Pressemeldung zur Verhaftung
- Wie man für sein Glaubensbekenntnis ins Gefängnis kommt
-
(Kirche zum Mitreden, 22.01.2006)
Dogma und Häresie
Um Mitglied der katholischen Kirche sein zu können, muss man
ausnahmslos alles das glauben, was von der katholischen Kirche als
unfehlbarer Glaubenssatz (Dogma) vorgelegt ist, also z.B. die
Dreifaltigkeit
Gottes, die Gottheit Christi und die Menschwerdung Christi. Bezweifelt
man auch nur ein einziges dieser Dogmen, ist man der Häresie
schuldig, also ein Häretiker. Häretiker verlieren durch die
Häresie die kirchliche Mitgliedschaft.
Sedisvakanz
Seit 1958, dem Tod von Papst Pius XII., haben sich nur Häretiker
auf den Stuhl Petri gesetzt, d.h. in Wahrheit waren Roncalli ("Johannes
XXIII.") bis Ratzinger ("Benedikt XVI.") gar keine Päpste, sondern
bloße Betrüger. Mit der Aufdeckung der Tatsache, dass der
Stuhl (lat. sedes) Petri derzeit in Wahrheit nicht
rechtmäßig besetzt, also unbesetzt (lat. vacans) ist,
beschäftigt sich der "Sedisvakantismus" (engl. "sedevacantism").
Dabei werden die Häresien dieser Pseudopäpste nachgewiesen,
insbesondere in den Texten des vermeintlichen "Zweiten Vatikanischen
Konzils" (1962-1965; daher die Bezeichnung "V2-Sekte"). Allerdings ist
die Tatsache der Sedisvakanz eigentlich für jeden offensichtlich,
z.B. durch Ratzingers Auftritt in der Kölner Synagoge. Ratzinger
vertritt in einer durch die Medien für jeden Menschen eigentlich
unübersehbaren Weise die Lehre des "Vatikanum 2": "Wie die Schrift
bezeugt, hat Jerusalem die Zeit seiner Heimsuchung nicht erkannt, und
ein großer Teil der Juden hat das Evangelium nicht angenommen, ja
nicht wenige haben sich seiner Ausbreitung widersetzt.
Nichtsdestoweniger sind die Juden nach dem Zeugnis der Apostel immer
noch von Gott geliebt um der Väter willen; sind doch seine
Gnadengaben und seine Berufung unwiderruflich. [...] Gewiß ist
die Kirche das neue Volk Gottes, trotzdem darf man die Juden nicht als
von Gott verworfen oder verflucht darstellen, als wäre dies aus
der Heiligen Schrift zu folgern" (V2-Text "Nostra Aetate, Nr. 4).
Soweit die Häresie von "Vatikanum 2". Zum Vergleich dazu das
katholische Dogma: "
"[Die heilige römische Kirche ...] glaubt fest, bekennt und
verkündet, daß 'niemand außerhalb der katholischen
Kirche, weder Heide noch Jude noch Ungläubiger oder ein von der
Einheit Getrennter - des ewigen Lebens teilhaftig wird, vielmehr dem
ewigen Feuer verfällt, das dem Teufel und seinen Engeln bereitet
ist, wenn er sich nicht vor dem Tod ihr [der Kirche] anschließt"
(Konzil von Florenz, 1438-1445).
Dementsprechend lehrte Pius XII. in seiner Enzyklika über die
Kirche (Mystici Corporis, 1943):
"Fürs erste nämlich folgte auf den durch den Tod des
Erlösers aufgehobenen Alten Bund der Neue."
Ratzinger hingegen erklärte als "Präfekt der
Glaubenskongregation", "Juden hätten keine andere Religion,
sondern seien das Fundament des Glaubens. [...] Die Christen haben - so
Ratzinger - die Pflicht, den jüdischen Brüdern gegenüber
dankbar zu sein, dass sie den Glauben an den Gott Abrahams trotz aller
Schwierigkeiten bewahrt hätten und ihn vor den Völkern
bezeugen. Sie hätten der Welt auch Jesus von Nazareth geschenkt.
Daher sollen die Christen nach Ratzingers Ansicht, dafür beten,
dass die Juden ihn besser kennen lernen. Christen und Juden lebten
jedenfalls auf konvergierenden Linien in der Erwartung der
endgültigen Erlösung" (Radio Vatikan, 29.12.2000).
Wenn also die Juden, die nicht an Christus glauben und nicht Mitglieder
der heilsnotwendigen Kirche sind, sich auf "konvergierenden Linien"
befinden mit den Anhängern der V2-Sekte, dann kann man gewisse
Schlüsse ziehen, wohin die V2-Sekte steuert.
Das "Verbrechen"
Weil Katholiken die derzeitige Sedisvakanz des päpstlichen Stuhles
bekennen, werden sie öfters als "Sedisvakantisten" bezeichnet.
