"... und exekutierten sie aus den Saal"

- "Sondergericht alla Freisler am AG Clausthal-Zellerfeld": Ein Beitrag über Dr. Jürgen-Michael Wenzel, Clausthal / Teredo -
(Kirche zum Mitreden, 26.09.2008)
Dr.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Jürgen-Michael Wenzel bezeichnet sich als "seit 14 Jahren durch ungeahndete, bisher unberichtigte, richterliche Grundbuchfälschungen in NDS geschädigter,  wach gewordener Unternehmer, Staatsangehöriger des Deutschen Reiches und Gründer der JOIe Justiz-Opfer-Initiative Clausthal gegen BRD-Justizverbrechen". Die Internetpräsenz der JOIe ist derzeit noch unter teredo.cl zu finden.
Wenzel ist offenkundig ein skrupelloser Feind jeder vernünftigen Ordnung; gleiches würde wohl auch für seine Anhänger gelten, falls er denn überhaupt welche haben sollte. Zu welchem hochkonzentrierten Wahnsinn sich Wenzel versteigt, sei exemplarisch belegt an einem Ausschnitt aus seinem Text "Das Legitimationsdebakel der BRD":
a****
Im Internet findet man unter dem Datum vom 25.06.1972 die folgende Eintragung:
"Auf der Grundlage der durch den Warschauer Vertrag geschaffenen internationalen Rechtslage (Anerkennung der Oder-Neiße-Linie) wandelt Papst Paul VI. die früheren deutschen Diözesen Stettin, Köslin/Kolberg, Landsberg a. d. Warthe, Oppeln, Danzig und Allenstein in polnische Bistümer um."
Die BRD unter damaliger SPD-Regierung hat dieser Umwandlung nicht nur nicht widersprochen, sondern die katholischen Bischöfe in Deutschland haben diesen völkerrechtswidrigen Akt gegen das Deutsche Reich auch noch verherrlicht und durch Kooperationsgespräche mit den Geistlichen im Vatikan und Polen unterstützt. Dieses geschah unter der Gewaltherrschaft der so bezeichneten Siegermächte, die nach dem Besatzungsstatut für alle internationalen Vereinbarungen mit der BRD den Genehmigungsvorbehalt exekutierten.
"Kraft der Bulle von Papst Johannes Paul II. wurde Polen 1996 in 40 Diözesen, 13 römisch-katholische Bistümer und ein byzantinisch-ukrainisches Bistum geteilt. Die Kirchengewalt in den Diözesen üben Bischöfe aus, die gemeinsam das Episkopat bilden. Der Vorsitzende des Episkopats ist seit 1981 der polnische Primas Kardinal Józef Glemp."
Die Umwandlung der deutschen Bistümer in polnische ist damit als einseitiger, eindeutiger Bruch des Reichskonkordates von 1933 durch den Vatikan festzustellen, der als Nichtfeindstaat mit den Feindstaaten zum Deutschen Reich und seinen von ihm gesteuerten deutschen Kollaborateuren schon 1972 deutsche Reichsgebiete durch konkludentes Handeln veruntreut hat.
Im Reichskonkordat vom 20. Juli 1933 wird aber auch die Berechtigung zur Erhebung  von Kirchensteuer in Art. 13 verklausuliert und durch den Zusatz dazu verdeutlicht:
Zu Art. 13
"Es besteht Einverständnis darüber, daß das Recht der Kirche, Steuern zu erheben, gewährleistet bleibt."
Alle nachfolgenden Vereinbarungen von BRD-Ländern beziehen sich ausdrücklich auf das Reichskonkordat von 1933. So heißt es noch im Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Mecklenburg-Vorpommern vom 15.09.1997:
".... schließen
unter Anerkennung der Fortgeltung des Konkordates zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich vom 20. Juli 1933 und unbeschadet einer Fortgeltung des Vertrages des Freistaates Preußen mit dem Heiligen Stuhl vom 14. Juni 1929 diesen Vertrag."
Leider haben sämtliche Juristen, Staatsrechtler, Politiker und selbst die ständig das GG immer weiter verschlimmbessernden so genannten Volksvertreter und Bundestagsabgeordneten genau so wenig ordentlich und deutsch korrekt diese Kirchenverträge bearbeitet, wie sie das vernichtende Argument gegen jegliche Rechtsgrundlage in der BRD durch die Streichung von GG Art. 23 a. F. rechtzeitig begriffen haben oder heute erkennen wollen.
