brd stellt die Verbreitung von Aussagen
des kirchlichen Lehramts unter schwere Strafe
- Pressemitteilung zur Einstweiligen Verfügung gegen Klaus
Günter Annen / babycaust.de -
(Kirche zum Mitreden, 15.04.2008)
Die brd, vertreten durch "Knaup Vors. Richter", "Mathonia Richter",
"Wachter Richter" von "Landgericht Freiburg", hat dem
Lebensschützer Klaus Günter Annen (babycaust.de)
verboten, den Satz zu verbreiten: "Gott werde den Mord eines
ungeborenen Menschen als schwere Verfehlung - als Todsünde -
anrechnen" (LG Freiburg, Geschäftsnummer 2 O 147/08, 28.04.2008).
Wohlgemerkt: Es ist ausdrücklich erlaubt, über einen
namentlich Genannten die Feststellung zu verbreiten, dass er
Abtreibungen vornimmt; der Zusatz über die Todsünde aber ist
strafbar - bis zu sechs Monate Kerker für jeden einzelnen Fall!
Zunächst zur kirchlichen Lehre:
1. Moraltheologische Standardliteratur
a) "Direkte Tötung des Fötus ist immer schwer sündhaft
(ein Mord)" (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1936,
212).
b) "Auch das Kind im Mutterschoße ist von seinen Anfängen an
(Embryo, Foetus) ein menschliches Wesen; es ist Träger einer Seele
und eines unantastbaren Lebensrechts, das weder die Mutter noch der
Arzt um angeblich höhere Zwecke willen vernichten darf. [...]
Streng verboten aber ist die absichtliche Einleitung einer Fehlgeburt
(abortus von ab-oriri = weggehen, Abgang der Frucht), d.h. die
Abtreibung der noch nicht lebensfähigen Frucht aus dem
Mutterschoße; ebenso und erst recht die gewaltsame, operative
Tötung des ungeborenen Kindes (Perforation, Kraniotomie,
Kephalotripsie). Gegen diese bei den heidnischen Völkern
verbreiteten Sünden wider das keimende Leben hat die Kirche sich
schon in alter Zeit mit Strenge gewandt, ebenso wie gegen die
Aussetzung neugeborener Kinder [...] Die römischen Entscheidungen
von 1884, 1889, 1895 und 1898 (vgl. Denz. Enchir. 1889f.) erklären
beide Eingriffe in das Kindesleben für absolut verboten" (J.
Mausbach / P. Tischleder, Katholische Moraltheologie, Bd. 3,
Münster (8)1938, 122f).
2. Kirchliches Lehramt
»Dann muß man auch, Ehrwürdige Brüder, ein
anderes sehr schlimmes Verbrechen erwähnen, durch das ein Anschlag
auf das Kind im Mutterschoß geschieht. [...] Doch wo könnte
es einen hinreichenden Grund geben, irgendwie die direkte Tötung
unschuldigen Lebnes zu erlauben? Denn darum handelt es sich hier. Ob
man das der Mutter antut oder dem Kinde, es ist gegen Gottes Gebot und
die Stimme der Natur: "Du sollst nicht töten (Ex. 20,13; vgl.
Decr. S. Off., 4.5.1898, 24.7.1995, 31.5.1884). Denn beider Leben ist
gleich unverletzlich, und es zu töten, kann auch der Staatsgewalt
nicht erlaubt sein. Es ist eine Torheit, die Befugnis Unschuldigen
gegenüber aus dem Recht über Leben und Tod ableiten zu
wollen, das doch nur Verbrechern gegenüber gilt. [...] Die
Staatsoberhäupter schließlich und Gesetzgeber dürfen
nicht vergessen, daß es Pflicht der Obrigkeit ist, durch
entsprechende Gesetze und Strafen das Leben Unschuldiger zu
schützen, um so mehr, je weniger die, deren Leben gefährdet
und bedroht ist, sich verteidigen können. Zu diesen gehören
in erster Linie die Kindlein im Mutterschoß. Wenn die
Behörden diese Kleinen nicht nur nicht schützen, sondern
durch Gesetze und Verordnungen zulassen oder gar veranlassen, daß
sie durch die Hände von Ärzten und anderen Personen
getötet werden, so sollen sie bedenken, daß Gott Richter und
Rächer unschuldigen Blutes ist, das von der Erde zum Himmel
schreit (Gen. 4,10).« (Papst Pius XI., Enzyklika "Casti Connubii"
(über die Ehe), 31.11.1930).
Trotz der klaren Worte des kirchlichen Lehramtes bedroht die brd die
bloße sachliche Feststellung, dass der Mord an Kindern im
Mutterleib eine Todsünde ist, die von Gott bestraft wird, für
jeden einzelnen Fall mit bis zu sechs Monaten Kerker. Warum?
"Landgericht Freiburg" fabuliert: »Nach dem Verständnis
eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums spricht der
Beklagte einen "Mord auf Erden" an. Auch wenn dieser nicht
ausdrücklich in Zusammenhang mit einer Abtreibung gebracht wird,
ergibt sich objektiv aus den äußeren Umständen, dass
sich die Aussage "Mord" auf Abtreibungen bezieht. Die Verwendung des
Wortes "Mord" kann objektiv umgangssprachlich als vorsätzliche
Tötung eines ungeborenen Menschen unter besonderer
Verwerflichkeit, aber auch als Mord im rechtstechnischen Sinn
(§211 StGB) gedeutet werden. Bei mehreren Deutungsvarianten ist
hier ebenfalls von der Variante eines Mordes im rechtstechnischen Sinn
auszugehen. Es ist nicht ersichtlich, dass es dem Beklagten nicht
zumutbar gewesen ist, im Handzettel - und nicht im zugleich verteilten
unpersönlichen Faltblatt (siehe oben) - durch eindeutige Wortwahl
klarzustellen, dass er dem Wort "Mord" eine andere Bedeutung als Mord
im rechtstechnischen Sinn beimisst. Der Mordvorwurf stellt eine
schwerwiegende Persönlichkeitsbeeinträchtigung des
Klägers dar, die ein Unterlassungsverlangen rechtfertigt.«
Das ist nun fürwahr rettungsloser Schwachsinn zur Potenz, u.z.
