"... und exekutierten sie aus den Saal"
- "Sondergericht alla Freisler am AG Clausthal-Zellerfeld": Ein
Beitrag über Dr. Jürgen-Michael Wenzel, Clausthal / Teredo -
(Kirche zum Mitreden, 26.09.2008)
Dr.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Jürgen-Michael Wenzel bezeichnet
sich als "seit 14 Jahren durch ungeahndete, bisher unberichtigte,
richterliche Grundbuchfälschungen in NDS geschädigter,
wach gewordener Unternehmer, Staatsangehöriger des Deutschen
Reiches und Gründer der JOIe Justiz-Opfer-Initiative Clausthal
gegen BRD-Justizverbrechen". Die Internetpräsenz der JOIe ist
derzeit noch unter teredo.cl zu finden.
Wenzel ist offenkundig ein skrupelloser Feind jeder vernünftigen
Ordnung; gleiches würde wohl auch für seine Anhänger
gelten,
falls er denn überhaupt welche haben sollte. Zu welchem
hochkonzentrierten Wahnsinn sich Wenzel versteigt, sei exemplarisch
belegt an einem
Ausschnitt aus seinem Text "Das Legitimationsdebakel der BRD":
a****
Im Internet findet man unter dem Datum vom 25.06.1972 die folgende
Eintragung:
"Auf der Grundlage der durch den Warschauer Vertrag geschaffenen
internationalen Rechtslage (Anerkennung der Oder-Neiße-Linie)
wandelt Papst Paul VI. die früheren deutschen Diözesen
Stettin, Köslin/Kolberg, Landsberg a. d. Warthe, Oppeln, Danzig
und Allenstein in polnische Bistümer um."
Die BRD unter damaliger SPD-Regierung hat dieser Umwandlung nicht nur
nicht widersprochen, sondern die katholischen Bischöfe in
Deutschland haben diesen völkerrechtswidrigen Akt gegen das
Deutsche Reich auch noch verherrlicht und durch
Kooperationsgespräche mit den Geistlichen im Vatikan und Polen
unterstützt. Dieses geschah unter der Gewaltherrschaft der so
bezeichneten Siegermächte, die nach dem Besatzungsstatut für
alle internationalen Vereinbarungen mit der BRD den
Genehmigungsvorbehalt exekutierten.
"Kraft der Bulle von Papst Johannes Paul II. wurde Polen 1996 in 40
Diözesen, 13 römisch-katholische Bistümer und ein
byzantinisch-ukrainisches Bistum geteilt. Die Kirchengewalt in den
Diözesen üben Bischöfe aus, die gemeinsam das Episkopat
bilden. Der Vorsitzende des Episkopats ist seit 1981 der polnische
Primas Kardinal Józef Glemp."
Die Umwandlung der deutschen Bistümer in polnische ist damit als
einseitiger, eindeutiger Bruch des Reichskonkordates von 1933 durch den
Vatikan festzustellen, der als Nichtfeindstaat mit den Feindstaaten zum
Deutschen Reich und seinen von ihm gesteuerten deutschen
Kollaborateuren schon 1972 deutsche Reichsgebiete durch konkludentes
Handeln veruntreut hat.
Im Reichskonkordat vom 20. Juli 1933 wird aber auch die Berechtigung
zur Erhebung von Kirchensteuer in Art. 13 verklausuliert und
durch den Zusatz dazu verdeutlicht:
Zu Art. 13
"Es besteht Einverständnis darüber, daß das Recht der
Kirche, Steuern zu erheben, gewährleistet bleibt."
Alle nachfolgenden Vereinbarungen von BRD-Ländern beziehen sich
ausdrücklich auf das Reichskonkordat von 1933. So heißt es
noch im Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land
Mecklenburg-Vorpommern vom 15.09.1997:
".... schließen
unter Anerkennung der Fortgeltung des Konkordates zwischen dem Heiligen
Stuhl und dem Deutschen Reich vom 20. Juli 1933 und unbeschadet einer
Fortgeltung des Vertrages des Freistaates Preußen mit dem
Heiligen Stuhl vom 14. Juni 1929 diesen Vertrag."