Ein Konkordatsbruch durch den Vatikan bedeutet aber auch, dass die katholische Kirche keinen Rechtsanspruch auf Kirchensteuererhebung durch die Finanzamtsstrukturen der BRD ab diesem Vorkommnis gehabt hat.
Die BRD und ihre Erfüllungsgehilfen in Finanzbehörden und Kirchen haben die von ihr beanspruchten Steuerbürger also danach vermutlich in ungerechtfertigter Bereicherungsabsicht, sittenwidriger Schädigungsabsicht und für die Staatsangehörigen des Deutschen Reiches noch angreifbaren, unverjährbaren Betrugshandlungen für die katholische Kirche um hohe Milliardenbeträge in jedem  Jahr geprellt.
Mindestens die katholische Kirche ist also seit über 30 Jahren Nutznießer der Völkerrechtsverbrechen gegen das Deutsche Volk der Staatsangehörigen des Deutschen Reiches und an einer Rechtsstaatlichkeit in Deutschland deshalb vermutlich nicht interessiert.
Die BRD hat demnach also alle von ihr eingezogenen Kirchensteuern für die katholische Kirche wegen sittenwidriger Erhebung ab dem 26.06.1972 zurück zu geben.
****e
Es ist bekannt, dass die OMF-"brd" bereits 1957 durch ihr Pseudo-"Bundesverfassungsgericht" selbst einseitig den Konkordatsbruch "unanfechtbar" abgesegnet hat, indem sich die brd endgültig als schizophrenes, rechtsbrecherisches Gebilde erklärt hat:
http://www.kirchenlehre.com/schule.htm
N.B. In der Folge ist somit jede vertragliche Beziehung zwischen Kirche und brd ausgeschlossen, und somit besitzen wieder die allgemeinen Rechtsgrundlagen Geltung, z.B. das privilegium fori.
Und natürlich ist die Kirche nicht für die Verbrechen der Okkupanten haftbar zu machen, die nach dem Tod von Papst Pius XII. im Vatikan ihr Unwesen treiben.
Wenzel wurde bereits  vor über zwei Jahren (August 2006) zur Korrektur aufgefordert, reagierte darauf aber nur mit exzessiven Hasstiraden und strafbaren Drohungen gegen die Kirche. Immerhin: Dieser notorische Totalversager hat auch in dieser Beziehung nur eine große Klappe und nichts dahinter.

Weswegen tobt Wenzel eigentlich so, wenn sich sein Kirchenhass und generell seine Zerstörungswut doch allenfalls graduell von dem unterscheidet, was die brd zu bieten hat? Allem Anschein ist da nur ein Streit um die Vorherrschaft im Gange - Unrecht wollen zwar alle, aber es macht doch einen Unterschied, ob man nur kleiner Gangster oder großer Pate ist.
Alles in allem ist der Fall Wenzel / Teredo doch arg unspannend, weswegen eine früher angedachte ausführliche Würdigung von Teredo bislang ausgeblieben ist. Dennoch soll nachfolgender "Prozessbericht" weiterverbreitet werden. Über die literarische Qualität mag man streiten; es ist auch die Frage, ob man komplierte Fremdwörter wie "eskortieren" benutzen soll, wenn man sie nicht richtig schreiben kann. Doch sollte man sich von derlei Schwächen ebensowenig ablenken lassen wie von der ganzen Wenzel-Problematik, um die es in diesem Prozess geht. Statt dessen lasse man einfach mal die Beschreibung der Vorgänge im Saal selbst wirken. Das Fazit ist eindeutig: Egal, ob man "rechts" oder "links" ist, ob man an die brd oder das Deutsche Reich glaubt, egal, wo man politisch - gesellschaftlich - ideologisch - religiös steht: Sobald man in irgendeiner Sache im Recht ist, bekommt man mit der brd arge Schwierigkeiten, und was die brd-Vertreter speziell in den "Gerichtssälen" dann abziehen, zeugt von zynischer Verlogenheit, wahnhaftem Machtrausch und bestialischer Skrupellosigkeit.
