Zweites Vatikanisches Konzil oder Dogma
- Testimonien zur Verbindlichkeit von Vatikanum 2 -
(Kirche zum Mitreden, 27.11.2014; aktualisiert 30.11.2014)
Während die "Lehren des II. Vatikanischen Konzils, das als
Ökumenisches Konzil gemäß can. 337 § 1 i. V. m. can. 336 im Verbund
mit dem Papst die höchste Gewalt im Hinblick auf die Gesamtkirche
ausgeübt hat und dessen Lehren gemäß can. 749 § 2 CIC unfehlbar und
gemäß can. 750 § 1 vom feierlichen Lehramt vorgelegt worden und
kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu glauben sind" [...]
"beharrt der Angeklagte auf einem selbstdefinierten
Wahrheitsbegriff, der das Glaubensgut (depositum fidei) um die
Lehren des II. Vaticanums verkürzt. Mithin ist der Angeklagte
Häretiker."
(Thomas Schüller,
"Gutachten" in Strafprozess gegen die katholische Kirche,
Amtsgericht Dorsten, Aktenzeichen 7 Ls-29 Js 74/08-43/11,
17.08.2012)
Thomas Schüller, sog. "Professor für katholisches Kirchenrecht" am
"Institut für Kanonisches Recht" der "Katholisch-Theologischen
Fakultät" der Universität Münster, hat sich mit dieser öffentlichen
schriftlichen Erklärung vor Gericht definitiv als völlig
sachunkundig - resp. ggf. und / oder radikal verlogen - erwiesen.
Das wohlwollendste Urteil über Schüller kann jedenfalls nur lauten:
Dem angeblichen "Kirchenrechtler" fehlen unübersehbar selbst
allerelementarste Kenntnisse im "katholischen Kirchenrecht", ja
sogar ganz grundsätzlich überhaupt im "katholischen Glauben" der
Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2). Mit so viel
Wohlwollen ließe sich immerhin das Urteil ausschließen, Schüllers
absurde Falschaussagen seien vorsätzlich, d.h. Lügen. Nur bliebe
dann trotzdem noch immer die Frage, wie sich jemand mit so viel
resp. so wenig Sachverstand als "Sachverständiger" ausgeben kann.
In Konsequenz muss das Urteil vernichtend ausfallen über
- die gesamte V2-Gruppe, deren hochrangiger Mitarbeiter und
Repräsentant Schüller ist und in deren Namen er als Gutachter
spricht;
- die Westfälische Wilhelms-Universität Münster, die lt. Rektorin
Ursula Nelles "Garant für Spitzenforschung und hochwertige Lehre"
ist, sowie überhaupt sämtliche Universitäten mit
V2-"katholisch-theologischen Fakultäten";
- die Politik der Bundesrepublik Deutschland, die in hartnäckigem
absurden Zirkelschluss den Bürgern rigoros gewaltsam die absurde,
häretische Ideologie aufzwingt, die V2-Gruppe sei die katholische
Kirche;
- die Justiz der Bundesrepublik Deutschland, die solche "Gutachter"
wie Schüller zulässt und sogar schützt und dementsprechend brutale
Christenverfolgung betreibt. Allgemein z.Th. Justiz und Gutachten s.
z.B. "Familiengerichte: Jedes zweite Gutachten mangelhaft",
daserste.ndr.de, 14.08.14:
*** In einer Studie der FernUniversität Hagen wurden alle Gutachten
von vier exemplarisch ausgewählten Gerichten untersucht. Diese
Vollerhebung über zwei Jahre zeigt erstmals das ganze Ausmaß: Über
50 Prozent der untersuchten Gutachten weisen gravierende Mängel auf.
***
1. Die unterlassene unverzichtbare Bringschuld
Wenn Thomas Schüller behauptet, V2 habe (mindestens) ein Dogma
verkündet, dann *muss* er dieses Dogma nennen. Andernfalls ist sein
gesamtes Gutachten in einem fundamentalen Punkt nicht
nachvollziehbar. Der Gutachter verliert damit jegliche
Glaubwürdigkeit vollkommen, und das gesamte Gutachten ist somit
objektiv wertlos, d.h. absolut unverwertbar. Solange dieser Fehler
nicht behoben ist, darf das Gutachten in gar keiner Weise als
Beweismittel zugelassen werden, andernfalls ist bereits das Gericht
selbst schuldig der äußerst schweren Rechtsbeugung. Kann der Fehler
nicht behoben werden, sind zudem zivilrechtliche und strafrechtliche
Sanktionen gegen den Gutachter zu prüfen. Zur Rechtslage:
Bundesgerichtshof, IVa ZR 20/82 v. 02.11.1983:
*** Ein Sachverständigengutachten muss sich auf Tatsachen und nicht
auf Mutmaßungen oder Unterstellungen stützen. Sind dem
Sachverständigen die für die Beurteilung maßgeblichen Umstände nicht
bekannt, muss er sie beim Auftraggeber erfragen, u. U. auch andere
Ermittlungen anstellen (etwa Anfragen bei Behörden). ***
Bundesgerichtshof, NJW 1988, 1266:
*** Grobe Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn die im Verkehr
erforderliche Sorgfalt in objektiv ungewöhnlich hohem und subjektiv
nicht entschuldbarem Maße verletzt wird; es muss das unbeachtet
geblieben sein, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten
müssen. ***
LG Bremen 17.01.77 7-3 O 1584/70:
*** Inhaltliche Mängel, die das Gutachten unverwertbar machen, weil
das Gutachten dem Gericht nicht die Möglichkeit gibt, den
Gedankengängen des Sachverständigen nachzugehen und sie zu prüfen,
haben zur Folge, dass kein Entschädigungsanspruch entsteht, weil die
Leistung des Gutachters dem ihm erteilten Auftrag nicht entspricht.
***
VG Augsburg 10.02.82 - 4 K80 A 914:
*** Objektiv wertlos ist ein solches Gutachten, wenn es jeder
nachvollziehbaren Begründung, insbesondere zur Wahl des
Wertermittlungsverfahrens, zu den herangezogenen
Wertermittlungsgrundlagen und zu den sonstigen für die
Wertermittlung maßgeblichen Gesichtspunkten entbehrt. ***
Nochmals: Schüller *muss* unbedingt ganz genau benennen, welches
Dogma V2 verkündet hat. Zudem: Der Häresie-Vorwurf zählt bereits als
solcher - und natürlich erst recht in einem schriftlichen
gerichtlichen Gutachten - zu den schlimmsten nur möglichen
Anschuldigungen und ist, wenn nicht klar begründet, immer in
erheblichem Maße strafbar.
