Strömer Rechtsanwälte

- Warnung vor "Experten" im Online-Recht -
(Kirche zum Mitreden, 12.09.2000)
Warnung vor Rechtsanwälten bei Google

Obwohl es im Internet mehrere Sammlungen gibt, auf denen Urteile zu Domainrecht abgerufen werden können, konnten wir auch mehrere Wochen nach dem Herz-Jesu-Urteil nirgends einen Hinweis darauf finden. Weil dieser Zustand monatelang anhielt, ergriffen wir schließlich selbst die Initiative und schrieben am 10.11.1999 an die "Strömer Rechtsanwälte":

"In Ihrer Sammlung zum Online-Recht steht nichts über das Möchtegern-Urteil im Katholiken-Prozess um die Domain 'katholisch.de'. Zu diesem Urteil gibt es mehrere Texte auf meiner Homepage KzM (vormals unter katholisch.de), zu der Sie gerne einen Link bei Ihrer Entscheidungssammlung einfügen können. Als Einstiegstext dient v.a.: http://www.crosswinds.net/~prhl/kathol.htm Das Möchtegern-Urteil steht unter http://www.crosswinds.net/~prhl/herzjesu.htm Im Herrn"

Am 12.11.1999 kam dann die Antwort:

"Sehr geehrter Herr L., leider konnten wir das Urteil auf Ihrem Server nicht im Volltext finden. Wir wären Ihnen daher dankbar, wenn Sie uns eine Kopie des gesamten Urteils per E-Mail oder Post übersenden könnten. Gruß aus Düsseldorf"

Wir antworteten umgehend:

"Sehr geehrter Herr Strömer, ich faxe Ihnen das Urteil (LG Bonn 7 O 154/99) zu. Im Herrn"

Soweit die Vorgeschichte; wir haben natürlich auch das Urteil am 12.11.1999 an die SR gefaxt, allerdings hielten wir es angesichts des Übertragungsprotokolls für dermaßen unwahrscheinlich, dass unser Fax dort nicht ankommen würde, dass wir nicht noch wenigstens per e-mail nachfragten, ob unser Fax auch tatsächlich bei den SR angekommen sei; außerdem haben die SR ja nicht später noch einmal nachgefragt, so dass wir meinten, es sei alles in Ordnung. Es ging nun viel Zeit ins Land, in der das Herz-Jesu-Urteil weiter unbekümmert totgeschwiegen wurde.

Das änderte sich dann seltsamerweise vor einigen Wochen: Da prangte dann plötzlich ein Hinweis auf ein "neues" Urteil, eingetragen bei den SR am 29.06.2000 (!), also einen Tag vor dem diesjährigen Herz-Jesu-Fest (s. N. v. 27.06.2000). Zunächst hätte man erwarten sollen, dass die SR den originalen Urteilstext wiedergeben. Statt dessen heißt der - hier absolut ungekürzte - Text in der SR-Version:

"Landgericht Bonn
Im Namen des Volkes
Versäumnisurteil
Geschäftsnummer: 7 O 154/99
Urteil vom 12. November 1999
In dem Rechtsstreit (...) hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn auf Antrag des Klägers gem. § 331 Abs. 3 ZPO ohne mündliche Verhandlung durch die Richter am Landgericht Pilger und Schwill sowie die Richterin Ink am 27. Oktober 1999 für R e c h t erkannt: Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung von Ordnungsgeld bis zu 500.000,00 DM, ersatzweise von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, die Domain "katholisch.de" und/oder die Domain "katholisch.notrix.de" im Internet als Adresse zu verwenden und/oder zu verbreiten, die im Internet genutzten Domain-Daten "katholisch.de" und/oder "katholisch.notrix.de" durch Freigabeerklärung gegenüber der DENIC e.C., Wiesenhüttenplatz 26, 60329 Frankfurt/Main, freizugeben. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. (Unterschriften)"