http://www.kirchenlehre.com/paranoia.htm
Wenn man wirklich Recht schaffen will, muss man den Grundsatz wahren: Jedem das Seine (suum cuique). Also selbst wenn man die Meinung einer Person nicht teilt oder sogar rundheraus ablehnt, und selbst wenn diese Person der schlimmste Verbrecher ist: Er soll nur für das bestraft werden, das wirklich strafbar ist und dessen er wirklich schuldig ist. Und andersherum: Selbst wenn jemand noch so viel Unrecht erlitten hat, hat er dennoch niemals das Recht, selbst Unrecht zu begehen. Man kann nicht Böses tun, damit Gutes geschieht! Damit zum Prozessbericht:



Bitte Weltweit verteilen, jetzt darf die Welt nicht mehr sagen "sie haben nichts gewußt"

Sondergericht alla Freisler am AG Clausthal-Zellerfeld

Am gestrigen Montag, dem 15.09.2008 kam es am obigen AG zu einer recht unerwarteten Rechtsbeugung, welche bislang nur von den Propagandagerichten des bekannten Freisler aus der nicht unbedingt rühmlichen Zeit, des Dritten Reiches bekannt war. Als zwischenzeitlich hart gesottener Prozessbeobachter für den EGfMR hatte ich derartige Rechtsbeugungen und Amtsanmaßungen, Volks- und Hochverrat im Amt noch nie erlebt.
Zum Hergang: Angeklagt war ein Dr. Jürgen Wenzel, wegen Errichtung einer Erfassungsstelle für Regierungskriminalität, Justizopferinitiative sowie Interim Oberreichsgericht, ua.
Gegen 8:30 Uhr näherte ich mich dem AG Clausthal-Zellerfeld. Der Empfang auf der Straße vor dem AGCZ durch drei finster dreinblickende Hundeführer sowie 2 Personen Staatsschutz. Kaum die Tür geöffnet befand ich mich im Vorraum des AGCZ, oder besser genauer, umringt in ein Schwarm von 12 Justizangestellten in Uniform, zusätzlich 3 Staatsschutz in Zivil. Mitten im Vorraum war nun eine Metalldetektorschleuse aufgebaut. Alle Besucher und Prozessbeobachter wurden nun gezwungen entgegen OWI § 111 sich durch falsche "BRD"-Mitgliedsausweise auszuweisen, welche die falsche Staatsangehörigkeit beinhalteten. Einige Personen die sich weigerten die Aufforderung zu der Straftat nach zu kommen, wurden kurzer Hand des AGCZ verwiesen. Unter Protest und Zwang wurden die BRD-Mitgliedsausweise nicht nur in Augenschein genommen, sondern zusätzlich einzeln Kopiert und für den Staatsschutz und Staatsanwaltschaft Katalogisiert. Vermutlich Sonderakten angelegt und auf Vorlage gelegt. Nachdem nun alle Taschen gelehrt werden mussten, durfte die Schleuse passiert werden. Während 2 Justizangestellte jede Person zusätzlich einer Leibesvisitation unterzogen, kontrollierten 2 weitere die Inhalte von Geldbörsen, Brillenbehältnisse usw.. Handys wurden eingezogen und Kontrolliert. Die Speicher vermutlich gespiegelt den die PC Truppe der PI Goslar war ebenfalls vor Ort. Der verantwortliche Leiter dieser Aktion lies sich verleumden, die Nennung von Namen und Dienstnummern wurden von den Justizangestellten lachend verweigert. Nachdem nun der Angeklagte selbst eingetroffen, wurde dieser ebenfalls am betreten des AG Clausthal-Zellerfeld gehindert, weil er sich weigerte, sich hier durch gefälschten Ausweis auszuweisen. Er bestand auf die Kenntnisgabe der Verfügung für eine solche verbrecherische Verachtung und Behinderung der Öffentlichkeit.
