Drohendes Strafverfahren gegen KzM
wegen "Tagebuch der Anne Frank"
- Dokumentation des Anwaltsschreibens -
(Kirche zum Mitreden, 07.03.2008)
Passend zum Passionssonntag (09.03.08) wurde heute (07.03.08) folgendes
Schreiben hier abgegeben bzgl. des KzM-Textes "Probleme
mit dem Tagebuch der Anne Frank"
(http://www.kirchenlehre.com/anefrank.htm).
Über die weitere Vorgehensweise gegen das teuflische Treiben des
"Anne Frank Hauses" sowie seiner Schergen wegen Erpressung etc. pp.
wird noch nachgedacht. Man beachte bereits die Eingangslüge:
"BEHAUPTUNG DER FÄLSCHUNG DER TAGEBÜCHER DER ANNE FRANK".
Erst recht ist es völlig unmöglich, die "strafbewehrte
Unterlassungserklärung" zu unterschreiben, denn sämtliche
beanstandeten Aussagen sind nachgewiesenermaßen absolut wahr. Zur
Sicherheit hier nochmals die öffentliche Erklärung:
Die Authentizität des TAF wird nicht einhellig bejaht.
Mehrere Werbeträger des TAF sind für schwer unmoralisches
Verhalten bekannt.
Bestimmte Verhaltensweisen des Ich-Erzählers sind schwer
unmoralisch.
Es ist kein päpstliches Urteil über das TAF bekannt.
Ich kann das TAF nicht guten Gewissens empfehlen.
Zum teuflischen Anne-Frank-Kult s. insbesondere die
"öffentlich-rechtliche" Bibelverbrennung:
http://www.kreuz.net/article.5701.html
Zur Dokumentation hier der Text des Anwaltsschreibens; Scans der
Briefseiten gibt es unter:
http://prhl.sinfree.net/anne_1.gif
http://prhl.sinfree.net/anne_2.gif
http://prhl.sinfree.net/anne_3.gif
Lovells LLP
Alstertor 21
20095 Hamburg
Tel: +49(0)4041993-0
Fax: 449 (0) 40 419 93-200
Dr. Morten Petersenn Rechtsanwalt
Herrn Rolf Hermann Lingen
Unser Zeichen: 414 ahm R1152.00014
6. März 2008 ::ODMA\PCDOCS\HAMLIB01\324451\1
BEHAUPTUNG DER FÄLSCHUNG DER TAGEBÜCHER DER ANNE FRANK AUF
IHRER WEBSEITE "KIRCHENLEHRE.COM'
Sehr geehrter Herr Lingen,
wir zeigen an, dass wir das Anne Frank House (AFH) in Amsterdam und den
Anne Frank Fonds (ÄFF) in Basel vertreten. Das Vorliegen einer
ordnungsgemäßen Vollmacht wird anwaltlich versichert. Der
Anne Frank Fonds ist Inhaber der Urheberrechte an dem Tagebuch der Anne
Frank.
Wie Ihnen bekannt ist, ist das Tagebuch der Anne Frank eines der
meistgelesenen Bücher weltweit. Es ist bislang in etwa 70 Sprachen
übersetzt und dient mittlerweile insbesondere in Schulen als
klassische Literatur zu dem Thema Holocaust. Das Anne Frank House ist
eine Erziehungseinrichtung, die danach strebt, die Ideale, die Anne
Frank uns und der Welt mit ihrem Tagebuch hinterlassen hat, zu
fördern und zu verbreiten.
Vor kurzem sind wir auf einen Beitrag auf Ihrer Webseite
"www.kirchenlehre.com" aufmerksam geworden ("das Tagebuch der Anne
Frank - Anregung zum notwendigen Bewusstseinswandel). In dieser Kolumne
ziehen Sie die Echtheit der Tagebücher von Anne Frank in Zweifel.
Die Verneinung der Echtheit der Tagebücher ist ein strafbarer Akt
im Sinne des § 186 StGB, der nicht nur das Andenken an Anne Frank
beleidigt und verleumdet, darüber hinaus wird durch diese
Darstellung auch die Glaubwürdigkeit des AFH und AFF herabgesetzt
und damit das Ansehen unserer Mandanten nachteilig beeinflusst. Dadurch
entsteht unseren Mandanten ein erheblicher Schaden, weil sie in der
Umsetzung ihrer Ziele beeinträchtigt sind.