Leider haben sämtliche Juristen, Staatsrechtler, Politiker und
selbst die ständig das GG immer weiter verschlimmbessernden so
genannten Volksvertreter und Bundestagsabgeordneten genau so wenig
ordentlich und deutsch korrekt diese Kirchenverträge bearbeitet,
wie sie das vernichtende Argument gegen jegliche Rechtsgrundlage in der
BRD durch die Streichung von GG Art. 23 a. F. rechtzeitig begriffen
haben oder heute erkennen wollen.
Ein Konkordatsbruch durch den Vatikan bedeutet aber auch, dass die
katholische Kirche keinen Rechtsanspruch auf Kirchensteuererhebung
durch die Finanzamtsstrukturen der BRD ab diesem Vorkommnis gehabt hat.
Die BRD und ihre Erfüllungsgehilfen in Finanzbehörden und
Kirchen haben die von ihr beanspruchten Steuerbürger also danach
vermutlich in ungerechtfertigter Bereicherungsabsicht, sittenwidriger
Schädigungsabsicht und für die Staatsangehörigen des
Deutschen Reiches noch angreifbaren, unverjährbaren
Betrugshandlungen für die katholische Kirche um hohe
Milliardenbeträge in jedem Jahr geprellt.
Mindestens die katholische Kirche ist also seit über 30 Jahren
Nutznießer der Völkerrechtsverbrechen gegen das Deutsche
Volk der Staatsangehörigen des Deutschen Reiches und an einer
Rechtsstaatlichkeit in Deutschland deshalb vermutlich nicht
interessiert.
Die BRD hat demnach also alle von ihr eingezogenen Kirchensteuern
für die katholische Kirche wegen sittenwidriger Erhebung ab dem
26.06.1972 zurück zu geben.
****e
Es ist bekannt, dass die OMF-"brd" bereits 1957 durch ihr
Pseudo-"Bundesverfassungsgericht" selbst einseitig den Konkordatsbruch
"unanfechtbar" abgesegnet hat, indem sich die brd endgültig als
schizophrenes, rechtsbrecherisches Gebilde erklärt hat:
http://www.kirchenlehre.com/schule.htm
N.B. In der Folge ist somit jede vertragliche Beziehung zwischen Kirche
und brd ausgeschlossen, und somit besitzen wieder die allgemeinen
Rechtsgrundlagen Geltung, z.B. das privilegium fori.
Und natürlich ist die Kirche nicht für die Verbrechen der
Okkupanten haftbar zu machen, die nach dem Tod von Papst Pius XII. im
Vatikan ihr Unwesen treiben.
Wenzel wurde bereits vor über zwei Jahren (August 2006) zur
Korrektur aufgefordert, reagierte darauf aber nur mit exzessiven
Hasstiraden
und strafbaren Drohungen gegen die Kirche. Immerhin: Dieser notorische
Totalversager hat auch in dieser Beziehung nur eine große Klappe
und
nichts dahinter.
Weswegen tobt Wenzel eigentlich so, wenn sich sein Kirchenhass und
generell seine Zerstörungswut doch allenfalls graduell von dem
unterscheidet, was die brd zu bieten hat? Allem Anschein ist da nur ein
Streit um die Vorherrschaft im Gange - Unrecht wollen zwar alle, aber
es macht doch einen Unterschied, ob man nur kleiner Gangster oder
großer Pate ist.
Alles in allem ist der Fall Wenzel / Teredo doch arg unspannend,
weswegen eine früher angedachte ausführliche Würdigung
von Teredo bislang ausgeblieben ist.
Dennoch soll nachfolgender "Prozessbericht" weiterverbreitet werden.
Über die literarische Qualität mag man streiten; es ist auch
die
Frage, ob man komplierte Fremdwörter wie "eskortieren" benutzen
soll, wenn man sie nicht richtig schreiben kann. Doch sollte man sich
von derlei Schwächen ebensowenig ablenken lassen wie von der
ganzen Wenzel-Problematik, um die es in diesem Prozess geht. Statt
dessen lasse man einfach mal die Beschreibung der Vorgänge im Saal
selbst wirken. Das Fazit ist eindeutig: Egal, ob man "rechts" oder
"links" ist, ob man an die brd oder das Deutsche Reich glaubt, egal, wo
man politisch - gesellschaftlich - ideologisch - religiös steht:
Sobald man in irgendeiner Sache im Recht ist, bekommt man mit der brd
arge Schwierigkeiten, und was die brd-Vertreter speziell in den
"Gerichtssälen" dann abziehen, zeugt von zynischer Verlogenheit,
wahnhaftem Machtrausch und bestialischer Skrupellosigkeit.
