Zur Urteilsschrift gegen Dr. Johannes
Lerle
- Kommentierte Ausschnitte aus dem Text -
(Kirche zum Mitreden, 14.12.2007)
Der Lebensschützer Dr. Johannes Lerle, der
unschuldig wegen Abtreibungskritik zu einem Jahr Kerkerhaft ohne
Bewährung verurteilt wurde, hat mittlerweile die
Urteilsschrift der Berufungsverhandlung veröffentlicht. Aus diesen
4.625 Wörtern hier einige Ausschnitte:
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Aktenzeichen: 11 Ns 404 Js 45504/2006
IM NAMEN DES VOLKES!
URTEIL
der 11. Strafkammer bei dem Landgericht Nümberg-Fürth in der
Strafsache gegen
Dr. Lerle Johannes,
geb. am 01.06.1952 in Halle, deutscher Staatsangehöriger, ledig,
Chemiefacharbeiter, zur Zeit arbeitslos, wohnhaft: Brüxer
Straße 25, 91052 Erlangen
wegen Volksverhetzung
hier: Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Erlangen vom 14.06.2007
auf Grund der Hauptverhandlung vom 23.10.2007
an der teilgenommen haben:
Vorsitzender Richter am Landgericht Weidlich als Vorsitzender
1. Karl-Heinz Hesse, Uffenheim
2. Rolf Gröschel, Nürnberg als Schöffen
OStA Grandpair als Beamter der Staatsanwaltschaft
RA Böhmer, Erlangen als Verteidiger
JHS Fuhrich JSekrin z. A. Rauch als Urkundsb. der Geschäftsstelle
1. Die Berufungen des Angeklagten Dr. Johannes Lerle und der
Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Erlangen vom
14.06.2007 werden jeweils als unbegründet verworfen.
2. Der Angeklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens
einschließlich seiner eigenen notwendigen Auslagen zu tragen. Die
durch die Berufung der Staatsanwaltschaftentstandenen ausscheidbaren
Verfahrenskosten trägt die Staatskasse.
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Merkt euch ihre Namen!
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Der Angeklagte ist strafrechtlich bereits wiederholt in Erscheinung
getreten:
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Hier werden die "Verurteilungen" wegen "Beleidigungen" aufgezählt.
Wichtig: Weil "Beleidigung" mangels gesetzlicher Bestimmtheit (nulla
poena sine lege) nicht justiziabel ist, sind sämtliche "Prozesse"
und erst recht "Verurteilungen" deswegen reine Justizverbrechen und
juristisch gesehen absolut nichtig. Weitverbreitete Texte wie "Es gibt
keine mittels des Strafgesetzbuchs verfolgbare "Beleidigung"!" sind
ebenso unwiderlegt geblieben, wie die - unverzichtbar notwendige -
gesetzlich Bestimmtheit der "Beleidigung" ausgeblieben ist. Kurz: Mit
dieser Aufzählung bloß erfundener "Straftaten" haben sich
die Verantwortlichen schuldig gemacht speziell der Verleumdung, indem
sie Lerle als "Straftäter" hinstellen, und allgemein der
Volksverhetzung, indem sie faktisch jeden, der unschuldig als
"Beleidiger" "verurteilt" wurde, als "Straftäter" hinstellen.
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Mit Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 11.03.1998,
rechtskräftig seit 23.06.1999, wurde er wegen Beleidigung zur
Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20,- DM verurteilt (45 Cs 404
Js 43127/97). Dieser Verurteilung lag zusammengefasst zugrunde, dass
der Angeklagte am 05.09.1997 vor dem Klinikum Nord in Nürnberg
Flugblätter, für die er presserechtlich verantwortlich
zeichnete, verteilte, in denen der Arzt Dr. Freudemann, der im Klinikum
Nord Abtreibungen vornimmt, unter anderem als „Folterknecht" und
„Berufskiller" bezeichnet wird und dieser „schlimmer als im KZ"
foltere. Der Angeklagte hat diese Geldstrafe nicht bezahlt und im Wege
der Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt.