Nach langem hin und her, wurde die Verfügung geholt und dem Angeklagten zugänglich gemacht. Er erkannte in der Verfügung das Machwerk einer am AGCZ bereits bekannten Urkundenfälscherin, was er auch sogleich anbot zu beweisen. Ewa 10 Justizbeamte in Uniform, 1 (grüne Uniform) 3 Staatsschutz in Zivil verweigerten nicht nur die Anschuldigung zur Kenntnis zu nehmen, sondern darüber hinaus die Beweise überhaupt zu würdigen oder anzunehmen. Eine Strafverfolgung war außer Kraft gesetzt.
Erst der nun herbeigerufene Pflichtverteidiger konnte etwas Ruhe in dem Tumult im Vorraum bringen. Nun wurden die vom Angeklagten mitgebrachten Verteidigungsakten vorab von 2 Justizangestellten kontrolliert. Im Gerichtssaal sitzend warteten alle auf den Angeklagten, der nun schon über 30 Minuten am betreten des Gerichtssaales gehindert wurde. Der Angeklagte ließ nun über den Pflichtverteidiger eine Terminverschiebung gemäß GVG beantragen, wegen der überlangen Behinderung den Saal zu betreten. Der STA/Braunschweig BRUNKE wies dies als unbegründet zurück, verlangte polizeiliche Festsetzung und Vorführung. Statt 9:00 Uhr durfte der Angeklagte dann 9:28 Uhr den Saal endlich betreten. Seine Ehefrau als juristischer Beistand wurde sofort von der Verhandlungsführerin Dr. Engemann ("Richterin") als Beistand in sehr rüden Ton abgeschmettert und auf die Zuschauerbank geschickt, ersatzweise zum verlassen des Saales aufgefordert. Sie belehrte 2 Zeugen (rief später jedoch 4 Zeugen auf) und versuchte nun während sich der Angeklagte an sein Platz einrichtete sofort die Identitätsprüfung im Schweinsgalopp zu überspringen.
Dr. Wenzel ließ sich dies nicht gefallen und forderte seine Rechte ein und Auskunft mit wem er es hier überhaupt zu tun hat. Forderte die Namen des STA, Richterin nebst der beiden Schöffen sowie Protokollführerin. Nach 10 Sekunden "Beratung" verkündete STA Brunke, das tut hier bei der Verhandlung nichts zur Sache. Dr. Wenzel ließ sich hier jedoch nicht erschüttern und belehrte die Juristin Dr. Engemann über die Strafprozessordnung und platzierte erste Anträge. Hier wies er nun nach, das er lediglich 4 Arbeitstage Zeit hatte für !!! 5000 Aktenkopien, diese zu ordnen und zu sichten und verteidigungstechnisch aufzubereiten. Sein Pflichtverteidiger konnte er nicht sprechen, da dieser in Urlaub war und er ihn erst in der HV zum erstenmal gesehen hat. Eine Absprache konnte somit nicht erfolgen. - Antrag auf Aussetzung -.
Wieder war es STA Brunke: "Unerheblich, die Zeit war ausreichend auch für den Pflichtverteidiger"
Dr. Wenzel wies dem Gericht unzweifelhaft nach, das die Pflichtverteidigerbestellung nichtig war, das es sich um eine Fälschung durch die Dr. Engemann handelte. Die Belege für seine Behauptung legte er vor. Brunke und Engemann: Unzulässig - abgelehnt Nun wies Dr. Wenzel dem Gericht in mehren Fällen anhand von weiteren Dokumenten weitere Urkundenfälschungen durch die Vorsitzende Engemann nach, mit dem Antrag an Brunke, die betreffenden Originalseiten zur Beweissicherung sofort zu beschlagnahmen. Kommentar Brunke und Engemann: Unzulässig Sichtlich sich immer unwohler fühlend bei ertappter Straftat, wurde die Engemann jetzt immer wütender, vor allem laut schreiend. Brunke der eigentliche HV-Führer verwies nun 1 Zuschauer als STA unerlaubt des Saales, weil er Fragte: "Und wo ist hier das Recht" Dr. Wenzel nun in Schwung gekommen nahm sich nun den einen Schöffen vor. Welch ein Zufall, es war der stellvertretende Bürgermeister von Clausthal-Zellerfeld und langjähriges SPD-Mitglied.
