtreibung vielen erst
noch bewusst gemacht werden, s. den Anti-Abtreibungs-Erfolg (!) des
o.g. Nathanson-Video "The Silent Scream".
Beispiele aus aktuellen, nicht gesperrten deutschen Internettexten:
a) aktion-leben.de: "Die Abtreibung muss als das größte Verbrechen
der Neuzeit bezeichnet werden, sowohl was die Zahl der Getöteten
anbelangt (nach Angaben der WHO weltweit ca. 60 Millionen
Abtreibungstötungen jährlich) als auch insofern, da es sich bei den
ungeborenen Kindern um die hilflosesten und unschuldigsten Menschen
handelt."
b) wertewelt: "Ein Land was es ernsthaft erlaubt Kinder im
Mutterleib bis zum 6. Monat in Stücke zu reißen begeht einen ebenso
schlimmen wenn nicht schlimmeren Holocaust als die Nazis."
c) kath.net: »Bischof José Gea Escolano von der Diözese
Mondoñedo-Ferrol [Gruppe von "Vatikanum 2", nicht die katholische
Kirche, Anm. des Petenten] kritisierte jüngste Gesetzesvorschläge,
die Abtreibung in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten
legalisieren sollen. Abtreibung sei „das größte Verbrechen, das je
in der Geschichte begangen wurde“, erklärte der Bischof. „Wir
sprechen über Morde, Konzentrationslager, Gulags, aber tatsächlich
werden Tausende und Abertausende von Kindern in den Bäuchen ihrer
Mütter geopfert. Das ist so absurd, dass es mit keinem Genozid in
der Geschichte verglichen werden kann“, betonte Escolano.«
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