Verfolgung Unschuldiger wegen Missbrauchs von Titeln

- Pressemitteilung: Ein neuer Fall von Christenverfolgung in der BRD -
(Kirche zum Mitreden, 26.03.2011)
Begleitvideo:
http://www.youtube.com/watch?v=bnYpyP9sTWA


"Amtsgericht Dorsten" hat am 26.03.2011 dem Verf. eine "Anklageschrift" von "Staatsanwaltschaft Essen" zugestellt: Der Verf. "wird angeklagt", "durch 27 selbständige Handlungen unbefugt eine Amtsbezeichnung der Kirche geführt zu haben".
"Lichtinghagen Staatsanwalt" ist damit schuldig der Verfolgung Unschuldiger, der Verleumdung, des Völkermords etc. pp., weswegen hiermit Strafanzeige mit Strafantrag sowie Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt ist. Wegen der massiven Verlogenheit und Unlogik der zehn Seiten langen "Anklageschrift" soll Beweis erhoben werden, ob Lichtinghagen sich *nicht* in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet. Einige Beispiele:

Logische Ignoranz

1. (S. 2) "Der Angeschuldigte gehört einer Gruppierung in der Kirche, den Sedisvakantisten an." Bereits mit diesem Einleitungssatz hat sich die BRD selbst schachmatt gesetzt; die Anklageschrift beruht damit auf rettungslosem Schwachsinn zur Potenz. Denn logischerweise ist die Kirche eine Teilmenge (oder "Gruppierung") der Sedisvakantisten. Der "Sedisvakantismus" bezeichnet eine rein negative Meinung, u.z. dass es derzeit keinen rechtmäßigen Papst gibt. Katholik hingegen ist nur, wer positiv, durch Sakramente und Glauben, der Kirche angehört. Wichtig: Die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) ist *nicht* die Kirche; der Verf. bezeichnet diesen Verein deshalb immer nur mit Beschreibungen wie "V2-Gruppe", "V2-Sekte", "Konzilssekte" o.ä., aber *niemals* als katholische Kirche. D.h. die Kirche hat mit dem, was gemeinhin als "Kirche" ausgegeben wird, i.e. mit der V2-Gruppe, rein gar nichts zu tun. Der Verf. hat auch *niemals* behauptet, Priester der V2-Gruppe zu sein, von einem V2-"Bischof" geweiht worden zu sein o.ä. Vielmehr nennt der Verf. immer wieder die Beweise, dass die "neue Bischofsweihe" der V2-Gruppe ungültig ist. Wer zur V2-Gruppe gehört, ist *nicht* katholisch; wer von einem "neuen Bischof" die "Priesterweihe" empfangen hat, ist *kein* Priester. D.h.: Im Gegensatz zum Verf. ist ein "V2-Priester" schuldig des Missbrauchs von Titeln.

Offizielle Ignoranz

2. (S. 2) Der Verf. hat "keine offizielle Priesterweihe empfangen". Was ist eine "offizielle Priesterweihe"? Google lieferte dazu: "holt euch JETZ die offizielle priesterweihe übers internet" - mitsamt einem Link auf "Universal Life Church" mit "Instant Online Ordination". Zudem eine Sammlung "Menschliche Irrlehren": "Ca. 400 n. Chr. - Offizielle Priesterweihe". Soviel zur theologischen Kompetenz der BRD. Aber falls mit "offiziell" "gültig" gemeint sein sollte: Die völlige Verlogenheit dieser Verleumdung unterstreicht den unbedingten Zerstörungswillen der BRD bei der Vernichtung der katholischen Kirche, erfüllter Straftatbestand des Völkermords u.a. gem. VStGB Art. 6. Der Verf. hat den Nachweis seiner gültigen Priesterweihe immer wieder erbracht, sowohl durch Veröffentlichungen im Internet (s. »"Bistum Freiburg" gegen Bischof Schmitz«) als auch durch persönliche Vorlage (bei "Polizei Dorsten") z.B. von Weiheurkunde, Anerkennung seiner Weihe durch Bischof Lopez-Gaston, Anerkennung der Gültigkeit der vorausgehenden Sukzession (von Alois Stumpfl bis Georg Schmitz) sowohl durch a) katholische Kirche (unter Pius XI. und Pius XII.) als auch b) V2-Gruppe (Karl Gnädinger und Marcel Lefebvre).

Gesammelte Ignoranz

3. (S. 2) "Im Einzelnen handelt es sich um folgende Fälle:" Hier werden nun 27 Texte (Zeitraum 03.01.2008 bis 09.11.2009) - bloß - aufgezählt, die meistens irgendwie auf den Verf. zurückgehen. S. aber Fall 25: "In einer Mail vom 11.06.2009 an das Polizeipräsidium Recklinghausen, in der er auf Aufhänge, die sich mit Potenzproblemen befassen, hinweist, verwendete er als Absender den Namen "Pater Lingen"«. Dieser "Fall" ist anscheinend komplett erlogen.