Papst Leo XIII., Enzyklika "Satis cognitum", 29.06.1896:
*** "Es gibt nichts Gefährlicheres als diese Irrlehrer; über alles
reden sie zwar tadellos, mit einem Wörtchen aber verderben sie, wie
mit einem Tröpflein Gift, den reinen und unverfälschten Glauben an
die göttliche und folglich auch an die apostolische Überlieferung"
(Tractatus de Fide orthodoxa contra Arianos). ***
A. Koch, Lehrbuch der Moraltheologie, Freiburg (2)1907, 302:
*** Als hartnäckige Auflehnung gegen die von Gott gesetzte
Lehrautorität ist die formelle Häresie eine der schwersten und
verderblichsten Sünden, indem sie das Fundament des Heilswerkes
zerstört. ***
2. V2-Allgemeinbildung
Zum Begriff Dogma / Häresie resp. in diesem Zusammenhang zur
Unfehlbarkeit von Konzilstexten s. die V2-"Katechismen":
2.1. "Papst Johannes Paul II.", "Katechismus der Katholischen
Kirche" (KKK) / "Weltkatechismus", 891:
*** „Dieser Unfehlbarkeit ... erfreut sich der Römische Bischof, das
Haupt des Kollegiums der Bischöfe, kraft seines Amtes, wenn er als
oberster Hirt und Lehrer aller Christgläubigen, der seine Brüder im
Glauben stärkt, eine Lehre über den Glauben oder die Sitten in einem
endgültigen Akt verkündet ... Die der Kirche verheißene
Unfehlbarkeit wohnt auch der Körperschaft der Bischöfe inne, wenn
sie das oberste Lehramt zusammen mit dem Nachfolger des Petrus
ausübt", vor allem auf einem Ökumenischen Konzil (LG 25) [Vgl. 1.
Vatikanisches K.: DS 3074]. Wenn die Kirche durch ihr oberstes
Lehramt etwas „als von Gott geoffenbart" und als Lehre Christi „zu
glauben vorlegt" (DV 10), müssen die Gläubigen „solchen Definitionen
mit Glaubensgehorsam anhangen" (LG 25). Diese Unfehlbarkeit reicht
so weit wie die Hinterlassenschaft der göttlichen Offenbarung [Vgl.
LG 25]. ***
Jeder V2-"Theologe" muss diesen "Weltkatechismus" kennen. Und eben
dieser "Weltkatechismus" schränkt höchstselbst, u.z. mit Verweis auf
V2-Texte höchstselbst, i.e. die beiden "dogmatischen Konstitutionen"
"Lumen Gentium" (LG) und "Dei Verbum" (DV), Dogmen ein auf solche
Fälle, wo die Kirche etwas "als von Gott geoffenbart" und als Lehre
Christi "zu glauben vorlegt" (DV 10). Und die Gläubigen müssen bei
Konzilstexten ausschließlich "solchen Definitionen mit
Glaubensgehorsam anhangen" (LG 25). Eine automatische Dogmatisierung
jeglicher Konzilstexte ist damit - fundamental diametral zu den
Behauptungen Schüllers - explizit radikal und absolut
ausgeschlossen.
2.2. "Deutsche Bischofskonferenz", "Katholischer
Erwachsenenkatechismus" (KEK), I.III.2.2
*** Die Ausübung des Lehramts geschieht nur in relativ seltenen und
außerordentlichen Fällen auf dem Weg einer unfehlbaren
Lehrentscheidung. Der Papst oder ein Konzil müssen eigens zu
erkennen geben, wenn sie eine solche Entscheidung treffen; wer
behauptet, es liege eine solche Entscheidung vor, muß dies im
Einzelfall beweisen. Im Normalfall ist die Unfehlbarkeit und
Irrtumslosigkeit des Lehramtes "eingebettet" in das alltägliche
Leben und Verkünden der Kirche, in ihr Gebet, den Gottesdienst, die
Spendung der Sakramente und in die brüderliche Hilfe (vgl. LG 25).
***
Jeder deutsche V2-"Theologe" muss diesen "Katholischen
Erwachsenenkatechismus" kennen. Und auch diesem zufolge *muss*
Schüller zwingend "beweisen", dass V2 ein Dogma verkündet hat. Dass
nicht alle Aussagen des "Lehramtes" dieselbe Gewichtung haben und
somit das Bestreiten von "lehramtlichen Aussagen" nicht immer
häretisch, ja noch nicht mal immer sonstwie verwerflich sein muss,
schreibt der KEK ebenfalls höchstselbst.
S. ebd. das Kapitel II.IV.4.3 "Gestufte Verbindlichkeit":
*** Für das richtige Verständnis des kirchlichen Lehramtes, für die
abgestufte Weise, in welcher es seinen autoritativen Anspruch
geltend macht, und für die in unterschiedlicher Weise geforderte
Zustimmung zu lehramtlichen Aussagen in Fragen des Glaubens und der
Sittlichkeit sind folgende Unterscheidungen zu beachten:
außerordentliches und ordentliches Lehramt,
unfehlbarer und nicht-unfehlbarer Spruch des Lehramtes,
Glaubenswahrheiten (Wortoffenbarung) und Vernunftwahrheiten
(Schöpfungsoffenbarung),
Glaubenszustimmung und religiöse Zustimmung des Willens und
Verstandes.
Entsprechend diesen Unterscheidungen bestehen hinsichtlich der
Lehrverkündigung der Kirche und der Zustimmungsverpflichtung der
Gläubigen folgende Abstufungen:
Wenn das außerordentliche Lehramt unfehlbar und feierlich erklärt,
eine Lehre über Glaube und Sittlichkeit sei in der Offenbarung
enthalten, ist Glaubenszustimmung gefordert. Das ist der Fall, wenn
die Bischöfe mit ihrem sichtbaren Haupt vereint in einem kollegialen
Akt, wie es bei ökumenischen Konzilen der Fall ist, eine solche
Festlegung verkünden
oder wenn der Papst in Erfüllung seiner Sendung als oberster Hirte
und Lehrer aller Christen eine geoffenbarte Lehre ex cathedra, das
heißt in einer für die Gesamtkirche endgültigen Entscheidung
vorträgt.
Wenn das ordentliche und universale Lehramt in seiner Unterweisung
eine Glaubenslehre als von Gott geoffenbart zu glauben vorlegt, ist
ebenfalls Glaubenszustimmung gefordert.