http://www.kirchenlehre.com/paranoia.htm
Wenn man wirklich Recht schaffen will, muss man den Grundsatz wahren:
Jedem das Seine (suum cuique). Also selbst wenn man die Meinung einer
Person nicht
teilt oder sogar rundheraus ablehnt, und selbst wenn diese Person der
schlimmste Verbrecher ist: Er soll nur für das bestraft werden,
das wirklich strafbar ist und dessen er wirklich schuldig ist. Und
andersherum: Selbst wenn jemand noch so viel Unrecht erlitten hat, hat
er dennoch niemals das Recht, selbst Unrecht zu begehen. Man kann nicht
Böses tun, damit Gutes geschieht! Damit zum Prozessbericht:
Bitte Weltweit verteilen, jetzt
darf die Welt nicht mehr sagen "sie
haben nichts gewußt"
Sondergericht alla Freisler am AG Clausthal-Zellerfeld
Am gestrigen Montag, dem 15.09.2008 kam es am obigen AG zu einer recht
unerwarteten Rechtsbeugung, welche bislang nur von den
Propagandagerichten des bekannten Freisler aus der nicht unbedingt
rühmlichen Zeit, des Dritten Reiches bekannt war. Als
zwischenzeitlich hart gesottener Prozessbeobachter für den EGfMR
hatte ich derartige Rechtsbeugungen und Amtsanmaßungen, Volks-
und Hochverrat im Amt noch nie erlebt.
Zum Hergang: Angeklagt war ein Dr. Jürgen Wenzel, wegen Errichtung
einer Erfassungsstelle für Regierungskriminalität,
Justizopferinitiative sowie Interim Oberreichsgericht, ua.
Gegen 8:30 Uhr näherte ich mich dem AG Clausthal-Zellerfeld. Der
Empfang auf der Straße vor dem AGCZ durch drei finster
dreinblickende Hundeführer sowie 2 Personen Staatsschutz. Kaum die
Tür geöffnet befand ich mich im Vorraum des AGCZ, oder besser
genauer, umringt in ein Schwarm von 12 Justizangestellten in Uniform,
zusätzlich 3 Staatsschutz in Zivil. Mitten im Vorraum war nun eine
Metalldetektorschleuse aufgebaut. Alle Besucher und Prozessbeobachter
wurden nun gezwungen entgegen OWI § 111 sich durch falsche
"BRD"-Mitgliedsausweise auszuweisen, welche die falsche
Staatsangehörigkeit beinhalteten. Einige Personen die sich
weigerten die Aufforderung zu der Straftat nach zu kommen, wurden
kurzer Hand des AGCZ verwiesen. Unter Protest und Zwang wurden die
BRD-Mitgliedsausweise nicht nur in Augenschein genommen, sondern
zusätzlich einzeln Kopiert und für den Staatsschutz und
Staatsanwaltschaft Katalogisiert. Vermutlich Sonderakten angelegt und
auf Vorlage gelegt. Nachdem nun alle Taschen gelehrt werden mussten,
durfte die Schleuse passiert werden. Während 2 Justizangestellte
jede Person zusätzlich einer Leibesvisitation unterzogen,
kontrollierten 2 weitere die Inhalte von Geldbörsen,
Brillenbehältnisse usw.. Handys wurden eingezogen und
Kontrolliert. Die Speicher vermutlich gespiegelt den die PC Truppe der
PI Goslar war ebenfalls vor Ort. Der verantwortliche Leiter dieser
Aktion lies sich verleumden, die Nennung von Namen und Dienstnummern
wurden von den Justizangestellten lachend verweigert. Nachdem nun der
Angeklagte selbst eingetroffen, wurde dieser ebenfalls am betreten des
AG Clausthal-Zellerfeld gehindert, weil er sich weigerte, sich hier
durch gefälschten Ausweis auszuweisen. Er bestand auf die
Kenntnisgabe der Verfügung für eine solche verbrecherische
Verachtung und Behinderung der Öffentlichkeit.