Wenzel wies nun dem Schöffen nach, das er 1. kein Schöffe sein konnte, 2. Befangen war, 3. in eigenem Interesse handelte und 4. Urkundenfälscher war. Kommentar: wie gehabt- unzulässig mit einer abenteuerlichen Begründung. Jetzt hatte ein Zuschauer den Fehler begangen: missbilligend den Kopf zu schütteln. Brunke drehte nun ebenfalls durch und brüllte mit den Zeigefinger auf die Person zeigend, - "da der da, der fliegt raus, der hat mit dem Kopf geschüttelt und der da auch, der hat gelacht". Sofort standen 2 Justizbeamte bei den 2 Zuschauern und exekutierten sie aus den Saal. Die Engemann brüllte nun ihrerseits die Zuschauer an das sie keine Bekundungen oder Äußerungen durch die Öffentlichkeit dulde. Dann brüllte sie abwechselnd den Angeklagten an, dann wieder die Zuschauer. Diese Schreierei und Brüllerei zog sich über Stunden durch die ganze Verhandlung. Zuschauer verließen den Saal um Kopfschmerztabletten einzunehmen.
Wenzel beantragte nun die Einsichtnahme der GVP und Schöffenlisten. Zähneknirschend wurde dies mit 1 Stunde Unterbrechung gewährt. Die Zuschauer nahmen die Gelegenheit sich auf dem Flur von der permanenten Schreierei zu erholen. Die Ehefrau von Dr. Wenzel wollte im Saal bleiben bis auch Dr. Wenzel sicher den Saal verlassen hatte. Die Justiz hatte etwas dagegen und so flog plötzlich die Tür auf, ein Justizbeamter schubste mit brachialer Gewalt Frau Wenzel am Oberam und Schulter gepackt mit Schwung gegen die Tür und in den Flur, so das Frau Wenzel vor Schmerz aufschrie und sich dabei verletzte. Mindestens 5 weitere Justizbeamte in Uniform welche den Vorgang beobachteten, zogen sich sofort außer Sichtweite zurück. Trotz Aufforderung leisteten sie keine Hilfe, so das sich der Täter lachend in den Gerichtssaal zurück ziehen konnte. Nach Auswertung von GVP und Schöffenliste teilte Wenzel dem Gericht die Nichtigkeit der Zusammensetzung des Gerichts mit. Antrag auf erneute Aussetzung wurde wieder von Brunke und Engemann abgelehnt: Unzulässig, der Angeklagte verfolge Verfahrensfremde Zwecke
Nun wurde Wenzel der auf sein Recht bestand, erneut massiv zusammengebrüllt und mit Ausschluss aus dem Verfahren gedroht, wenn er jetzt nicht still wäre. Brunke kam nun zur Anklageverlesung, obwohl eine ordentliche HV Eröffnung noch immer nicht statt gefunden hatte, die Identitätsprüfung nach Nennung von Namen und Geburtsdatum abgebrochen wurde.
Wenzel der dagegen sofort Protest einlegte, wurde erneut sofort von der Engemann niedergeschrieen. Obwohl die Engemann bereits in mehreren Fällen der Urkundenfälschung überführt war, als kriminelle und Befangene längst Abgelehnt war, trat sie von nun an jedes überhaupt existente GG, sowie Strafprozessordnung, Völkerrecht, Menschenrechte usw. mit Füßen. Brunke sowie die anwesenden Justizbeamte um ihre Remonstrationspflicht ersucht, schüttelten nur den Kopf.
Damit wurden alle Filme über die NS-Zeit, welche das Thema Freisler beinhalteten, als absurdum und Volksverdummung dargestellt. Der erste nun aufgerufene Zeuge, ein angeblicher Waffenexperte des Landkreises Goslar, erwies bereits nach der ersten Frage des Angeklagten als sehr unausgebildet. Nachdem er zwei weitere Allgemeinfragen ebenfalls nicht fachlich beantworten konnte, sprang ihm die Engemann bei, er bräuchte keine weiteren Fragen des Wenzel beantworten.