Aber "Sedisvakantisten" sind ja gerade nicht - wie diese Bezeichnung es
suggeriert - Befürworter der Sedisvakanz. Während
Monarchisten die Monarchie befürworten und "Revisionisten" die
Revision befürworten, sind "Sedisvakantisten" einfach nur
katholische Gläubige. Sie haben damit auch das Recht und die
Pflicht, sich als Katholiken zu bekennen.
In diesem Sinne habe ich für meine Homepage "Kirche zum Mitreden"
(KzM) u.a. die Domain "www.katholisch.de" registriert; später kam
dann auch die Domain "www.katholisch.net" hinzu, wo allerdings - schon
aus Kostengründen - im wesentlichen ein Verweis auf "Kirche zum
Mitreden" eingebaut wurde.
Die V2-Sekte klagte gegen mich, ich würde ihr Namensrecht
verletzen, und forderte von mir den Verzicht auf alle
"katholisch"-Domains. Begründung: Der "Bundesgerichtshof" habe der
V2-Sekte das Namensrechts an "katholisch" zugesprochen.
Vor allem weiteren muss man das katholische Dogma kennen: "Wer sich zur
Ansicht bekennt, die Kirche sei dem Staate unterworfen, der ist ein
Häretiker" (s. z.B. Papst Piux IX., Enzyklika "Quanta Cura",
1864). Das heißt: Es wäre bereits Häresie, dem Staat
das Recht zuzubilligen, einer Sekte das Namensrecht an "katholisch" zu
geben. M.a.W. niemand darf dieses "Urteil" des BGH als
rechtkräftig anerkennen.
Ich bot der V2-Sekte trotzdem an, auf alle "katholisch"-Domains zu
verzichten; ich forderte nur einen Beweis dafür, dass meine
Position falsch ist, also den Nachweis, dass die V2-Sekte doch die
katholische Kirche ist. Aus leicht begreiflichen Gründen weigerte
sich die V2-Sekte, ihren Anspruch vernünftig zu begründen,
und forderte von mir, mich dem häretischen "Urteil" des BGH zu
unterwerfen.
Wenn "Kirche zum Mitreden" derzeit nicht mehr unter www.katholisch.de
erreichbar ist, sondern nur z.B. unter www.revisionisten.de, dann nur
deshalb, weil der Staat die Freigabe der Domains von der Denic verlangt
hat; darauf hatte ich keinen Einfluss.
Das wahre Gesicht der "Wohltäter"
Es gab eine ganze Reihe "Verurteilungen" gegen mich wegen der
"katholisch"-Domains, was u.a. dazu geführt hat, dass mein
bisheriges recht ansehnliches Vermögen komplett beschlagnahmt
wurde, ich nun rettungslos "überschuldet" bin und jetzt auch ins
Gefängnis muss.
Beantragt wurde die Vernichtung explizit von der V2-Sekte, also von dem
Verein, der angeblich so fleißig für Menschen in Not
sammelt, ob nun unter den Schlagworten "Caritas", "Adveniat",
"Misereor", "Dreikönige" oder sonst wie. Richtig: Dieser
vermeintlich wohltätige Verein ist das schlimmste Scheusal: Diese
"Wohltäter" zerstören in bestialischer Skrupellosigkeit das
Leben eines katholischen Priesters, weil er sich weigert, die
Häresien der V2-Sekte als katholische Glaubenslehre zu billigen!
Wer mehr über die moralischen Qualitäten der V2-Sekte wissen
will, suche z.B. nach den Begriffen "Priester" und
"Kinderschänder".
Der Wahnsinn deutscher "Justiz"
Hier ein Ausschnitt aus einer meiner "Verurteilungen" durch das
"Landgericht Bonn":
»Gegen den Schuldner wird wegen Zuwiderhandlung gegen die in
Ziffer 1 in dem Versäumnisurteil des Landgerichts vom 7. Juni 1999
(Az. 7 O 154/99) enthaltene Unterlassungsverpflichtung, nämlich es
zu unterlassen, die Domain "katholisch.de" und/-oder die Domain
"katholisch.notrix.de" im Internet als Adresse zu verwenden und/oder zu
verbreiten, ein Ordnungsgeld von 10.000,00 Büro, ersatzweise
für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für
je 1.000,00 Büro ein Tag Ordnungshaft verhängt. 2. Die Kosten
des Verfahrens hat der Schuldner zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf
8.000,00 Euro festgesetzt.
