Schauprozess gegen Claus Plantiko wegen "Beleidigung"

- Schreiben an Generalbunde-SA, "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" etc. -
(Kirche zum Mitreden, 17.01.2007)
Nachfolgender Text ging heute per Fax an die üblichen "Justiz"-Stellen, u.a. an das Bonner Völkermörderpack.

Geschäftsnummern ECHR-LGer1.1R (37843/05) und (40449/06) [Bei Antwort angeben!]

In dem Straf- und Entmündigungsverfahren gegen das Völkermörderpack "Justiz" Bonn, u.a. namentlich Jecken-Kurt (vulgo "Kurt Pillmann"), manni-penni (vulgo "Manfred Wucherpfennig") und Fettleff (vulgo "Detlev Bayer"), weise ich auf den Schauprozess mitsamt "Verurteilung" von Claus Plantiko durch das Bonner Völkermörderpack hin: "Der Angeklagte wird wegen Beleidigung in 4 Fällen unter Einbeziehung der Verurteilung durch das Amtsgericht Bonn vom 21.3.2005 in der Fassung des Urteils des Landgerichts Bonn vom 23.9.2005 und Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe zu einer neuen Gesamtgeldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 60 € kosten- und auslagenpflichtig verurteilt" (776 Ds 100 Js 70/05 – 777/05 v. 8.12.2006).
Dieses "Urteil" lässt sich bestenfalls als Geschreibsel amoklaufender Irrer werten.
Gründe  (abgekürzt, weil das "Urteil" aus fast 15.000 Wörtern besteht):
»Strafrechtlich ist der Angeklagte bereits in Erscheinung getreten. Sein Bundeszentralregisterauszug weist 7 Eintragungen wegen Beleidigung bzw. übler Nachrede auf.«
Die imaginäre Luftblase "Beleidigung" ist eh schon längst restlos zerplatzt, s. auch die anhängigen Verfahren gegen die OMF-"brd" beim "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte", z.B. http://www.kirchenlehre.com/tritt_02.htm. Es ist also mindestens schwerste Verleumdung, jemanden wegen "Beleidigung" als "Straftäter" hinzustellen. Statt aber endlich zu kapitulieren, schlägt die "Jecken"- und "Narren"-"Justiz" Bonn weiter wie besessen um sich, so wie ein Irrer, der immer wieder versucht, über einen an die Wand gemalten Strich zu springen. Nun denn, noch mehr Kostproben aus dem "Urteil":
»Am 7.3.2003 erließ das Amtsgericht Bonn in dem Verfahren 73 CS 147/03 gegen einen Angeklagten G. U. einen Strafbefehl wegen Beleidigung. Die festgesetzte Geldstrafe belief sich auf 30 Tagessätze zu je 160 €. Der Strafbefehl enthielt folgenden Vorwurf: „Im Schreiben vom 22.7.2002 zum Verfahren 7 0 398100 -Landgericht Bonn - äußerten sie sich zu den Richterin des erkennenden Gerichts vom 30.11.2000, den Vorsitzenden Richter am Landgericht Weber, Richter am Landgericht Pilger und Richter Schmitt wie folgt: Laut Definition des Bundesgerichtshofs handelt es sich schon bei simpler Rechtsbeugung um kriminelles Unrecht. Selbst solches noch weit in den Schatten zu stellen, bedurfte es erst dreier ihrer Richter im Staatsdienst. Haben diese es doch tatsächlich fertiggebracht - auf wessen Wunsch oder Anweisung auch immer -nicht nur das Recht zu beugen, sondern haben ihre Richter zuvor noch die Eingebung gehabt, wie es dann über die Akteneinsicht beim OLG bekannt wurde, alle meine in die Gerichtsakte eingereichten Beweisdokumente bis zur Unleserlichkeit zu schwärzen. Aber noch nicht genug damit, blieb außerdem noch ein Schriftsatz meiner Anwältin entfernt. Nach solcher gründlichen Vorarbeit der „ausschließlich zum Gesetz verpflichteten" Richter des Landgerichts hatten diese sich nun endlich die Voraussetzung geschaffen, um meinen Prozeßgegner, der nur als verbrecherisch zu bezeichnenden deutschen Ausgleichsbank das innigste gewünschte „Gefälligkeitsurteil“ zukommen zu lassen."
