Bundesrepublik Deutschland angeklagt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit

- Pressemeldung: Beschwerde beim Internationalen Strafgerichtshof und bei den Vereinten Nationen -
(Kirche zum Mitreden, 02.08.2012)
 Information and Evidence Unit / Office of the Prosecutor / +31 70 515 8555 / otp.informationdesk@icc-cpi.int

Office of the United Nations / High Commissioner for Human Rights / +41 22 917 9022 / petitions@ohchr.org

English version
http://www.kirchenlehre.com/un_icc_e.htm

Video:
http://www.youtube.com/watch?v=hyFZdfJfp9I

Die sog. "Bundesrepublik Deutschland" (BRD), i.e. jeder verantwortliche BRD-Vertreter persönlich, ist angeklagt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß dem Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, namentlich Artikel 6 (b), Artikel 6 (c) and Artikel 7 (h). Am 02.08.2012 wurde eine entsprechende Beschwerde eingereicht sowohl beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), Anklagebehörde, Den Haag, als auch beim Büro der Vereinten Nationen, Hochkommissar für Menschenrechte (OHCHR), Genf. Diese Pressemeldung ist zugleich der Beschwerdetext.
Der römisch-katholische Priester Pater Rolf Hermann Lingen (der Beschwerdeführer / BF), Deutschland, muss eine lebenslängliche Haft erwarten allein für sein Bekenntnis des katholischen Glaubens. Nachdem er bereits früher wegen desselben "Verbrechens" verurteilt wurde, soll er nun erneut, diesmal ein für allemal, verurteilt werden wegen seiner Hartnäckigkeit. Die abschließende Gerichtsverhandlung soll am 27. September 2012 stattfinden. Der BF ist ein sog. "Sedisvakantist". "Sedisvakantismus" ist die Position, dass der Heilige Stuhl seit 1958, i.e. seit dem Tod von Papst Pius XII., vakant ist. Die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) ist *NICHT* die katholische Kirche, sondern eine antikatholische Sekte. Viele englische Netzseiten bieten Informationen zu diesem Thema, z.B. "dailycatholic.org" oder "novusordowatch.org". 1997 begründete der BF eine deutsche Seite (spätere Adresse "kirchenlehre.com"), für die er bereits mehr als tausend Texte publiziert hat. Kurz gefasst: Die V2-Sekte besitzt nicht die vier Kennzeichen / Wesensmerkmale der Kirche, i.e. einig, heilig, katholisch und apostolisch. Die Kirche verurteilte unfehlbar einige Lehren als Häresien, von denen einige in einer "Sammlung" ("Syllabus") von Papst Pius IX. erwähnt werden. Und sogar Joseph Ratzinger selbst (heutzutage bisweilen "Papst Benedikt XIV." genannt) erklärte öffentlich dass der V2-Text "Gaudium et Spes" ein "Gegensyllabus" ist. Angesichts all der Gotteslästerungen und Häresien der V2-Sekte mit "interreligiösen Treffen", "ökumenischen Gottesdiensten" etc. denkt niemand ernsthaft, dass die V2-Sekte die Kirche sei. Der BF verbreitet diese Informationen, wobei er bekennt, dass er - im Gegensatz zu den V2-"Priestern" - ein römisch-katholischer Priester ist. Die BRD ignoriert die Realität vollständig und beschuldigt den BF fälschlich des "Missbrauchs von Titeln". Einige Aspekte:
1. Die BRD verletzt vollständig das Prinzip "Keine Strafe ohne Gesetz ("nullum crimen, nulla poena sine praevia lege poenali"). Es gibt kein Gesetz, das verbietet, katholisch, i.e. Sedisvakantist zu sein, resp. das befiehlt, einen falschen Papst als echten Papst zu billigen. Und selbst wenn solch ein Gesetz existieren würde, wäre es in sich illegal und nichtig, cf. Pietro Rainalducci.
2. Die BRD verletzt vollständig die Gewissensfreiheit. Die BRD zwingt die Bürger, die falsche Ideologie zu billigen, dass die V2-Sekte die katholische Kirche sei.
3. Die BRD verletzt vollständig die Freiheit der wahren Religion. Die BRD erklärt absurderweise, dass jeder, der die gotteslästerlichen V2-Häresien zurückweist, ein Häretiker sei (contradictio in adiecto). Und weil die Kirche "katholisch", i.e. "für alle" ist, ist jeder tatsächliche und potentielle Katholik ein Opfer der BRD-Justiz.
4. Die BRD verletzt vollständig das Recht auf ein faires Verfahren. Die BRD a) beweist niemals irgendetwas von ihren - notorisch falschen! - Anschuldigungen gegen den BF und b) ignoriert alle Beweise, Argumente etc., die der BF vorbringt.
5. Der BF hat sogar öffentlich erklärt, dass er unverzüglich seine sedisvakantistische Überzeugung widerrufen werde, sobald es einen Nachweis gibt, dass die V2-Sekte tatsächlich die katholische Kirche ist. Aber dennoch nennt die BRD kein einziges Argument, dass die V2-Sekte die katholische Kirche sei. Stattdessen argumentiert sie, dass nur die Kirche Argumente vorbringen muss. Allerdings an erster Stelle beharrt die BRD darauf, dass die V2-Sekte die katholische Kirche sei. Damit setzt die BRD genau das voraus, das zuerst bewiesen werden muss! Um diese Tatsache nochmals zu betonen: In all den Jahrzehnten seit 1958 konnnte die V-Sekte nur "argumentieren", dass die BRD selbst behauptet, dass die V2-Sekte die katholische Kirche sei. Die BRD verweist einzig auf die V2-Sekte, während die V2-Sekte einzig auf die BRD verweist. Tatsache ist: Es gibt hier gar keine Argumente, sondern nur einen Zirkelschluss.