selbst dann, wenn man dahingestellt lassen wollte, was denn die
Formulierung "Mord auf Erden" eigentlich soll resp. an welche Art von
Mord denn alternativ überhaupt gedacht werden könnte, und wie
denn so ein notorisch radikal realitätsresistenter Pulk wie die
brd-Justiz überhaupt festlegen kann, wie denn ein
unvoreingenommenes und verständiges Publikum die
Tatsachenfeststellung bzgl. der Abtreibung versteht, zumal die
brd-Justiz sich jahrzehntelang energisch Synonyme erarbeitet hat wie
"Rechtsbeugermafia", "gefährlichste kriminelle Vereinigung" etc.
pp. Denn es ist ja jedem denkenden Menschen sofort klar, dass der
gesamte Kontext ein theologischer ist: "Sünde" ist ein
religiöser Begriff, s. z.B. "Deutsches Wörterbuch" von
"wissen digital": "Sünde: Vergehen gegen göttl. Gebote,
Unrecht"; cf. "Brockhaus in einem Band", Ausgabe 2000 etc. pp. Die
zusätzliche Betonung, dass Gott die Abtreibung "als schwere
Verfehlung - als Todsünde - anrechnen" wird, unterstreicht nur
nochmals den klaren religiösen Kontext. Wenn hier also etwas nicht
ersichtlich ist, dann die Ideologie der brd, es wäre nicht klar,
dass hier eine religiöse Aussage getroffen wird.
Aber selbst wenn man wie die brd tatsächlich die Worte "Gott" und
"Todsünde" hartnäckig ignorieren wollte, ließe sich
dennoch nicht leugnen, dass Mord Mord bleibt. Die von der brd bewusst
betriebene Lüge mithilfe der irreführenden Worthülse
"rechtstechnisch" kann das Verbrechen nicht mindern, geschweige denn
aufheben. Andernfalls würde man nämlich einem
Rechtspositivismus verfallen und somit jedes wirkliche Recht bereits im
Keim zerstören. Man kann sich selbst seinen Reim darauf machen,
dass es gem. brd-Ideologie keinerlei Unrecht - geschweige denn Mord -
ist, unschuldige Juden zu vergasen, solange das "rechtstechnisch" nicht
als Mord gilt, und dass es dementsprechend nicht geboten ist, gegen
Vergasungen unschuldiger Juden vorzugehen, sondern statt dessen nur
geboten ist, jeden schwer zu bestrafen, der Vergasungen unschuldiger
Juden kritisiert. Mord ist gem. brd eine Sache des persönlichen
Geschmacks, der zwanglosen Beliebigkeit der "Obrigkeit". Entscheidend
bleibt dennoch immer die objektive Gegebenheit - und es ist gem. dem
kirchlichen Lehramt nicht nur nicht schuldmindernd, wenn Verbrechen
straffrei bleiben, sondern vielmehr muss die "Obrigkeit", die den
Lebensschutz vernachlässigt oder gar - wie im Falle der brd -
bestialisch bekämpft, selbst mit den schlimmsten Strafen rechnen.
Es ist Pflicht der Kirche, Unrecht beim Namen zu nennen, s. auch die
Enzyklika von Papst Pius XI. gegen den Nationalsozialismus: "Die erste,
die selbstverständlichste Liebesgabe des Priesters an seine Umwelt
ist der Dienst an der Wahrheit und zwar der ganzen Wahrheit, die
Entlarvung und Widerlegung des Irrtums, gleich in welcher Form, in
welcher Verkleidung, in welcher Schminke er einherschreiten mag. Der
Verzicht hierauf wäre nicht nur ein Verrat an Gott und Eurem
heiligen Beruf, er wäre auch eine Sünde an der wahren
Wohlfahrt Eures Volkes und Vaterlandes" (Mit brennender Sorge,
14.03.1937).
An diesem rigorosen Verbot, die klare Lehre des kirchlichen Lehramtes
zu wiederholen, wird wieder einmal deutlich, was in der brd mit den
Sätzen gemeint ist: "(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens
und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen
Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte
Religionsausübung wird gewährleistet" (Art. 4 GG). Sobald es
nämlich um wirkliche Freiheit geht, i.e. die Freiheit, das
Richtige zu wählen und zu tun, zeigt die brd ihr wahres Gesicht.
Die von der brd beschworene "Freiheit" ist Sklaverei - das gilt auch
ganz generell für die "Meinungsfreiheit" (Art. 5 GG). So werden
Jahr für Jahr weit über 100.000 Personen illegal von der brd
quasi als "Meinungsverbrecher" an den Pranger gestellt. In jedem
Rechtsstaat werden Verbrecher bestraft; in der brd hingegen werden
diejenigen bestraft, die Verbrechen beim Namen nennen. Vielleicht
dauert es tatsächlich nicht mehr lange, bis die von der brd
betriebene Selbstzerstörung ihr Ziel erreicht hat. Denn ein
System, in dem Unrecht zu Recht und Recht zu Unrecht erklärt wird,
ein System, in dem die Verbrecher geschützt und die
Rechtschaffenen bestraft werden, ist dem Untergang geweiht. Daraus
lässt sich allerdings nicht ableiten, dass man zu permanentem
massivem Unrecht immer nur schweigen darf oder muss.
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