Auf form- und fristgerechten Einspruch des dortigen Angeklagten U. hat das Amtsgericht Bonn vom 11.4.2003 Termin zur Hauptverhandlung auf den 5.6.2003 bestimmt. Das persönliche Erscheinen des Angeklagten U. in der Hauptverhandlung wurde angeordnet und er dazu mit Postzustellungsurkunde - Zugang am 23.4.2003 - geladen. Mit Telefax vom 3.6.2003, also zwei Tage vor der Hauptverhandlung, bestellte sich der hiesige Angeklagte Plantiko zum Verteidiger des im Verfahren 73 Cs 147103 Angeklagten U. und bat um Übersendung der Gerichtsakten zwecks Einsichtnahme. Zusätzlich beantragte er die Bestellung zum Pflichtverteidiger und die Aufhebung des Termins vom 5.6.2003 sowie die Neuterminierung nicht zwei Wochen nach Erhalt der Akten.«
Dass es sich bei der "Justiz" Bonn, namentlich bei Weber und Pilger, um hochgradig gefährliche Schwerstkriminelle handelt, die in einem Rechtsstaat allenfalls in einer Kerker- oder Gummizelle denkbar wären, ist jedem denkenden informierten Menschen sofort zweifelsfrei einsichtig, s. z.B. http://www.kirchenlehre.com/bonn_03.htm; es war also in jeder Hinsicht von vornherein nur ein äußerst schweres Justizverbrechen mehr, gegen G. U. überhaupt ein Verfahren zu eröffnen, nicht nur wegen der Nullnummer "Beleidigung", sondern eben auch, weil U. offenkundig mit vollem Recht, wenn nicht sogar aus gegebener Notwehrsituation, die Wahrheit über die "Justiz" ausgesprochen hat. Die Bonner "Jecken" faseln weiter: »Am 4.6.2003 verfaßte der Angeklagte einen Schriftsatz, der am 5.6.2003 beim Amtsgericht Bonn einging. Dem Angeklagten war dabei bewußt, daß sein Schriftsatz einen ehrverletzenden Inhalt hatte.« Da haben wir also wieder mal die hellseherischen Fähigkeiten der OMF-"brd"-"Richter": Diese maßen sich - völlig begründungslos und v.a. gegen jede Vernunft - an, das Bewusstsein ihrer Opfer festzulegen; cf. das Treiben des Völkermörderpacks "Justiz" Heilbronn, http://www.kirchenlehre.com/p_041216.htm. Auf diesem absurden Willkürakt allein basiert dann der ganze Terror, den sie gegen ihre Opfer abziehen. Also unter den fast 15.000 Wörtern bestehen die "Gründe" für die "Verurteilung" letztlich einzig und allein aus einer glatten Lüge, i.e. dass das Gericht wüsste, es sei dem Justizopfer "bewußt, daß sein Schriftsatz einen ehrverletzenden Inhalt hatte."
Zugegebenermaßen bestehen die fast 15.000 "Urteils"-Wörter auch aus langen Zitaten des Justizopfers. Allerdings bedeutet die Tatsache, dass ein Text zitiert wird, noch nicht zwangsläufig, dass der Text auch tatsächlich strafbar ist, m.a.W. selbst wenn man sämtliche Schreiben von Claus Plantiko und sogar dazu noch den Gesamtbestand sämtlicher Universitätsbibliotheken, Landesbibliotheken, Staatsbibliotheken etc. zitiert hätte: Die "Begründung" bliebe dennoch vollkommen irrational, weil sie von einem inexistenten Gesetz (nulla poena sine lege) ausgeht und nur auf dem behaupteten Hellsehen (also auf restlosem Größenwahn) der "Richter" basiert.
