Dr. Jürgen Hugo, 79108 Freiburg i.Br., contra babycaust.de

- Anmerkung zum Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung von Anwaltskanzlei "Lübbert, Haaf, Beeretz, Berst & Kollegen" gegen Klaus Günter Annen -
(Kirche zum Mitreden, 15.04.2008)
Der berufliche Abtreiber Dr. Jürgen M. Hugo aus Freiburg versucht derzeit über die Anwaltskanzlei "Lübbert, Haaf, Beeretz, Berst & Kollegen" (gegründet von Dr. Hartmut Lübbert, Dr. Eberhard Haaf und Rainer Beeretz), den Lebensschützer Klaus Günter Annen (Initiative NIE WIEDER!  e.V., 69469 Weinheim) zu ruinieren und überhaupt jede moralische Ordnung im Kern zu zerstören. Aus einem Zeitungsartikel: »Der Weinheimer Abtreibungsgegner Günter Annen ist wieder aktiv. Trotz mehrerer Verurteilungen wegen ähnlicher Aktionen stellt er zurzeit einen Freiburger Frauenarzt an den Pranger, weil dieser Schwangerschaftsunterbrechungen vornimmt. [...] Sascha Berst, der Anwalt des betroffenen Mediziners, prüft gegenwärtig die rechtlichen Möglichkeiten seines Mandanten. Strafanzeigen wie sie die angeprangerten Ärzte und auch Pro Familia in der Vergangenheit erstattet haben, hält er für wenig sinnvoll: "Das ist ein stumpfes Schwert." Berst denkt an eine zivilrechtliche Unterlassungsklage mit Androhung einer saftigen Geldauflage und rechnet sich damit gute Chancen aus: "Der BGH hat klar gesagt, dass man niemanden an den Pranger stellen darf, noch nicht einmal, wenn man die Wahrheit sagt." Mahnwachen vor Arztpraxen oder Flugblätter mit moralischen Wertungen, wie Annen sie in Freiburg verteilt hat, seien nicht erlaubt« (Freiburger Ärzte an den Pranger gestellt. Abtreibungsgegner übt moralischen Druck aus - Unterlassungsklage angestrebt, Stuttgarter Zeitung, 7.April 2008).

Zur Vorgeschichte

Klaus Günter Annen, Betreiber von babycaust.de / Initiative NIE WIEDER, verbreitet öfters Broschüren, in denen er sich für den Lebensschutz ausspricht. Dabei nennt er berechtigter- und notwendigerweise auch exemplarisch Namen von beruflichen Abtreibern. Zudem erstattet er ggf. auch Strafanzeigen gegen Abtreiber, die für ihre Abtreibungsdienste werben, obwohl dies gem. § 219a StGB klar strafbar ist. Am 20.08.2007 erstattete Annen Strafanzeige gegen Dr. Jürgen Hugo, der auf seiner Homepage im Menü "Praxisspektrum" tatsächlich in strafbarer Weise für "Schwangerschaftsabbruch (operativ und hormonell mit Mifegyne)" als seine Leistung geworben hat. Unter dem Datum 21.08.2007 verschickte die SA Freiburg die Mitteilung an Annen, dass das Verfahren gegen Hugo unter dem Az. 210 Js 24639/07 geführt werde. Am 28.02.2008 schickte dann Hugo einen Brief an die Initiative NIE WIEDER: "Seitdem Sie das Antwortschreiben der Staatsanwaltschaft Freiburg auf Ihre Anzeige gegen mich ins Netz gestellt haben, hat sich die Nachfrage nach Schwangerschaftsabbrüchen stetig erhöht. Sie liegt z. Zt. 400% über dem Wert vom September 2007 mit ständig steigender Nachfrage. Für diese kostenlose Werbung bedanke ich mich und bitte sie, die Seite noch möglichst lange im Netz stehen zu lassen. Sollten sie eine Spende aus dem erhöhten Abbruch-Aufkommen benötigen, lassen sie es mich wissen.
Mit freundlichen Grüßen Dr. J. M.HUGO"
Am 07.04.2008 dann teilte die SA Freiburg Annen mit, dass die von Hugo betriebene Abtreibungswerbung rechtswidrig war, diese aber inzwischen nicht mehr dort stehe. Weil Hugo zudem nicht vorbestraft sei, entschloss sich die SA mit Zustimmung des Gerichts für eine Verfahrungseinstellung nach § 153 Abs. 1 StPO ("wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht"). Man beachte dabei u.a., dass a) für diese Straftat "Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren" verhängt werden kann, b) Hugo diese illegale Werbung nicht (nur?) z.B. in einer Praxisbroschüre, sondern weltweit abrufbar im Internet verbreitet hat; c) mehrere große Tageszeitungen (Freiburger Zeitung am 4.4.2008 und Stuttgarter Zeitung vom 7.4.2008) ausführlich über den Fall berichtet haben; d) die Abtreibungsmorde allein in der brd in die Hunderttausende *pro Jahr* gehen.

