Dr. Jürgen Hugo, 79108 Freiburg
i.Br., contra babycaust.de
- Anmerkung zum Antrag auf Erlaß einer einstweiligen
Verfügung von Anwaltskanzlei "Lübbert, Haaf, Beeretz, Berst
& Kollegen" gegen Klaus Günter Annen -
(Kirche zum Mitreden, 15.04.2008)
Der berufliche Abtreiber Dr. Jürgen M. Hugo aus Freiburg versucht
derzeit über die Anwaltskanzlei "Lübbert, Haaf, Beeretz,
Berst & Kollegen" (gegründet von Dr. Hartmut Lübbert, Dr.
Eberhard Haaf und Rainer Beeretz), den Lebensschützer Klaus Günter Annen (Initiative NIE
WIEDER! e.V., 69469 Weinheim) zu ruinieren und überhaupt
jede moralische Ordnung im Kern zu zerstören. Aus einem
Zeitungsartikel: »Der Weinheimer Abtreibungsgegner Günter
Annen ist wieder aktiv. Trotz mehrerer Verurteilungen wegen
ähnlicher Aktionen stellt er zurzeit einen Freiburger Frauenarzt
an den Pranger, weil dieser Schwangerschaftsunterbrechungen vornimmt.
[...] Sascha Berst, der Anwalt des betroffenen Mediziners, prüft
gegenwärtig die rechtlichen Möglichkeiten seines Mandanten.
Strafanzeigen wie sie die angeprangerten Ärzte und auch Pro
Familia in der Vergangenheit erstattet haben, hält er für
wenig sinnvoll: "Das ist ein stumpfes Schwert." Berst denkt an eine
zivilrechtliche Unterlassungsklage mit Androhung einer saftigen
Geldauflage und rechnet sich damit gute Chancen aus: "Der BGH hat klar
gesagt, dass man niemanden an den Pranger stellen darf, noch nicht
einmal, wenn man die Wahrheit sagt." Mahnwachen vor Arztpraxen oder
Flugblätter mit moralischen Wertungen, wie Annen sie in Freiburg
verteilt hat, seien nicht erlaubt« (Freiburger Ärzte an den
Pranger gestellt. Abtreibungsgegner übt moralischen Druck aus -
Unterlassungsklage angestrebt, Stuttgarter Zeitung, 7.April 2008).
Zur Vorgeschichte
Klaus Günter Annen, Betreiber von babycaust.de / Initiative NIE
WIEDER, verbreitet öfters Broschüren, in denen er sich
für den Lebensschutz ausspricht. Dabei nennt er berechtigter- und
notwendigerweise auch exemplarisch Namen von beruflichen Abtreibern.
Zudem erstattet er ggf. auch Strafanzeigen gegen Abtreiber, die
für ihre Abtreibungsdienste werben, obwohl dies gem. § 219a
StGB klar strafbar ist. Am 20.08.2007 erstattete Annen Strafanzeige
gegen Dr. Jürgen Hugo, der auf seiner Homepage im Menü
"Praxisspektrum" tatsächlich in strafbarer Weise für
"Schwangerschaftsabbruch (operativ und hormonell mit Mifegyne)" als
seine Leistung geworben hat. Unter dem Datum 21.08.2007 verschickte die
SA Freiburg die Mitteilung an Annen, dass das Verfahren gegen Hugo
unter dem Az. 210 Js 24639/07 geführt werde. Am 28.02.2008
schickte dann Hugo einen Brief an die Initiative NIE WIEDER: "Seitdem
Sie das Antwortschreiben der Staatsanwaltschaft Freiburg auf Ihre
Anzeige gegen mich ins Netz gestellt haben, hat sich die Nachfrage nach
Schwangerschaftsabbrüchen stetig erhöht. Sie liegt z. Zt.
400% über dem Wert vom September 2007 mit ständig steigender
Nachfrage. Für diese kostenlose Werbung bedanke ich mich und bitte
sie, die Seite noch möglichst lange im Netz stehen zu lassen.
Sollten sie eine Spende aus dem erhöhten Abbruch-Aufkommen
benötigen, lassen sie es mich wissen.
Mit freundlichen Grüßen Dr. J. M.HUGO"
Am 07.04.2008 dann teilte die SA Freiburg Annen mit, dass die von Hugo
betriebene Abtreibungswerbung rechtswidrig war, diese aber inzwischen
nicht mehr dort stehe. Weil Hugo zudem nicht vorbestraft sei,
entschloss sich die SA mit Zustimmung des Gerichts für eine
Verfahrungseinstellung nach § 153 Abs. 1 StPO ("wenn die Schuld
des Täters als gering anzusehen wäre und kein
öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht"). Man beachte
dabei u.a., dass a) für diese Straftat "Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren" verhängt werden kann, b) Hugo diese illegale Werbung
nicht (nur?) z.B. in einer Praxisbroschüre, sondern weltweit
abrufbar im Internet verbreitet hat; c) mehrere große
Tageszeitungen (Freiburger Zeitung am 4.4.2008 und Stuttgarter Zeitung
vom 7.4.2008) ausführlich über den Fall berichtet haben; d)
die Abtreibungsmorde allein in der brd in die Hunderttausende *pro
Jahr* gehen.