Im originalen Urteil steht zwar die Geschäftsnummer, nicht aber das Datum (also nicht "Urteil vom ..."). Der Briefträger hat jedoch auf dem Umschlag im Feld "zugestellt am" das Datum "11.06.1999" eingetragen, i.e. das Datum des Herz-Jesu-Festes. Im Urteilstext selbst steht zwar ein Datum, aber eben nicht der "27. Oktober 1999", sondern der "07. Juni 1999". Die "DENIC e.C." erinnert stark an die "DENIC e.G."; s. ferner unseren Kommentar zu katholisch.notrix.de. Wenn man den SR nun nicht unterstellen will, dass sie nicht (richtig) lesen können, bleibt nur die Möglichkeit, dass hinter unserem Rücken derselbe Prozess - mit derselben Geschäftsnummer! - noch einmal geführt wurde, u.z. ca. fünf Monate nach dem ersten Prozess. Von diesem Nachschlag-Prozess mit diesem neuen Urteil haben wir bis jetzt nie irgend etwas gehört oder gelesen. Dieses Urteil kann natürlich nicht Herz-Jesu-Urteil genannt werden, allerdings vielleicht Märtyrer-Urteil: Die Kirche feiert am 11.11. das volkstümliche Martinsfest (sehr bekannt ist die "Teilung des Mantels"), am 12.11. dann das Fest des Papstes und Märtyrers Martin; am 27.10. ist die Vigil des Festes der Apostel und Märtyrer Simon und Judas.
Ein identischer Text ist übrigens auch auf einer österreichischen Seite nachzulesen.

Nun mögen die SR nachweisen können, dass es diesen Märtyrer-Prozess wirklich gab, indem sie das Original des Urteils vom 12.11.1999 vorlegen. Wir hätten den SR noch keinen schwerwiegenden Vorwurf gemacht, wenn sie sich damit begnügt hätten, einfach zu schreiben: "Streit um die Domain katholisch.de" und als einzigen Link auf den Herz-Jesu-Text zu verweisen - der Streit wird ja jetzt auf der Ebene des Menschenrechtsprozesses weitergeführt, und das war, als die SR das Urteil veröffentlichten, bereits bekannt. Aber statt dessen nur der Greuel der Verwüstung: Die SR sind auf die Idee verfallen, das Urteil vom 12.11.1999 zu veröffentlichen, und zudem noch einen Kommentar zu diesem Schauprozess abzugeben; dieser lautet:

"Die katholische Kirche kann von einer Privatperson die Herausgabe der Domain 'katholisch.de' verlangen"

Diese kurze Zeile macht es erlaubt und notwendig, über die SR ein durch und durch vernichtendes Urteil abzugeben.

1. Die SR kannten unsere Homepage. Um schreiben zu können, dass sie den Volltext des Urteils nicht finden konnten, mussten sie ihn ja wenigstens gesucht haben; passenderweise wird das dadurch geschehen sein, dass sie die von uns genannten Texte kathol.htm und herzjesu.htm (Datum: 11.06.1999) gelesen haben. Und wenn sie das schon nicht getan haben sollten, dann haben sie dennoch ganz bestimmt die e-mail gelesen, auf die sie geantwortet haben, und da ist ausdrücklich von einem "Möchtegern-Urteil" die Rede! Niemand schreibt diesem Urteil ernsthaft irgendeine Rechtsverbindlichkeit zu, und unsere sämtlichen Bemühungen um Versöhnung mit Pilger, Schwill, Ink wurden ja ganz klar auf die billigste Tour abgewimmelt, was sicherlich kaum dazu geeignet ist, das Vertrauen in die deutsche Justiz zu stärken. Jedenfalls wird es nicht leicht sein, bei den SR etwas Besseres zu vermuten als ignorantia affectata.

2. Die V2-Sekte ist nicht die katholische Kirche. Wer den Verein "römisch-katholische Kirche e.V." als römisch-katholische Kirche ausgibt, macht sich strafbar (Betrug mit gleichzeitiger sehr schwerwiegender Verleumdung gegen die Kirche); selbstverständlich laden die SR dadurch objektiv sehr schwere Schuld auf sich und müssen öffentlichen Widerruf und Wiedergutmachung leisten. Die einzige Möglichkeit für die SR, dem Vorwurf der verleumderischen Lüge zu entkommen, besteht darin, dass sie einen Beweis vorlegen, dass Wojtylas Truppe die katholische Kirche ist; diesen Beweis kann aber niemand erbringen, deswegen diese unendlichen unbegründeten, absurden, hyperdrakonischen "Verurteilungen" gegen uns.

