Strafanzeige wegen erwiesenem
Hochverrat gegen die Bundeskanzlerin Angela Merkel, den
Bundespräsidenten Horst Köhler, die Mitglieder der
Bundesregierung
- und alle Abgeordneten, die der Ratifizierung der EU-Verfassung
und der Verfassungsänderung als Vorbereitung zur Ratifizierung des
EU-Vertrages zugestimmt haben. Ein Text von Gert Flegelskamp -
(Kirche zum Mitreden, 18.04.2008)
Angela Merkel
in der Osloer Oper, 12.04.2008 (für KzM zensiert)
"Der Ausschnitt von Frau Merkel spaltet die Nation. Statt langweiliger
Hosenanzüge trägt Merkel sexy Dekolletees" (Angela Merkel.
Ausschnitt mit Absicht, stern.de, 14.4.2008)
Im nachfolgenden wird eine Strafanzeige von Gert Flegelskamp v.
09.04.2008 gegen Angela Merkel dokumentiert.
Die Anzeige beweist einmal mehr, dass nicht jeder den Schwindel
à la "Friedensvertrag", Verfassung" etc. glaubt.
Gert Flegelskamp wünscht eine möglichst weite Verbreitung des
Textes; auf der entsprechenden Seite
http://www.flegel-g.de/Strafanzeige-hochverrat.html gibt es auch
Textvorlagen im Word- und rtf-Format für alle, die sich an der
Anzeige beteiligen wollen;
darin sind die Kernaussagen knapp zusammengefasst:
a****
An
Den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)7 21 / 81 91 0 Telefax: +49 (0)7 21 / 81 91 590
eMail: poststelle@generalbundesanwalt.de
Ich unterstütze die Strafanzeige wegen Hochverrat von Herrn Gert
Flegelskamp gegen die an der Ausarbeitung und Durchführung der
Verträge von Rom, von Maastricht, von Amsterdam, Nizza und
Lissabon direkt oder indirekt beteiligten Personen auf der Basis von
Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes und der §§ 81 und 83
des StGB.
Diese Verträge dienen der Staatenauflösung zur Errichtung
einer Europäischen Union (EU), die weder den Voraussetzungen der
internationalen Regeln demokratischer Staatlichkeit folgt noch
Staatscharakter hat. Die im Vertrag von Lissabon verankerten
Verpflichtungen zur beständigen Aufrüstung und der
Gründung einer militärischen Gemeinschaft mit dem Ziel
weltweiter Eingriffe in Form von Friedensschaffenden Maßnahmen
bis hin zu präventiven Kampfeinsätzen zur Wahrung
wirtschaftlicher Interessen westlicher, multinationaler Konzerne,
stehen dem Willen der Völker der Mitgliedsstaaten der EU diametral
gegenüber.
Mit der Rechtshoheit (Primärrecht) des Europäischen
Gerichtshofes (EuGH) wurde ohne Wissen der Bevölkerung das als
Verfassung für Deutschland geltende Grundgesetz einer anders
geartteten Rechtsnorm unterstellt und damit die
Verfassungsgrundsätze ausgehebelt.
Mit dem Beitritt zur Währungsunion wurde die Finanzhoheit des
Staates aufgegeben und damit jegliche ausgleichende Steuerung bei
weltweiten Irritationen im Währungs- und Finanzwesen an eine
andere Interessen vertretende Macht abgegeben.
Mit dem Vertrag von Lissabon sollen weitere Hoheitsrechte des Deutschen
Staates aufgegeben werden.
Die EU ist kein Staat, sondern nur ein Verbund von Staaten zur Wahrung
rein wirtschaftlicher Interessen und damit auch nicht legitimiert, die
Hoheitsrechte der Staaten wahrzunehmen. Das Konstrukt aus machtlosem
Parlament, Kommissaren und Ministerrat ist nicht demokratisch aufgebaut
und hebelt die demokratischen Grundlagen der einzelnen Staaten aus. Die
Parlamente der Staaten der EU können damit ihrer Aufgabe als
Kontrollorgan der Exekutivorgane nicht mehr wahrnehmen. Die in den
Verträgen gefassten Beschlüsse wurden in Deutschland ohne
Wissen der Bevölkerung und ohne ein Referendum durchzuführen
verabschiedet.
Aus den vorgenannten Gründen schließe ich mich der Anzeige
von Herrn Flegelskamp wegen Hochverrat an.
****e
In einer "Pressemitteilung zur Anzeige" schreibt Flegelskamp:
a****
Am 9.4. habe ich auch die Presse über die Anzeige informiert.
Ich stelle die Pressemitteilung jetzt hier ein, mit allen Andressen,
damit man sieht, wie die Presse Nachrichten und Informationen
unterschlägt, denn eigentlich sollte es ja eine Sensation sein,
dass eine Anzeige wegen Hochverrat gegen die ganze Regierung, und das
noch in 45-facher Ausfertigung (inzwischen sind es über 60)
ergangen ist. [...] Warum schweigt die Presse dazu? Ist sie etwa nicht
frei? Man sollte das einmal hinterfragen.