Verurteilte Ignoranz

4. (S. 10) Gegen den Verf. "verfolgten Verurteilungen wegen Beleidigung". S. z.B. Fall 14, Pressemitteilung "Dummschwätzer beim Bundesverfassungsgericht": »Es gibt zahlreiche umfangreiche Studien, die unwiderlegbar beweisen, dass "Beleidigung" eben keine Straftat ist, sondern ein bloßes Willkürinstrument, ein Phantomdelikt zur Unterdrückung von berechtigter und notwendiger Kritik.«

Psychologische Ignoranz

5. (S. 10) Gegen den Verf. wurde beim Verfahren 48 Js 2825/07 StA Essen "eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit festgestellt." S. dazu Fall 26, Pressemitteilung "Richter und Geisteskranke": Der Verf. "hat beides unwiderlegbar bewiesen: 1. dass er römisch-katholisch ist (vollumfängliches Bekenntnis der römisch-katholischen Glaubenslehre; dementsprechend Ablehnung des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) und überhaupt der V2-Gruppe); 2. dass er Priester ist (Weihe in einer gültigen Weihelinie (Sukzession)). Die Gegenseite wiederum, speziell die V2-Gruppe mitsamt ihren Helfern, verzichtet komplett darauf, diese Beweise zu entkräften oder gar zu widerlegen - ganz im Gegenteil: Die Gültigkeit der Priesterweihe ist auch seitens der V2-Gruppe endgültig anerkannt. Die Gegenseite kann sich also lediglich auf die bewiesenermaßen absolut falsche Behauptung stützen, die V2-Gruppe sei die katholische Kirche, und allein basierend auf dieser klaren Falschaussage wird die Katholizität des Verf. geleugnet. Um den Verf. trotzdem irgendwie ausmerzen zu können, versuchte "Amtsgericht Dorsten", den Verf. zu entmündigen, und bestellte dazu Mihail Kivi als Psycho-Gutachter. Kivi diagnostizierte allerdings nach langer "Untersuchung" des Verf., bei diesem "lassen sich keine sicheren Hinweise eruieren oder wahrscheinlich machen, dass bei ihm eine paranoide Persönlichkeitsstörung vorliegt." Das bewahrte den Verf. zwar immerhin vor jeglicher "Betreuung", aber trotz allem behauptete "Amtsgericht Dorsten" dann in vollendeter Schizophrenie endgültig, dass beim Verf. eine "paranoide Persönlichkeitsstörung" vorliegt.« Übrigens wurde speziell das "Verfahren 48 Js 2825/07" sehr ausführlich vom Verf. gewürdigt, darunter die Verlogenheit von "Staatsanwaltschaft Essen" und "Amtsgericht Dorsten" sowie die eklatanten Fehlleistungen des vermeintlichen Psycho-"Sachverständigen" und des vermeintlichen "Pflichtverteidigers".

Blinde Ignoranz

6. (S. 10) "Der Angeschuldigte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen." Wie bitte? Und was ist mit den "27 Fällen" sowie den sonstigen, sehr zahlreichen Texten des Verf.? Seien wir ehrlich: Das einzig und allein alles Entscheidende, i.e. die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Texten des Verf., unterbleibt immer absolut vollkommen. Ein weit verbreiteter Text des Verf. heißt dementsprechend auch "Das Unrecht der Argumentationslosigkeit". D.h. wenn ein BRD-Funktionär gegen den Verf. vorgeht, dann - Geisteskraft vorausgesetzt! - *weiß* er, was er tut: Er verfolgt einen Unschuldigen in der Absicht, die katholische Kirche auszurotten. Anders gesagt: Der Verf. erlebt nur die schon von Christus vorausgesagte Christenverfolgung. Die Argumente Christi konnten nicht widerlegt werden, statt dessen wurde Christus für geisteskrank erklärt, der Beleidigung und des Missbrauchs von Titeln beschuldigt und als Straftäter verurteilt. Die Nachfolge Christi kann lt. Christus durchaus zu ähnlichen Ergebnissen führen.
N.B.: Nachweislich pflegt die BRD eine jahrzehntelange Tradition der Christenverfolgung, s. die Pressemitteilung "Angela Merkel, Glaube ist Menschenrecht". Außerdem ist die BRD-Justiz generell schon seit Jahrzehnten als "konkursreif" (Wolfgang Neskovic, 1990) bekannt.