Wenn das Lehramt "definitiv" (endgültig) Wahrheiten über Glaube und
Sittlichkeit (fides et mores) vorlegt, die, wenn auch nicht von Gott
ausdrücklich geoffenbart, jedoch eng und zuinnerst mit der
Offenbarung verbunden sind und dazu dienen, das geoffenbarte
Glaubensgut unverfälscht zu bewahren, müssen diese Wahrheiten, da
die Wortoffenbarung die Schöpfungsoffenbarung definitiv erhellt,
"fest angenommen und beibehalten" werden.
Wenn das kirchliche Lehramt Aussagen macht, in denen es
beabsichtigt, authentisch, aber nicht definitiv Wahrheiten über
Glaube und Sittlichkeit vorzulegen, ist - je nach dem jeweiligen
Verbindlichkeitsgrad - religiöse Zustimmung des Willens und
Verstandes zu gewähren. Das trifft für Lehraussagen zu, die
vorgelegt werden, um zu einem tieferen Verständnis der Offenbarung
beizutragen oder ihren Inhalt zu verdeutlichen, und es trifft für
Lehraussagen zu, die vorgelegt werden, um die Übereinstimmung einer
Lehre mit den Glaubenswahrheiten zu betonen oder um vor Auffassungen
zu warnen, die mit diesen Wahrheiten nicht vereinbar sind. [...]
Wer glaubt, der privaten Meinung sein zu dürfen, die bessere
künftige Einsicht der Kirche schon jetzt zu haben, der muß sich vor
Gott und seinem Gewissen in nüchtern selbstkritischer Einschätzung
fragen, ob er die nötige Weite und Tiefe theologischer Fachkenntnis
habe, um in seiner privaten Theorie und Praxis von der
augenblicklichen Lehre des kirchlichen Amtes abweichen zu dürfen.
Ein solcher Fall ist grundsätzlich denkbar. Aber subjektive
Überheblichkeit und voreilige Besserwisserei werden sich vor Gottes
Gericht zu verantworten haben" (Schreiben der Deutschen Bischöfe an
alle, die von der Kirche mit der Glaubensverkündigung beauftragt
sind [1967] 19). ***
Kurz: Niemand, der wenigstens die allerelementarsten Grundsätze des
V2-Glaubens kennt, kann eine völlig leere Behauptung eines Dogmas
dulden, geschweige denn in einem gerichtlichen Gutachten behaupten.
3. V2-"Kirchenrecht" - "Codex Iuris Canonici" 1983
Zunächst noch einmal O-Ton Schüller-Gutachten:
*** Gemäß can. 751 CIC ist Häresie„die nach Empfang der Taufe
erfolgte beharrliche Leugnung einer kraft göttlichen und
katholischen Glaubens zu glaubenden Wahrheit oder einen beharrlichen
Zweifel an einer Glaubenswahrheit.“ Was "Glaubenswahrheit" ist,
definiert nach katholischer Lehre nicht Rolf-Hermann Lingen, sondern
das Lehramt der Katholischen Kirche, dessen oberster Vertreter gemäß
der Rechtsordnung des Codex der Papst in Rom und das
Bischofskollegium zusammen mit dem Papst ist. Mithin erfüllt die
beharrliche Leugnung der Lehren des II. Vatikanischen Konzils, das
als Ökumenisches Konzil gemäß can. 337 § 1 i. V. m. can. 336 im
Verbund mit dem Papst die höchste Gewalt im Hinblick auf die
Gesamtkirche ausgeübt hat und dessen Lehren gemäß can. 749 § 2 CIC
unfehlbar und gemäß can. 750 § 1 vom feierlichen Lehramt vorgelegt
worden und kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu glauben
sind. Der Angeklagte bezeichnet die römisch-katholische Kirche
beharrlich als „V2-Sekte“ und bringt damit und mit zahlreichen
anderen Äußerungen zum Ausdruck, dass er die Kirche als durch die
Lehren des Zweiten Vatikanischen Konzils vom Glauben abgefallen
betrachtet. ***
Hier steht also ein Wust aus Zahlen des V2-"CIC" ohne genaue
Inhaltsangabe. Der Inhalt lässt sich aber sofort z.B. unter
codex-iuris-canonici.de feststellen.
Can. 336 *** In dem Bischofskollegium, dessen Haupt der Papst ist
und dessen Glieder kraft der sakramentalen Weihe und der
hierarchischen Gemeinschaft mit dem Haupt und den Gliedern des
Kollegiums die Bischöfe sind, dauert die apostolische Körperschaft
immerzu fort; es ist zusammen mit seinem Haupt und niemals ohne
dieses Haupt ebenfalls Träger höchster und voller Gewalt in Hinblick
auf die Gesamtkirche. ***
Can. 337 *** § 1. Die Gewalt in Hinblick auf die Gesamtkirche übt
das Bischofskollegium in feierlicher Weise auf dem Ökumenischen
Konzil aus. ***
Can. 749 *** § 2. Unfehlbarkeit im Lehramt besitzt auch das
Bischofskollegium, wann immer die Bischöfe, auf einem Ökumenischen
Konzil versammelt, ihr Lehramt ausüben, indem sie als Lehrer und
Richter über Glaube und Sitte für die ganze Kirche eine Glaubens-
oder Sittenlehre definitiv als verpflichtend erklären; oder wann
immer sie, über die Welt verstreut, unter Wahrung der Gemeinschaft
untereinander und mit dem Nachfolger Petri, zusammen mit eben dem
Papst in authentischer Lehre über Sachen des Glaubens oder der Sitte
zu ein und demselben, als definitiv verpflichtenden Urteil gelangen.
***
Can. 750 *** § 1. Kraft göttlichen und katholischen Glaubens ist all
das zu glauben, was im geschriebenen oder im überlieferten Wort
Gottes als dem einen der Kirche anvertrauten Glaubensgut enthalten
ist und zugleich als von Gott geoffenbart vorgelegt wird, sei es vom
feierlichen Lehramt der Kirche, sei es von ihrem ordentlichen und
allgemeinen Lehramt; das wird ja auch durch das gemeinsame
Festhalten der Gläubigen unter der Führung des heiligen Lehramtes
offenkundig gemacht; daher sind alle gehalten, diesen
Glaubenswahrheiten entgegenstehende Lehren jedweder Art zu meiden.
