Dämonisierung von Abtreibung und Holocaust
- Pressemeldung: "Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte"
zum "Fall Annen vs. Deutschland" bzgl. babycaust.de -
(Kirche zum Mitreden, 05.04.2016)
Der sog. "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" (EGMR) hat im
"Fall Annen vs. Deutschland" – Antrag Nr. 3690/10 – (Text s.
babycaust.de) ein menschenrechtsfeindliches und
gesellschaftsschädigendes Urteil verschuldet. Das jetzige Thema ist
die am Ende des Urteils angeführte "Gemeinsame abweichende
Stellungnahme der Richter Yudkivska und Jäderblom". Klaus Günter
Annen würde – gem. Y/J – Abtreiber »dämonisieren, indem er ihre
Namen mit Begriffen vermischte, die mit dem grauenhaftesten
Verbrechen in der Geschichte der Menschheit zusammenhängen –
"Holocaust", "Auschwitz", "Nazi". Es ist vielleicht als
künstlerisches Mittel tolerierbar, Massenabtreibung als solche
allgemein zu beschreiben (und die Internetseite des Antragstellers
wurde daher nicht geschlossen), aber nicht bezüglich einzelner
Ärzte, die fehlerfrei ihre ordentlichen Pflichten erfüllen.«
Y/J bringen keinerlei Erklärung von Holocaust, geschweige denn,
warum der Holocaust das "grauenhafteste Verbrechen in der Geschichte
der Menschheit" sein sollte. Richtig ist, dass ein diesbzgl. Wissen
unbestreitbar offenkundig absolut notwendig ist, weil
Holocaustleugnung oft mit schwersten Strafen belegt wird. Zudem: Der
Volksverhetzungs-Paragraph 130 StGB beschränkt die Bestrafung
ausdrücklich auf die Leugnung einer "unter der Herrschaft des
Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des
Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art", d.h. auf die Leugnung von
Tatsachen. S. dagegen aber "tageszeitung" ("taz"), 09.02.02007, über
Strafprozeß von LG Mannheim gegen Ernst Zündel: "Zuletzt lehnte das
Gericht alle Anträge mit der lapidaren – und für einige
Antifaschisten im Publikum schockierenden – Begründung ab, daß es
völlig unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe oder
nicht. Seine Leugnung stehe in Deutschland unter Strafe. Und nur das
zähle vor Gericht."
Immerhin: Lt. Wikipedia wird mit Holocaust / Schoah / Shoa der
"Völkermord an 5,6 bis 6,3 Millionen Menschen bezeichnet, die in
Europa in der Zeit des Nationalsozialismus als jüdisch definiert
wurden". S. dagegen aber die Position von Raul Hilberg – dessen Opus
"Die Vernichtung der europäischen Juden" bei Nicht-Revisionisten
riesiges Ansehen genießt -, "dass die Zahl der ermordeten Juden
zwischen 4,9 und 5,4 Millionen gelegen habe, vermutlich bei rund 5,1
Millionen" (Hilberg-Nachruf bei holocaust-chronologie.de). Hilberg
wurde trotzdem nicht als Holocaust-Leugner verurteilt, so dass hier
also noch nicht einmal Wikipedia als letztverbindliche Autorität
gelten kann. Pro Jahr werden in der BRD (die n.b. kleiner ist als
Hitlers Machtbereich) gem. pro-leben.de bis zu ca. 400.000
Abtreibungen durchgeführt, d.h. bei zwölf Jahren (cf. NS-Reich) dann
bis zu ca. 4,8 Millionen. Zzgl. werden in der BRD pro Jahr auch noch
ca. 400.000 Verschreibungen für die "Pille danach" ausgestellt;
obwohl diese Pille – anders als die offizielle "Abtreibungspille"
RU-486 / Mifegyne – angeblich nur die Befruchtung verhindert, ist es
nicht endgültig bewiesen, dass damit niemals eine Abtreibung
stattfindet. Aber selbst wenn die Juden-Opferzahlen und die
Abtreibungs-Opferzahlen bzgl. Deutschland vielleicht vergleichbar
sein mögen: In wesentlichen Aspekten stellt der Babycaust den
Holocaust völlig in den Schatten, z.B.:
a) Die NS-Judenverfolgung ist unveränderliche Vergangenheit.