Exkurs: Dr. Jürgen M. Hugo und Anthroposophie

Soweit aus einem Photo auf seiner Homepage erkenntlich, ist Hugo sehr schwer an Adipositas (Fettsucht) erkrankt. Sein Gesicht ist auf dem Photo seltsamerweise ziemlich im Halbschatten gehalten; es fällt also nicht leicht zu entscheiden, ob z.B. Hautrötung wegen schwerer Hypertonie (Bluthochdruck) vorliegt.
Zu Hugos "Praxisspektrum" gehört auch "anthroposophisch erweiterte Frauenheilkunde"; zur Anthroposophie deshalb einige kurze Stichworte: Die Anthroposophie ("Menschenweisheit") hat ihre Ursprünge in der Theosophie ("Gottesweisheit"). Die Ukrainerin Helena Petrovna Blavatsky (Blawatzky, geb. v. Hahn, 1831-91) war stets auf der Suche nach "mystischen" Erfahrungen, pilgerte zu diesem Zweck u.a. nach Tibet. Gem. Blavatsky ist das Hakenkreuz das mächtigste esoterische Symbol, das Symbol des Arianismus. Blavatsky  und ihre Nachbeter Guido von List  sowie Adolf Josef Lanz gehören zu den ideologischen Stützen des Nationalsozialismus z.B. mit Runen-Magie (cf. die SS-Runen, "Sieg Heil"). Man denke auch an Heinrich Himmler und die "Schwarze Sonne" der Wewelsburg. 1875 gründete Blavatsky zusammen mit H.S. Olcott die "Theosophische Gesellschaft". Gem. der Theosophie kann der Mensch seine Gotteserkenntnis unmittelbar, d.h. durch Schauung Gottes gewinnen, womit der Mensch dann aber immer nur beim Geschöpf landen kann, d.h. er wird dem Pantheismus oder dem offenen Satanismus frönen. Die frühesten Beispiele für Theosophie sind der Taoismus von Laotse und die indische Pandantaspekulation, außerdem findet er sich z.B. im Sufismus des Islam. Rudolf Steiner (1861-1925) war zeitweilig Generalsekretär der dt. Abteilung der "theosophischen Gesellschaft", trennte sich aber 1912 von dieser und gründete 1913 die "anthroposophische Gesellschaft". Im wesentlichen sind Theosophie und Anthroposophie aber sehr ähnlich. Es ist oft vom "Christuswesen" die Rede, und überhaupt werden viele christliche Vokabeln auch in diesen Ideologien verwendet, allerdings einem radikalen Bedeutungswandel unterzogen. Kurz: Es ist eine satanische Verwischung der christlichen Grundlehren, und es geht letztlich immer nur um die satanische Selbsterlösung. Die Kirche hat diese Ideologien ausdrücklich verurteilt und eine Mitgliedschaft in solchen Gesellschaften ausdrücklich verboten.

Schizophrenie in extremo - die zivilrechtliche Unterlassungsklage

Man bedenke zunächst zweierlei: Stand Februar 2008: 1. Hugo verzeichnet seit der babycaust-Berichte über ihn einen phänomenalen Zuwachs an Abtreibungskunden. 2. Hugo wünscht, dass diese "kostenlose Werbung" noch lange erhalten bleibt. Stand April 2008: Hugo will babycaust-Handzettel und Flugblätter über ihn verbieten lassen aus den Gründen: 1. Hugo wird "angeprangert". "Anprangerung" und "kostenlose Werbung" fungieren also für Hugo resp. die Kanzlei Lübbert als Synonyme. 2. Es ist "mehr als wahrscheinlich", dass die babycaust-Berichte "auf die wirtschaftliche Situation [von Hugos] Arztpraxis Auswirkungen" haben. Nun, in der Tat: 400% Zunahme von Abtreibungen bei steigender Tendenz, das ist eine klare Auswirkung auf die wirtschaftliche Situation von Hugos Arztpraxis.
Für die wirtschaftlich überaus erfolgreiche "kostenlose Werbung" soll Annen bei Fortsetzung in *jedem einzelnen Fall* mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten bestraft werden.