6. Im Gegensatz zur BRD besitzt der BF genügend Kenntnis sowohl von katholischer Theologie als auch von V2-Ideologie. Der BF war ein V2-"Priesterkandidat" und machte sein V2-"Diplom" mit dem Prädikat "sehr gut". Erst gegen Ende seines V2-Studiums wurde er Sedisvakantist und weigerte sich deshalb, in der V2-Sekte "geweiht" zu werden. Stattdessen wurde er i.J. 1996 von einem sedisvakantistischen Bischof geweiht: Georg Schmitz, ein ehemaliges Mitglied der "Piusbruderschaft" von Marcel Lefebvre.
7. Sowohl die BRD als auch die V2-Sekte haben versucht, den BF für geisteskrank zu erklären. Aber der BF war nicht nur ein guter Student der V2-"Theologie" (s.o.), sondern bereits ein guter Gymnasiast (Abitur: "1,6"). In all den langen Jahren des intensiven Umgangs mit vielen (hohen) V2-Mitgliedern wurde er niemals für "geisteskrank" gehalten. Erst i.J. 2004, d.h. sieben Jahre nach Beginn seiner umfangreichen publizistischen Tätigkeiten, erfanden die BRD und die V2-Sekte plötzlich die Geisteskrankheit-Verleumdung gegen den BF - nachdem sie bereits fünf Jahre lang gerichtlich gegen der BF vorgegangen waren, ihn aber weder widerlegen noch einschüchtern konnten. Psychiatriemissbrauch ist eine übliche Vorgehensweise der BRD, um Kritiker zu verleumden und endgültig zum Schweigen zu bringen. Bis heute hat die BRD zwei "Psychiatrie-Experten" beauftragt. Der erste "Experte" schrieb i.J. 2005 ein "Gutachten": Bei dem BF "lassen sich keine sicheren Hinweise eruieren oder wahrscheinlich machen, dass bei ihm eine paranoide Persönlichkeitsstörung vorliegt." Und i.J. 2011 versicherte dann der zweite "Experte" lediglich mündlich in einer Gerichtsverhandlung, dass alle Ausführungen des BF "in sich völlig logisch" sind und dass es "nichts gibt, was eine Schuld ausschließen oder wenigstens mindern" würde: der BF ist "vollkommen schuldfähig".
Abschließend: Warum sollte und wie könnte man eine Überzeugung widerrufen, die nicht strafbar ist und es gar nicht sein kann, die niemals als falsch erwiesen wurde, die "vollkommen logisch" ist, während die gegenteilige Position endgültig als falsch erwiesen ist und ausschließlich auf einem Zirkelschluss beruht. Man beachte: Die Frage, um die es hier geht, ist wort-wörtlich und absolut eine Frage von Himmel oder Hölle: Gemäß dem katholischen Dogma ist es heilsnotwendig, katholisch zu sein. Zum Vergleich: Die V2-Sekte behauptet, dass nicht-katholische Gemeinschaften "Mittel des Heiles" sein können. Diese jahrelange illegale Verfolgung von der BF allein wegen seines katholischen Glaubens, ohne jede Aussicht auf Gerechtigkeit, ist symptomatisch für die BRD-Justiz allgemein.
Gemäß katholischer Standardliteratur wie dem "Kirchenrecht" von Klaus Mörsdorf ist die BRD (angesichts des endgültigen Konkordatsbruchs 1957) "rechtsbrecherisch", "denaturiert" und "schizophren".
Peter Briody stellt ganz generell fest (Germany's flawed Justice, 28.12.2008): "Deutschland betreibt ein Justiz-System, dessen Entscheidungen aufgrund des politischen Einflusses auf die Richter, seiner effektiven Abschaffung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte, der extrem schlechten Qualität der Bearbeitung, seiner nicht überzeugenden Bilanz bei der Verfolgung von Perversion der Gerechtigkeit, seiner äußerst mangelhaften Verfahren nur als äußerst unzuverlässig eingestuft werden kann."
Und das Berufungsgericht für den Neunten Gerichtsbezirk der Vereinigten Staaten gewährte einer Frau aus der BRD Asyl "wegen Verfolgung oder wohlbegründeter Angst vor Verfolgung auf Grund von Rasse, Religion, Nationalität, Mitgliedschaft in einer bestimmten sozialen Gruppe, oder politischer Meinung. [Diese Verfolgung] wurde betrieben von der [deutschen] Regierung oder Kräften, die die [deutsche] Regierung entweder unfähig oder unwillig war zu kontrollieren" (Beschwerde Nr. 02-71841).
Aufgrund all dieser klaren Tatsachen ist es unmöglich zu leugnen, dass die BRD absolut und unentschuldbar schuldig ist der Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Die BRD verletzt permanent und in schwerer Weise das Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, namentlich Artikel 6 (b), Artikel 6 (c) and Artikel 7 (h). Der BF legt hiermit Beschwerde ein gegen die Verfolgung und Vernichtung der Kirche in Deutschland.
Nochmals: Weil die Kirche "katholisch", i.e. "für alle" ist, ist jeder tatsächliche und potentielle Katholik ein Opfer der BRD-Justiz. Und weil auch bereits die höchsten Gerichte, i.e. sowohl der Bundesgerichtshof als auch das Bundesverfassungsgericht, seit Jahrzehnten mehrfach die Vernichtung der Kirche für "Recht" erklärt haben, ist jeder Rechtsweg in der BRD objektiv ausgeschlossen.