***
Wie auch schon in den zuvor genannten Katechismen nachzulesen, steht
es nochmals in Schüllers ureigenstem Lehr- und Lebensinhalt, i.e.
dem V2-"Gesetzbuch": Es ist *NICHT* automatisch alles das ein Dogma,
was in einem Konzilstext steht, sondern das, "was im geschriebenen
oder im überlieferten Wort Gottes als dem einen der Kirche
anvertrauten Glaubensgut enthalten ist und zugleich als von Gott
geoffenbart vorgelegt wird." Entweder kennt Schüller den CIC nicht
und hält es auch gar nicht für seine Pflicht, dort einmal
nachzuschauen, bevor er für ein gerichtliches Gutachten irgendwelche
Behauptungen aufstellt, oder Schüller lügt ganz einfach. Im ersten
Falle bestünde dann angestrebte Unwissenheit (ignorantia affectata);
diese mindert niemals die Schuld, sondern mehrt sie gewöhnlich noch.
Schüller unterlässt hier dummerweise den Hinweis auf Can. 749, § 3;
dieser sei der guten Ordnung halber hier nachgereicht:
*** Als unfehlbar definiert ist eine Lehre nur anzusehen, wenn dies
offensichtlich feststeht. ***
4. Konkretes Beispiel: ein konkretes Dogma / eine konkrete
Häresie in einem konkreten Prozess
Der Fall von Giselbert Grohe ./. "Bistum Limburg" wegen Rückzahlung
eines Darlehens für ein Studium an der V2-"Jesuiten"-"Hochschule"
"St. Georgen" ging seinerzeit durch die Presse und wurde namentlich
von der V2-Gruppe "Una Voce" in deren Propagandaorgan "Una Voce
Korrespondenz" (UVK) verbreitet (UVK 2,1980 und 6,1983). Grohe
weigerte sich, das V2-Examen abzulegen, weil er sich weigerte, die
Thesen von "Pater Peter Knauer SJ" zu lernen, und er weigerte sich,
der V2-Gruppe das Darlehen für das Studium zurückzuzahlen, eben weil
die V2-Gruppe sich weigerte, ihm ein Examen ohne Häresie zu
ermöglichen. Grohe argumentierte dabei ganz konkret mit Nennung
einer konkreten Häresie, s. UVK 2,1980, 125:
*** Die stete Jungfräulichkeit der Gottesmutter Maria wird von
Knauer geleugnet. Dies ist aber nicht das einzige Dogma, das von ihm
in Frage gestellt wird. [... Grohe] lehnt es ab, die Thesen von
Pater Knauer zu lernen, der die in der Heiligen Schrift bezeugten
Wunder leugnet, die Realpräsenz Christi in der hl. Eucharistie, die
Existenz der Engel und sogar die bloße Möglichkeit von Wundern
bestreitet. ***
Speziell die Jungfräulichkeit Mariens ist nun wirklich eines der
bekanntesten Dogmen, und speziell dazu zitiert die UVK auch einen
längeren Knauer-Text im Original (ebd. 124f); ein Ausschnitt:
*** Das physiologische Mißverständnis von Jungfrauengeburt wird
heute in Reinkultur von den Zeugen Jehovas vertreten, die zugleich
einen Beleg dafür liefern, daß man zu einer solchen Auffassung
überhaupt nicht des Glaubens an die wahre Gottessohnschaft Jesu
Christi bedarf. Es handelt sich somit um eine Auffassung, die mit
dem christlichen Glauben nicht mehr zu tun hat als auch sonst ein
Mißverständnis mit dem rechten Verständnis: Eine unaufgebbare
Aussage wird darin falsch verstanden. Gegen unsere Auslegung ist mit
dem Einwand zu rechnen, daß das Dogma von der Jungfrauengeburt in
der Tradition immer im physiologischen Sinn verstanden worden sei.
***
Also beim Dogma von der Jungfräulichkeit Mariens besteht lt. Knauer
ein "physiologisches Mißverständnis". Dabei ist sich Knauer explizit
vollkommen bewusst, dass "das Dogma von der Jungfrauengeburt in der
Tradition immer im physiologischen Sinn verstanden worden" ist.
Zunächst allgemein zum Verständniswandel bei Dogmen s. das Dogma
(zit. nach Neuner-Roos 61, cf. Denzinger-Schönmetzer 3043):
*** Wer sagt, es sei möglich, dass man den von der Kirche
vorgelegten Glaubenssätzen entsprechend dem Fortschritt der
Wissenschaft gelegentlich einen anderen Sinn beilegen müsse als den,
den die Kirche verstanden hat und versteht, der sei ausgeschlossen.
***
Konkret zur Jungfräulichkeit Mariens s. M. Premm, Katholische
Glaubenskunde. Ein Lehrbuch der Dogmatik, Bd. 2, Wien 1952, 350f:
*** Daß Maria vor, bei und nach der Geburt Jesu Jungfrau war, wurde
von der Kirche vom Anfang an als Glaubenslehre hingestellt, ist
somit ein Dogma. Schon die ersten Glaubensbekenntnisse sagen,
Christus sei empfangen und geboren worden "ex Maria Virgine" (Dz.
6), selbstredend in sensu composito, d.h. so, daß sie gleichzeitig
Jungfrau blieb. [...] Leo I. spricht bezüglich der Empfängnis und
Geburt Christi von einer "nativitas mirabilis" [wunderbare Geburt]
und von einer "inviolata virginitas" [unverletzte Jungfräulichkeit].
[...] Überaus klar ist unsere These definiert bezüglich aller drei
Teile von der Lateransynode des J. 649. [...] In der Liturgie kehrt
ständig die Verbindung "Maria semper virgo" wieder. [...] Daß
Mariens körperliche Jungfräulichkeit speziell durch die Geburt nicht
verletzt wurde, betont die Liturgie wiederholt. [...] Aus Js
[Jesaja] 7,14 folgt, daß Maria Jungfrau war vor und in der Geburt
Christi: [...] "Ein Wunderzeichen, nämlich eine empfangende und
gebärende Jungfrau. Sie wird ihm den Namen Emmanuel geben." [...]
Ein ausnehmendes, physisches Wunder aber war es nur, wenn die Mutter
des Messias diesen als Jungfrau empfing und gebar, d.h. auch im
Augenblick der Empfängnis und der Geburt das Siegel der
Jungfräulichkeit nicht verlor. ***
Fairerweise sei zugegeben, dass Knauer für seine Uminterpretation
und somit Leugnung dieses Mariendogmas auf den Fall Galilei als
Parallele verweist. Das Problem: Hier bestehen gar keine Parallelen,
denn es gab niemals ein Dogma, dass sich die Sonne um die Erde
dreht. In Wahrheit begründet Knauer seine Häresie also gar nicht,
sondern er will sie durch die Verschleierung von Fakten nur um so
leichter verbreiten.