Abtreibung ist veränderbare und v.a. nach Veränderung schreiende
Gegenwart.
b) Die NS-Judenverfolgung war auf Hitlers Machtbereich beschränkt.
Abtreibung hat gegenwärtig ca. 50 (fünfzig) Millionen Menschen
weltweit als Opfer – u.z. jedes Jahr (pro-leben.de)!
c) Es gibt zwar keine Video-Aufnahmen von Vergasungen in
Nazi-Gaskammern, aber es gibt Videos von Abtreibungen sowie Photos
von den Leichenteilen der Kinder. Und dieses Material zeugt
offenkundig von solch dämonischer Grausamkeit, dass seine Verwendung
zu Aufklärungszwecken massiv behindert wird, übrigens anders als
z.B. Schockphotos gegen Rauchen. Und tatsächlich: So mancher ist
z.B. angesichts der Filme des Ex-Abtreibungsarztes Bernard N.
Nathanson ("The silent scream" / "Eclipse of Reason") zum
Abtreibungsgegner geworden.
d) Die NS-Judenverfolgung traf möglicherweise auch Straftäter.
Abtreibung trifft immer Unschuldige.
e) Viele Juden konnten vor der NS-Judenverfolgung fliehen, ggf. sich
sogar wehren. Die Kinder können weder fliehen noch sich wehren.
f) Es gab eine sehr große Menge von Holocaust-Überlebenden, und
manche haben – vermutlich infolge guter Gesundheit – ein sehr hohes
Alter erreicht. Es gibt kaum Abtreibungs-Überlebende, und die
wenigen Überlebenden sind dann normalerweise furchtbar
schwerstbehindert.
g) Nirgends in offiziellen NS-Texten inkl. Hitlers "Mein Kampf" wird
Juden das Menschsein abgesprochen. In der BRD hingegen wird Menschen
im Mutterleib nicht nur das Menschsein abgesprochen: Wer Menschen im
Mutterleib als Menschen bezeichnet, wird ggf. sogar schwer dafür
bestraft. Cf. die Urteilsbegründung von Landgericht Nürnberg – Az.:
8 Ns 404 Js 43127/97 – gegen Johannes Lerle: "Der Angeklagte weiß
genau, dass der medizinische Eingriff [eines Abtreibers] nicht
lebende Menschen, sondern Embryonen betrifft. Der Angeklagte hat
sich diesbezüglich auch durch einen einschlägigen Kommentar
informiert. Ihm ist der Unterschied zwischen einem Embryo und einem
lebenden Menschen des weiteren im Eilverfahren von der 17.
Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth klargemacht worden." In
Wahrheit allerdings steht endgültig fest, dass "jedes menschliche
Lebewesen, gleichgültig in welchem Entwicklungsstadium, wesenhaft
immer voll Mensch ist" (Prof. Erich Blechschmidt).
Cf. Papst Pius XI., Enzyklika Casti connubii (31.12.1930): »Aber
noch ein anderes schweres Vergehen, Ehrwürdige Brüder, ist zu
erwähnen, das das Leben des Kindes im Mutterschoße bedroht. […] Mag
man nun die Mutter oder das Kind töten, es ist gegen Gottes Gebot
und die Stimme der Natur: "Du sollst nicht töten!" Gleich heilig ist
beider Leben, das zu vernichten selbst die Staatsgewalt keine
Befugnis hat. […] Die Staatenlenker und Gesetzgeber endlich dürfen
nicht vergessen, daß es Sache der staatlichen Autorität ist, durch
zweckmäßige Gesetze und Strafen das Leben der Unschuldigen zu
schützen, und zwar um so mehr, je weniger das gefährdete Leben sich
selber schützen kann. Und hier stehen doch an erster Stelle die
Kinder, die die Mutter noch unter dem Herzen trägt. Sollte jedoch
die öffentliche Gewalt diesen Kleinen nicht allein den Schutz
versagen, sie vielmehr durch ihre Gesetze und Verordnungen den
Händen der Ärzte und anderer zur Tötung überlassen oder ausliefern,
dann möge sie sich erinnern, daß Gott der Richter und Rächer
unschuldigen Blutes ist, das von der Erde zum Himmel schreit.« Und
auch gem. Bibel sind Menschen im Mutterleib Menschen, cf. Lukas
1,39-44: Als Elisabeth den Gruß Marias hörte, frohlockte ihr Kind,
i.e. Johannes der Täufer, in ihrem Leib. N.b.: Bzgl. des Dogmas von
der Menschwerdung Gottes erläutert der Römische Katechismus (1,4,4),
»dass, sobald die selige Jungfrau den Worten des Engels ihre
Zustimmung gebend gesprochen hatte: "Siehe, ich bin die Magd des
Herrn, mir geschehe nach deinem Worte", sofort der heiligste Leib
Christi gebildet und mit ihm eine mit Vernunft begabte Seele
verbunden wurde und er so in demselben Augenblicke vollkommener Gott
und vollkommener Mensch war.«
h) Unter Hitler wurde nicht jedem Bürger ein "Beratungsschein"
ausgestellt zur straffreien Ermordung von Juden.
