Kirchliche Erlösungslehre in heutiger Zeit

- Pressemitteilung: Zum Strafverfahren in Sachen Robert Zollitsch / "Deutsche Bischofskonferenz" -
(Kirche zum Mitreden, 10.04.2011)
Vor zwei Jahren, anlässlich des damaligen Karfreitags, am 11.04.2009, hatte der sog. "Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz", Robert Zollitsch, in der Fernsehsendung "Horizonte" den Sühnetod Christi ausdrücklich geleugnet und damit einmal mehr vor aller Welt unleugbar den vollkommen antichristlichen Charakter der Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) nachdrücklich unterstrichen. Gem. V2-Gruppe gibt es keine Erbsünde, somit auch keine Notwendigkeit oder überhaupt nur Möglichkeit einer Erlösung / eines Sühnetodes. Z.B. fabuliert Joseph Ratzinger über »das sicher mißverständliche und ungenaue Wort "Erbsünde"«: "Wenn das Beziehungsgefüge des Menschseins vom Anfang her gestört wird, tritt jeder Mensch fortan in eine von der Beziehungsstörung geprägte Welt ein. Mit dem Menschsein selbst, das gut ist, fällt ihn zugleich eine von der Sünde gestörte Welt an" (Im Anfang Schuf Gott, Freiburg 1996, 72-73). Cf. dagegen Papst Pius XI., Enzyklika "Mit brennender Sorge", 1937: "Erbsünde ist die erbliche, wenn auch nicht persönliche Schuld der Nachkommen Adams, die in ihm gesündigt haben (Röm. 5, 12.), Verlust der Gnade und damit des ewigen Lebens, mit dem Hang zum Bösen, den jeder durch Gnade, Buße, Kampf, sittliches Streben zurückdrängen und überwinden muß. Das Leiden und Sterben des Gottessohnes hat die Welt vom Erbfluch der Sünde und des Todes erlöst. Der Glaube an diese Wahrheiten, denen heute in Eurem Vaterlande der billige Spott der Christusgegner gilt, gehört zum unveräußerlichen Bestand der christlichen Religion."

Die Strafanzeige

Der Verf. erstattete deshalb am 22.04.2009 Strafanzeige gegen Zollitsch und gegen die V2-Gruppe wegen Betrugs etc. Doch erst am 03.03.2011 hat endlich Lichtinghagen von Staatsanwaltschaft Essen Anklage wegen Missbrauchs von Titeln erhoben und ein Strafverfahren beim Amtsgericht Dorsten / Schöffengericht beantragt, d.h. die Straferwartung liegt bei unbedingter Gefängnisstrafe von mind. zwei Jahren. Zur Anklageschrift gehören ausdrücklich Texte über den Glaubensabfall von Zollitsch, die vom Verf. stammen oder auf ihn zurückgehen, z.B. die Publikationen a) »Strafverfahren gegen die sog. "Deutsche Bischofskonferenz"« und b) "Zum Glaubensabfall des Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz".
Ferner gehören zur Anklageschrift auch allgemeinere Texte des Verf. zum "Sedisvakantismus" (i.e.: "Der bislang letzte Papst war Pius XII."), darunter die Publikation des Verf. zur Feststellung von Gerd-Klaus Kaltenbrunner: »Die einzig mögliche Konsequenz für alle denkfähigen, einsichtigen, glaubenstreuen und überlieferungssinnigen Katholiken ist der Austritt aus der vorgeblichen "römisch-katholischen Kirche". Der "Sedisvakantismus" ist keine Sekte, keine neue Religion, sondern bloß eine Kurzformel für die Situation, wie sie sich einem intelligenten, urteilsfähigen Katholiken, der den Mut hat, die Realitäten wahrzunehmen, unvermeidbar darstellt.«

Der Tatbestand

Sicherlich, die gesamte V2-Gruppe ist unleugbar schuldig des Missbrauchs von Titeln, wenn sie sich als "römisch-katholische Kirche" ausgibt. Ja, die V2-Gruppe blockiert nicht nur absolut widerrechtlich den Namen "römisch-katholische Kirche", sie bekämpft obendrein mit ihren radikalen Irrlehren aktiv die wahre katholische Kirche.
Aber diese Bekämpfung der wahren Kirche ist doch auch im ureigensten Interesse der BRD. Man denke an die eklatanten Brüche von Völkerrecht und Naturrecht, auch von verbrieften Konkordatsrechten, mit denen bereits die ganz junge BRD, noch Jahre vor "Vatikanum 2", gegen die Kirche vorgegegangen ist. Bereits 1957 wurde deshalb kirchlicherseits (cf. Eichmann-Mörsdorf, Kirchenrecht) ausdrücklich festgestellt, dass die BRD ein "denaturiertes", "rechtsbrecherisches", "schizophrenes" Gebilde ist. Man denke an die Zwangszivilehe, an die Strafbarkeit kirchlicher Lehraussagen etc. pp. in der BRD. Der totale Sittenverfall (Pornographie, Sodomie, Onanie etc.) wird gleichermaßen von V2-Gruppe wie BRD betrieben resp. propagiert. Die Problematik der Missbrauchsfälle in der V2-Gruppe sowie die Art und Weise der diesbzgl. Ermittlungen seitens der BRD bleibe jetzt mal außen vor. Jedenfalls stünde doch zu befürchten, die BRD würde die V2-Gruppe quasi vor der katholischen Kirche schützen, statt ihr, wie es Recht wäre, nun wegen "Missbrauchs von Titeln" endgültig den längst überfälligen Prozess zu machen.

Der Angeklagte

So ist es allerdings auch: Das Strafverfahren wegen Missbrauchs von Titeln richtet sich gar nicht gegen Zollitsch / die V2-Gruppe, sondern gegen den Verf. Seine Argumente wurden in der Anklageschrift zwar vollständig aufgeführt, aber eben inhaltlich gar nicht berücksichtigt oder überhaupt nur kommentiert, ebensowenig die Darlegungen anderer "Sedisvakantisten" wie Kaltenbrunner. Auf eine Begründung für die Anklage wurde dementsprechend in der sehr umfangreichen Anklageschrift komplett verzichtet; ersatzweise wurden aber immerhin viele Lügen resp. Verleumdungen gegen den Verf. vorgebracht.

Die Ehrenrettung

In gewisser Weise liegt diese völlige Pervertierung des Rechts, wie sie seit Jahrzehnten von der BRD so sorgfältig gepflegt wird, auch im - wenn auch unberechtigten - Interesse der Allgemeinheit: Es interessiert sich praktisch niemand mehr für die katholische Lehre resp. für die Konsequenzen, wie sie von Kaltenbrunner etc. formuliert wurden. Die Allgemeinheit interessiert sich eben mehr für Schokoladeneier und Schokoladenosterhasen als für den Sühnetod Christi und das Jüngste Gericht. Von Heilsnotwendigkeit der Kirche, von Moral und Anstand will man nichts wissen; Religionstreffen und Kondomwerbung der V2-Gruppe finden weit größeren Beifall. Es dient also der "öffentlichen Ruhe und Ordnung", einen "Störenfried" zum Schweigen zu bringen - koste es, was es wolle.

[Zurück zur KzM - Startseite]