Milde Strafe für fahrlässige Tötung
- Pressemeldung: Was gelten Menschenleben vor Gericht? -
(Kirche zum Mitreden, 21.07.2014)
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung (haz.de) meldete am 04.06.2014:
"Bewährungsstrafe für Raser nach tödlichem Unfall": Ein Autofahrer
hatte - mit 1,04 Promille Blutalkohol bei massiv überhöhter
Fahrgeschwindigkeit - einen Motorradfahrer tödlich verletzt und
wurde dafür zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Zu diesem
Justizvorfall gibt es bei myheimat.de (05.06.2014) einen Artikel
"Hat ein Menschenleben vor Gericht keine Bedeutung mehr?": "Diese
Frage stellen sich nicht nur die zahlreichen Leser der
Tageszeitungen nach dem gestrigen Urteil durch Amtsrichterin Tanja
Künnemann aus Springe. Update 20.06.2014: Die Antwort ist Nein!
Gestern wurde ein LKW Fahrer, der im letzten Jahr mit seinem
Lastwagen eine 72 jährige Fahradfahrerin in Hannover-Bothfeld
überrollte, zu einer Geldstrafe von 3150 EURO verurteilt."
Zunächst: Welche Bedeutung ein Menschenleben vor Gericht hat, zeigen
doch überdeutlich die Abtreibungszahlen. Vollkommene Straffreiheit
für Abtreibung ist die Regel. Registriert werden in der BRD jährlich
über 100.000 Abtreibungen, straffrei durchgeführt werden in der BRD
jährlich wohl über 300.000. Und das geschieht nicht aus
Fahrlässigkeit bei einem Verkehrsunfall, sondern ganz gezielt und
sorgfältig geplant. Zur Erinnerung: "Direkte Tötung des Fötus ist
immer schwer sündhaft (ein Mord)" (H. Jone, Katholische
Moraltheologie, Paderborn (7)1936, 171).
Zugegeben, das Blut auf der Fahrbahn, die Leiche im Sarg, die
Hinterbliebenen des Familienvaters - das kann optisch
eindrucksvoller wirken als das Blut im Operationssaal, die
Körperfetzen auf der Müllhalde und die nicht vorhandenen Nachkommen
des Kindes. Trotzdem: "Die Staatsoberhäupter schließlich und
Gesetzgeber dürfen nicht vergessen, daß es Pflicht der Obrigkeit
ist, durch entsprechende Gesetze und Strafen das Leben Unschuldiger
zu schützen, um so mehr, je weniger die, deren Leben gefährdet und
bedroht ist, sich verteidigen können. Zu diesen gehören in erster
Linie die Kindlein im Mutterschoß" (Papst Pius XI., Enzyklika "Casti
Connubii" 31.11.1930). Trotzdem: Die BRD-Justiz unterlässt es nicht
nur, ihre indispensable Pflicht des Kinderschutzes zu erfüllen; sie
stellt es obendrein unter Strafe, dass Abtreibung als Mord und als
Todsünde bezeichnet wird.
Doch nochmals zur Richterin Tanja Künnemann; s. wiederum
Hannoversche Allgemeine Zeitung: "Zehn Monate Haft für
Holocaust-Leugner", 01.07.2014: »Wegen Volksverhetzung ist ein
78-Jähriger aus einem Springer Ortsteil gestern vor dem Amtsgericht
zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. [...] Der
Rentner wandert ins Gefängnis. Der Angeklagte verharmlose den
Holocaust, machte Richterin Künnemann deutlich – und bezog sich
dabei auf eine Broschüre, die der 78-Jährige erstellt und verbreitet
hatte. Darin bezeichnet der Angeklagte unter anderem „die
Totenzahlen von Auschwitz als Propaganda“ und stellt die Zahl der
von den Nazis ermordeten Juden infrage.«
Also: Tanja Künnemann kann durchaus durchgreifen! Aber leider
enthält der haz.de-Artikel keinerlei konkreten Aussagen, was genau
strafbar ist. Es ist dort nur rettungslos kryptisch von "kruden"
Behauptungen des Rentners die Rede. Für jede Strafbarkeit ist aber
eine gesetzliche Bestimmung zwingend erforderlich (nulla poena sine
lege). Konkret zu den Auschwitz-Opferzahlen s. Wikipedia:
"Bis zur Entfernung der Gedenktafeln Anfang 1990 hielt die
Auschwitz-Gedenkstätte an der Opferzahl von 2,8–4 Millionen fest.