Es gab in der Vergangenheit bereits zahlreiche Gerichtsverfahren, die
die Echtheit des Tagebuchs der Anne Frank zum Gegenstand hatten. So hat
es Verurteilungen unter anderem vor dem Landgericht Hamburg (Az.: (49)
30/77 Ns) und dem Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 16 U 151/78) im
Hinblick auf Behauptungen, das Tagebuch der Anne Frank sei eine
Fälschung, gegeben. Die Echtheit der Tagebücher ist durch
umfangreiche wissenschaftliche Arbeiten belegt (vgl. z.B. "Die
Tagebücher der Anne Frank", Niederländisches Staatliches
Institut für Kriegsdokumentation). Zu erwähnen ist auch eine
Pressemitteilung des Bundeskriminalamtes (BKA) vom 26. Juli 2006. Das
BKA machte in dieser Pressemitteilung deutlich, dass ein vom
Kriminaltechnischen Institut des BKA umfangreich erstelltes
Sachverständigengutachten zu den Tagebüchern der Anne Frank
keinerlei Zweifel an deren Echtheit begründete.
Darüber hinaus sieht sich der AFF, als Inhaber der Urheberrechte
an dem Tagebuch verpflichtet, seine Persönlichkeitsrechte
durchsetzen und jeder Beeinträchtigung des Tagebuchs
entgegenzutreten, die eine Verletzung des Namens oder des Ansehens von
Anne Frank mit sich bringt. Die Behauptung, es handele sich bei dem
Tagebuch um propagandistische Fälschung, stellt eine Verletzung
dieser Persönlichkeitsrechte dar. Unseren Mandanten stehen
Unterlassungsansprüche aus § 1004 BGB analog zu.
Wir haben Sie deshalb aufzufordern, bis zum
11. März 2008
die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Geht die verlangte Unterlassungserklärung nicht oder nicht
rechtzeitig ein, werden wir unseren
Mandanten dringend raten müssen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu
nehmen, was mit weiteren erheblichen Kosten inklusive
Schadensersatzforderungen für Sie verbunden sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Morten Petersenn
HAMLIB01/HAMMP/324451.01
Lovells
Lovells LLP ist als Limited Liability Partnership unter OC 323639 in
England und Wales registriert. Registersitz: Atlantic House, Holborn
Viaducl, London EC1A 2FG. Die Bezeichnung Partner bezieht sich auf
Mitglieder der Lovells LLP oder Mitarbeiter mit entsprechender Stellung
und Qualifikation.
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Sdiätors Avocats Lawyers (USA) Advocaten Notarissen Awocati
Abogados
UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG
von
Rolf Hermann Lingen Goldbrink 2a 46282 Dorsten
(nachfolgend "Herr Lingen") gegenüber
Anne Frank House (AFH)
Postbus 730
1000 AS Amsterdam, Niederlande
(nachfolgend "AFH") und
Anne Frank Fonds (AFF) Steinengrabenstraße 18 4051 Basel, Schweiz
(nachfolgend "AFF")
Herr Lingen, verpflichtet sich, es bei Meidung einer für jeden
Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von
€ 10.000,00 und im Streitfalle vom zuständigen Landgericht zu
überprüfenden Vertragsstrafe zu unterlassen,
in der Öffentlichkeit die nachfolgende Behauptung aufzustellen
oder zu verbreiten und den entsprechenden Eintrag unverzüglich zu
löschen:
" Beim TAF sind festzustellen:
- fragwürdige Authentizität
- fragwürdige Werbeträger
- fragwürdiger Charakter des Ich-Erzählers
- Wir haben bis jetzt noch kein päpstliches Urteil über das
TAF gefunden, erlauben uns aber trotzdem die Bemerkung, dass wir das
TAF nicht guten Gewissens empfehlen können."
Dorsten, den_____________________
(Rolf Hermann Lingen)
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