Hier also mal O-Ton Claus Plantiko, wie er im "Urteil" zitiert wird:
»Die Entscheidung des Richters muß auf rationaler Argumentation beruhen. Unabhängig davon ist der Tatbestand der §§ 185ff. StGB verfassungswidrig, weil inexistent, arg. Art. 103(2) GG. Das räumt selbst das BVerfG ein, s. E 93, 266, 292; 71, 108, 114ff., meint aber, wiederum selbst verfassungswidrig, der Begriff der Beleidigung habe durch >100jährige und im Wesentlichen einhellige Rechtsprechung einen hinreichend klaren Inhalt erlangt, der den Gerichten ausreichende Vorgaben für die Anwendung an die Hand gibt und den Normadressaten deutlich macht, wenn sie mit einer Bestrafung wegen Beleidigung zu rechnen haben. Das BVerfG übersieht dabei - ein unverzeihlicher Verstoß gegen das Gewaltentrennungsgebot der Verfassung! - daß Art. 103(2) GG eine gesetzliche Bestimmtheit der Strafe fordert und keine durch (verfassungswidriges!) Richterrecht. Daß letzteres verfassungswidrig ist, zeigt die reductio ad absurdum: wenn jedes Gesetz entbehrlich ist und durch Aussprüche von Richtern ersetzt werden kann, fehlt ihnen jede Vorgabe, an die sie sich halten müssen, und der Rechtsunterworfene ist wie „in ein steuerloses Boot“ (Klabund) geworfen, das die Richter, wie einst die Schildbürger, nach einer Marke steuern, die sie selber an den Bug ihres Schiffes nageln.«
Verräterisch ist nun, wie die "Richter" zu diesem Kernpunkt des Rechts Stellung nehmen: gar nicht! Fürwahr: Sogar diese großartige Chance, jegliche Kritik am "Phantomdelikt Beleidigung" endgültig auszuräumen, bleibt ungenutzt! Warum wohl?! Statt dessen wird nur weiter Öl ins Feuer gegossen: Der Unmut über die "Justiz" wächst. Fairerweise ist dabei zuzugeben, dass die OMF-"brd" eh nur noch ihren Totentanz aufführt. Wie groß der Unmut mittlerweile ist, zeigen nicht zuletzt die Kommentare, die z.B. über "Justizministerin" Brigitte Zypries öffentlich abgegeben werden, s. http://www.kirchenlehre.com/zypries.htm. Und um das Bild abzurunden, hier exemplarisch mal ein neuerer, sehr beliebter Eintrag im Forum von heise, u.z. über "Bundesinnenminister" Wolfgang Schäuble: "Der Schei*kerl gehört wegen Hochverrats lebenslang in den Knast! Und die ganze restliche Bagage im Bundestag und Bundesrat gleich mit." Doch zurück zum O-Ton "Justiz" Bonn: »Am 29.6.2003 fertigte der Angeklagte Plantiko einen Schriftsatz, über dessen ehrverletzenden Inhalt er sich bewußt war.«
Aha, wieder einmal haben die hellseherischen Fähigkeiten der "Richter" das entlarvt, was nicht nur dem Blick der Normalsterblichen verborgen, sondern was anscheinend auch gar nicht existent ist. Insofern könnte man vielleicht noch ein weiteres Moment in der "Argumentation" der "Richter" annehmen: Man braucht Lügen immer nur zu wiederholen, dann werden sie zur Wahrheit; auf diesem Trick basiert ja nicht zuletzt der gesamte "Rechtsstaat" OMF-"brd". Und letztmalig O-Ton "Justiz" Bonn:
»Der Angeklagte erklärt insbesondere, eine Beleidigung der betroffenen Richter sei von ihm nicht beabsichtigt gewesen. Dies nimmt das Gericht dem Angeklagten nicht ab. Bei ihm handelt es sich um einen gebildeten Volljuristen, der sich über die Reichweite seiner Erklärungen bewußt ist und der sehr wohl erkannt, wann eine Erklärung geeignet ist, eine Mißachtung auszudrücken.« Also: Gerade weil Claus Plantiko ein gebildeter Volljurist ist, weiß er - bewiesenermaßen - nicht nur, dass der §185 StGB eine totale Nullnummer ist, er weiß ausdrücklich um die illegale Irrationalität der "Beleidigungs"-"Prozesse". Er gibt ausdrücklich zu, dass mit "Beleidigung" das "Wahrheitssagen vor Gericht" bestraft wird. Die "Richter" drücken mit ihrem "Urteil" ihre Missachtung jeglichen Rechts aus.
N.B. hat das "OLG Celle" "festgelegt", "dass ein Richter oder Schöffe sich Kritik an seiner Tätigkeit in der Presse gefallen lassen muss, selbst dann, wenn sie unsachlich und herabsetzend ist" (zit. aus Vortrag von Norbert Leppert v. 25.02.2006). Wenn das sogar für die öffentliche Presse gilt, um wieviel mehr dann für weniger verbreitete Schreiben an / über die "Justiz"?! Kurz: Das Chaos der OMF-"brd" ist mindestens absolut grenzenlos.
Die angeschriebenen Stellen werden hiermit also erneut daran erinnert, dass ihr Totentanz einmal ein Ende haben wird. Es wird nicht ewig bloß bei verbalen Mahnungen seitens der Gerechten bleiben. Auf Art. 20,4 GG, § 32 StGB und § 227 BGB wird hiermit Bezug genommen.


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