Nach langem hin und her, wurde die Verfügung geholt und dem
Angeklagten zugänglich gemacht. Er erkannte in der Verfügung
das Machwerk einer am AGCZ bereits bekannten Urkundenfälscherin,
was er auch sogleich anbot zu beweisen. Ewa 10 Justizbeamte in Uniform,
1 (grüne Uniform) 3 Staatsschutz in Zivil verweigerten nicht nur
die Anschuldigung zur Kenntnis zu nehmen, sondern darüber hinaus
die Beweise überhaupt zu würdigen oder anzunehmen. Eine
Strafverfolgung war außer Kraft gesetzt.
Erst der nun herbeigerufene Pflichtverteidiger konnte etwas Ruhe in dem
Tumult im Vorraum bringen. Nun wurden die vom Angeklagten mitgebrachten
Verteidigungsakten vorab von 2 Justizangestellten kontrolliert. Im
Gerichtssaal sitzend warteten alle auf den Angeklagten, der nun schon
über 30 Minuten am betreten des Gerichtssaales gehindert wurde.
Der Angeklagte ließ nun über den Pflichtverteidiger eine
Terminverschiebung gemäß GVG beantragen, wegen der
überlangen Behinderung den Saal zu betreten. Der STA/Braunschweig
BRUNKE wies dies als unbegründet zurück, verlangte
polizeiliche Festsetzung und Vorführung. Statt 9:00 Uhr durfte der
Angeklagte dann 9:28 Uhr den Saal endlich betreten. Seine Ehefrau als
juristischer Beistand wurde sofort von der Verhandlungsführerin
Dr. Engemann ("Richterin") als Beistand in sehr rüden Ton
abgeschmettert und auf die Zuschauerbank geschickt, ersatzweise zum
verlassen des Saales aufgefordert. Sie belehrte 2 Zeugen (rief
später jedoch 4 Zeugen auf) und versuchte nun während sich
der Angeklagte an sein Platz einrichtete sofort die
Identitätsprüfung im Schweinsgalopp zu überspringen.
Dr. Wenzel ließ sich dies nicht gefallen und forderte seine
Rechte ein und Auskunft mit wem er es hier überhaupt zu tun hat.
Forderte die Namen des STA, Richterin nebst der beiden Schöffen
sowie Protokollführerin. Nach 10 Sekunden "Beratung"
verkündete STA Brunke, das tut hier bei der Verhandlung nichts zur
Sache. Dr. Wenzel ließ sich hier jedoch nicht erschüttern
und belehrte die Juristin Dr. Engemann über die
Strafprozessordnung und platzierte erste Anträge. Hier wies er nun
nach, das er lediglich 4 Arbeitstage Zeit hatte für !!! 5000
Aktenkopien, diese zu ordnen und zu sichten und verteidigungstechnisch
aufzubereiten. Sein Pflichtverteidiger konnte er nicht sprechen, da
dieser in Urlaub war und er ihn erst in der HV zum erstenmal gesehen
hat. Eine Absprache konnte somit nicht erfolgen. - Antrag auf
Aussetzung -.
Wieder war es STA Brunke: "Unerheblich, die Zeit war ausreichend auch
für den Pflichtverteidiger"
Dr. Wenzel wies dem Gericht unzweifelhaft nach, das die
Pflichtverteidigerbestellung nichtig war, das es sich um eine
Fälschung durch die Dr. Engemann handelte. Die Belege für
seine Behauptung legte er vor. Brunke und Engemann: Unzulässig -
abgelehnt Nun wies Dr. Wenzel dem Gericht in mehren Fällen anhand
von weiteren Dokumenten weitere Urkundenfälschungen durch die
Vorsitzende Engemann nach, mit dem Antrag an Brunke, die betreffenden
Originalseiten zur Beweissicherung sofort zu beschlagnahmen. Kommentar
Brunke und Engemann: Unzulässig Sichtlich sich immer unwohler
fühlend bei ertappter Straftat, wurde die Engemann jetzt immer
wütender, vor allem laut schreiend. Brunke der eigentliche
HV-Führer verwies nun 1 Zuschauer als STA unerlaubt des Saales,
weil er Fragte: "Und wo ist hier das Recht" Dr. Wenzel nun in Schwung
gekommen nahm sich nun den einen Schöffen vor. Welch ein Zufall,
es war der stellvertretende Bürgermeister von Clausthal-Zellerfeld
und langjähriges SPD-Mitglied.
Wenzel wies nun dem Schöffen nach, das er 1. kein Schöffe
sein konnte, 2. Befangen war, 3. in eigenem Interesse handelte und 4.
