Der Volksverhetzungsprozess gegen Richard Williamson wegen Holocaustleugnung

- Pressemitteilung -
(Kirche zum Mitreden, 22.04.2010)
Am 16.04.2010 wurde Richard Williamson von Amtsgericht Regensburg zu 100 Tagen (Tagessätze von je 100 Euro) verurteilt. Die diesbzgl. Nachrichten in den Medien quellen über von Falschinformationen, z.B.:
1. Williamson ist katholischer Bischof.
In Wahrheit ist Williamson definitiv nicht katholisch; statt dessen gehört er der häretischen Piusbruderschaft von Marcel Lefebvre an. Diese Bruderschaft wiederum stand immer in Beziehung zu dem Gebilde des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) und damit immer außerhalb der katholischen Kirche. Die Gültigkeit der Bischofsweihe von Marcel Lefebvre (und damit in Folge auch die von Williamson) ist in katholischen Kreisen äußerst umstritten, jedenfalls spätestens seit den entsprechenden Ausführungen seitens Erzbischof Martin Ngo-Dinh-Thuc. Also Williamson ist ein Nichtkatholik mit allenfalls zweifelhafter Bischofsweihe.
2. Es ist Holocaustleugnung, wie Williamson zu sagen: "Ich glaube nicht, dass sechs Millionen Juden vergast wurden."
In Wahrheit muss man weder glauben, dass a) im Nationalsozialimus sechs Millionen Juden umgekommen sind, noch muss man glauben, dass b) alle Juden, die im NS umgekommen sind, vergast wurden. Zu a) Raul Hilberg behauptete eine Gesamtzahl jüdischer Opfer von 5,1 Millionen. Zu b) Es gab Prozesse gegen Personen, denen (Beteiligung an) Massenerschießungen von Juden vorgeworfen wurde. Zudem spricht Williamson immer nur von seinem (Nicht-)"Glauben" bzgl. der sechs Millionen Judenvergasungen, insofern ist die Sache für ihn tatsächlich Bestandteil seines persönlichen Glaubens. Williamson nennt zwar als Grundlage dieses Glaubens den "Leuchter-Report" von Fred Leuchter und allgemein die "Revisionisten"; Williamson selbst hat aber keinen umfangreichen Text mit wissenschaftlichem Anspruch zusammengestellt wie etwa das "Rudolf Gutachten" von Germar Rudolf.
3. Williamson ist der Volksverhetzung schuldig.
In Wahrheit lautet der entsprechende §130 StGB Abs. 4: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost." Es ist hier also weder von sechs Millionen jüdischen Opfern noch von Vergasung aller jüdischen Opfer die Rede. Also fehlt hier die zwingend erforderliche gesetzliche Bestimmtheit der Strafbarkeit (keine Strafe ohne Gesetz - nulla poena sine lege; cf. Art. 7 EMRK; 1 StGB; Art. 103,2 GG). Und wie oben bewiesen, ist es erlaubt, eine erheblich niedrigere Opferzahl als sechs Millionen und andere Todesarten als Vergasungen zu behaupten.
Und speziell zum eigentlichen Schutzgut des §130 StGB, i.e. dem "öffentlichen Frieden", sei abschließend an den offenen Brief des Juden Gerard Menuhin an Justizministerin Brigitte Zypries bzgl. der EU-weiten Strafbarkeit von "Holocaustleugnung" erinnert: »Braucht Europa neue Gesetze gegen "Antisemitismus" und "Holocaustleugnung"?« (Februar 2007).
Daraus einige Ausschnitte:
»Gehen Sie bei Ihrem Bemühen, uns zu schützen, vielleicht von der Vorstellung aus, wir litten unabwendbarerweise an "jüdischer Paranoia"? Das finde ich wirklich judenfeindlich. [...] Aber wenn Ihr Anliegen weder den Juden noch der sonstigen Bevölkerung dient, wem nutzt es? [...] "Antisemitismus". Meine Güte, ein langes Wort dafür, dass es bedeutungslos ist! [...] Etwas geheimnisvoll, wie dieser Begriff Teil unseres Alltags-Wortschatzes geworden ist. Fast noch geheimnisvoller ist das bei dem Ausdruck "Holocaust". [...] Es missfällt mir, dass wir Juden nicht nur "überbehütet" werden - in der Erziehungswissenschaft kritisiert man zu Recht die "Overprotection" -, sondern dass dies auch noch mit verschwommenen, verdrehten Wörtern geschieht. [...] Wer die Meinungsfreiheit unterdrückt, verneint die Demokratie. [...] Schließlich ist auch der Begriff "Volksverhetzung" unerträglich herablassend. Das Volk wird nicht durch Meinungen verhetzt. Volksverhetzung ist bloß ein Totschlagwort von Politikern, die durch Lobbyisten eingeschüchtert sind und es als den bequemsten Weg betrachten, die Freiheit des Volkes durch zusätzliche Gesetze zu beschränken.«

S. auch:
Leugnung der Gaskammer-Morde im sog. "konservativen Katholizismus"

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