[...] Einer der ersten westlichen Historiker, der die
4-Millionen-Zahl der sowjetischen Untersuchungskommission in Zweifel
zog, war der englische Historiker Gerald Reitlinger. Bereits 1953
gab er die Opferzahlen von Auschwitz mit rund einer Million an.
[...] Der Journalist Fritjof Meyer hat durch seinen Artikel Die
Opfer von Auschwitz. Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde in der
Zeitschrift Osteuropa (Nr. 5/2002) erneut eine Kontroverse über die
Opferzahlen ausgelöst. Laut Meyers Berechnungen beläuft sich die
Opferzahl auf 510.000 Tote, wovon 356.000 vergast wurden."
Welche Zahl hat der 78-jährige Rentner genannt? Und v.a.: Wo genau
wurde die vom Rentner genannte Zahl als strafbar verurteilt? Aber
ist es denn überhaupt zulässig, die Opferzahlen zu relativieren?
Nun: Um etwas relativieren zu können, müsste es erst einmal absolut
/ konkret formuliert sein.
Beispiel katholische Glaubenslehre: Es ist Dogma, dass es einen
einzigen Gott gibt, dass es in Gott drei Personen gibt, dass es in
Christus zwei Naturen gibt, dass es sieben Sakramente gibt. Es ist
*kein* Dogma, dass die "Tage" der Schöpfung (Sechs-Tage-Werk /
Hexaemeron) jeweils vierundzwanzig Stunden dauerten.
Die katholische Kirche gibt also klar an, was man bekennen muss /
darf / nicht darf. Eine solche Klarheit wäre bereis an sich z.B. für
Auschwitz-Opferzahlen wünschenswert, für jede Strafbarkeit aber ist
eine solche Klarheit absolut unverzichtbar. Man muss zunächst einmal
wissen können, welche Zahl vorgeschrieben / erlaubt / verboten ist,
bevor man sich überhaupt "strafbar" machen kann. Ohne jeden
wirklichen Bezugspunkt, angesichts zahlreicher objektiv
widersprüchlicher *zulässiger* Aussagen, ist jeglicher und erst
recht gerichtlicher Vorwurf der Leugnung / Relativierung /
Verharmlosung grundsätzlich zu verurteilen.
Inwieweit es dem Respekt vor Menschenleben entspricht, einen
78-jährigen unbedingt ins Gefängnis zu sperren, kann eine weitere
Frage sein, die bereits z.B. unter Berücksichtigung der dortigen
notorisch absolut katastrophalen Ernährungsbedingungen an Brisanz
gewinnt, selbst wenn man den berühmten Foltermord im Gefängnis
Siegburg leugnen oder verharmlosen wollte.
Zurück zur Ausgangsfrage bzw. -klage nach dem zu milden
Urteilsspruch wegen fahrlässiger Tötung: Im haz.de-Artikel heißt es:
»Für die Witwe des Motorradfahrers ist das Urteil zu mild
ausgefallen. „Ich habe mehr erwartet. Mein Mann hatte keine Schuld
an dem Unfall, und man hat mir den teuersten Menschen genommen“,
sagte sie. Ihr Leben und das Leben ihres 13-jährigen Sohnes habe
sich durch den Verlust völlig verändert.«
Anscheinend besteht in der Justiz eine gewaltiger Korrekturbedarf
bzgl. der Findung des richtigen Strafmaßes - ob es nun Einzelfälle
wie fahrlässige Tötung oder Massenmorde von gigantischen Ausmaßen
betrifft. Wurde in der richtigen Weise Milde resp. Strenge
angewendet? Wurde die Sach- und Rechtslage hinreichend gewürdigt?
Sind die Gesetze hinreichend klar, und wurden sie ordnungsgemäß
umgesetzt? Hier ist jeder Bürger aufgerufen, allgemein für
Gerechtigkeit einzutreten.
Und einmal mehr denkt man an Wolfgang Nescovik: "Die Rechtsprechung
ist schon seit langem konkursreif." Und an Ralf Eschelbach: Jedes
vierte Strafurteil ist ein Fehlurteil.
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