Gründe:
Der Antrag ist begründet. Gegen den Schuldner ist gemäß
§ 890 ZPO ein Ordnungsmittel zu verhängen. Der Schuldner hat
der ihm in Ziffer 1 des im Tenor bezeichneten Versäumnisurteils
vom 7. Juni 1999 auferlegten Unterlassungsverpflichtung
zuwidergehandelt. Der Schuldner verwendet auf der von ihm unterhaltenen
Internetseite "www.katholisch.net" den Hinweis "Die ursprüngliche
Seite des Domain www.katho-lisch.de". Dies ergibt sich sowohl aus den
unbestritten gebliebenen Ausführungen im Antragsschriftsatz vom
21. Oktober 2003 (Bl. 110 ff. d.A.) als auch aus dem hierzu als Anlage
Ast 2 vorgelegten Auszug aus der Internetpräsentation des
Schuldners (vgl. Bl. 114 ff. d.A.). Damit wird der vom Schuldner
ursprünglich verwendeten Domain "katholisch.de" weiterhin eine
Zuordnungsfunktion in inhaltlicher Hinsicht zugewiesen. Dem Besucher
der Internetseite des Schuldners wird nämlich deutlich gemacht,
dass es sich hierbei um die ursprünglich unter "katholisch.de"
verbreiteten Inhalte handelt. Hinzu kommt eine Zuordnung in technischer
Hinsicht. Der vorbeschriebene Hinweis macht sich die Funktionsweise der
Internet-Suchmaschinen google und altavista zunutze und ermöglicht
so ein Auffinden und Aufsuchen der Internetseite des Schuldners durch
die bloße Eingabe des ursprünglichen Domains "katholisch.de"
in das Suchfeld dieser Internet-Suchmaschinen; davon hat sich die
Kammer durch entsprechende Versuche selbst überzeugen können.
Das Gericht hat das beantragte Ordnungsgeld auf 10.000,00 Euro
festgesetzt. Es hat hierbei sowohl die Schwere der fortgesetzten
Zuwiderhandlung berücksichtigt als auch dem Umstand Rechnung
getragen, dass der Schuldner durch ein empfindliches Übel zur
künftigen Einhaltung des gerichtlichen Verbots angehalten wird.
Die Ersatzfreiheitsstrafe hat ihre Rechtsgrundlage in § 890 Abs. 1
Satz 1 ZPO. [Nicht unterschrieben] Weber Pilger Dilger«
Es ist richtig: Auf "Kirche zum Mitreden" (jetzt z.B.
www.kirchenlehre.com) steht nach wie vor im html-Code, gut lesbar auf
der oberen Leiste des Internetbrowsers: "Die ursprüngliche Seite
des Domain www.katholisch.de".
Aber wie kann man das ernsthaft verbieten?! KzM ist ja noch immer "Die
ursprüngliche Seite des Domain www.katholisch.de". Jeder kann das
nachprüfen, entweder durch Anfrage bei der Denic oder bei
www.archive.org. Um den Irrsinn dieses Verbotes zu veranschaulichen:
Ich habe früher in Jülich gewohnt. Nun könnte die Stadt
Jülich mir verbieten, z.B. in einem Lebenslauf zu schreiben, dass
ich in Jülich gewohnt habe, denn die Stadt Jülich hat das
Namensrecht an Jülich. Der Vergleich hinkt natürlich: 1.
Jülich hat tatsächlich das Namensrecht an Jülich, aber
die V2-Sekte hat nicht das Namensrecht an katholisch. 2. Es ist
eigentlich restlos egal, ob man sich zu der Stadt Jülich bekennt,
aber es ist heilsnotwendig, sich zur katholischen Kirche zu bekennen.
Und mal angenommen, jemand möchte die Seite katholisch.de besuchen
- wird er dann etwa bei Google den Suchbegriff "katholisch.de"
eingeben? Wird er nicht ganz einfach die Seite "katholisch.de"
aufrufen? Oder anders: Wird die Stadt Jülich jeden verklagen, der
auf seiner Seite das Wort Jülich stehen hat, weswegen bei einer
Suche nach "Jülich" eine andere Seite als www.juelich.de gefunden
werden kann?
Abgerundet wird der deutsche "Justiz"-Wahnsinn durch die Tatsache, dass
- entgegen der "Urteilsbegründung" - auf der Internetseite
"www.katholisch.net" der Hinweis "Die ursprüngliche Seite des
Domain www.katholisch.de" nie gestanden hatte. Also ich wurde
"rechtskräftig" verurteilt für etwas, was nicht nur gar nicht
strafbar war, sondern was ich bewiesenermaßen auch nie getan
hatte.
Fazit
Das Landgericht Bonn hat kürzlich in einer neueren "Verurteilung"
explizit erklärt, dass ich "durch ein empfindliches Übel zur
zukünftigen Einhaltung des gerichtlichen Verbots" (i.e. den
katholischen Glauben zu bekennen) angehalten werden soll. Ein so
offenes staatliches Bekenntnis zum Sadismus ist bemerkenswert.
Es ist kinderleicht, in Deutschland ins Gefängnis zu kommen.
Einfach die Wahrheit sagen, am einfachsten den katholischen Glauben
bekennen - "Strafverfolgung" bis zum bitteren Ende ist dann so gut wie
sicher.
Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester, Dorsten
[Zurück zur KzM - Startseite]