****e
Außerdem hat Flegelskamp am 09.04.2008 eine "Erklärung" zur
Anzeige nachgereicht:
a****
Bei meiner Aktion mit der Strafanzeige habe ich viel Zuspruch erfahren.
Dafür möchte ich allen danken. Aber offenbar habe ich auch
das Interesse äußerst rechter Gruppierungen geweckt, deshalb
diese Erklärung: Es ist meine Absicht, ein Unrechtsystem
anzuprangern, ein in Planung befindliches Unrechtsystem zu verhindern
helfen und auf eine freiheitlich demokratische Gesellschaftsordnung
hinzuarbeiten, die diesen Namen verdient. In keinem Fall habe ich ein
Interesse irgendwelcher Art, den wirren Bestrebungen ewig Gestriger
zuzuarbeiten. Die Nazizeit war eine schlimme Diktatur und ich werde mit
der gleichen Kraft allen Bestrebungen solcher Gruppierungen
entgegenwirken, diese Zeit zu glorifizieren. [...] Diese Internetseite
hat kein rechtes Gedankengut zum Inhalt und wird es nie haben. Wenn auf
dieser Seite ein Beitrag steht, der sich gegen die israelische
Regierung richtet, ist er ausschließlich gegen diese Regierung
gerichtet und nicht gegen die Juden. Juden sind für mich Menschen
wie Christen, Buddhisten, Moslems, Hinduisten usw., die einer
bestimmten Glaubensrichtung folgen. Ich bin Atheist und somit keiner
dieser Glaubensrichtungen zugerichtet, aber ich respektiere es, wenn
Menschen einen bestimmten Glauben haben und ihn vertreten. Dabei ist
mir völlig gleichgültig, welcher Glaube das ist. Jeder Glaube
ist durch bestimmte Merkmale gekennzeichnet, die anderen
Glaubensrichtungen obskur vorkommen mögen, weil sie das Obskure
ihres eigenen Glaubens nicht wahrnehmen.
****e
Angesichts dieser Haltung verwundert es dann auch nicht besonders, wenn
Flegelskamp sich in der Anzeige z.B. gegen die Todesstrafe
ausspricht. Deshalb dient die Dokumentation dieser Anzeige in erster
Linie dazu, den völlig verkorksten Status der brd zu
unterstreichen, s. auch den Unsicherheitstext.
Strafanzeige wegen Hochverrat!
An
Den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)7 21 / 81 91 0 Telefax: +49 (0)7 21 / 81 91 590
eMail: poststelle@generalbundesanwalt.de
Ich erstatte Strafanzeige gegen die Bundeskanzlerin Angela Merkel, den
Bundespräsidenten Horst Köhler, die Mitglieder der
Bundesregierung und
alle Abgeordneten, die der Ratifizierung der EU-Verfassung und der
Verfassungsänderung als Vorbereitung zur Ratifizierung des
EU-Vertrages
zugestimmt haben. Desweiteren stelle ich Strafanzeige gegen die
Ministerpräsidenten der Länder, die als Vertreter des
Bundesrates der
Ratifizierung der EU-Verfassung zugestimmt haben, sowie gegen die
Altbundeskanzler Gerhard Schröder, Helmut Kohl und Helmut Schmidt
und
den ehemaligen Finanzminister Theo Waigel wegen erwiesenem Hochverrat
aufgrund von Art. 20 GG und den §§ 81 bis 83a des StGB.
Begründung:
Der Strafanzeige liegen grundsätzliche Erwägungen zugrunde:
- Deutschland hat bisher keinen Friedensvertrag und keine
Verfassung.
Das Grundgesetz ist keine Verfassung, sondern ein Interimsersatz,
entwickelt auf Weisung der alliierten Besatzungsmächte nach dem 2.
Weltkrieg. In der Präambel und in Artikel 146 wurde
ausdrücklich
festgeschrieben, dass nach der Wiedervereinigung Deutschlands das
Grundgesetz durch eine vom Volk in freier Entscheidung verabschiedete
Verfassung ersetzt werden soll. Das ist bisher nicht geschehen, was den
Schluss zulässt, dass Deutschland noch immer besetztes Gebiet ist
und
somit ein nicht handlungsfähiges Staatsgebilde auf der Basis der
Reichsverfassung der Weimarer Republik.
Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und
der
Staatsrechtslehre - geht davon aus, dass das Deutsche Reich den
Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation,
noch
durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die
alliierten
Besatzungsmächte, noch später untergegangen ist; das ergibt
sich aus
der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das
entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. "Das
Deutsche
Reich existiert fort […], besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit,
ist
allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels
institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig."
- „"Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der
Deutschen
Demokratischen Republik werden sicherstellen, dass die Verfassung des
vereinten Deutschlands keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit
diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für
die
Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2
und 146
des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt
sind."
Daraus ist zu schließen, dass auch die Alliierten davon
ausgingen, dass
mit der Wiederherstellung eines wiedervereinigten souveränen
Deutschland die Interimslösung des Grundgesetzes durch eine
Verfassung,
die vom Volk in freier Abstimmung verabschiedet wurde, ersetzt wird.