Vollendete Ignoranz

7. Alles in allem kann die BRD also noch nicht mal ansatzweise einen Anfangsverdacht für eine Straftat des Verf. begründen. Sie versucht es sogar noch nicht einmal, sondern zählt nur Beweise dafür auf, dass der Verf. römisch-katholischer Priester ist, stempelt diese dann aber in vollendeter Schizophrenie als "Missbrauch von Titeln" ab. Insbesondere unterlässt die BRD eine Stellungnahme zum (falsch datierten) Fall 27, Pressemitteilung "Deutsche Bischofskonferenz und Sedisvakantismus": Der Verf. hat »seinerzeit der V2-Gruppe angeboten, ihr die von ihm registrierte Domain katholisch.de freiwillig unverzüglich zu übertragen; die V2-Gruppe brauchte lediglich den Beweis erbringen, dass die Position des Verf. falsch ist. Dafür stellte der Verf. der V2-Gruppe sogar finanzielle Mittel in Aussicht. Die V2-Gruppe entschied sich allerdings statt dessen dafür, jede argumentative Auseinandersetzung mit dem Verf. zu boykottieren und behauptete einfach, selbst Anspruch auf die Domain katholisch.de zu besitzen. Diesen Anspruch "stützte" die V2-Gruppe allerdings nur auf ein rein weltliches und somit rechtlich gegenstandsloses "Urteil", demzufolge eben die V2-Gruppe die katholische Kirche sei. Die gesamte V2-"Argumentation" basierte damit auf der kirchlicherseits unfehlbar verurteilten Irrlehre (Häresie), dass die Kirche dem Staat unterworfen sei.«
Somit ist auch diese "Strafsache" absolut nichtig und illegal, d.h. ein durch und durch reines Verbrechen.

Ausschreibung an Anwälte

Diese Pressemitteilung wird auch an zahlreiche Anwälte verschickt: Wer den Verf. - oder einen sonstigen von dieser Christenverfolgung Betroffenen - vertreten möchte, darf dem Verf. gerne ein kostenloses und unverbindliches Angebot unterbreiten.

Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester

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20.03.2011
Eintrag im Blog von RA Thomas Stadler, Art. "Benutzung fremder Marken im Meta-Tag zum Zwecke kritischer Meinungsäußerung", 14.03.2011:

Sehr geehrter Herr Stadler,
vor über fünf Jahren (Januar 2006) wurde ich zu Gefängnis verurteilt, bloß weil ich – wahrheitsgemäß und öffentlich bekannt sowie sofort nachprüfbar – in einem Metatag erwähnt hatte, dass “Kirche zum Mitreden” die ursprüngliche Seite der Domain katholisch.de ist.
http://www.kirchenlehre.com/presse.htm
Die Liste meiner Verurteilungen und Bestrafungen ist bereits sehr lang, und permanent laufen sowie drohen neue Verfahren gegen mich.
Bis heute konnte ich keinen Anwalt finden, der mich bei einem Gegenschlag gegen diesen brutalen Glaubenszwang vertritt. Dazu müssten u.a. Nichtigkeitserklärungen von jahrealten Urteilen des BGH, BVerfG und EGhMR erwirkt werden.
Auch die neuesten Entwicklungen in der Gruppe des sog. “Zweiten Vatikanischen Konzils” (V2) bestätigen natürlich vollkommen, was die sog. “Sedisvakantisten” seit Jahrzehten und ich selbst immerhin seit vielen Jahren immer wieder beweisen: Die V2-Gruppe hat – entgegen den Lügen von BGH, BVerfG und EGhMR – *keinerlei* Anspruch auf den Titel “katholisch” hat. Das gesamte faktische Staatskirchentum resp. Antichristentum müsste national und international als nichtig erklärt werden. Dogmatisch ist es das natürlich sowieso, m.a.W. es ist objektiv sowieso komplett verboten und unwirksam, diesen Fehlurteilen irgendeine Autorität zuzusprechen.
In den nächsten Wochen will ich weiter gegen diese Staatskirchendiktatur vorgehen. Jede Unterstützung (die es derzeit praktisch überhaupt nicht gibt) ist mir sehr willkommen. Dazu würden auch Vermittlung von Kontakten resp. sonstige Verbreitung meines Anliegens zählen.
Das Thema “Schmähkritik” ist dabei ein Kapitel für sich. Die Faustregel gem. BRD-”Rechtsprechung” dafür lautet: “Ehrenschutz ist Täterschutz”. Besser wäre: Die Strafe ist die Ehre des Verbrechers – das meinte sogar der Atheist Hegel!

Dieser Eintrag war am 26.03.2011 kommentarlos und ohne sonstige Benachrichtigung des Verf. gelöscht.

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