Bei praktisch allen Kirchenfragen verweist die Justiz hartnäckig
ausschließlich auf einen Zirkelschluss, um Unrecht zu zementieren:
Die V2-Gruppe verweist darauf, dass der Staat die V2-Gruppe als
katholische Kirche bezeichnet. Der Staat verweist darauf, dass die
V2-Gruppe bestimmt, wer die katholische Kirche ist. Ein ewiges
Ping-Pong-Spiel! Nach diesem Schema geht die BRD praktisch immer
gezielt gegen die katholische Kirche vor. Mit durchschlagendem
Erfolg: Der "Angeklagte" und lt. Schüller "Häretiker" wurde für sein
katholisches Glaubensbekenntnis u.a. in den Bankrott gepfändet und
zu Gefängnis verurteilt.
Und in dem Prozess, wo Schüller als Gutachter angeheuert wurde,
erklärte der Vorsitzende Richter gem. schriftlichem Protokoll:
*** Für die Entscheidung des Verfahrens ist es völlig unerheblich,
ob der Angeklagte in Glaubensfragen Unrecht hat oder nicht, ob er
die richtige katholische Kirche vertritt und die anderen nicht. Es
geht darum, dass die römisch-katholische Kirche, deren Mitglied der
Angeklagte ausdrücklich nicht sein will diejenige ist, die nach
Artikel 140 Grundgesetz, 137 Weimarer Verfassung die verfasste
Kirche ist und die daher den verstärkten grundrechtlichen Schutz
genießt. Das aus § 12 BGB sich ergebende Namensrecht und insofern
bestehende Recht zum Schutz des Namens steht dieser Kirche zu. ***
Hier bekennt die Justiz also explizit ihre radikale rigorose
Realitätsresistenz: Das göttliche Recht, ja überhaupt ganz allgemein
die Wahrheit ist für die BRD "völlig unerheblich". Die BRD
konstruiert die Wahrheit selbst, und deshalb kann und darf auch nur
sie ganz allein entscheiden in der Frage nach ewigem Heil oder
ewiger Verdammnis.
Wie abrundtief abartig diese Pseudo-Begründung des Richters für
seine vollkommene Missachtung und schwerste Verletzung absolut
unantastbarer Menschenrechte und v.a. des göttlichen Rechts ist,
lässt sich u.a. auch daran erahnen, dass die V2-Gruppe ja bei der
Erstellung des Grundgesetzes, und erst recht bei der Weimarer
Verfassung, noch gar nicht existierte: Die V2-Statuten entstanden
erst 1962-1965. Also hier konnte auch überhaupt gar kein Bezug
bestehen.
Fairerweise ist zuzugeben, dass die antikirchliche
Realitätsresistenz in der BRD-Justiz fest verankert ist. Das
Bundesverfassungsgericht segnete 1957 den Konkorkatsbruch im
niedersächsischen Schulstreit unanfechtbar ab mit der Begründung
(Formulierung von Franz-Josef Wuermeling, CDU, Bundesminister für
Familienfragen): "Das Konkordat gilt im Bundesgebiet, aber nicht in
den Ländern." Von katholischer Seite wurde das Treiben der BRD dann
charakterisiert als "denaturiert, rechtsbrecherisch, schizophren"
(cf. Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, I. Band, München (10)
1959, 70).
Man musste also damit rechnen, dass die Justiz den Fall St. Georgen
abweist mit der Begründung: "St. Georgen ist von der V2-Leitung
akzeptiert, also mischen wir uns da nicht ein. Das Bistum hat Recht.
Amen." Dementsprechend hatte Grohes Anwalt erklärt (s. UVK 2,1980,
126):
*** Es könnte womöglich jemand auf die Idee kommen, einzuwenden,
hier würde von einem weltlichen Gericht gefordert, in Glaubensdingen
zu urteilen. Dieser Einwand wäre unbegründet. In Glaubensdingen
geurteilt hat die Kirche bereits; sonst wäre ja das geltende Dogma
nicht feststellbar. Das Gericht hat lediglich - gegebenenfalls -
festzustellen, daß ein kontradiktorischer Widerspruch besteht
zwischen dem, was Dogma der Kirche ist und dem, was Professor Knauer
schriftlich und mündlich behauptet. Sollte das Gericht diesen
Widerspruch feststellen, so folgt damit notwendig, daß geltendes
Recht der Kirche verletzt wird, und zwar sowohl von P. Knauer, wie
auch vom Bischof von Limburg, der nach geltendem Kirchenrecht
strengstens verpflichtet ist, die in seinem Bistum dargebotene
Theologie auf ihre Orthodoxie hin zu überwachen und Häretiker zu
entfernen. Es ist damit zu rechnen, daß auf Anfrage des Gerichtes
der Bischof von Limbıırg behauptet, selbstverständlich werde in St.
Georgen orthodoxe Theologie gelehrt. Demgegenüber behaupte ich, daß
dies eine „Pauschalaussage“ darstellen würde, die im einzelnen
konkret widerlegt werden kann, und zwar anhand des schriftlichen,
von Prof. Knauer stammenden Textes. ***
Immerhin: Das Gericht wich hier vom ehernen Entscheidungsgrundsatz
der blinden Ignoranz resp. des Zirkelschlusses ab und beschäftigte
sich stattdessen mit der Sach- und Rechtslage. Das Urteil lautete
(Landgericht Hanau/Main, Geschäftsnummer: 2 S 231/79, 11.12.1979, s.
UVK 2,1980, 131):
*** Nach seinem detaillierten Sachvortrag, dem der Kläger nichts
entgegenzusetzen hatte, hat der Beklagte das Studium an der
Hochschule St. Georgen deswegen abgebrochen, weil einer der
Dozenten, Pater Knauer, Thesen vertritt, die - insbesondere wegen
Ablehnung gewisser katholischer Dogmen - aus der Sicht der Lehre der
katholischen Kirche häretischen Inhalts sind. [...] Wenn die
Hochschule die Tätigkeit eines solchen Dozenten duldet, begeht sie
nach can. 2316 CIC selbst einen Verstoß gegen den Glauben und die
Einheit der Kirche. Bei dieser Vorschrift gilt nämlich derjenige,
der in irgendeiner Weise die Verbeitung der Häresie freiwillig und
wissentlich unterstützt, als Häresie-Verdächtiger. Daß in der
Zulassung der Lehre Knauers und gar ihrer Erhebung zum Pflichtstoff
eine Unterstützung ihrer Verbreitung und damit vom Standpunkt der
katholischen Theologie aus eine Verbreitung der Häresie zu sehen
ist, bedarf keiner weiteren Darlegung. Nach dem geltenden
Kirchenrecht wird mithin an der Hochschule St. Georgen keine
katholische Theologie mehr gelehrt, so daß dem Beklagten der
erstrebte Abschluß in katholischer Theologie so lange, als die
Thesen Pater Knauers vertreten werden, nicht möglich ist. ***
Der V2-"Pfarrer" Hans Milch hatte zu diesem Grohe-Vorfall am
15.01.1980 Anzeigen in den Zeitungen "Die Welt" und
"Frankfurter Allgemeine Zeitung" veröffentlicht. Deshalb
erklärte der zuständige "Bischof von Limburg", Wilhelm Kempf, direkt
am Folgetag in einem Schreiben "An den Klerus irn Bistum Limburg AZ.
