Beendigung und Bestrafung von Völkermord

-  Pressemitteilung: Verwirrspiel des "Deutschen Bundestages" -
(Kirche zum Mitreden, 21.04.2011)
"Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, 1. ein Mitglied der Gruppe tötet, 2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden (...) zufügt, 3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen, (...) wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft" (VStGB § 6 (1), Völkermord).

Notwendige Unterscheidung

Grundsätzlich ist das Begehen und das Bestrafen einer Tat nicht zwingend dasselbe. Es ist möglich, dass jemand fortgesetzt Völkermord begeht, ohne dafür bestraft zu werden. Auch ist es möglich, dass jemand einen Täter um die Beendigung des Völkermords bittet, ohne eine Justizstelle anzurufen.

Not der Katholiken

Schon seit vielen Jahrzehnten werden die Katholiken unter Lebensbedingungen gestellt, "die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen": Die BRD fügt den Katholiken "schwere körperliche oder seelische Schäden" zu. Derzeit organisiert sie die langjährige Inhaftierung eines unschuldigen katholischen Priesters, i.e. des Verf., mit dem absurden Vorwand "Amtsanmaßung" (§ 132 StGB). S. dazu den Foltermord in der JVA Siegburg (Art. "Den Hermann weghängen", focus.de, 25.11.2006). Damit werden auch katholische Laien ihres sakramentalen Lebens beraubt.
Die Katholiken (sog. "Sedisvakantisten") werden gezwungen, der Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) die Bezeichnung "katholische Kirche" zuzubilligen. Hier besteht also ein Konflikt zwischen göttlichem Recht und weltlicher Macht: "Hier ist der Punkt erreicht, wo es um Letztes und Höchstes, um Rettung oder Untergang geht, und wo infolgedessen dem Gläubigen der Weg heldenmütigen Starkmutes der einzige Weg des Heiles ist" (Papst Pius XI., Enzyklika "Mit brennender Sorge", 14. März 1937).
Die BRD ist - nach Wissen des Verf. - das einzige Land, das den "Sedisvakantismus" unter Strafe stellt. Zugegeben, auch in anderen Ländern werden Christen bloß für ihr Christsein bestraft. Schon immer wurden Christen vor die Wahl gestellt, entweder einen Götzen anzubeten oder bestraft zu werden. Aber dass die weltliche Macht einen Götzen, i.e. die V2-Gruppe, als "katholische Kirche" ausgibt und dann die Bürger zwingt, diesen radikalen Betrug wenigstens stillschweigend zu dulden, dies ist ein besonders schweres Verbrechen gegen elementarste Menschenrechte.

Unzulässige Gleichsetzung

Der Verf. hat deshalb am 27.03.2011 beim Deutschen Bundestag die Petition eingereicht, "dass der Völkermord seitens der BRD gegen die katholische Kirche endgültig eingestellt wird": »Seit dem Putsch von Roncalli, vulgo "Papst Johannes XXIII.", mit dem sog. "Zweiten Vatikanischen Konzil" (V2) zwingt die BRD nun schon seit Jahrzehnten die Bürger, dieser antichristlichen V2-Gruppe den Titel "römisch-katholische Kirche" zuzubilligen. Die Bürger werden also zum Glaubensabfall, d.h. zum Verlassen der katholischen Kirche gezwungen. Denn wer sich zu der Ansicht bekennt, die katholische Kirche sei dem Staat unterworfen, der ist ein Häretiker.«
Die heutige Mitteilung des Petitionsausschusses zur Ablehnung der Petition (21.04.2011, Gründonnerstag): »"Völkermord" ist ein Straftatbestand im Sinne des Völkerstrafgesetzbuch. Die Ahndung von Straftaten obliegt den hierfür zuständigen Behörden der Rechtspflege.«
Also: Der Verf. fordert die *Beendigung* der Christenverfolgung, der Bundestag aber fabuliert über die *Bestrafung* derselben. Allein auf dieser Gleichsetzung verschiedener Dinge basiert die Verweigerung jeglicher Hilfe. Dieses extreme Verwirrspiel ist dabei konstitutiv für die BRD. Immer wieder, sogar schon lange vor der Geburt des Verf., hat die Kirche auf die - so wörtlich - "Schizophrenie" der BRD in Politik und Justiz hingewiesen (Zwangszivilehe, Schulstreit etc.).
Die Auswegslosigkeit, worüber sehr viele "Justizkritiker" in den unterschiedlichsten Fällen klagen, basiert ganz wesentlich auf gezielter Begriffsverwirrung. Und solange viele diese Verwirrung hinnehmen oder gar selbst fördern, speziell im existenziell wichtigen Bereich der Religion, ist eine schnelle erhebliche Besserung der Lage nicht sehr wahrscheinlich.