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Auftragsmörder werden nun mal neudeutsch als "Killer" bezeichnet,
und wer so etwas beruflich macht, ist nun mal ein "Berufskiller". Und
die bestialische Grausamkeit der Abtreibung stellt die Grausamkeiten
der Nazis gegenüber KZ-Insassen locker in den Schatten.
Gemäß brd ist es also "strafbar", wahre und notwendige
Festellungen zu veröffentlichen.
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Der Angeklagte verfasste verschiedene Schriften und Flugblätter,
die er unter anderem als Domaininhaber von der Brüxer Straße
25 in Erlangen aus über das Internet, jedenfalls ab dem 23.08.2006
unter www.johannes-lerle.de, zugänglich machte. Ins Internet
gestellt wurden vom Angeklagten unter anderem die Schriften:
- „Wieder Christenverfolgung in Deutschland" und
- „War Jesus Christus ein Volksverhetzer?"
Die Internetseite „Wieder Christenverfolgung in Deutschland"
enthält unter anderem unter Ziffer 6. „Monopol für
marxistische Verbrecherideologie und für ideologiebedingte
Dummheit" folgende Textpassagen:
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Nun zitiert das LG mal wieder fleißig. Aber bei der ganzen
Zitiererei aus Lerles Texten unterlässt es hartnäckig jede
Begründung, *WAS* denn überhaupt *WARUM* strafbar sein soll.
Statt lange Passagen einfach nur zu zitieren, hätte jedes
ordentliche Gericht nur die tatsächlich problematischen Stellen
zitiert und diese dann ganz konkret als falsch erweisen müssen.
Damit ist das LG glasklar des gigantischen Verbrechens der
Rechtsbeugung schuldig.
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Es kann doch nicht bestritten werden, dass unsere bisherigen
Auffassungen über die Nazis mit handfesten Lügen durchsetzt
sind. So lernte ich in den 60er Jahren in der Schule, dass die Nazis
Seife aus menschlichen Knochen fertigten und das aus der Haut von
Insassen des KZ Buchenwald Lampenschirme gefertigt worden wären.
Viele amerikanische Soldaten hatten sogar mit eigenen Augen Gaskammern
im KZ Dachau gesehen. Doch das passt nicht zur heutigen
Geschichtsschreibung, wonach auf deutschem Boden keine Menschen in
Gaskammern starben.
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Das ist ein Ausschnitt aus den Lerle-Zitaten im "Urteil". Wohlgemerkt:
Das ist alles vollkommen unumstößlich richtig, was Lerle
schreibt. Grund genug für das LG, Lerle zu verurteilen.
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Wenn ein Leugner der Gaskammern in einem Strafverfahren einen
Beweisantrag stellt, so wird dieser abgelehnt. Denn es gäbe da
nichts zu beweisen. Die Gaskammern in Auschwitz seien offenkundig.
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Auch dies ist ein Lerle-Zitat. Es ist wichtig, weil genau diese von
Lerle - völlig zu Recht! - festgestellte illusorische
"Offenkundigkeit" nun auch gegen Lerle als Waffe missbraucht wird.
Logisch ist das ein Zirkelschluss (petitio principii): Der Hinweis,
dass etwas - strafbewehrt - als "offenkundig" bezeichnet wird, dient
gleichzeitig als der Beweis, dass etwas auch tatsächlich
"offenkundig" ist!
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Dem Angeklagten war bei der Veröffentlichung der beiden Texte
bewusst, dass diese geeignet und auch dazu bestimmt waren, den Genozid
an der jüdischen Bevölkerung in Europa während der Zeit
des Nationalsozialismus nach Art und Umfang in Abrede zu stellen.
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Diese Anschuldigung ist aufgrund der Unmöglichkeit eines Beweises
ein klares Justizverbrechen. Obendrein ist es objektiv ohnehin
bodenloser Schwachsinn, weil Lerle ja erklärter Gegner der
Hitler-Verbrechen ist.