Exkurs: Dr. Jürgen M. Hugo und Anthroposophie
Soweit aus einem Photo auf seiner Homepage erkenntlich, ist Hugo sehr
schwer an Adipositas (Fettsucht) erkrankt.
Sein Gesicht ist auf dem Photo seltsamerweise ziemlich im Halbschatten
gehalten; es fällt also nicht leicht zu entscheiden, ob z.B.
Hautrötung wegen schwerer Hypertonie (Bluthochdruck) vorliegt.
Zu Hugos "Praxisspektrum" gehört auch "anthroposophisch erweiterte
Frauenheilkunde"; zur Anthroposophie deshalb einige kurze Stichworte:
Die Anthroposophie ("Menschenweisheit") hat ihre Ursprünge in der
Theosophie ("Gottesweisheit"). Die Ukrainerin Helena Petrovna Blavatsky
(Blawatzky, geb. v. Hahn, 1831-91) war stets auf der Suche nach
"mystischen" Erfahrungen, pilgerte zu diesem Zweck u.a. nach Tibet.
Gem. Blavatsky ist das Hakenkreuz das mächtigste esoterische
Symbol, das Symbol des Arianismus. Blavatsky und ihre Nachbeter
Guido von List
sowie Adolf Josef Lanz gehören zu den ideologischen Stützen
des Nationalsozialismus z.B. mit Runen-Magie (cf. die SS-Runen, "Sieg
Heil"). Man denke auch an Heinrich Himmler und die "Schwarze Sonne" der
Wewelsburg. 1875 gründete Blavatsky zusammen mit H.S. Olcott die
"Theosophische Gesellschaft". Gem. der Theosophie kann der Mensch seine
Gotteserkenntnis unmittelbar, d.h. durch Schauung Gottes gewinnen,
womit der Mensch dann aber immer nur beim Geschöpf landen kann,
d.h. er wird dem Pantheismus oder dem offenen Satanismus frönen.
Die frühesten Beispiele für Theosophie sind der Taoismus von
Laotse und die indische Pandantaspekulation, außerdem findet er
sich z.B. im Sufismus des Islam. Rudolf Steiner (1861-1925) war
zeitweilig Generalsekretär der dt. Abteilung der "theosophischen
Gesellschaft", trennte sich aber 1912 von dieser und gründete 1913
die "anthroposophische Gesellschaft". Im wesentlichen sind Theosophie
und Anthroposophie aber sehr ähnlich. Es ist oft vom
"Christuswesen" die Rede, und überhaupt werden viele christliche
Vokabeln auch in diesen Ideologien verwendet, allerdings einem
radikalen Bedeutungswandel unterzogen. Kurz: Es ist eine satanische
Verwischung der christlichen Grundlehren, und es geht letztlich immer
nur um die satanische Selbsterlösung. Die Kirche hat diese
Ideologien ausdrücklich verurteilt und eine Mitgliedschaft in
solchen Gesellschaften ausdrücklich verboten.
Schizophrenie in extremo - die zivilrechtliche Unterlassungsklage
Man bedenke zunächst zweierlei: Stand Februar 2008: 1. Hugo
verzeichnet seit der babycaust-Berichte über ihn einen
phänomenalen Zuwachs an Abtreibungskunden. 2. Hugo wünscht,
dass diese "kostenlose Werbung" noch lange erhalten bleibt. Stand April
2008: Hugo will babycaust-Handzettel und Flugblätter über ihn
verbieten lassen aus den Gründen: 1. Hugo wird "angeprangert".
"Anprangerung" und "kostenlose Werbung" fungieren also für Hugo
resp. die Kanzlei Lübbert als Synonyme. 2. Es ist "mehr als
wahrscheinlich", dass die babycaust-Berichte "auf die wirtschaftliche
Situation [von Hugos] Arztpraxis Auswirkungen" haben. Nun, in der Tat:
400% Zunahme von Abtreibungen bei steigender Tendenz, das ist eine
klare Auswirkung auf die wirtschaftliche Situation von Hugos Arztpraxis.
Für die wirtschaftlich überaus erfolgreiche "kostenlose
Werbung" soll Annen bei Fortsetzung in *jedem einzelnen Fall* mit einem
Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft von bis
zu sechs Monaten bestraft werden.