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27.03.2011 Petition gegen Christenverfolgung / Völkermord in der BRD - Pet 1-17-06-2220-022012
Petitions-ID 17387, als öffentlich eingereicht beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags am 27.03.2011

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...
dass der Völkermord seitens der BRD gegen die katholische Kirche endgültig eingestellt wird.

Einstellung des Völkermords seitens der BRD gegen die katholische Kirche
Bereits in den 50-er Jahren des 20. Jh. wurde seitens der römisch-katholischen Kirche festgestellt, dass seitens der BRD die unantastbaren, ja sogar ausdrücklich garantierten Rechte der Kirche eklatant verletzt werden. Die BRD ist also - so wörtlich! - ein rechtsbrecherisches, schizophrenes Gebilde. S. z.B. Mörsdorf (Lehrbuch des Kirchenrechts) zu Themen wie der Zwangszivilehe und des vom BVerfG abgesegneten Konkordatsbruchs.
Bloße Hinweise auf bereits naturrechtlich feststehende und sogar vom kirchlichen Lehramt ausdrücklich bestätigte Tatsachen z.B. hinsichtlich der Abtreibung werden von der BRD ggf. mit Kerkerhaft bestraft.
Seit dem Putsch von Roncalli, vulgo "Papst Johannes XXIII.", mit dem sog. "Zweiten Vatikanischen Konzil" (V2) zwingt die BRD nun schon seit Jahrzehnten die Bürger, dieser antichristlichen V2-Gruppe den Titel "römisch-katholische Kirche" zuzubilligen. Die Bürger werden also zum Glaubensabfall, d.h. zum Verlassen der katholischen Kirche gezwungen. Denn wer sich zu der Ansicht bekennt, die katholische Kirche sei dem Staat unterworfen, der ist ein Häretiker.
Ich selbst werde deswegen immer wieder mit "Strafprozessen" überzogen, weil ich mich bewiesenermaßen wahrheitsgemäß als römisch-katholischer Priester bezeichne. Die BRD fügt damit sowohl mir selbst als auch insbesondere den mir anvertrauten katholischen Gläubigen schwerste seelische und körperliche Schäden zu. Durch Enteignung / Einkerkerung soll das sakramentale Leben der Kirche und schließlich die Kirche als ganze vernichtet werden, strafbar gem. VStGB Art. 6. Derzeit plant die BRD, mich durch einen "Strafprozess" beim "Schöffengericht Dorsten" für mindestens zwei volle Jahre in Kerkerhaft zu bringen.
Angela Merkel behauptet dazu noch: "Deutschland wird immer darauf achten, dass diese grundlegenden Freiheiten – so zum Beispiel die Religionsfreiheit – auch überall eingehalten werden. Das gilt für uns, und wir können sagen, dass bei uns in Deutschland die Menschen jedweder Religion die Möglichkeit haben, ihre Religion frei zu leben."
Ich fordere deshalb u.a. die sofortige Einstellung dieses Völkermordes sowie die öffentliche Nichtigkeitserklärung aller diesbzgl. "Urteile".
Ich versichere hier nochmals, dass die BRD damit *IMMER* die absolut unantastbaren Rechte der Kirche radikal verletzt, dabei ihre Handlungsweise *NIE* rechtfertigt und *NIE* die Argumente der sog. "Sedisvakantisten" berücksichtigt hat.


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