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Der Angeklagte hat eingeräumt, die vorgenannten Schriften verfasst
und auch ins Internet gestellt zu haben, damit sie dort von
Interessierten gelesen werden könnten. Dort würden sie sich
noch immer unverändert befinden. Allerdings habe er mit den
beanstandeten Passagen den Holocaust weder geleugnet noch verharmlost.
Er habe immer Abscheu vor Hitlers Bluttaten und an diese erinnert.
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Eben. Die Justiz ist sich vollauf bewusst, absolut verbrecherisch zu
agieren.
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Der Zeuge Nothaas, ermittelnder Polizeibeamter der KPI Erlangen, hat
angegeben, ihm seien von einer Streife der PI Erlangen-Stadt
Flugschriften zugeleitet worden, die Hinweise auf zwei Internetseiten
mit der Adresse www.johannes-lerle.de enthalten hätten. Er habe
diese auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft ausgewertet, wobei ihm in
den Schriften Passagen aufgefallen seien, die sich mit dem Holocaust
beschäftigten und die er für bedenklich gehalten habe, da der
Verfasser darin die Existenz der Gaskammern im KZ Auschwitz bezweifle.
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Es stimmt, dass bereits früher Menschen unschuldig verurteilt
wurden, weil sie wahrheitsgemäß gesagt hatten, dass niemals
Juden in Dachau vergast wurden. Die "Justiz" kann also argumentieren:
Wenn also schon Menschen unschuldig wegen ihrer
Gaskammer-Äußerungen bzgl. Dachau verurteilt wurden,
dann muss man auch Menschen unschuldig wegen ihrer
Gaskammer-Äußerungen bzgl. Auschwitz verurteilen. Falls es
jemand nicht wissen sollte: Es ist nicht gesetzlich bestimmt, an
Auschwitz-Gaskammern zu glauben. Allerdings beruft sich die "Justiz"
immer gerne auf "Richterrecht", d.h. auf "Gesetze", die eben nicht -
was aber zwingend notwendig ist - vom Gesetzgeber bestimmt wurden,
sondern deren Existenz von "Richtern" bloß behauptet wird.
Zugegeben: David Irving wurde "rechtskräftig verurteilt", weil er
bestritten hat, dass die Auschwitz-Gaskammer ein Originalbau ist.
Fairerweise sollte aber daran erinnert werden dürfen, dass
mittlerweile auch der Direktor des Auschwitz-Museums, Franciszek Piper,
zugegeben hat, dass die Auschwitz-Gaskammer eben kein Originalbau ist.
Und auf der deutschen Wikipedia kann man derzeit noch lesen: "Am 7.
Oktober 1944 wagten die Mitglieder des Sonderkommandos von Krematorium
III einen Aufstand. Der Aufstand wurde niedergeschlagen, das
Gebäude brannte aus und wurde abgerissen. Ende November wurden die
Vergasungen auf Himmlers Geheiß eingestellt. Am 20. und 21.
Januar 1945 wurden die Krematorien I, II und VI gesprengt. Wenngleich
damit der unmittelbare Sachbeweis für die Existenz dieser
Gaskammern vernichtet wurde, so lässt die Konvergenz der Beweise
(Blaupausen, Korrespondenzen, Abrechnungen, Zeugenaussagen und
Geständnisse der Täter) keinen vernünftigen Zweifel
daran zu."
Es gibt nirgends auf der Welt einen Original-Gaskammerbau. Laut Prof.
Dr. Robert Faurisson gibt es noch nicht einmal eine
Konstruktionszeichnung für eine funktionierende Massen-Gaskammer.
Zwar gibt es zwar in Amerika Gaskammern zur Hinrichtung von
Schwerstverbrechern, aber diese Gaskammern sind wirklich vollkommen
anders aufgebaut als z.B. die Auschwitz-Gaskammer.