Holocaust und Babycaust
Es soll Annen u.a. verboten werden, Hugo namentlich zu nennen und seine
Abtreibungstätigkeit zu erwähnen, wenn er dabei die Begriffe
"Babycaust" oder "Mord" verwendet. Tatsächlich muss immer wieder
daran erinnert werden, dass der Begriff "Babycaust" nicht als
Verharmlosung missverstanden werden darf: Die Abtreibungen in der brd
stellen die Judenverfolgung der Nazis nämlich bei weitem in den
Schatten; hier nur einige Aspekte:
- Opferzahlen: Allein auf dem kleinen Gebiet der brd wurden weitaus
mehr Kinder im Mutterleib ermordet, als in der gesamten Wirkungszeit
Hitlers im gesamten Wirkungsbereich Hitlers Juden ermordet wurden.
- Ungerechtigkeit: Während manche Juden tatsächlich
Kriminelle waren, sind Ungeborene niemals Kriminelle.
- Grausamkeit: Im Vergleich mit Erschießen, Erhängen etc.
ist der Vorgang der Abtreibung weitaus bestialischer, ob nun durch
Absaugen, Verätzung oder sonstwie. Dies ist n.b. auch der Grund,
weswegen Aufklärungsarbeit über die Abtreibung so rigoros als
"sozialethisch desorientierend" verboten wird, während die Welt
gleichzeitig mit Bildern von KZ-Leichenbergen überschüttet
wird: Es soll möglichst nicht ins Bewusstsein dringen, was bei
einer Abtreibung passiert. Der Lebensschützer Dr. Johannes Lerle formuliert, dass
Atreibungsärzte "schlimmer als im KZ foltern".
- Unentrinnbarkeit: Die Nazis haben die Juden oft und lange animiert,
das Land zu verlassen, und tatsächlich sind unzählige Juden
ausgewandert. Diese Möglichkeit besteht für die Ungeborenen
in keiner Weise. Die Zahl der KZ-Überlebenden ist trotz allem
weitaus größer als die Zahl der
Abtreibungs-Überlebenden; allerdings muss fairerweise zugegeben
werden, dass von den relativ wenigen Abtreibungs-Überlebende sehr
viele entweder nach der Abtreibung noch vom Arzt ermordet werden oder
halt eben irgendwann im Mülleimer sterben, ob nun an den
Verletzungen oder einfach an Hunger.
Es wird schließlich eingeräumt, dass die
Abtreibungsmentalität schon bei den Nazis vorhanden war, ja das
sie zum Grundstock ihrer Ideologie gehörte: In der "reinen
Herrenrasse" war "unwertes Leben", ob nun wegen "rassischer" oder
körperlicher "Minderwertigkeit" unerwünscht.
Die Totalrebellion gegen jede Moral
Es soll Annen im Zusammenhang mit Hugos Abtreibungstätigkeit auch
die Formulierung verboten werden: "Gott werde den Mord eines
ungeborenen Menschen als schwere Verfehlung - als Todsünde -
anrechnen". Hier hat man nun die offizielle Bankrotterklärung
jeglicher Gerechtigkeit, hier hört man quasi Satan im Originalton
sprechen. Denn Gott wird nun einmal den Mord eines ungeborenen Menschen
als schwere Verfehlung - als Todsünde - anrechnen. Das fünfte
Gebot - wie überhaupt das Naturrecht - unterliegt nun einmal nicht
der menschlichen Willkür. Wohlgemerkt: Es geht jetzt nicht "nur"
darum, dass Mord nicht mehr als Mord bezeichnet werden darf - derlei
Verbote sind zwar bereits exponentiell pervers, aber immer noch "normal
rechtspositivistisch": Im Rechtspositivismus überlässt man es
eben ganz allein dem Menschen, was er als Verbrechen definiert und was
nicht. Hier geht es nun sogar darum, dass eine klare Aussage über
Gott getroffen resp. verboten wird, i.e. dass Gott eine Todsünde
als Todsünde anrechnet. Hugo soll von Annen nicht mehr "als ein
vor Gott sündiger" Mensch bezeichnet werden dürfen - was er
aber ganz objektiv ist, und was ganz objektiv bekannt gemacht werden
darf und muss. Zugegeben, speziell auf Tatsachenäußerungen
reagieren die Kinder des Teufels ziemlich empfindlich. Bereits Johannes
der Täufer wurde für die sachliche Festellung, dass Herodes
Antipas mit Herodias in einer unerlaubten Verbindung lebte,
eingekerkert und ermordet.