626/30/2", 16.01.1980:
*** An der Hochschule St. Georgen lehrt niemand Theologie, der dazu
nicht das "nihil obstat" seitens der zuständigen römischen
Kongregation und die "missio canonica" des Jesuitengenerals hat. Ich
werde diese Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen. ***
Also Wilhelm Kempf gibt damit ganz ausdrücklich zu: Die "zuständige
römische Kongregation" hat "nichts dagegen" (nihil obstat), dass die
V2-Studenten zum Bekenntnis von Häresien gezwungen werden, und der
"Jesuitengeneral" erteilt zu dieser Zwangshäresie noch den
"Verkündigungs- und Lehrauftrag" ("missio canonica"). Und mit dem
"Nicht-auf-sich-Beruhen-lassen" meinte Wilhelm Kempf dementsprechend
auch keineswegs, dass er diese Zwangshäresie beenden wollte. Ganz im
Gegenteil: Er wollte dem Staat das unantastbare Recht und die
indispensable Pflicht absprechen, die offenkundige Wahrheit, hier
bzgl. des Zustandes der V2-Gruppe, anzuerkennen.
Es ist somit endgültig offiziell und gerichtsnotorisch: Die
V2-Gruppe ist eine durch und durch häretische Sekte.
Aber: Es bleibt die Ungeheuerlichkeit, ja sie ist durch das BVerfG
noch auf die unanfechtbare Spitze getrieben: Die BRD beharrt trotz
allem eisern darauf, dass einzig diese häretische Sekte als
katholische Kirche auftreten darf. Während nach katholischer Lehre
Häretiker eben nicht zur Kirche gehören, erklärt die BRD
ausgerechnet eine notorische Häretiker-Sekte zur katholischen
Kirche.
Zugegeben: Nach katholischer Lehre ist es ebenfalls eine Häresie,
dass man dem Staat übergöttliche Rechte zubilligen darf. Aber selbst
ganz ungeachtet aller Dogmen greift hier sogar nach gängigem
BRD-Recht die "Radbruchsche Formel", s. Gustav Radbruch,
Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht, SJZ 1946, 105
(107):
*** Wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit,
die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven
Rechts bewußt verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur
"unrichtiges" Recht, vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur.
***
Ergo: In sämtlichen Bestimmungen der BRD, denenzufolge die V2-Gruppe
die katholische Kirche sein resp. das Namensrecht an "katholisch"
besitzen soll, hat (O-Ton Gustav Radbruch) »der Widerspruch des
positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß
erreicht, daß das Gesetz als "unrichtiges Recht" der Gerechtigkeit
zu weichen hat.« Jede Einforderung, und erst recht jede,
insbesondere jede gewaltsame Durchsetzung dieses "Namensrechtes" an
"katholischer Kirche", ist unerträglich, unzulässig und
unentschuldbar.
5. "Papst Paul VI." zur V2-Unfehlbarkeit
Also: Schüller muss den Fehler im Gutachten beheben, dass kein Dogma
genannt ist und das Gutachten dementsprechend nicht als Beweismittel
verwertet werden darf. Doch was sagt seine eigene V2-Gruppe selbst?
Beim Abschluss von V2 war Giovanni Battista Montini, Spitzname
"Papst Paul VI.", das sichtbare Oberhaupt der V2-Gruppe. Montini
erklärte höchstselbst in einer Homilie:
5.1. Acta Apostolicae Sedis (AAS) Nr. 58, 1966 , S. 57
V2 wollte
*** kein einziges Lehrstück mit außerordentlichen dogmatischen
Erklärungen definieren ("nullum doctrinae caput sententiis
dogmaticis extraordinariis definire"). ***
V2 hat stattdessen nur Lehren vorgelegt, wodurch die
*** heutigen Menschen gehalten sind, ihr Gewissen und ihr Handeln
dementsprechend auszurichten (homines hodie tenentur conscientiam
suam suamque agendi rationem conformare). ***
Damit ist der Fall objektiv ganz und gar und restlos endgültig
erledigt, und der Dogma-Behauptung Schüllers ist ein für allemal das
Genick gebrochen. V2 wurde nicht nur nicht vom V2-"Papst" für
unfehlbar erklärt, sondern ganz im Gegenteil hat der V2-"Papst"
selbst ganz ausdrücklich erklärt, dass eben kein Dogma definiert
wurde.
5.2. Jean Guitton, Dialog mit Paul VI., Wien 1967
Jean Guitton war 1955 bis 1968 Professor für Philosophiegeschichte
an der Sorbonne. Sein Buch "Dialog mit Paul VI." ist, wie er selbst
im Vorwort betont, nicht in allen Einzelheiten historisch. Aber: Vor
der Veröffentlichung schickt er den Text an Montini; am 27.12.1966
antwortet Montini per Telegramm (S. 12):
*** "Nimis bene scripstisti de Nobis" - Allzugut hast due über Uns
geschrieben ***
Damit stand der Veröffentlichung des Buches nichts mehr im Wege.
