Das Recht der Religionsfreiheit gem.
Vatikanum 2 / Dignitatis Humanae
- Pressemeldung: Die Vertauschung von Dogma und Häresie -
(Kirche zum Mitreden, 05.11.2012)
»"Das Vatikanische Konzil erklärt, daß die
menschliche Person das Recht auf Religionsfreiheit hat." [...] Das
Konzil hat formell kein Dogma verkündet, das ist wahr. Aber das
heißt natürlich nicht, daß in den Texten nicht
viele unumstößliche Wahrheiten ausgesprochen sind, die zu
leugnen, eine Häresie wäre. [...] Wenn man die Lehre von
"Dignitatis Humanae" wirklich als verpflichtende Auslegung des
göttlichen Gebotes durch das Lehramt der Kirche begreift, dann
ergibt sich daraus eine weitere, oft übersehene Einsicht:
Dogmen, feste Überzeugung, Gewißheit führen nicht
von sich aus zur Intoleranz.«
Das verkündete ein hochrangiger Sprecher der Gruppe des sog.
"Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2), i.e. der V2-"Moraltheologe"
und -"Weihbischof" Andreas Laun (Fragen der Moraltheologie heute.
Wien 1992, 167-176). Am 26.06.2012 erhielt Laun vom Verf.
schriftlich "die Gelegenheit, eine Definition der Begriffe Dogma und
Häresie vorzulegen", "sowie mind. ein Beispiel für eine
Häresie, zu der es kein Dogma gibt." Am 30.10.2012 antwortete
Laun endlich dem Verf.: "Wirklich antworten auf Ihr Schreiben
möchte ich nicht, weil es wohl keinen Nutzen für die
Seelen der Menschen brächte!"
Zum Begriff Dogma: "Ist eine Wahrheit formell geoffenbart und
zugleich von der Kirche definiert, so besitzt sie den höchsten
Gewißheitsgrad, die Qualifikation: de fide definita. Es steht
unabänderlich und unzweifelhaft fest, daß sie von allen
fide divina et ecclesiastica, d. h. mit dem Gott und der Kirche
schuldigen Glauben zu glauben ist. Ihr konträres und
kontradiktorisches Gegenteil ist häretisch" (Pohle-Gierens,
Lehrbuch der Dogmatik, I. Bd., Paderborn (9)1936, 77). Kurzum: Ohne
Dogma keine Häresie. D.h. Laun predigt bereits rein formal den
direkten Widerspruch (contradictio in adiecto): Gem. Laun gibt es
zwar kein Dogma der Religionsfreiheit, aber es gibt immerhin das
"Dogma" der Religionsfreiheit, also das "Dogma in
Anführungsstrichen". Trotzdem ist die Ablehnung dieses "Dogmas
in Anführungsstrichen" gleichwohl ein Häresie, u.z. ganz
ohne Anführungsstriche. Kommt hier jetzt jemand nicht ganz mit?
Dann hat er immerhin das absolute Fundament der gesamten
V2-Ideologie bemerkt: Unlogik zur Potenz! Zu den Begriffen Dogma und
Wahrheit s. auch den V2-"Dogmatiker" Walter Kasper (inzwischen
V2-"Kurienkardinal"): "Wir müssen uns auf das
Wahrheitsverständnis der Schrift einlassen, wie es vor allem im
Zeugnis von der Auferstehung deutlich wird. Im Unterschied zu einem
sonst weit verbreiteten Wahrheitsverständnis ist die Wahrheit
im Sinn der Bibel nicht einfach die Übereinstimmung zwischen
dem Denken und der Wirklichkeit (adaequatio rei et intellectus). Die
Wahrheit ist vielmehr ein Geschehen, in dessen Vollzug sich die
ursprüngliche Voraussetzung erst bewährt. Wahrheit kann
man nicht festhalten, Wahrheit stellt sich vielmehr heraus. Wahrheit
und Geschichte gehören hier unmittelbar zusammen"
(Einführung in den Glauben, Mainz (7)1983, 61). Das
Paradebeispiel für den sog. "Selbstwiderspruch" ist der Satz:
"Es gibt keine wahren Sätze." Genau auf diesem
Selbstwiderspruch erbaut Kasper sein gesamtes System: "Wahrheit kann
man nicht festhalten." Wozu äußert Kasper resp. die
V2-Gruppe dann überhaupt noch etwas? Wenn Wahrheit nur ein
"Geschehen" sein soll, dann ist jeder sprachliche Ausdruck nicht nur
unsinnig, sondern schlichtweg irreführend und somit objektiv
verwerflich, quasi verbale Umweltverschmutzung. Welchen Stellenwert
haben dann Dogmen bei solch einem Anti-Wahrheits-Fetischismus?
