Der Humanistische Pressedienst (hpd.de)
veröffentlichte am
14.01.2011 eine Meldung (Nr. 10977) über eine angebliche
"Fachtagung" mit der Überschrift "Sexuelle Selbstbestimmung –
Realität oder Utopie? Das Recht auf reproduktive Gesundheit nach
20 Jahren Wiedervereinigung", veranstaltet am 12.01.2011 in Berlin von
Berliner Netzwerk Frauengesundheit, Berliner Familienplanungszentrum –
BALANCE, Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und
Gesellschaft e.V. (AKF) und Berliner Landesverband des Humanistischen
Verbandes Deutschlands (HVD).
Zur Begriffsbestimmung s. Strafgesetzbuch, Dreizehnter Abschnitt,
"Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" (StGB §174 bis
§184g): Laut StGB sind u.a. sexueller Missbrauch und
Vergewaltigung sowie Exhibitionismus strafbar.
Aber laut Berliner Tagung sind "Familienplanung, Verhütung und die
Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs Kernfragen des
sexuellen Selbstbestimmungsrechts". Also völliger Fehlstart durch
Begriffsverwirrung!
Zum Programm: "Hartwig Hohnsbein, pensionierter
evangelischer
Theologe,
der 1966 bis 1991 Gemeindepastor in Wolfsburg war," hielt einen Vortrag
"Einfluss und Aktivitäten fundamentalistisch-christlicher
selbsternannter Lebensschutzorganisationen". Zudem gab es noch eine
Podiumsdiskussion "Perspektiven sexueller Selbstbestimmung unter dem
Einfluss der selbst ernannten internationalen Lebensschutzbewegung
religiöser Fundamentalisten". Natürlich hat Abtreibung hat
rein gar nichts mit sexueller Selbstbestimmung zu tun, selbst dann
nicht, wenn das Kind Frucht einer Vergewaltigung wäre. Denn
natürlich besteht das Recht auf Leben auch für Menschen, die
aus einer ungewollten Zeugung hervorgehen. Die Unsinnigkeit von Parolen
wie "Mein Bauch gehört mir" ist jedem sofort einsichtig, der nicht
meint, die Parole "Mein Haus gehört mir" berechtige zur Ermordung
aller, die sich in diesem Haus aufhalten. Auch lässt sich die
Ermordung Unschuldiger nicht als "Beitrag zur reproduktiven Gesundheit"
entschuldigen. Überhaupt sind die "Argumente" der
Abtreibungsbefürworter rettungslos unsinnig und unzählige
Male als verlogen entlarvt worden. Eine Lüge wird auch durch noch
so viele "Fachtagungen" nicht zur Wahrheit.
Lebensschützer sind lt. Abtreibungsbefürwortern
"fundamentalistisch" und "selbst ernannt". Was soll daran schlecht
sein, ein Fundament zu haben? Müssen Häuser immer notwendig
auf Sand gebaut werden? Und muss man eigentlich immer erst eine
Ernennungsurkunde vorweisen, bevor man etwas Gutes tun darf? Darf man
einem ertrinkenden, verblutenden etc. Erwachsenen sofort helfen, oder
muss man dafür erst eine entsprechende Ernennung einholen? Wer
sollte so eine Ernennung eigentlich aussprechen, und mit welchem Recht?
Immerhin: Möglicherweise können ertrinkende, verblutende etc.
Erwachsene sich noch selbst helfen. Kinder im Mutterleib hingegen sind
weitaus mehr auf fremde Hilfe angewiesen, um ihrer Ermordung zu
entgehen. Zugegeben: Strafbestimmungen für unterlassene
Hilfeleistung sind angesichts menschlicher Trägheit und Bosheit
sinnvoll und notwendig - aber im Grunde gilt das für sehr viele
Strafbestimmungen. Speziell von Christen muss man allerdings erwarten,
dass sie das Gebot der Nächstenliebe beherzigen, d.h. dass sie
sich im Gewissen von Christus berufen fühlen, sogar den
Schwächsten zu helfen.
Ferner: "Dr. Christian Fiala verwies auf historische Zusammenhänge
und Konstanten. [...] Die 'christlichen Tabilans' [sic!], wie er die
Abtreibungsgegner nennt, übten Psychoterror gegen Frauen aus".
Hierbei denke man an die Verurteilung von Andreas T. in Wien am
10.01.2011: Andreas T. hatte Lebensrechtler massiv belästigt (u.a.
getreten), weil sie vor Fialas Praxis gebetet hatten. Und ganz generell
denke man an die
zahlreichen schweren
Verurteilungen von
Lebensschützern, z.B. dafür, die Ermordung von Kindern im
Mutterleib als Ermordung von Kindern im Mutterleib bezeichnet zu haben.
Also: Wer betreibt hier "Psychoterror"?! Wer wird hier
"gewalttätig wie die Taliban"?!
Fazit: Das Berliner Treffen basiert auf Begriffsverwirrung, hat das
Thema vollkommen verfehlt, wärmt unsinnigste, längst
entlarvte Falschdarstellungen wieder auf und verdreht die Darstellung
von Täter und Opfer. Die Bezeichnung "Fachtagung" erscheint da
zumindest fragwürdig.
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