Guitton versichert (S. 12):
*** Ich schreibe das Wort auf, auf das alles ankommt: Wahrheit. Die
vorliegenden Äußerungen sind nicht alle historisch; aber ich habe
getan, was in meiner Macht steht, um sagen zu dürfen: sie sind alle
ausnahmslos authentisch, sind alle wahr. ***
Aus diesem "Dialog" nun ein Ausschnitt (S. 227f):
*** GUITTON: "Ich erinnere mich an einen indischen Sokrates, einen
buddhistischen Philosophen, der mir sagte: 'Wie merkwürdig ist eure
katholische Position beim Konzil. Wir Orientalen haben das Leben
über die Wahrheit gestellt. [...] Ihr Abendländer dagegen, und
besonders die römisch-katholischen Christen, ihr ward da und habet
wachsam, unerschütterlich und sicher Grundsätze aufgestellt und
verkündet, die sich nicht geändert haben. Wahrheiten, Teile einer
unwandelbaren Wahrheit. Wir Inder beneideten euch bisweilen um eure
Sicherheit und eure Gewißheit. Ihr spracht mit jener Autorität, die
nur die Offenbarung, der Besitz verleiht. Nach dem Konzil nun
fragten wir uns, ob ihr nicht in Wirklichkeit eure unwandelbare
Sicherheit verloren hat. Die Kirche scheint an ihrer Absolutheit zu
zweifeln."
MONTINI: "Was der indische Philosoph zu Ihnen sagte, beruht darauf,
daß das Konzil eine pastorale Zielsetzung hatte. Es ging nicht um
die Definition neuer Teilwahrheiten, sondern darum, die Wahrheit für
die Geister dieser Zeit zugänglicher und annehmbarer zu machen,
folglich auch wahrer, weil mehr geliebt und wirksamer." ***
Es mag jetzt dahingestellt bleiben, weswegen etwas dadurch "wahrer"
wird, dass es "mehr geliebt" wird. Entscheidend ist hier: Es ging
auf V2 "nicht um die Definition neuer Teilwahrheiten."
In demselben "Dialog" schwärmt Montini über V2 (S. 215):
*** Eines der sichtbarsten Ergebnisse besteht darin, daß das Konzil
ohne allzu viele Krisen stattfand. Es wurde nicht vertagt. Ohne
Unterbrechung gelangte es an sein Ziel und manchmal weiter, als man
hoffen durfte. Man kann sogar sagen, daß sich die Mehrzahl der
Bischöfe auf die Schulbank oder in den Hörsaal begab. Und viele
wunderten sich darüber, daß ihr Standpunkt nach vier Jahren ein
anderer war und ihr Horizont sich erweitert hatte, daß sie vieles
guthießen, was sie vor dem Konzil für unannehmbar oder gewagt
gehalten hatten. Schon allein diese Entwicklung des Konzils war ein
Zeichen der Gegenwart Gottes. ***
Aha, es ist also ein "Zeichen der Gegenwart Gottes", wenn jemand
plötzlich Positionen gutheißt, die er als Katholik für "unannehmbar"
hielt.
In den noch nachfolgenden Testimonien, dass V2 eben *nicht* den
Anspruch erhebt, dass man seine Aussagen "mit göttlichem und
katholischem Glauben" glauben muss, klingt gelegentlich sogar
ausdrücklich die Undeutlichkeit, ja ggf. deutliche
Widersprüchlichkeit der V2-Texte an. V2 ist wesentlich Chaos. Die
"Konservativen" picken sich dies heraus, die "Progressiven" jenes.
Tatsächlich ist genau dies der Dreh- und Angelpunkt: V2 ist nicht
bloß "nicht dogmatisch", es ist v.a. antikatholisch. Es ist bereits
ab einer einzigen nachgewiesenen Häresie als ganzes absolut
"unannehmbar", weil bereits ein "Tröpflein Gift" (s.o. Leo XIII.,
Satis cognitum) das Ganze verdirbt. Katholische Konzilien dagegen
sind frei von Häresien.
Im Klartext: Gem. V2-ureigenster Deklaration kann niemand als
Häretiker verurteilt werden, weil er die V2-eigenen Lehren nicht
glaubt. Zudem: Gem. katholischer Lehre ist jeder ein Häretiker und
somit aus der Kirche ausgeschlossen, der behauptet, die häretische
V2-Gruppe sei die katholische Kirche. Auch wenn offenkundig nicht
jeder die notwendigen Konsequenzen zieht: Immerhin: Diese Tatsache,
dass V2 "unannehmbar" ist, fällt praktisch jedem auf - ob nun
"buddhistischen Philosophen" oder V2-"Konzilsvätern". Der o.g. Fall
Peter Knauer / St. Georgen ist symptomatisch für die
Glaubenszersetzung, die in den V2-Texten selbst steckt. Die
unzähligen antikatholische Auswüchse der V2-Sekte sind absolut
unübersehbar, namentlich in der Liturgie mit "Rock-Messen",
"Karnevals-Messen" etc. Aber das Fundament dieser antichristlichen
Revolution ist und bleibt V2 selbst. Statt als "Konservativer" immer
nur gegen V2-Symptome zu protestieren, muss man als Katholik v.a.
die Quelle selbst bekämpfen.
5.3. Brief an Marcel Lefebvre v. 29.06.1975 (zit. nach: Damit die
Kirche fortbestehe, Stuttgart 1992, 109)
*** Sie lassen zu, daß der Fall des heiligen Athanasius zu Ihren
Gunsten beschworen wird. Es stimmt, daß dieser große Bischof
praktisch der einzig blieb, der unter dem Widerspruch von allen
Seiten den wahren Glauben verteidigte. Aber es handelte sich ja
gerade um die Verteidigung des Glaubens des eben abgelaufenen
Konzils von Nicäa. Das Konzil war die Norm, die seine Treue
inspirierte, wie übrigens auch beim hl. Ambrosius. Wie könnte sich
heute jemand mit dem heiligen Athanasius vergleichen und dabei
wagen, ein Konzil wie das Zweite Vatikanische Konzil zu bekämpfen,
das keine geringere Autorität hat, das unter gewissen Aspekten sogar
bedeutender ist als das von Nicäa. ***
Marcel Lefebvre war selbst ein Häretiker. Er unterzeichnete
sämtliche V2-Texte (auch wenn er dies hartnäckig leugnete in Bezug
auf zwei davon), und er erklärte öffentlich (Predigt 30.06.1988),
die wahre Kirche Christi, d.h. die römisch-katholische Kirche, gehe
"Wege, die keine katholischen Wege mehr sind und die unweigerlich
zum Abfall vom Glauben führen."
Bekannt ist Lefebvre aber trotzdem insbesondere für seine angebliche
"Ablehnung" von V2. Und deswegen schrieb ihm Montini mehrere Briefe.
In keinem einzigen dieser Schreiben wurde Lefebvre für seine
V2-"Kritik" als "Häretiker" bezeichnet, geschweige denn verurteilt.
Auch seine spätere "Exkommunikation" erfolgte ausschließlich
aufgrund der unerlaubten "Bischofsweihen".
