Amnesty International, Menschenrechte und Homophobie

- Pressemitteilung / Strafanzeige -
(Kirche zum Mitreden, 27.07.2009)
Am 14.07.2009 veröffentlichte Amnesty International (ai) eine Meldung "Homophobie in Litauen", wo es heißt: »Das litauische Parlament setzte am 14. Juli 2009 das Veto des Staatspräsidenten gegen das "Gesetz zum Schutz von Minderjährigen gegen die schädlichen Folgen öffentlicher Informationen" außer Kraft. Diese Entscheidung verankert eine homosexuellenfeindliche Haltung im Gesetz. [...] Das Gesetz institutionalisiert also Homophobie und verletzt die Rechte auf freie Meinungsäußerung und ein Leben ohne Diskriminierung.«
Bereits im Januar 2008 veröffentlichte ai einen Artikel »Homosexualität ist ein Menschenrecht« zum Thema "Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender (LGBT) in Indonesien"; darin wird die Homosexuellen-Aktivistin Kamilia Manaf zitiert: "Außerdem werden wir mit einer Kampagne die Öffentlichkeit darüber aufklären, dass Homosexualität ein Menschenrecht ist. Homophobe Angriffe auf LGBT verletzen die Menschenrechte." Geführt wurde das Gespräch von Florian Krauß, ai-Gruppe Menschenrechte und sexuelle Identität (MERSI).
Nun, in Wahrheit enthält selbst die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" (Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948) keinerlei Aussagen zur Sexualität. Die Buchstabenfolge "sex" kommt nur einmal vor, u.z. in Artikel 2: "Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht [engl.: "sex"], Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand."
ai selbst führt auch keinerlei Begründung an, weshalb Homosexualität ein "Menschenrecht" sein soll. Statt dessen wird nur Art. 3 der Erklärung zitiert: "Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und die Sicherheit der Person." Solange kein Beweis für diese Menschenrechts-Behauptung vorliegt, muss also diese Behauptung schlichtweg als Lüge zurückgewiesen werden.
Doch selbst von der Menschenrechts-Behauptung abgesehen: Der Begriff "Homophobie" bleibt ein irreführendes Propaganda-Schlagwort. Eine Phobie ist eine "exzessive, inadäquate Angstreaktion (...) mit Einsicht in die Unbegründetheit" (Pschyrembel Klinisches Wörterbuch, Berlin (256)1990, S. 1294). Phobien werden ggf. mit Psychopharmaka therapiert.
Es gibt zwar - nicht nur in Litauen - tatsächlich Gegner von Homosexualität; diese Ablehnung ist aber weder "Angst" noch "exzessiv, inadäquat" oder gar "unbegründet". Vielmehr resultiert diese Ablehnung aus der einfachen Erkenntnis, dass Sexualität der Fortpflanzung dient. Die Ehe, d.h. die Verbindung von Mann und Frau, ist "die Wurzel und Grundlage der Familiengemeinschaft und damit der menschlichen Gesellschaft überhaupt [...] Die erste Stelle unter den Gütern der Ehe nimmt also das Kind ein" (Papst Pius XI., Enzyklika Casti connubii, 31.12.1930).
Die Abscheu gegenüber homosexuellem Handeln ist damit ebenso natürlich. Diese Abscheu ist übrigens auch nicht unchristlich: Schon im Alten Testament (Genesis 18f) wird vom Strafgericht über die Stadt Sodom berichtet; daher auch die Bezeichnung "Sodomie" für homosexuelles Tun. Wenn heute bisweilen Sodomie als Bestialität (Geschlechtsverkehr mit Tieren) ausgegeben wird, so ist das blanke Geschichtsfälschung. Im Neuen Testament (Röm 1,25-27) erklärt Paulus die Homosexualität als Folge der Gottlosigkeit und des damit verbundenen Götzendienstes.
Homosexualität wurde sogar in höchstoffziellen Dokumenten bis vor einigen Jahren ganz normal den psychischen Störungen zugezählt, z.B. von der American Psychiatric Association (APA) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Heute hingegen werden die Gegner von Homosexualität als die wahren Geistesgestörten (Phobie!) diffamiert.
Kurzum: Bereits mit dem "Homophobie"-Vorwurf wird in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt und die Menschenwürde anderer dadurch angegriffen, dass Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden; strafbar gem. § 130 StGB (Volksverhetzung). Deshalb wird hiermit bei der Staatsanwaltschaft Bonn Strafanzeige mit Strafantrag erstattet gegen Amnesty International. Jeder kann ebenfalls an die Staatsanwaltschaft Bonn schreiben, dass er selbst Homosexualität ablehnt und dabei den Vorwurf der "Homophobie" als Diffamierung verurteilt.

Bonus: Von der KzM-Startseite:

23.05.2007 Mail an "Amnesty International"
Totale Verlogenheit von „Amnesty International“
http://www.kreuz.net/article.5234-page.html
Zum einen behauptet diese Horde frech, wir Deutschen würden zu wenig in „Antirassismus“-Propaganda ertränkt, während man sich vor „Antirassismus“-Propaganda doch kaum retten kann.
Zum andern tut diese Horde aber auch rein gar nichts gegen die gigantischen Menschenrechtsverbrechen der OMF-„brd“ an den „Revisionisten“, die jahrelang unschuldig in die Kerker gepfercht werden, ja denen sogar der – laut OMF-„brd“ „garantierte“ – seelsorgliche Kontakt verweigert wird.
Während AI also echte Menschenrechte leugnet und bekämpft, macht es sich stark für inexistente Menschenrechte wie z.B. das Recht auf MORD. AI (erfunden 1961) ist ein ideologisches Kind von AH (Adolf Hitler).
Eine echte Menschenrechtsorganisation würde als erstes gegen diese Horde von „Amnesty International“ vorgehen.


Die Mail blieb in den über zwei Jahren ohne jede Reaktion. Vor knapp zehn Jahren hatte ai mal Hilfe gegen den Völkermord in der brd in Aussicht gestellt - woraus bis heute ebenfalls nichts geworden ist.

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