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Die Ermordung von Millionen Menschen jüdischen Glaubens in
Auschwitz und anderswo, wobei die Ortsbezeichnung Auschwitz nur ein
Synonym für den Massenmord darstellen kann, auf Veranlassung des
NS-Regimes ist eine offenkundige geschichtliche Tatsache und als solche
auch von der Rechtsprechung einhellig anerkannt (BGH St 40, 99; BGH St
47, 284) in dem der Angeklagte den Genozid als „vermeintliches Unrecht
von Auschwitz" bezeichnet, stellt er die Massenvernichtung als
historische Tatsache in Frage und leugnet sie somit.
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Hier also der verbrecherische Zirkelschluss in Reinkultur: Weil die
Justiz immer wieder sagt, dass xyz offenkundig ist, ist xyz
tatsächlich offenkundig. Wohlgemerkt: Diese Ungeheuerlichkeit
leistet sich die "Justiz", nachdem sie einen Text ihres Opfers zitiert
hat, wo genau diese Ungeheuerlichkeit angeprangert wird. Und nie
vergessen: Der §130 StGB stellt einzig und allein auf *bewiesene*
Verbrechen ab, die man nicht leugnen darf. Wenn die "Justiz" daraus
einen Freibrief ableitet, jeden zu "verurteilen", der auf
Widersprüche in den Holocaust-Geschichten hinweist, ist das
schwerste Rechtsbeugung.
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Auch mit der Formulierung „Hohepriester des Aberglaubens", wobei im
Textzusammenhang nach dem Maßstab eines verständigen Lesers
mit Aberglauben nur die Massenvernichtung gemeint sein kann, stellt der
Angeklagte den Holocaust erneut in Abrede und leugnet diesen.
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Man fragt sich immer wieder, wie "Richter" als Außenstehende sich
zusammenphantasieren, was der "Maßstab eines verständigen
Lesers" sein soll. Denn ein wirklich verständiger Leser kommt
natürlich nicht zu den Vergewaltigungen der Realität, mit
denen sich die "Richter" profilieren. Was Lerle mit Aberglauben meint,
ist nämlich die teuflische Holocaust-Religion, die sich schon im
Begriff "Holocaust" (Opfer des Alten Bundes) manifestiert und in
solchen massiv volksverhetzenden Parolen niederschlägt wie
"Auschwitz ist die Widerlegung Christi" (Claude Lanzmann).
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Die Äußerungen des Angeklagten sind auch konkret geeignet,
den öffentlichen Frieden, nämlich das friedliche
Zusammenleben der einzelnen Bevölkerungsteile, insbesondere mit
den Bürgern jüdischen Glaubens zu stören.
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Um der Wahrheit die Ehre zu geben: Die permanente Volksverhetzung
seitens prominenter Juden (s.o. Lanzmann) ist es, die das friedliche
Zusammenleben der Bevölkerungsteile ganz massiv stört.
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Die Kammer hat keinen Grund gesehen, das Verfahren auszusetzen und die
Verfassungsmäßigkeit des § 130 III StGB, sowie von der
Verteidigung angeregt, überprüfen zu lassen, da die genannte
Norm vom Bundesverfassungsgericht bereits als verfassungskonform
bestätigt wurde (BVerfGE 90, 241).
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Die brd hat weder einen Friedensvertrag noch eine Verfassung.
Außerdem ist das sog. "Bundesverfassungsgericht" v.a. bekannt
durch seine massiv verbrecherischen Fehlurteile, sei es zum Konkordat,
sei es zur Abtreibung, sei es zum Kruzifix etc. Kurz: Dieses
vermeintliche "höchste Gericht" segnet die schwersten Verbrechen
als "verfassungsgemäß" ab - wohlgemerkt ohne Verfassung!
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Die erkannte Gesamtfreiheitsstrafe konnte nicht gem. § 56 I StGB
zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Kammer hat nicht Erwartung,
der Angeklagte werde sich allein die Verurteilung zur Warnung dienen
lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs
keine Straftaten mehr begehen. Dabei wird nicht übersehen, dass
der Angeklagte sich bislang mit der Ausnahme von
Äußerungsdelikten nichts zu schulden hat kommen lassen und
er nur im Rahmen seines Engagements gegen Abtreibungen, wenn auch nicht
unerheblich, straffällig wurde.