Ergänzung auf dem Beschwerdeformular:

Sogar die höchsten Gerichte haben mehrfach erklärt, dass die Vernichtung der Kirche legal ist. Alle diese Entscheidungen wurden getroffen, als der Beschwerdeführer noch nicht katholisch war, und dementsprechend wurde er auch noch nicht persönlich verfolgt. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde 1994 getroffen (1 BvR 573/92), als der Beschwerdeführer ein "Priesterkandidat" der "Vatikanum-2"-Sekte war. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde im Jahr 1993 (XII ZR 51/92) getroffen, ebenfalls als der Beschwerdeführer ein "Priesterkandidat" der "Vatikanum-2"-Sekte war. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde 1980 getroffen (BvR 143/80), als der Beschwerdeführer ein zwölf Jahre altes Kind war, fast ganz ohne Kenntnis des katholischen Glaubens. Und der definitive Bruch des Konkordats wurde vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 1957 (2 BVG 1/55) erklärt, zehn Jahre vor der Geburt des Autors. Diese Entscheidung von 1957 war die definitive Erklärung der BRD, dass sie die Rechte der Kirche niemals dulden, geschweige denn verteidigen würde. Demzufolge erklärt katholische Standard-Literatur des Jahres 1958 wie das "Kirchenrecht" von Klaus Mörsdorf, dass die BRD "rechtsbrecherisch", "denaturiert" und "schizophren" ist.
Dementsprechend, gemäß der Rechtsordnung, wurde dem Beschwerdeführer nie ein Recht auf Beschwerde bei Gerichten in der BRD gewährt. Stattdessen würde seine einzige Option sein, unter den Konsequenzen zu leiden.
Dennoch, am 8. Mai 2009, richtete der Beschwerdeführer eine Petition an den Petitionsausschuss des Bundestages, dass es der "Vatikan-2"-Sekte nicht mehr erlaubt ist, fälschlicherweise den Titel "römisch-katholisch" zu führen. Das Parlament lehnte jedoch diese Petition ab mit einem absurd schamlosen Zirkelschluss: "Nur die Kirche hat zu beurteilen, was katholisch ist, und wir erklären, dass die "Vatikanum-2"-Sekte die Kirche ist, also muss man glauben, dass die "Vatikanum-2"-Sekte die Kirche ist!" Abgesehen davon, dass diese "Argumentation" massiv unlogisch ist, ist sie darüber hinaus auch häretisch, denn sie stützt sich ausschließlich auf die unfehlbar verurteilte Meinung, dass die Kirche dem Staat ist unterworfen sei.

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