Zwar wird der Zwei-plus-Vier-Vertrag faktisch als Friedensvertrag
gewertet, aber ob er den Völkerrechtlichen und justiziellen
Anforderungen eines Friedensvertrages standhält, wurde meiner
Kenntnis
nach bisher nicht geprüft. Die Terminologie "Friedensvertrag"
wurde
ausdrücklich vermieden und mit dem Satz
- "Die Viermächte-Verantwortung in Bezug auf Berlin und
Deutschland als Ganzes wird beendet."
wurde lediglich die Verantwortung der vier Besatzungsmächte
für Deutschland aufgegeben. Gilt der Zwei-plus-Vier-Vertrag aber
nicht
als Friedensvertrag, wäre die Bundesregierung und das Parlament
nicht
befugt und nie befugt gewesen, die Verträge von Rom, Amsterdam,
Maastricht und Nizza zu unterschreiben, weil die
Handlungsfähigkeit
nicht gegeben war.
- Die Übertragung der Rechtsstaatlichen Ordnung bedarf einer
originären Verfassung, die nach Art. 146 GG vom Volk in freier
Abstimmung verabschiedet werden muss. Trotz der Möglichkeiten
einer
großen Koalition, als "Diktatur auf Zeit" beliebig das
Grundgesetz
ändern zu können, sind die Grundrechte des Grundgesetzes
nicht
veränderbar.
- Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes betont den Grundsatz: Alle
Staatsgewalt geht vom Volke aus. Auch dieses Grundrecht des
Grundgesetzes verbietet es, die vorgenannten Verträge zu
unterschreiben, ohne die Einwilligung der Bevölkerung zu dieser
Staatsauflösenden Maßnahme einzuholen.
- Im Maastricht-Urteil des BVerfG wurde von den Verfassungsrichtern
anerkannt, dass der Bürger Anspruch auf substantielle Vertretung
durch
den Deutschen Bundestag hat. Die substanzielle Vertretung des
Bundestages wird mit der Übertragung der Rechtshoheit aufgegeben
und
damit ein vom BVerfG ausdrücklich bestätigtes Grundrecht. Die
Staatlichkeit Deutschlands würde durch den EU- Vertrag so sehr
entleert, das Art. 38 - das Grundrecht, wonach Abgeordnete Vertreter
des ganzen Volkes sind - weitestgehend leerläuft. Der Deutsche
Bundestag würde mit der Unterzeichnung des EU-Vertrags zur reinen
Verwaltungsbehörde werden, die nur noch in Brüssel
erarbeitete
Rechtsvorschriften in die deutsche Gesetzgebung einarbeitet.
Substanzielle Befugnisse wären nicht mehr gegeben. Dem
EU-Parlament
fehlen diese substanziellen Befugnisse grundsätzlich, weil es
einer
Demokratie unwürdigen Beschränkungen der Rechte unterworfen
ist. Es
geht um die Frage "existentieller Staatlichkeit" , also die
wesentlichen Aufgaben und Befugnisse eines Staates, die unmittelbar mit
dem Staat - und damit dem Volk, organisiert als Staat, die
Bürgerschaft, verfasst durch das Verfassungsgesetz - verbunden
sind.
Das ist der Kernsatz von Art. 20 Abs. 2, wenn er sagt: Alle
Staatsgewalt geht vom Volk aus. Aus dem Grunde darf die
Europäische
Union nur Befugnisse im Rahmen einer "begrenzten Ermächtigung"
haben.
Die EU ist kein Staat und die Bürger der Union sind kein Volk.
Damit
muss die Frage nach "existentieller Staatlichkeit" für die EU als
nicht
gegeben interpretiert werden.
- Die Finanzhoheit Deutschlands wurde an die EU übertragen.
Aber ein
Land kann volkswirtschaftlich nur mit einem eigenständigen Kredit-
und
Finanzsystem reüssieren. Die Folgen in Deutschland sind
unübersehbar.
Ein Land ohne ein eigenes Währungssystem und damit den daraus
resultierenden Möglichkeiten der Steuerung von
volkswirtschaftlichen
Gegebenheiten kann währungspolitisch nicht reagieren, wenn es
international zu Turbulenzen kommt. Die Bundesbank war vom Gesetzgeber
abhängig, der ihr andere Ziele geben und andere Instrumente
vorschreiben konnte. Die Europäische Zentralbank hingegen ist
völlig
unabhängig. Für sie gelten nur der Vertrag und die dort
definierten
Interessen der privaten Finanzinstitute. Damit mangelt es der
Geldpolitik an der Möglichkeit, auf die nationalen
volkswirtschaftlichen Gegebenheiten zu reagieren, die
Möglichkeiten,
durch Aufwertung, Abwertung usw. Fehlentwicklungen abzufangen, wurde
von der Regierung Kohl und Finanzminister Waigel gegen verbreiteten
Widerstand und ohne erkennbar Notwendigkeit aus der Hand gegeben. In
der Folge wurde auf Maßnahmen in der Lohn- und
Steuerpolitikpolitik
ausgewichen, zum Schaden für die Bevölkerung und den
Binnenmarkt.
