Amnesty International, Menschenrechte
und Homophobie
- Pressemitteilung / Strafanzeige -
(Kirche zum Mitreden, 27.07.2009)
Am 14.07.2009 veröffentlichte Amnesty International (ai) eine
Meldung "Homophobie in Litauen", wo es heißt: »Das
litauische Parlament setzte am 14. Juli 2009 das Veto des
Staatspräsidenten gegen das "Gesetz zum Schutz von
Minderjährigen gegen die schädlichen Folgen öffentlicher
Informationen" außer Kraft. Diese Entscheidung verankert eine
homosexuellenfeindliche Haltung im Gesetz. [...] Das Gesetz
institutionalisiert also Homophobie und verletzt die Rechte auf freie
Meinungsäußerung und ein Leben ohne Diskriminierung.«
Bereits im Januar 2008 veröffentlichte ai einen Artikel
»Homosexualität ist ein Menschenrecht« zum Thema
"Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender (LGBT) in Indonesien";
darin wird die Homosexuellen-Aktivistin Kamilia Manaf zitiert:
"Außerdem werden wir mit einer Kampagne die Öffentlichkeit
darüber aufklären, dass Homosexualität ein Menschenrecht
ist. Homophobe Angriffe auf LGBT verletzen die Menschenrechte."
Geführt wurde das Gespräch von Florian Krauß, ai-Gruppe
Menschenrechte und sexuelle Identität (MERSI).
Nun, in Wahrheit enthält selbst die "Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte" (Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948) keinerlei
Aussagen zur Sexualität. Die Buchstabenfolge "sex" kommt nur
einmal vor, u.z. in Artikel 2: "Jeder hat Anspruch auf die in dieser
Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen
Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht [engl.: "sex"],
Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung,
nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem
Stand."
ai selbst führt auch keinerlei Begründung an, weshalb
Homosexualität ein "Menschenrecht" sein soll. Statt dessen wird
nur Art. 3 der Erklärung zitiert: "Jeder Mensch hat das Recht auf
Leben, Freiheit und die Sicherheit der Person." Solange kein Beweis
für diese Menschenrechts-Behauptung vorliegt, muss also diese
Behauptung schlichtweg als Lüge zurückgewiesen werden.
Doch selbst von der Menschenrechts-Behauptung abgesehen: Der Begriff
"Homophobie" bleibt ein irreführendes Propaganda-Schlagwort. Eine
Phobie ist eine "exzessive, inadäquate Angstreaktion (...) mit
Einsicht in die Unbegründetheit" (Pschyrembel Klinisches
Wörterbuch, Berlin (256)1990, S. 1294). Phobien werden ggf. mit
Psychopharmaka therapiert.
Es gibt zwar - nicht nur in Litauen - tatsächlich Gegner von
Homosexualität; diese Ablehnung ist aber weder "Angst" noch
"exzessiv, inadäquat" oder gar "unbegründet". Vielmehr
resultiert diese Ablehnung aus der einfachen Erkenntnis, dass
Sexualität der Fortpflanzung dient. Die Ehe, d.h. die Verbindung
von Mann und Frau, ist "die Wurzel und Grundlage der
Familiengemeinschaft und damit der menschlichen Gesellschaft
überhaupt [...] Die erste Stelle unter den Gütern der Ehe
nimmt also das Kind ein" (Papst Pius XI., Enzyklika Casti connubii,
31.12.1930).
Die Abscheu gegenüber homosexuellem Handeln ist damit ebenso
natürlich. Diese Abscheu ist übrigens auch nicht
unchristlich: Schon im Alten Testament (Genesis 18f) wird vom
Strafgericht über die Stadt Sodom berichtet; daher auch die
Bezeichnung "Sodomie" für homosexuelles Tun. Wenn heute bisweilen
Sodomie als Bestialität (Geschlechtsverkehr mit Tieren) ausgegeben
wird, so ist das blanke Geschichtsfälschung. Im Neuen Testament
(Röm 1,25-27) erklärt Paulus die Homosexualität als
Folge der Gottlosigkeit und des damit verbundenen Götzendienstes.
Homosexualität wurde sogar in höchstoffziellen Dokumenten bis
vor einigen Jahren ganz normal den psychischen Störungen
zugezählt, z.B. von der American Psychiatric Association (APA) und
der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Heute hingegen werden die Gegner
von Homosexualität als die wahren Geistesgestörten (Phobie!)
diffamiert.
Kurzum: Bereits mit dem "Homophobie"-Vorwurf wird in einer Weise, die
geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass
gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt und die
Menschenwürde anderer dadurch angegriffen, dass Teile der
Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich gemacht
oder verleumdet werden; strafbar gem. § 130 StGB
(Volksverhetzung). Deshalb wird hiermit bei der Staatsanwaltschaft Bonn
Strafanzeige mit Strafantrag erstattet gegen Amnesty International.
Jeder kann ebenfalls an die Staatsanwaltschaft Bonn schreiben, dass er
selbst Homosexualität ablehnt und dabei den Vorwurf der
"Homophobie" als Diffamierung verurteilt.
Bonus: Von der KzM-Startseite:
23.05.2007 Mail an "Amnesty International"
Totale Verlogenheit von „Amnesty
International“
http://www.kreuz.net/article.5234-page.html
Zum einen behauptet diese Horde frech, wir Deutschen würden zu
wenig in „Antirassismus“-Propaganda ertränkt, während man
sich vor „Antirassismus“-Propaganda doch kaum retten kann.
Zum andern tut diese Horde aber auch rein gar nichts gegen die
gigantischen Menschenrechtsverbrechen der OMF-„brd“ an den
„Revisionisten“, die jahrelang unschuldig in die Kerker gepfercht
werden, ja denen sogar der – laut OMF-„brd“ „garantierte“ –
seelsorgliche Kontakt verweigert wird.
Während AI also echte Menschenrechte leugnet und bekämpft,
macht es sich stark für inexistente Menschenrechte wie z.B. das
Recht auf MORD. AI (erfunden 1961) ist ein ideologisches Kind von AH
(Adolf Hitler).
Eine echte Menschenrechtsorganisation würde als erstes gegen diese
Horde von „Amnesty International“ vorgehen.
Die Mail blieb in den über zwei Jahren ohne jede Reaktion. Vor knapp zehn Jahren hatte ai mal Hilfe gegen den
Völkermord in der brd in Aussicht gestellt - woraus bis heute
ebenfalls nichts geworden ist.
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