Urkundenfälscher war. Kommentar: wie gehabt- unzulässig mit
einer abenteuerlichen Begründung. Jetzt hatte ein Zuschauer den
Fehler begangen: missbilligend den Kopf zu schütteln. Brunke
drehte nun ebenfalls durch und brüllte mit den Zeigefinger auf die
Person zeigend, - "da der da, der fliegt raus, der hat mit dem Kopf
geschüttelt und der da auch, der hat gelacht". Sofort standen 2
Justizbeamte bei den 2 Zuschauern und exekutierten sie aus den Saal.
Die Engemann brüllte nun ihrerseits die Zuschauer an das sie keine
Bekundungen oder Äußerungen durch die Öffentlichkeit
dulde. Dann brüllte sie abwechselnd den Angeklagten an, dann
wieder die Zuschauer. Diese Schreierei und Brüllerei zog sich
über Stunden durch die ganze Verhandlung. Zuschauer
verließen den Saal um Kopfschmerztabletten einzunehmen.
Wenzel beantragte nun die Einsichtnahme der GVP und
Schöffenlisten. Zähneknirschend wurde dies mit 1 Stunde
Unterbrechung gewährt. Die Zuschauer nahmen die Gelegenheit sich
auf dem Flur von der permanenten Schreierei zu erholen. Die Ehefrau von
Dr. Wenzel wollte im Saal bleiben bis auch Dr. Wenzel sicher den Saal
verlassen hatte. Die Justiz hatte etwas dagegen und so flog
plötzlich die Tür auf, ein Justizbeamter schubste mit
brachialer Gewalt Frau Wenzel am Oberam und Schulter gepackt mit
Schwung gegen die Tür und in den Flur, so das Frau Wenzel vor
Schmerz aufschrie und sich dabei verletzte. Mindestens 5 weitere
Justizbeamte in Uniform welche den Vorgang beobachteten, zogen sich
sofort außer Sichtweite zurück. Trotz Aufforderung leisteten
sie keine Hilfe, so das sich der Täter lachend in den Gerichtssaal
zurück ziehen konnte. Nach Auswertung von GVP und
Schöffenliste teilte Wenzel dem Gericht die Nichtigkeit der
Zusammensetzung des Gerichts mit. Antrag auf erneute Aussetzung wurde
wieder von Brunke und Engemann abgelehnt: Unzulässig, der
Angeklagte verfolge Verfahrensfremde Zwecke
Nun wurde Wenzel der auf sein Recht bestand, erneut massiv
zusammengebrüllt und mit Ausschluss aus dem Verfahren gedroht,
wenn er jetzt nicht still wäre. Brunke kam nun zur
Anklageverlesung, obwohl eine ordentliche HV Eröffnung noch immer
nicht statt gefunden hatte, die Identitätsprüfung nach
Nennung von Namen und Geburtsdatum abgebrochen wurde.
Wenzel der dagegen sofort Protest einlegte, wurde erneut sofort von der
Engemann niedergeschrieen. Obwohl die Engemann bereits in mehreren
Fällen der Urkundenfälschung überführt war, als
kriminelle und Befangene längst Abgelehnt war, trat sie von nun an
jedes überhaupt existente GG, sowie Strafprozessordnung,
Völkerrecht, Menschenrechte usw. mit Füßen. Brunke
sowie die anwesenden Justizbeamte um ihre Remonstrationspflicht
ersucht, schüttelten nur den Kopf.
Damit wurden alle Filme über die NS-Zeit, welche das Thema
Freisler beinhalteten, als absurdum und Volksverdummung dargestellt.
Der erste nun aufgerufene Zeuge, ein angeblicher Waffenexperte des
Landkreises Goslar, erwies bereits nach der ersten Frage des
Angeklagten als sehr unausgebildet. Nachdem er zwei weitere
Allgemeinfragen ebenfalls nicht fachlich beantworten konnte, sprang ihm
die Engemann bei, er bräuchte keine weiteren Fragen des Wenzel
beantworten.
Der nächste Zeuge von der PI-Goslar als aktiver
Durchsuchungsbeamter, erwies sich ebenfalls als sehr unwissend.