Kasper verkündet die Lösung: "Dogmen können durchaus
einseitig, oberflächlich, rechthaberisch, dumm und voreilig
sein" (a.a.O., S. 148). D.h.: Wer mit dem Gott und der Kirche
schuldigen Glauben an der unfehlbaren und somit notwendig
unwandelbaren kirchlichen Lehre (depositum fidei) festhält, der
erscheint im V2-Irrlicht als "einseitig, oberflächlich,
rechthaberisch, dumm und voreilig." Und was meint das jetzige
sichtbare Oberhaupt der V2-Gruppe, i.e. Joseph Ratzinger, vulgo
"Papst Benedikt XVI.", zur Gott geschuldeten Treue? "Wir müssen
in der Tat dem Heute der Kirche treu sein, nicht dem Gestern oder
dem Morgen. Und dieses Heute finden wir gerade in den
Konzilsdokumenten, weil sie immer so aktuell sind, wie der Diener
Gottes Paul VI. und die Konzilsväter sie verkündet haben,
in ihrer Vollständigkeit und in ihrem Zusammenhang, ohne
Abstriche und ohne Hinzufügungen" (Ansprache 11.10.2012). Die
"gestern", d.h. vor V2, verkündeten Dogmen haben in der
V2-Ideologie keine Daseinsberechtigung.
Nach diesen abstrakten / formalen Überlegungen zu Dogma und
Häresie nun konkret / inhaltlich zum "Dogma der
Religionsfreiheit". Das eingangs angeführte Laun-Zitat beginnt
mit einem Zitat der V2-Erklärung "Dignitatis Humanae" über
die Religionsfreiheit: "Das Vatikanische Konzil erklärt,
daß die menschliche Person das Recht auf religiöse
Freiheit hat." Dieser V2-Satz ist eine unmissverständliche,
manifeste Häresie. Papst Pius IX. verurteilt in der Enzyklika
"Quanta Cura" (1864) mit höchster Lehrgewalt die "die irrige
Meinung", "welche für die katholische Kirche und das Heil der
Seelen im höchsten Grad zum Untergang führt, die bereits
Unser unmittelbarer Vorgänger seligen Andenkens, Gregor XVI.,
als Wahnsinn bezeichnet hat, und zwar, die Gewissens- und
Religionsfreiheit sei das eigene Recht eines jeden Menschen." Alle
in "Quanta Cura" verurteilten Sätze sind ausdrücklich als
Häresien verurteilt. Dieser Enzyklika ist zudem eine "Sammlung"
("Syllabus") kirchlich verurteilter Sätze beigefügt,
darunter: "77. In unserer Zeit ist es nicht mehr denkbar, daß
die katholische Religion als einzige Staatsreligion anerkannt und
alle anderen Arten der Gottesverehrung ausgeschlossen werden. 78. Es
ist daher lobenswert, in gewissen katholischen Ländern, den
Einwanderern gesetzlich die öffentliche Ausübung ihres
Kultes zu garantieren." Nanu - kennt die V2-Gruppe noch nicht einmal
den Syllabus? Nun ja - den kennt sie zwar ganz genau, aber sie will
ganz ausdrücklich nichts davon wissen. Cf. Ratzinger als
"Präfekt der Glaubenskongregation": "Wenn man nach einer
Gesamtdiagnose für den Text [Vatikanum 2, Gaudium et Spes]
sucht, könnte man sagen, daß er (in Verbindung mit den
Texten über Religionsfreiheit und über die Weltreligionen)
eine Revision des Syllabus Pius' IX., eine Art Gegensyllabus
darstellt. [...] Die Aufgabe lautet daher nicht: Aufhebung des
Konzils, sondern Entdeckung des wirklichen Konzils und Vertiefung
seines wahren Wollens im Angesicht des jetzt Erfahrenen. Dies
schließt ein, daß es keine Rückkehr zum Syllabus
geben kann, der eine erste Markierung in der Auseinandersetzung mit
dem Liberalismus und den heraufsteigenden Marxismus sein mochte,
aber kein letztes Wort sein kann" (Theologische Prinzipienlehre.
Bausteine zur Fundamentaltheologie", München 1982, 398f.409).
Q.e.d.: Die V2-Gruppe verkündet ganz bewusst - auch bzgl. der
Religionsfreiheit - kirchlich verurteilte Irrlehren. Katholischer
Glaube und V2-Irrglaube schließen einander absolut aus.
Und noch zur - auch von Laun beschworenen - "Toleranz": Man vergesse
niemals, mit welch unerbittlicher Brutalität die V2-Gruppe
gegen Personen vorgeht, die noch dem "Gestern", d.h. der von Gott
formell geoffenbarten und von der Kirche definierten Wahrheit die
Treue halten: Z.B. hat die V2-Gruppe den Verf. über viele Jahre
mit absurdesten Prozessen überzogen, ihn in den Bankrott
pfänden und zu Kerker verurteilen lassen, nur weil er
Gegenargumente zur seiner, i.e. der katholischen Position erbeten
hat. So wie nun wieder von Laun, genau so reagierten in all den
langen Jahren alle V2-Stellen: "Wirklich antworten auf Ihr Schreiben
möchte ich nicht". Stattdessen "beantwortete" die V2-Gruppe die
Anfragen und Bitten des Verf. mit ruinösen Zivil- und
Strafprozessen. Diese gepredigte Toleranz bei gleichzeitig gelebter
Intoleranz passt durchaus zu der ganzen sowohl abstrakt-formalen als
konkret-inhaltlichen V2-Widersprüchlichkeit. Man muss sich also
entscheiden: entweder die Rückkehr zum Syllabus oder die
Unlogik der Häresie.
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