Der nächste Zeuge von der PI-Goslar als aktiver Durchsuchungsbeamter, erwies sich ebenfalls als sehr unwissend. Entweder konnte er sich nicht entsinnen, oder er war gerade nicht dabei und könne nichts sagen. Er konnte sich jedoch erinnern das Brunke als Staatsanwalt die Hausdurchsuchung geleitet hatte, jedoch selbst nicht anwesend war, so das die Beamten Brunke jedes Mal telefonisch konsultieren mussten was sie denn überhaupt beschlagnahmen sollten. Warum wußte er nicht.Ein genauen Auftrag gab es eigentlich nicht, das wurde dann vor Ort bzw. telefonisch von Brunke, von außenhalb bestimmt.
Der nächste Beamte der PI-Goslar musste entweder ein Denkgenie bzw. präpariert worden sein. Auf ein einziges Stichwort von Brunke benannte er nach über ein Jahr sofort ein bestimmtes Foto mit Unternummer unter Hunderten Berichtsfotos in mehreren Ordnern. Auf ein weiteres Stichwort benannte er sofort die Nummer eines bestimmten Raumes, der wohl die angebliche Arbeitszentrale der Erfassungsstelle für Regierungskriminalität bzw. Oberreichsgericht gewesen sein sollte. Er hätte dies so erkannt weil er mehre vernetzte Computersystem und ein Router entdeckt hatte.
Auf Nachfrage von Dr. Wenzel musste er dann einräumen, das er kein Telefonanschluss oder sonstigen Internetanschluss bemerkt hatte. Das die Computer nicht angeschlossen waren und die Stecker und Zuleitungen zueinander nicht passten, hatte er dabei ebenfalls übersehen. Er war ja kein Computerexperte,wie er entschuldigend zugab.
Dr. Wenzel lies sich dann den angeblichen erkannten Router näher erklären und der "Router" entpuppte sich, als simpler USB-Hub, was den Fachmann der PI-Goslar der Lächerlichkeit Preis gab, so das wieder die Engemann schreiend zur Hilfe kam und Dr. Wenzel weitere Fragen verbot.
Der nächste Zeuge: wieder ein Fachmann der PI-Goslar verstrickte sich schon nach der zweiten Frage in Wiedersprüche. Nachdem ihm Wenzel nun ebenfalls Falschaussage nach seinen eigenem Gutachten vorhielt, wurde die Befragung ebenfalls durch die Engemann abgebrochen.
Sichtlich frustriert und genervt die Wanduhr als Rettungsgott anflehend, unterbrach die Engemann kurz vor 16 Uhr die HV zu einer "Geheimen" Beratung. Nach 10 Minuten teilte sie mit, das die HV am Montag dem 22.10.08 um 9:00 Uhr fortgesetzt würde.
Brunke völlig Frustriert packte nicht einmal seine Sachen mehr ein, klemmte alles unter dem Arm und strebte den Saalausgang zu. Dr. Wenzel und einige Prozessbeobachter vertraten ihm den Weg und forderten ihn nochmals auf, die entsprechenden im Prozess benannten Belastungsseiten als Beweis für die Urkundenfälschungen sofort zu beschlagnahmen. Mit hochroten Kopf verließ Brunke nun das AG Clausthal-Zellerfeld und eilte im Laufschritt zu seine BS - 121 Karosse. Die Straßenverkehrsordnung missachtend donnerte er mit überhöhter Geschwindigkeit vom Ort seines Volk- und Staatshochverrates. (lediglich aus Sicht der geltenden BRD-Gerichtsbarkeit und Gesetzgebung) Aus Sicht des Deutsches Reiches ... das wird die Zukunft zeigen.
Da bei der nächsten Verhandlung vermutlich mit noch härteren Schikanen und Provokationen zu rechnen sein wird, sollten möglichst viele Zuschauer und Prozessbeobachter den Fall weiter beobachten und im In- wie Ausland darüber berichten. Der EGfMR hat bereits per Gerichtsbeschluss festgestellt, das es in der BRD zum Stillstand der Rechtspflege gekommen ist. In Clausthal ist durch die juristen Brunke und Engemann die Rechtspflege nicht zum Stillstand gekommen, sie hat gänzlich aufgehört zu existieren. Last eure Handys zu Hause oder im Auto, die sonst lediglich zur Datensammlung abgenommen werden, wir haben andere Möglichkeiten solche Sondergerichte ausreichend für eine Strafverfolgung zu Dokumentieren.
R.M.



[Zurück zur KzM - Startseite]