i) O-Ton Raul Hilberg (Täter, Opfer, Zuschauer): "Hitler war der
leitende Architekt der jüdischen Katastrophe. Er war es, der die
fließenden Ideen von 1940 in die harte Realität von 1941
transformierte. Hitler machte diesen letzten Schritt zum
unerbittlichen Resultat aller antijüdischen Maßnahmen […] und er
schmiedete den dezentralen Verwaltungsapparat Deutschlands um in ein
Netz von Organisationen, die reibungslos zusammenwirkten, so dass
die Erschießungen, Deportationen und Vergasungen nebeneinander und
gleichzeitig durchgeführt werden konnten." Wenn gem. der vom Volk
gewählten NSDAP die Judenverfolgung "nicht rechtswidrig" war – wie
kann dann die BRD oder sonst jemand die NS-Judenverfolgung als
"rechtswidrig" oder gar als "grauenhaftestes Verbrechen in der
Geschichte der Menschheit" zurückweisen? Wenn die Nazis im
Konzentrationslager "fehlerfrei ihre ordentlichen Pflichten
erfüllen", dann beleidigt und schmäht man durch KZ-Kritik das
Ansehen der gegenüber ihren Vorgesetzten treuen und gehorsamen, ergo
"gewissenhaften und pflichtbewussten" Staatsdiener und verunglimpft
somit den Staat überhaupt, insbesondere das Staatsoberhaupt, i.e.
den "Führer" als den "leitenden Architekten". Ein Verweis auf die
Menschenrechte ist jedenfalls dann schizophren, wenn man selbst das
Lebensrecht von Menschen im Mutterleib zur Diskussion stellt, und
erst recht, wenn man Menschenrechtler wie den Verf., d.h. einen
Priester, für ihre Aufklärungsarbeit bzgl. Lebensschutz als
"Straftäter" verleumdet und brutalstmöglich finanziell /
gesellschaftlich ruiniert, z.B. Amtsgericht Heilbronn – Az. 41 Cs 14
Js 13554/04 AK 741/04 -.
Cf. Papst Pius XI., Enzyklika "Mit
brennender Sorge" (gegen den Nationalsozialismus), 14.03.1937:
"Die erste, die selbstverständlichste Liebesgabe des Priesters an
seine Umwelt ist der Dienst an der Wahrheit und zwar der ganzen
Wahrheit, die Entlarvung und Widerlegung des Irrtums, gleich in
welcher Form, in welcher Verkleidung, in welcher Schminke er
einherschreiten mag. Der Verzicht hierauf wäre nicht nur ein Verrat
an Gott und Eurem heiligen Beruf, er wäre auch eine Sünde an der
wahren Wohlfahrt Eures Volkes und Vaterlandes."
Epilog: Rechtspositivismus ist immer zu verurteilen, gleichgültig ob
er vom NS-Staat, von der BRD oder vom EGMR praktiziert wird. Die
"abweichende Stellungnahme" von Y/J stellt einen Tiefpunkt
richterlichen Treibens dar, u.z. selbst ungeachtet der obigen
Ausführungen schon bereits deshalb, weil damit die vorausgehenden
eklatanten Fehlurteile der BRD in Sachen babycaust.de nun als
wenigstens vertretbar erscheinen. Was am EGMR-Urteil selbst zu
verurteilen ist und warum, soll Gegenstand einer künftigen Meldung
werden.
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