Auch hier ist wieder zuzugeben, dass schon Hitler
höchstpersönlich - ganz im Geiste von Blavatsky und
Konsorten - die Totalrebellion gegen jede Moral verkündete:
"Wir beenden einen Irrweg der Menschheit. Die Tafeln vom Berge Sinai
haben ihre Gültigkeit verloren. Das Gewissen ist eine
jüdische Erfindung. Es gibt keine Wahrheit, weder im moralischen
noch wissenschaftlichen Sinne. Jede Tat ist sinnvoll, selbst das
Verbrechen. Die Vorsehung hat mich zu dem größten Befreier
der Menschheit vorbestimmt. Ich befreie den Menschen von dem Zwange
eines Selbstzweck gewordenen Geistes; von den schmutzigen und
erniedrigenden Selbstpeinigungen einer Gewissen und Moral genannten
Chimäre und von den Ansprüchen einer Freiheit und
persönlichen Selbständigkeit. Der christlichen Lehre von der
unendlichen Bedeutung der menschlichen Einzelseele und der
persönlichen Verantwortung setze ich mit eiskalter Klarheit die
erlösende Lehre von der Nichtigkeit und Unbedeutsamkeit des
einzelnen Menschen und seines Fortlebens in der sichtbaren
Unsterblichkeit der Nation gegenüber. An die Stelle des Dogmas von
dem stellvertretenden Leiden und Sterben eines göttlichen
Erlösers tritt das stellvertretende Leben und Handeln des neuen
Führergesetzgebers, das die Masse der Gläubigen von der Last
der freien Entscheidung entbindet" (Hermann Rauschning, Die Wandlung,
Heidelberg, Jg. 1, S. 685ff).
Die damaligen Möglichkeiten der Antichristen waren aber noch arg
begrenzt. Sicherlich, es gab Abtreibungen, aber keinesfalls in diesem
gigantischen, gewerbsmäßigen Umfang der heutigen Zeit.
Amerikanische Christen haben es in einer Sendung "The destructive force
of Rock Music" so formuliert: "Americans are guilty of a holocaust far
worse than that of the Nazi holocaust, as Americans have killed more
than 40 million of their own children."
Die Aufgabe der Justiz
Die Justiz war also gar nicht befugt, in der Sache überhaupt gegen
Annen tätig zu werden. Erst recht kann sie niemals eine
rechtswirksame Unterlassungsverfügung gegen Annen verhängen.
Hier geht es nämlich glasklar um die Ausrottung des christlichen
Glaubensbekenntnisses überhaupt. Damit fallen grundsätzlich
alle diesbzgl. Justiz-Aktionen unter den §6 VStGB. Die Richter,
die sich an diesem Spuk beteiligen und sich somit eine "Rechtsprechung"
anmaßen, die ihnen niemals zustehen kann, werden sich dafür
in vollem Umfange verantworten müssen. D.h. selbst wenn Annen in
dieser Sache obsiegen würde: Der Prozess als solcher ist bereits
schwerster Betrug, Hochverrat gegen das Volk. Hier wird die Illusion
des Rechtspositivismus bis zum Exzess getrieben: Sünde darf nicht
mehr als Sünde, Gott darf nicht mehr als Richter bezeichnet werden.
Zugegeben, sogar das Bundesverfassungsgericht hat
bereits am 26.
März 1957 "unanfechtbar" erklärt, dass es die eigentliche
Aufgabe der Justiz ist, jedes Recht zu zerstören, d.h. den
Rechtschaffenen jede Hilfe zu verweigern, den Unrechtschaffenen aber
jede Unterstützung zukommen zu lassen. In dieser langen Tradition
steht auch diese Unterlassungsklage gegen Annen. Wer nun das Unrecht
der Justiz, d.h. ihre Rolle bei der Zerstörung von Recht und der
Zementierung von Unrecht beim Namen nennen möchte, sei gewarnt:
Annen wurde einmal unschuldig wegen Kritik an der Abtreibung zu
fünfzig Tagen verurteilt. Für meine Feststellung, dass dieses
Unrecht Unrecht war, wurde ich dann zu sechzig
Tagen verurteilt. Die Justiz ist nach durchgängiger
Erklärung nicht an Recht und Gesetz
gebunden, sondern ein unangreifbares System, das sich selbst
schützt. Wer an dieser Zerstörung des deutschen Volkes nicht
mitschuldig werden will, muss mit schwersten Strafen rechnen.
Wer es selbst ausprobieren möchte, kann diesen Text z.B. per Fax
oder per Mail senden an
Landgericht Freiburg, - 2. Zivilkammer -, Salzstr. 17, 79098 Freiburg,
Fax: 0761/205-2030, Poststelle@LGFreiburg.justiz.bwl.de
Der Gerichtstermin gegen Annen ist derzeit auf den 22. April 2008
festgesetzt; Annen hat allerdings am 14.04.2008 per Fax die
Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt beantragt.
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