In Art. 20 GG, Abs. 4 heißt es:
- (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und
sozialer Bundesstaat.
- (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in
Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung,
der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
- (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige
Ordnung, die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht
gebunden.
- (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe
nicht möglich ist.
Mit der Unterschrift unter den EG-Vertrag (Römische
Verträge) wurde
bereits 1957 ohne Wissen der Bevölkerung mit diesem Vertrag die
Rechtshoheit des Staates Deutschland de facto an den EuGH abgetreten,
indem mit dem Vertrag der damaligen EWG, einem reinen
Wirtschaftsverbund der Länder Belgiens, Westdeutschlands,
Frankreichs,
Italiens, Luxemburgs und den Niederlanden, ein völkerrechtliches
Übereinkommen statuiert und das Europarecht als Primärrecht
eingeführt
wurde. Dieser Vorgang kommt dem 1933 von Hitler vorgelegten
Ermächtigungsgesetz sehr nahe, dem die damaligen christlichen
Parteien
zugestimmt haben.
"Neue Gesetze mussten fortan nicht mehr verfassungskonform sein und
die Grundrechte wahren."
Dieser Satz stammt aus der Presseerklärung des Bundesministeriums
der
Justiz, die dem Ermächtigungsgesetz 1933 gedenkt. Vor 75 Jahren
wurde
das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" erlassen, mit dem
laut BMJ die Grundlage zur Abschaffung der parlamentarischen Demokratie
gelegt wurde. Weiter heißt es:
"Nach den Erfahrungen in der Zeit des Nationalsozialismus wurden
tragende Prinzipien unseres Rechtsstaats in einer sog. Ewigkeitsklausel
besonders vor Missbrauch geschützt. Die Menschenwürde, das
Demokratie-,
Bundesstaats-, Sozialstaats- und Rechtsstaatsprinzip sowie die
Staatsform der Republik sind nach Art. 79 des Grundgesetzes einer
Verfassungsänderung entzogen."
Ein "Ermächtigungsgesetz eigener Art" hat sich die
Bundesregierung
durch die völlige Löschung des ursprünglichen Art. 23
selbst gegeben,
indem sie sich, wiederum ohne Referendum, selbst befugte, Hoheitsrechte
an die EU abzutreten.
Der Begriff Verfassungsänderung ist verfehlt, weil Deutschland
noch
immer keine Verfassung hat, sondern "nur" ein Grundgesetz. Der
vorgenannte und als Ewigkeitsklausel bezeichnete Art. 79 wurde mit der
Abgabe des Primärrechts an den EuGH bereits ohne
Grundgesetzänderung ad
absurdum geführt, weil der EuGH jegliche nationale Gesetzgebung
für
nichtig erklären kann. Damit kommen die römischen
Verträge dem
Ermächtigungsgesetz von 1933 gleich. Zwar wurde offiziell der
Parlamentarismus nicht, wie im Ermächtigungsgesetz, aufgehoben,
aber da
bereits mehr als 80% der Gesetze in Brüssel beschlossen und in
Deutschland nur in nationales Recht umformuliert werden müssen,
ist der
Parlamentarismus in Deutschland nicht mehr substanziell, sondern zu
einer Verwaltungseinrichtung der EU verkommen und dient nur noch dazu,
Parteifunktionäre mit lukrativen Jobs zu versorgen und
gegenüber der
Bevölkerung den Anschein der Rechtsstaatlichkeit und der
Demokratie zu
wahren. Beides ist nicht mehr gegeben. Seine Ohnmacht, das Grundgesetz
auf in Brüssel beschlossene Gesetze anzuwenden, hat das BVerfG in
seiner Presseerklärung Nr. 37/2008 vom 19. März 2008 zum
Ausdruck
gebracht. Dort heißt es:
"Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, das
Inkrafttreten oder den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit
größter Zurückhaltung Gebrauch machen, da der Erlass
einer solchen
einstweiligen Anordnung stets ein erheblicher Eingriff in die
Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ist. Der
Prüfungsmaßstab ist noch
weiter verschärft, wenn eine einstweilige Anordnung begehrt wird,
durch
die der Vollzug einer Rechtsnorm ausgesetzt wird, soweit sie zwingende
Vorgaben des Gemeinschaftsrechts in das deutsche Recht umsetzt. Eine
solche einstweilige Anordnung droht über die
Entscheidungskompetenz des
Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache hinauszugehen und kann
zudem das Gemeinschaftsinteresse an einem effektiven Vollzug des
Gemeinschaftsrechts stören."
Ob der Beschluss vom 22. Oktober 1986, Az: 2 BvR 197/83 des BVerfG,
bekannt unter der Bezeichnung Solange II, der die Anerkennung des
Gemeinschaftsrechts der EU als Primärrecht nun als tätige
Mithilfe oder
stillschweigende Duldung des Hochverrats zu werten ist, bleibt der
Klärung durch die Bundesanwaltschaft überlassen.