Entweder konnte er sich nicht entsinnen, oder er war gerade nicht dabei
und könne nichts sagen. Er konnte sich jedoch erinnern das Brunke
als Staatsanwalt die Hausdurchsuchung geleitet hatte, jedoch selbst
nicht anwesend war, so das die Beamten Brunke jedes Mal telefonisch
konsultieren mussten was sie denn überhaupt beschlagnahmen
sollten. Warum wußte er nicht.Ein genauen Auftrag gab es
eigentlich nicht, das wurde dann vor Ort bzw. telefonisch von Brunke,
von außenhalb bestimmt.
Der nächste Beamte der PI-Goslar musste entweder ein Denkgenie
bzw. präpariert worden sein. Auf ein einziges Stichwort von Brunke
benannte er nach über ein Jahr sofort ein bestimmtes Foto mit
Unternummer unter Hunderten Berichtsfotos in mehreren Ordnern. Auf ein
weiteres Stichwort benannte er sofort die Nummer eines bestimmten
Raumes, der wohl die angebliche Arbeitszentrale der Erfassungsstelle
für Regierungskriminalität bzw. Oberreichsgericht gewesen
sein sollte. Er hätte dies so erkannt weil er mehre vernetzte
Computersystem und ein Router entdeckt hatte.
Auf Nachfrage von Dr. Wenzel musste er dann einräumen, das er kein
Telefonanschluss oder sonstigen Internetanschluss bemerkt hatte. Das
die Computer nicht angeschlossen waren und die Stecker und Zuleitungen
zueinander nicht passten, hatte er dabei ebenfalls übersehen. Er
war ja kein Computerexperte,wie er entschuldigend zugab.
Dr. Wenzel lies sich dann den angeblichen erkannten Router näher
erklären und der "Router" entpuppte sich, als simpler USB-Hub, was
den Fachmann der PI-Goslar der Lächerlichkeit Preis gab, so das
wieder die Engemann schreiend zur Hilfe kam und Dr. Wenzel weitere
Fragen verbot.
Der nächste Zeuge: wieder ein Fachmann der PI-Goslar verstrickte
sich schon nach der zweiten Frage in Wiedersprüche. Nachdem ihm
Wenzel nun ebenfalls Falschaussage nach seinen eigenem Gutachten
vorhielt, wurde die Befragung ebenfalls durch die Engemann abgebrochen.
Sichtlich frustriert und genervt die Wanduhr als Rettungsgott
anflehend, unterbrach die Engemann kurz vor 16 Uhr die HV zu einer
"Geheimen" Beratung. Nach 10 Minuten teilte sie mit, das die HV am
Montag dem 22.10.08 um 9:00 Uhr fortgesetzt würde.
Brunke völlig Frustriert packte nicht einmal seine Sachen mehr
ein, klemmte alles unter dem Arm und strebte den Saalausgang zu. Dr.
Wenzel und einige Prozessbeobachter vertraten ihm den Weg und forderten
ihn nochmals auf, die entsprechenden im Prozess benannten
Belastungsseiten als Beweis für die Urkundenfälschungen
sofort zu beschlagnahmen. Mit hochroten Kopf verließ Brunke nun
das AG Clausthal-Zellerfeld und eilte im Laufschritt zu seine BS - 121
Karosse. Die Straßenverkehrsordnung missachtend donnerte er mit
überhöhter Geschwindigkeit vom Ort seines Volk- und
Staatshochverrates. (lediglich aus Sicht der geltenden
BRD-Gerichtsbarkeit und Gesetzgebung) Aus Sicht des Deutsches Reiches
... das wird die Zukunft zeigen.
Da bei der nächsten Verhandlung vermutlich mit noch härteren
Schikanen und Provokationen zu rechnen sein wird, sollten
möglichst viele Zuschauer und Prozessbeobachter den Fall weiter
beobachten und im In- wie Ausland darüber berichten. Der EGfMR hat
bereits per Gerichtsbeschluss festgestellt, das es in der BRD zum
Stillstand der Rechtspflege gekommen ist. In Clausthal ist durch die
juristen Brunke und Engemann die Rechtspflege nicht zum Stillstand
gekommen, sie hat gänzlich aufgehört zu existieren. Last eure
Handys zu Hause oder im Auto, die sonst lediglich zur Datensammlung
abgenommen werden, wir haben andere Möglichkeiten solche
Sondergerichte ausreichend für eine Strafverfolgung zu
Dokumentieren.
R.M.
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