Holocaust und Babycaust

Es soll Annen u.a. verboten werden, Hugo namentlich zu nennen und seine Abtreibungstätigkeit zu erwähnen, wenn er dabei die Begriffe "Babycaust" oder "Mord" verwendet. Tatsächlich muss immer wieder daran erinnert werden, dass der Begriff "Babycaust" nicht als Verharmlosung missverstanden werden darf: Die Abtreibungen in der brd stellen die Judenverfolgung der Nazis nämlich bei weitem in den Schatten; hier nur einige Aspekte:
- Opferzahlen: Allein auf dem kleinen Gebiet der brd wurden weitaus mehr Kinder im Mutterleib ermordet, als in der gesamten Wirkungszeit Hitlers im gesamten Wirkungsbereich Hitlers Juden ermordet wurden.
- Ungerechtigkeit: Während manche Juden tatsächlich Kriminelle waren, sind Ungeborene niemals Kriminelle.
- Grausamkeit: Im Vergleich mit Erschießen, Erhängen etc. ist der Vorgang der Abtreibung weitaus bestialischer, ob nun durch Absaugen, Verätzung oder sonstwie. Dies ist n.b. auch der Grund, weswegen Aufklärungsarbeit über die Abtreibung so rigoros als "sozialethisch desorientierend" verboten wird, während die Welt gleichzeitig mit Bildern von KZ-Leichenbergen überschüttet wird: Es soll möglichst nicht ins Bewusstsein dringen, was bei einer Abtreibung passiert. Der Lebensschützer Dr. Johannes Lerle formuliert, dass Atreibungsärzte "schlimmer als im KZ foltern".
- Unentrinnbarkeit: Die Nazis haben die Juden oft und lange animiert, das Land zu verlassen, und tatsächlich sind unzählige Juden ausgewandert. Diese Möglichkeit besteht für die Ungeborenen in keiner Weise. Die Zahl der KZ-Überlebenden ist trotz allem weitaus größer als die Zahl der Abtreibungs-Überlebenden; allerdings muss fairerweise zugegeben werden, dass von den relativ wenigen Abtreibungs-Überlebende sehr viele entweder nach der Abtreibung noch vom Arzt ermordet werden oder halt eben irgendwann im Mülleimer sterben, ob nun an den Verletzungen oder einfach an Hunger.
Es wird schließlich eingeräumt, dass die Abtreibungsmentalität schon bei den Nazis vorhanden war, ja das sie zum Grundstock ihrer Ideologie gehörte: In der "reinen Herrenrasse" war "unwertes Leben", ob nun wegen "rassischer" oder körperlicher "Minderwertigkeit" unerwünscht.

Die Totalrebellion gegen jede Moral

Es soll Annen im Zusammenhang mit Hugos Abtreibungstätigkeit auch die Formulierung verboten werden: "Gott werde den Mord eines ungeborenen Menschen als schwere Verfehlung - als Todsünde - anrechnen". Hier hat man nun die offizielle Bankrotterklärung jeglicher Gerechtigkeit, hier hört man quasi Satan im Originalton sprechen. Denn Gott wird nun einmal den Mord eines ungeborenen Menschen als schwere Verfehlung - als Todsünde - anrechnen. Das fünfte Gebot - wie überhaupt das Naturrecht - unterliegt nun einmal nicht der menschlichen Willkür. Wohlgemerkt: Es geht jetzt nicht "nur" darum, dass Mord nicht mehr als Mord bezeichnet werden darf - derlei Verbote sind zwar bereits exponentiell pervers, aber immer noch "normal rechtspositivistisch": Im Rechtspositivismus überlässt man es eben ganz allein dem Menschen, was er als Verbrechen definiert und was nicht. Hier geht es nun sogar darum, dass eine klare Aussage über Gott getroffen resp. verboten wird, i.e. dass Gott eine Todsünde als Todsünde anrechnet. Hugo soll von Annen nicht mehr "als ein vor Gott sündiger" Mensch bezeichnet werden dürfen - was er aber ganz objektiv ist, und was ganz objektiv bekannt gemacht werden darf und muss. Zugegeben, speziell auf Tatsachenäußerungen reagieren die Kinder des Teufels ziemlich empfindlich. Bereits Johannes der Täufer wurde für die sachliche Festellung, dass Herodes Antipas mit Herodias in einer unerlaubten Verbindung lebte, eingekerkert und ermordet.
Auch hier ist wieder zuzugeben, dass schon Hitler höchstpersönlich - ganz im Geiste von Blavatsky und Konsorten - die Totalrebellion gegen jede Moral verkündete:
"Wir beenden einen Irrweg der Menschheit. Die Tafeln vom Berge Sinai haben ihre Gültigkeit verloren. Das Gewissen ist eine jüdische Erfindung. Es gibt keine Wahrheit, weder im moralischen noch wissenschaftlichen Sinne. Jede Tat ist sinnvoll, selbst das Verbrechen. Die Vorsehung hat mich zu dem größten Befreier der Menschheit vorbestimmt. Ich befreie den Menschen von dem Zwange eines Selbstzweck gewordenen Geistes; von den schmutzigen und erniedrigenden Selbstpeinigungen einer Gewissen und Moral genannten Chimäre und von den Ansprüchen einer Freiheit und persönlichen Selbständigkeit. Der christlichen Lehre von der unendlichen Bedeutung der menschlichen Einzelseele und der persönlichen Verantwortung setze ich mit eiskalter Klarheit die erlösende Lehre von der Nichtigkeit und Unbedeutsamkeit des einzelnen Menschen und seines Fortlebens in der sichtbaren Unsterblichkeit der Nation gegenüber. An die Stelle des Dogmas von dem stellvertretenden Leiden und Sterben eines göttlichen Erlösers tritt das stellvertretende Leben und Handeln des neuen Führergesetzgebers, das die Masse der Gläubigen von der Last der freien Entscheidung entbindet" (Hermann Rauschning, Die Wandlung, Heidelberg, Jg. 1, S. 685ff).
Die damaligen Möglichkeiten der Antichristen waren aber noch arg begrenzt. Sicherlich, es gab Abtreibungen, aber keinesfalls in diesem gigantischen, gewerbsmäßigen Umfang der heutigen Zeit. Amerikanische Christen haben es in einer Sendung "The destructive force of Rock Music" so formuliert: "Americans are guilty of a holocaust far worse than that of the Nazi holocaust, as Americans have killed more than 40 million of their own children."