3. Ähnliches gilt hinsichtlich ihrer Behauptung, wir würden als (bloße) Privatperson handeln: Wir sind römisch-katholischer Priester und handeln mit Billigung der römisch-katholischen Kirchenleitung, also der rechtmäßigen Hirten. Was explizit antichristliche Betrüger und Amokläufer wie Karl Lehmann wollen oder nicht wollen, besitzt keinerlei Verbindlichkeit. Nun hilft es ja auch nicht, dass die notorischen Schwerkriminellen Pilger, Schwill, Ink uns zum Laien degradiert haben - solange sie keinen Beweis erbringen, dass sie rechtsverbindlich den Allmächtigen entmachtet haben, bleibt nur die Möglichkeit, mit aller erforderlichen Härte gegen die Stürmer und Dränger beim Bonner Landgericht vorzugehen. D.h. in jedem Falle ist es auch eine sehr schwerwiegende Verleumdung, uns als "Privatperson" hinzustellen.

Angesichts des unaussprechlichen Unrechts, dass die SR mit diesem kleinen Sätzchen begangen haben, ist es unsere Pflicht, nachdrücklich vor dieser Organisation zu warnen. Wer will schon einen Anwalt, der nicht hundertprozentig im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott handelt?
Wie können wir nun gegen die SR vorgehen? Offen gestanden, sehen wir keine Möglichkeit die SR zu richtigem Handeln zu zwingen, obwohl das von ihnen begangene Unrecht in eklatanter Weise sozial schädlich ist. Der Fall liegt u.E. ähnlich wie bei der Sozietät Redeker, gegen die wir bei der Anwaltskammer Anzeige erstattet haben. Das Ergebnis: Unser Vertrauen in die deutsche Justiz wurde nicht gefestigt. Auch dort ging es wesentlich um den Amtseid: "Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."

Objektiv ist es nicht erlaubt, die SR als Rechtsvertreter einzuschalten.
Ferner warnen wir auch vor dem o.g. österreichischen Aktivisten, denn der phantasiert: "Deutschland: katholisch.de - Urteil zugunsten der Kirche". Kommentar überflüssig.

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In der letzten Zeit wurden wir mehrfach (genau genommen: innerhalb der letzten beiden Tage in vier Fällen!) damit konfrontiert, dass Personen aus unserem Bekanntenkreis Gottes Richterthron sehr nahe zu sein scheinen. Als Priester dürfen wir diese Personen in diesem entscheidenden Augenblick nicht einfach alleine lassen. Indem wir uns jedoch permanent dem antichristlichen Terror Deutschlands aussetzen, verringern wir die Wahrscheinlichkeit, dass wir seelsorgliche Aufgaben wahrnehmen können, gerade bei denen, die dem Ende ihres Erdendaseins nahe sind. Wir müssen also buchstäblich mit gebundenen Händen zuschauen, wie Menschen, die sich nach den Sakramenten sehnen, ohne diese Sakramente leben und auch sterben müssen. Diese Situation ist nicht immer einfach für uns, und gerade mit Blick auf diese Menschen kann unser Urteil über die Justiz-Profis nicht uneingeschränkt positiv ausfallen. V.a.: Wie wollen die Justiz-Profis den von ihnen angerichteten Schade jemals wieder gutmachen? Sie pinseln sich nur den Bauch, dass sie "im Namen des Volkes" handeln, obwohl bekanntlich alle Gewalt von Gott ausgeht. Lustig rotten die "Rechtserkenner" alle gültig geweihten Kleriker in Deutschland aus, wodurch sie - von ihrem sakrilegischen Treiben ganz zu schweigen - unschuldige Menschen der Möglichkeit des Sakramentempfanges berauben. Wenn die Justiz-Profis einmal selbst dem Ende nahe sind, wer wird ihnen dann die Sakramente spenden?

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