Seit 1957 wird von Regierung und Parlament rechtswidrig und
vorsätzlich gegen den Verfassungsgrundsatz aus Art. 20 Abs. 3
verstoßen
und damit Hochverrat begangen, wie es in den §§ 81 und 83
StGB
definiert wurde:
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
- den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu
beeinträchtigen oder
- die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende
verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht
unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von
einem Jahr bis zu zehn Jahren.
§ StGB 83 besagt:
Vorbereitung eines hochverräterischen
Unternehmens
(1) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen den
Bund
vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn
Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem
Jahr
bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen ein
Land
vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf
Jahren bestraft.
Damit ist die Unterzeichnung der römischen Verträge
Hochverrat gegen
die damalige BRD nach § 83 Abs. 1 und wurde mit den nachfolgenden
Verträgen weiter betrieben und intensiviert..
Mit dem Beitritt zur Währungsunion wurde durch die Regierung
Kohl
auch die Finanzhoheit, ein weiteres Hoheitsrecht der inzwischen durch
die Wiedervereinigung erweiterten BRD ohne Referendum an eine externe
Gruppierung abgetreten. Die maßgebliche Ausarbeitung des Vertrags
von
Maastricht erfolgte durch den damaligen Staatssekretär und
heutigen
Bundespräsidenten Horst Köhler, der damit ebenfalls in die
hochverräterischen Aktivitäten auch um die Abgabe der
Finanzhoheit an
die EU verstrickt ist.
Mit der Ratifizierung der EU-Verfassung, wiederum ohne Referendum
und gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung haben sich alle
mit
"ja" stimmenden Abgeordneten und die Regierung Schröder/Fischer
des
Hochverrats schuldig gemacht, denn bereits die Vorbereitung ist nach
§
83 StGB strafbar.
Die jetzige Bundeskanzlerin Angela Merkel hat seit ihrem Amtsantritt
permanent und wissentlich die Vorbereitung des EU-Vertrages betrieben,
der in Kürze durch das Parlament und den Bundesrat verabschiedet
werden
soll. Unterstützung bei diesem Vorhaben findet sie in der
Regierung, in
ihrer Partei und bei zahlreichen Abgeordneten. Auf ihrer Internetseite
hat sie ausdrücklich hervorgehoben, dass für die
Ratifizierung noch
eine Grundgesetzänderung erforderlich wäre, für die eine
Zwei/Drittel-Mehrheit im Parlament erforderlich sei. Die Änderung
wäre
zwingend, weil mit dem Vertrag Hoheitsrechte an die Europäische
Gemeinschaft abgetreten würden.
Damit ist der Tatbestand der Vorbereitung zum Hochverrat erwiesen.
Dies gilt in gleichem Maße für alle Regierungsmitglieder und
Parlamentarier, die für diese Grundgesetzänderung gestimmt
haben.
Als deutscher Staatsbürger bin ich dem deutschen Staat und dem
deutschen Recht, basierend auf dem Grundgesetz, verpflichtet.
Europarecht ist für mich nicht bindend, da die demokratische
Legitimation für diese Rechtsprechung nicht gegeben ist bzw. auf
Grundlage von Verfassungsverstößen und Hochverrat
eingeführt wurde. Ich
will nicht zusehen, wie Deutschland ohne ausreichende Information der
Bevölkerung an eine multinationale Gruppe ausgeliefert wird, die
keine
staatliche Legimitation besitzt und deren Einrichtungen auf einem
undemokratischen Fundament beruhen. Dieser lose Völkerbund
präferiert
ausschließlich wirtschaftliche Zwecke, fordert in seinem
Vertragswerk
die ständige Nachrüstung und Modernisierung des
Militärs, will
Präventivkriege und Angriffskriege aus wirtschaftlichen
Erwägungen
weltweit führen, führt unterschwellig die Todesstrafe wieder
ein,
verbal begrenzt auf Fälle des Aufruhrs, ohne zu artikulieren, wann
eine
Demonstration aufhört und ein Aufruhr beginnt und ist
maßgeblich
mitverantwortlich für den wirtschaftlichen Niedergang der
Bundesrepublik Deutschland. Dieser lose Verbund hat als einzige
demokratische Einrichtung ein Parlament aus derzeit 785 Abgeordneten,
von denen aber nur 99 Abgeordnete durch die deutsche Bevölkerung
gewählt werden konnten. Künftig werden es nur noch 96
Abgeordnete sein.
Dieses Parlament hat nur sehr eingeschränkte Rechte, kein
Initiativrecht, nur in beschränkten Fällen ein Mitsprache-
und
Entscheidungsrecht, ansonsten muss es nur gehört werden und in
bestimmten Fällen nicht einmal das.