Die Aufgabe der Justiz

Die Justiz war also gar nicht befugt, in der Sache überhaupt gegen Annen tätig zu werden. Erst recht kann sie niemals eine rechtswirksame Unterlassungsverfügung gegen Annen verhängen. Hier geht es nämlich glasklar um die Ausrottung des christlichen Glaubensbekenntnisses überhaupt. Damit fallen grundsätzlich alle diesbzgl. Justiz-Aktionen unter den §6 VStGB. Die Richter, die sich an diesem Spuk beteiligen und sich somit eine "Rechtsprechung" anmaßen, die ihnen niemals zustehen kann, werden sich dafür in vollem Umfange verantworten müssen. D.h. selbst wenn Annen in dieser Sache obsiegen würde: Der Prozess als solcher ist bereits schwerster Betrug, Hochverrat gegen das Volk. Hier wird die Illusion des Rechtspositivismus bis zum Exzess getrieben: Sünde darf nicht mehr als Sünde, Gott darf nicht mehr als Richter bezeichnet werden.
Zugegeben, sogar das Bundesverfassungsgericht hat bereits am 26. März 1957 "unanfechtbar" erklärt, dass es die eigentliche Aufgabe der Justiz ist, jedes Recht zu zerstören, d.h. den Rechtschaffenen jede Hilfe zu verweigern, den Unrechtschaffenen aber jede Unterstützung zukommen zu lassen. In dieser langen Tradition steht auch diese Unterlassungsklage gegen Annen. Wer nun das Unrecht der Justiz, d.h. ihre Rolle bei der Zerstörung von Recht und der Zementierung von Unrecht beim Namen nennen möchte, sei gewarnt: Annen wurde einmal unschuldig wegen Kritik an der Abtreibung zu fünfzig Tagen verurteilt. Für meine Feststellung, dass dieses Unrecht Unrecht war, wurde ich dann zu sechzig Tagen verurteilt. Die Justiz ist nach durchgängiger Erklärung nicht an Recht und Gesetz gebunden, sondern ein unangreifbares System, das sich selbst schützt. Wer an dieser Zerstörung des deutschen Volkes nicht mitschuldig werden will, muss mit schwersten Strafen rechnen.
Wer es selbst ausprobieren möchte, kann diesen Text z.B. per Fax oder per Mail senden an
Landgericht Freiburg, - 2. Zivilkammer -, Salzstr. 17, 79098 Freiburg, Fax: 0761/205-2030, Poststelle@LGFreiburg.justiz.bwl.de
Der Gerichtstermin gegen Annen ist derzeit auf den 22. April 2008 festgesetzt; Annen hat allerdings am 14.04.2008 per Fax die Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt beantragt.

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