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Man kann schauen, wo man will: *Nirgends* wird dem Opfer eine
"Straftat" nachgewiesen. Alles bleibt stecken in absurden Verleumdungen.
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Andererseits hat sich der Angeklagte als Bewährungsversager
erwiesen. [....] Der Angeklagte gefällt sich vielmehr in seiner
Rolle als Märtyrer für seine Ziele.
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Das ist nicht nur schwerste Verleumdung, sondern auch perversester
Zynismus: Wenn jemand bereit ist, für Wahrheit und Gerechtigkeit
einzustehen, dann bürdet die brd ihm dafür nicht nur
bestialische Strafen auf, sondern kippt auch noch sadistische Häme
über ihn aus.
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Zudem hat die Kammer die Überzeugung gewonnen, dass der
Persönlichkeit des Angeklagten immanent ist, nur seine eigene
Auffassung/Überzeugung ist als die einzig und allein richtige
anzusehen und keine anderen Meinungen gelten zu lassen. Daraus
erwächst eine Unbelehrbarkeit und Verbohrtheit, die gerade die
Gefahr insbesondere von weiteren Äußerungsdelikten eher
erhöht als vermindert.
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Die "Justiz" schwelgt jetzt noch genüsslich weiter in ihren
exzessiven Perversionen. Da getretener Quark aber nur breit, nicht
stark wird, soll hier die Feststellung genügen, dass dieser
hemmungslose Wortschwall aus teuflischen Diffamierungen gegen Dr. Lerle
- notgedrungen - auch wieder völlig ohne jegliche Argumentation
auskommt.
Jeder mag überlegen, ob er diesen Text (ggf. nur die erste Seite)
vielleicht per Fax sendet an Staatsanwaltschaft
Nürnberg-Fürth, - Zweigstelle Erlangen -, Mozartstraße
23, 91052 Erlangen, Fax (09131) 782480
Man sollte sich immerhin fragen, ob man angesichts dieses
Justizverbrechens wirklich im billigenden Schweigen verharren darf. Und
es geht hier nicht "nur" um Dr. Johannes Lerle - wenngleich jedes
Unrecht zu verurteilen ist. Es geht um den Massenmord im Mutterleib, es
geht um die teuflische Holocaust-Religion, es geht um den Bestand des
Volkes.
Das Schlusswort sei nun "Richter am BGH a.D." Wolfgang Neskovic
überlassen (Zeitschrift für anwaltliche Praxis, Heft 14/1990):
"Der Tiefschlaf richterlicher Selbstzufriedenheit wird selten
gestört. Kritik von Prozessparteien, Rechtsanwälten und
Politikern prallt an einem Wall gut organisierter und funktionierender
Selbstimmunisierungsmechanismen ab. Die Kritik von Rechtsanwälten
und Prozessparteien wird regelmäßig als einseitig
zurückgewiesen ... Es ist ein Phänomen unserer
Mediendemokratie, dass ein Berufsstand, der über eine so zentrale
politische, soziale und wirtschaftliche Macht verfügt wie die
Richterschaft, sich so erfolgreich dem Prüfstand öffentlicher
Kritik entzogen hat ...
Die Rechtsprechung ist schon seit langem kokursreif. Sie ist teuer,
nicht kalkulierbar und zeitraubend. Nur noch 30 % der Bevölkerung
haben volles Vertrauen zur Justiz. Der Lotteriecharakter der
Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche
Sprache und die Arroganz vieler Richter(innen) im Umgang mit dem
rechtssuchenden Bürger schaffen Misstrauen und Ablehung.
Insbesondere sozialwissenschaftlichen, psychologischen und
kriminologischen Erkenntnissen begegnet die Richterschaft in ihrer
überwiegenden Mehrheit mit erschreckender Ignoranz und greift
stattdessen lieber auf Alltagsweisheiten und Stammtischwahrheiten
zurück."
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