Das Initiativrecht haben ausschließlich der jeweilige
Ministerrat
und die EU-Kommissare, die nicht demokratisch gewählt, sondern von
den
jeweiligen Regierungen eingesetzt wurden. Eine Regierung, die bewusst
den Staat und die Bevölkerung verrät, die sie in ihre
Position gewählt
hat, hat kein Recht darauf, die Auswahl der Person zu treffen, die als
Einzige mit Rechten ausgestattet ist, gesetzgeberische Maßnahmen
zu
veranlassen, wobei die Interessen von 26 anderen Nationalstaaten
mitunter konträr zu den deutschen Interessen stehen.
Keine Bevölkerung der in der EU vertretenen Länder hat die
Möglichkeit einer Einflussnahme auf die Auswahl der Parlamentarier
oder
Kommissare der anderen Mitgliedsstaaten der EU. Deutschland ist ein
föderaler Staat und alle Bürger der einzelnen Länder
wählen die
Vertreter für den Bundestag.
Die EU ist lediglich ein föderaler Zusammenschluss auf
wirtschaftlicher Basis. An der Zusammensetzung des EU-Parlaments
partizipieren die Bürger der Mitgliedsstaaten immer nur an der
Auswahl
der Parlamentarier ihres Staates und der in ihrem Staat vertretenen
Parteien. Schon dieser Umstand ist Beweis, dass die EU kein
demokratisches Gebilde ist und Demokratie auch nicht anstrebt.
Gleiches gilt für den EuGH. Entgegen dem demokratischen
Grundprinzip
der Gewaltenteilung wird der einzige Richter (von 27), der deutsche
Interessen vertreten soll, von der Exekutive ausgewählt. Die
undemokratischen Einschränkungen des EU-Parlaments und die
Richterwahl
sind ein Beweis, dass eine demokratische Gewaltenteilung nicht gegeben
ist und auch nicht angestrebt wird.
Ein weiterer Umstand ist irritierend. Im Internet und auf den Seiten
der Europäischen Union bzw. des Bundestages und der
Bundesregierung
findet man den zur Ratifizierung anstehenden Vertrag nicht, nur eine
umfangreiche Aufzählung der Änderungen, die in die
Verträge der
Europäischen Gemeinschaft, der Euratom und der Arbeitsweise der
Europäischen Gemeinschaft eingearbeitet werden müssen. Das
ist insofern
merkwürdig, weil damit 289 Seiten an Änderungen in die rund
3.000
Seiten umfassende Vertragswerke eingearbeitet werden müssen, dabei
aber
offensichtlich vermieden wird, die so entstandenen veränderten
Vertragswerke der Öffentlichkeit zu präsentieren. Es wirft
ferner die
Frage auf, ob die Abgeordneten der Mitgliedsstaaten zumindest die
endgültigen Versionen der Verträge zu Gesicht bekommen, bevor
sie über
eine Ratifizierung abstimmen. Damit entsteht der Verdacht, dass die
Abgeordneten über das Vertragswerk, abgesehen von einzelnen
Juristen,
ohne Kenntnis des Inhalts aus reiner Parteidisziplin abstimmen werden.
Das ist, ich betone es ausdrücklich, nur ein Verdacht, basierend
auf
der fehlenden Transparenz bei diesem Machwerk. In jedem Fall ist es die
Absicht, den Bürgern jegliche Kenntnis über den Vertrag und
die damit
verbundenen Auswirkungen vorzuenthalten.
Ich bin für ein geeintes Europa, für die Einigung und das
gegenseitige Verständnis der Völker. Aber damit hat die
Europäische
Gemeinschaft nichts zu tun. Sie vertritt ausschließlich die
Wirtschaftsinteressen, vor allem der multinationalen Konzerne und die
Interessen der Bankenkartelle. Darüber hinaus betreibt sie die
Auflösung der Nationalstaatlichkeit der angeschlossenen
Länder. Die
Ablehnung der EU-Verfassung durch die Referenden der Bevölkerungen
Frankreichs und der Niederlande wird ignoriert und mit dem EU-Vertrag
gegen den im Referendum ausgedrückten Willen der
Bevölkerungen trotzdem
verwirklicht. Ein weiterer Beweis für eine Diktatur.
Die EU hat derzeit 27 Mitgliedsstaaten. Das sind 27 unterschiedliche
kulturelle und ethnische Hintergründe, das sind 27 verschiedene
Wirtschaftsräume mit erheblich unterschiedlichen Strukturen.
Daraus
nach politischem Willen, oft gegen die Wünsche der
Bevölkerungen eine
Einheit zu schmieden, ist nicht möglich. Das kann nur auf der
Basis
eines langjährigen Prozesses des Zusammenwachsens geschehen, in
welchem
die unterschiedlichen Kulturen und Gebräuche auf freiwilliger
Basis
akzeptiert und verstanden werden. Die so stark vorangetriebenen
politischen Maßnahmen deuten deshalb auf Hintermänner mit
noch weit
gefährlicheren Intentionen hin.
Ich jedenfalls bin deutscher Staatsbürger und will es bleiben.
