Joseph Ratzinger contra katholische
Kirche
- Pressemitteilung: Vatikanum 2 als Gegensyllabus -
(Kirche zum Mitreden, 16.09.2010)
"Wenn man nach einer Gesamtdiagnose für den Text [Vatikanum 2,
Gaudium et Spes] sucht, könnte man sagen, daß er (in
Verbindung mit den Texten über Religionsfreiheit und über die
Weltreligionen) eine Revision des Syllabus
Pius' IX., eine Art Gegensyllabus darstellt. [...] Begnügen
wir uns hier mit der Feststellung, daß der Text die Rolle eines
Gegensyllabus spielt und insofern den Versuch einer offiziellen
Versöhnung der Kirche mit der seit 1789 [Beginn der
französischen Revolution] gewordenen neuen Zeit darstellt. [...]
Die Aufgabe lautet daher nicht: Aufhebung des Konzils, sondern
Entdeckung des wirklichen Konzils und Vertiefung seines wahren Wollens
im Angesicht des jetzt Erfahrenen. Dies schließt ein, daß
es keine Rückkehr zum Syllabus geben kann, der eine erste
Markierung in der Auseinandersetzung mit dem Liberalismus und den
heraufsteigenden Marxismus sein mochte, aber kein letztes Wort sein
kann." So Joseph Ratzinger, gerade
Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, in seiner
Aufsatzsammlung "Theologische Prinzipienlehre. Bausteine zur
Fundamentaltheologie", München 1982, 398f.409).
Ratzinger selbst schreibt im zitierten Aufsatz als Fußnote:
»"Syllabus" ist die Bezeichnung von achtzig Sätzen, in denen
Pius IX. zu den durch die Säkularisation aufgeworfenen geistigen
und politischen Problemen seiner Zeit kritisch Stellung nahm. Der
Syllabus wurde 1864 an die Bischöfe versandt und führte
besonders in Frankreich zu scharfen Auseinandersetzungen" (a.a.O. 398).
Zur Richtigstellung: Am 08.12.1864 veröffentlichte Papst Pius IX.
die Enzyklika "Quanta cura", in der er
einige Irrlehren unfehlbar verurteilte. Dieser Enzyklika fügte er
noch einen "Syllabus" (d.h. "Sammlung"; DS 2901-2980) hinzu mit - z.T.
früher - verurteilten Irrlehren. Zumindest soweit diese Irrlehren
unfehlbar verurteilt sind, ist auch der Syllabus unfehlbar, also dort
hat die Kirche "das letzte Wort" gesprochen. Bzgl. eines möglichen
Deutungswandels s. das Dogma: "Wer sagt, es sei möglich, daß
man den von der Kirche vorgelegten Glaubenssätzen entsprechend dem
Fortschritt der Wissenschaft gelegentlich einen anderen Sinn beilegen
müsse als den, den die Kirche verstanden hat und versteht, der sei
ausgeschlossen" (NR 61, cf. DS 3043).
Das V2-Gebilde mit ihrem "Gegensyllabus" ist also nicht die katholische
Kirche, sondern eben eine "Gegenkirche". Nun ist diese Gegensyllabus-,
d.h. Gegenkirche-Mentalität keine Einzelmeinung des Herrn
Ratzinger. Bereits bei einem Glaubenspräfekten wäre eine
solche Äußerung schon schwerlich zu bagatellisieren, und
erst recht jetzt, wo er sich als "Papst Benedikt XVI." ausgibt.
Tatsächlich wird bereits in den V2-Texten selbst eine
gegenkirchliche Ideologie grundgelegt. Während das kirchliche
Dogma die Heilsnotwendigkeit der Kirche lehrt, propagiert V2 die
Allerlösung ("Es kommen alle in den Himmel"). Cf. J. Dörmann
über den Ratzinger-Vorgänger Karol Wojtyla alias "Papst
Johannes Paul II.": "In der heutigen Theologie ist man sich weithin
einig: Man versteht die Aussage des Konzils über die Kirche als
Sakrament der Einheit in Lumen Gentium 1,1 im Sinn der
Allerlösung. Das gilt auch für Kardinal Wojtyla, auch als
Papst. [...] Die Neubestimmung des Wesens der Kirche durch das Zweite
Vatikanische Konzil ist ein neues Dogma der neuen Kirche, der "Kirche
des Konzils"« (Der theologische Weg Johannes Pauls II., Bd. II,1,
Sitta 1992, S. 79.81).
Konkret: Unfehlbar verurteilt ist z.B. die Ansicht, die Kirche sei dem
Staat unterworfen. Cf. dazu die Verurteilungen im Syllabus: "19. Die
Kirche ist nicht eine wahre und vollkommene, völlig freie
Gesellschaft und steht nicht auf ihren eigenen und beständigen,
von ihrem göttlichen Stifter ihr verliehenen Rechten, sondern es
ist Sache der Staatsgewalt, zu bestimmen, welches die Rechte der Kirche
und welches die Schranken seien, innerhalb der sie diese Rechte
ausüben könne. 20. Die Kirchengewalt darf ihre Autorität
nicht ohne Erlaubnis und Zustimmung der Staatsgewalt ausüben."
Die V2-Gruppe behauptet, der Verf. sei kein Katholik. Sie hat dem Verf.
aber bekanntlich niemals eine Abweichung vom
römisch-katholischen Glauben nachweisen können. Statt
dessen beruft sie sich immer wieder darauf, dass die BRD dem Verf.
immer wieder unter schwersten Strafen verbietet, sich katholisch zu
nennen. D.h. die ganze "Argumentation" sowohl der V2-Gruppe resp. BRD
beruht auf einer unfehlbar verurteilten Irrlehre, i.e. der Oberhoheit
des Staates über die Kirche. Und wer sich nun für seine
Rechtfertigung z.B. auf den Syllabus beruft, dem wird von Ratzinger
etc. entgegengeschleudert, "daß es keine Rückkehr zum
Syllabus geben kann."
Einem Katholiken ist es also absolut unmöglich, Mitglied der
V2-Gruppe zu sein, sogar wenn ihn dafür schwerste Verfolgung u.a.
seitens der BRD erwartet.
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