Dieses Recht der Geburt wird bereits seit 1957 von jeder bis heute
aktiven Regierung gegen Recht und Gesetz hintertrieben. Ich bin
Demokrat und auch das will ich bleiben. Wären die Verträge in
Referenden, versehen mit einer eingehenden Aufklärung der
Bürger dieses
Landes, bestätigt worden, hätte ich als Demokrat den Vorgang
akzeptiert. Das ist in dieser Form nicht geschehen und war ein
Verstoß
gegen unser Grundgesetz und damit strafbar im Sinne der §§ 81
und 83
StGB. Dass den Deutschen die in der Urfassung des Grundgesetzes
vorgesehene Ersetzung des Grundgesetzes durch eine Verfassung nach der
Wiedervereinigung vorenthalten wurde, ist wohl auf die Bestrebungen zur
Aufhebung der Nationalität zurückzuführen und auf den
Umstand, dass das
Primärrecht bereits an die EU abgetreten worden ist.
Ich bin gegen jede Art von Gewalt, insbesondere gegen
militärische
Gewalt. Wenn Angela Merkel in ihrer Rede in Israel die historische
Verantwortung und die Herausforderungen der Gegenwart betont,
dokumentiert sie mit ihren Worten, im Zusammenhang gelesen, dass sie
weder die historische Verantwortung noch die Herausforderungen der
Gegenwart verstanden hat und ihre undemokratische Vergangenheit als
DDR-Funktionärin offenbar auf Deutschland und die EU
übertragen will,
indem sie sich stolz brüstet, Mehrheitsverhältnisse, die
Basis der
Demokratie, zu ignorieren. Ich zitiere:
"Oder wie gehen wir damit um, wenn in Umfragen eine deutliche
Mehrheit der Befragten in Europa sagt, die größere Bedrohung
für die
Welt gehe von Israel aus und nicht etwa vom Iran? Schrecken wir
Politiker in Europa dann aus Furcht vor dieser öffentlichen
Meinung
davor zurück, den Iran mit weiteren und schärferen Sanktionen
zum Stopp
seines Nuklearprogramms zu bewegen? Nein, wie unbequem es auch sein
mag, genau das dürfen wir nicht; denn täten wir das, dann
hätten wir
weder unsere historische Verantwortung verstanden noch ein Bewusstsein
für die Herausforderungen unserer Zeit entwickelt. Beides
wäre fatal."
Als Frau Merkel in der Festtagsrede zum 60-jährigen Bestehen der
CDU den Satz verwendete:
"Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und
soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit"
brachte Sie zum Ausdruck, dass sie entweder Demokratie nicht
versteht oder sich nicht an die demokratischen Regeln des Grundgesetzes
gebunden fühlt. Obwohl als DDR-Bürgerin bis 1990 nicht in die
verfassungsfeindlichen und hochverräterischen Vorbereitungen der
Zerstörung der deutschen Nationalität involviert, hat sie
nach ihrer
Kanzlerwahl diese Aktivitäten nicht nur übernommen sondern
ungemein
forciert. Mit der Ratifizierung des EU-Vertrages wird auch der Rest des
Nationalstaates Deutschland an die EU abgetreten, ohne ein Referendum,
welches diesen Vorgang mit Sicherheit negativ bescheiden würde.
§ 81, Abs. 1 StGB besagt, wer es unternimmt, mit Gewalt oder der
Drohung von Gewalt ....
Zu definieren wäre, wo Gewalt beginnt. Die Definition des
Begriffes
"Gewalt" erlaubt weitgehende Interpretationen. Ich als Bürger
dieses
Staates empfinde die der Mehrheit der Bevölkerung mit der Agenda
2010
auferlegten Einschränkungen und Eingriffe in die Privatsphäre
eines
großen Teils der Bevölkerung als Gewalt. Ich als deutscher
Staatsbürger
empfinde die Bestrebungen des Innenministers und des
Verteidigungsministers, die Bundeswehr im Innern einzusetzen, als
Androhung von Gewalt. Ich als deutscher Staatsbürger verstehe die
Erläuterungen zu EU-Charta der Art. 2 und 52 Abs. 3 als
Wiedereinführung der Todesstrafe und damit als besonders schlimme
Drohung der Gewalt, weil die Definition der Begriffsbedeutung
unterbleibt. Dort ist zu lesen:
3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den
Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls.
Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und
Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen
„Negativdefinitionen“
auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a) a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet,
wenn sie durch eine Gewaltanwendung
verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die
Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der
Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.
b) b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten
vorsehen, die
in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden;
diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind,
und
in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...“.
(Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union v.
14.12.2007 (2007/C 303/02))
Was unter Aufruhr und Aufstand zu verstehen ist, verschweigt der
EU-Vertrag und erlaubt damit weitgehendste Interpretationen. Die
Tatsache, dass in der Charta diese Artikel ausdrücklich
aufgenommen
wurden und nur in den Erklärungen in ihrer Funktionsweise
beschrieben
wurden, legt den Schluss nahe, dass die EU nach der Ratifizierung des
Vertrages durch alle Länder Massendemonstrationen befürchtet,
wenn die
weitgehend desinformierten Bevölkerungen zu erkennen beginnen,
dass man
sie ihrer Identität beraubte und ihnen weitere Opfer in Form von
finanziellen Mitteln und der Bereitstellung ihrer Kinder und Ehegatten
für militärische Aktivitäten der EU abverlangt.
Demonstrationen dann
als Aufruhr zu deklarieren und gezielt mit Waffengewalt gegen die
Demonstranten vorzugehen, ist ein aus der Geschichte bekannter und
üblicher Vorgang. Welches Verständnis die deutsche Regierung
über das
grundgesetzlich geschützte Demonstrationsrecht hat, wurde beim
G8-Gipfel in Heiligendamm deutlich demonstriert, incl. der
Einsätze der
Bundeswehr (ohne Mandat) im Innern.
Ich als deutscher Staatsbürger verstehe die im EU-Vertrag
festgelegte Verpflichtung zur beständigen Aufrüstung und der
Bereitstellung von Kampftruppen (Battlegroups), deren Bildung lt.
Weißbuch der Bundeswehr bereits in Angriff genommen wurde, als
für
Deutsche schlimmste Androhung von Gewalt. Gegen den Friedenswillen der
Bevölkerung soll der Einsatz solcher Battlegroups mit und ohne
UN-Mandat, auf Anregung der NATO oder auch aus eigenen Erwägungen
für
weltweite Einsätze und kriegerische Handlungen, u. a. zur
Sicherung
wirtschaftlicher Vorteile nach den Bestimmungen des EU-Vertrages
erfolgen. Das scheint eine von der EU angestrebte moderne Form des
Kolonialismus zu sein.
Ich sehe die Ausübung von Gewalt und die Androhung von Gewalt
gemäß
Art. 81 StGB als hinreichend gegeben an, auch wenn physische Gewalt
noch relativ selten angewendet wird (in Heiligendamm wurde auch rohe
Gewalt angewendet). § 81 spricht nicht von roher Gewalt, folglich
wurde
in der Gesetzgebung auch die Anwendung unterschwelliger und subtiler
Gewalt zur Durchsetzung hochverräterischer Vorhaben bzw. deren
Vorbereitung in Betracht gezogen.
Ich werde diese Strafanzeige auf meiner Internetseite
veröffentlichen und dafür werben, dass sich auch andere
Bürger an
dieser Anzeige beteiligen. Ich werde weiterhin diese Strafanzeige an
verschiedene Presseorgane versenden, um Publizität zu erzeugen.
Von der Bundesanwaltschaft erwarte ich, dass sie
schnellstmöglich
gegen die hochverräterischen Bestrebungen gemäß der
§§ 81 und 83 StGB
und auf der Basis von Art. 20 GG einschreitet, Die Beweislage ist
offensichtlich. Ich erwarte, dass ich schnellstmöglich das
Aktenzeichen
und den bearbeitenden Staatsanwalt der Strafanzeige mitgeteilt bekomme.
Staatsanwälte sind Beamte und haben damit eine Treuepflicht
gegenüber
dem Staat. Der Staat aber ist das Volk. Regierung, Parlament und
Bundesrat sind nur Organe des Staates. Daraus ergibt sich, dass die
Weisungsbefugnis der Exekutive dort endet, wo Weisungsbefugte als
Hochverräter aufgrund eindeutiger und nicht widerlegbarer Beweise
als
Angeklagte betrachtet werden müssen.
Hochachtungsvoll
Gert Flegelskamp
Rhönstr. 17
63071 Offenbach
Email: gert@flegel-g.de
Bonus: Eintrag auf der KzM-Startseite, 14.03.2008
Von der bundeskanzlerin-Weltnetzseite:
11.03.2008: "Die jüdische Organisation B'nai B'rith
(hebräisch: "Söhne des Bundes") hat der Bundeskanzlerin ihre
höchste Auszeichnung verliehen. Mit der Goldenen Medaille werden
ihre Verdienste im Kampf gegen Antisemitismus und Rassismus sowie ihr
Eintreten für Freiheits- und Menschenrechte gewürdigt. [...] B'nai B'rith ist in über 50 Ländern
vertreten,
darunter 29 europäischen Staaten. Allein in Europa zählt
sie über 6.000
Mitglieder, die in 160 Logen organisiert sind."
In Paris gibt es eine "Anne
Frank Loge"; s. auch Freimauererei. Ein
Zweig der B'nai B'rith ist die "Anti-Defamation League" (ADL), die sich ganz
besonders für die Unterdrückung und Bestrafung von legitimer
und notwendiger Aufklärungsarbeit (z.B. den
"Revisionismus") einsetzt. Die ADL geht zurück auf den Fall von
Leo Max Frank (1884 - 1915), der wegen Vergewaltigung und Ermordung der
13-Jährigen Mary Phagan verurteilt wurde. Eine Gruppe "Knights
[Ritter] of Mary Phagan" hat den Verurteilten gelyncht. Einen Widerruf
des Urteils gab es bis heute nicht. Wojtyla hat die B'nai B'rith 1984
im Vatikan empfangen.
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