Insofern ist die Nicht-Exkommunikation Lefebvres wegen Häresie quasi
ein Negativ-Beweis hinsichtlich des V2-Dogmas. Aber v.a. sieht man
daran, was an die Stelle der Unfehlbarkeit getreten ist: die
"Autorität".
Die angeblich "nicht geringere Autorität" von V2 gegenüber Nicäa
kann hier nur so verstanden werden, dass Nicäa und V2 gleichermaßen
Akte des "kirchlichen Lehramts" sein sollen. Zugegeben: Die
V2-Gruppe bezeichnet sich ja gerne als "katholische Kirche". Aber
auch eben darum bleibt V2 dem Grundsatz unterworfen, dass nur solche
Konzilstexte mit göttlichem und katholischen Glauben zu glauben
sind, wenn das vom Konzil so ausgedrückt wurde. Montini schreibt
deshalb selbst an dieser Stelle *NICHT*: "das keine geringere
UNFEHLBARKEIT hat". Unter welchen Aspekten das V2-Bischofstreffen
"sogar bedeutender ist als das von Nicäa", verrät Montini zwar
nicht. Aber "bedeutender" muss ja nicht "unfehlbarer" bedeuten, und
erst recht steht es ja auch nicht hier.
V.a. aber hat in der V2-Gruppe das Unfehlbare keinen Platz mehr:
Stattdessen muss man das "Unannehmbare" annehmen, u.z. wegen der
"Autorität". Die "Autorität" ist der neue Joker: Jeder Gläubige wird
zum Spielball der "Autorität", die nun "pastoral" den Glauben nicht
"wahr" bewahrt, sondern stattdessen immer anders, immer "wahrer als
wahr" verfälscht. Einerseits lässt die "Autorität" zu - resp. setzt
durch -, dass nun an "katholisch-theologischen Fakultäten" "keine
katholische Theologie mehr gelehrt" wird. Anderseits lässt die
"Autorität" zu - resp. setzt durch -, dass ein römisch-katholischer
Priester für sein Bekenntnis des katholischen Glaubens in den
Bankrott gepfändet, zu Gefängnis verurteilt, als Häretiker
verleumdet und einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe ausgesetzt
wird. Der Fisch stinkt vom Kopf, und der Abfall vom Glauben wird
direkt von den V2-"Hirten" betrieben. Über die "Früchte des
Konzils", über die "Zeichen der Gegenwart Gottes", s.u. zwei
Stellungnahmen sowie in pastoraler Veranschaulichung die Predigt
"War denn früher als falsch" (Anhang).
6. V2-"Theologen" zur V2-Unfehlbarkeit
6.1. Joseph Ratzinger
Joseph Ratzinger hatte seine Habilitationsschrift "Das
Offenbarungsverständnis und die Geschichtstheologie Bonaventuras"
1955 erstellt. Aus dem diesbzgl. Artikel bei Wikipedia, 24.11.2014:
*** Im Spätherbst 1955 reichte Ratzinger die Arbeit ein. Söhngen als
Hauptreferent äußerte sich bald als begeistert von der Schrift.
Anlässlich einer Dogmatikertagung zu Ostern 1956 allerdings teilte
Michael Schmaus als Korreferent für die Arbeit Ratzinger mit, dass
er die Schrift als nach den wissenschaftlichen Maßstäben ungenügend
ablehnte. Das für die Habilitation zuständige Fakultätskollegium
entschied nach einer Diskussion dennoch, die eingereichte Fassung
nicht endgültig abzulehnen, sondern zur Überarbeitung zurückzugeben.
Auf Grund seiner zahllosen Beanstandungen meinte der Korreferent,
dass die erforderte Umarbeitung über Jahre hindauern würde. [...]
Ein weiterer Hauptgrund für die Ablehnung sei laut Ratzinger das
Hauptergebnis der ersten Abschnitte gewesen – das von ihm gefundene
und in der Arbeit behauptete aktbezogene Verständnis von Offenbarung
bei Bonaventura, das ein verstehendes Subjekt als notwendigen
Bestandteil der Offenbarung voraussetzt. Schmaus habe dieses
Ergebnis für eine Fehlinterpretation von Bonaventuras Schriften
gehalten und darüber hinaus für „einen gefährlichen Modernismus, der
auf die Subjektivierung des Offenbarungsbegriffes hinauslaufen
müsse“ ***
Nach Umarbeitung und v.a. Kürzung wurde die Schrift 1957 unter dem
Titel "Die Geschichtstheologie des heiligen Bonaventura" doch noch
akzeptiert. Die ungekürzte, d.h. modernistische Fassung
[Modernismus: "Sammelbecken aller Häresien", hl. Papst Pius X.,
Enzyklika "Pascendi"], wurde erst 2009 veröffentlicht, d.h. als
Ratzinger sich bereits als "Papst" aufspielte.
Ratzinger war als "Theologe" Mittäter bei V2, wo er zusammen mit
Karl Rahner (s.u.) Aufmerksamkeit erregte. S. »Unbekannter
Rahner-Brief enthüllt: Benedikt galt als „Häretiker, der die Hölle
leugnet“«, focus.de, 06.10.2012:
*** Joseph Ratzinger und Karl Rahner seien während des Konzils von
einigen französischen Ultra-Konservativen in einer „wilden Polemik“
angegriffen worden. Das berichtet der Jesuit Rahner nach
FOCUS-Informationen in einem Brief vom 2. November 1963 an seinen
Bruder Hugo. Anlass sei ein „harmloser Entwurf“ zum
Offenbarungs-Schema gewesen, den sie im Auftrag des Kölner
Erzbischofs Josef Frings verfasst hätten. Ratzinger, damals junger
Professor, war als Berater für Frings nach Rom gekommen.
Ohne Hölle keine ewige Verdammnis
In dem Pamphlet der Franzosen, so schrieb der Theologe Rahner,
würden Ratzinger und er „gräulich beschimpft“ und als „Herätiker
abgekanzelt, die die Hölle leugnen“. ***
Ratzinger empfing 1977 die V2-"Bischofsweihe", d.h. nach dem neuen,
notorisch ungültigen Ritus. Er ist bis heute kein gültig geweihter
Bischof und war der erste V2-"Papst" ganz ohne Bischofsweihe.
1982 wurde er - unter "Papst Johannes Paul II." - sog. "Präfekt der
Kongregation für die Glaubenslehre". In dieser Zeit erstellte er
auch den o.g. "Weltkatechismus". 2005 wurde Ratzinger zum sog.
"Papst Benedikt XVI." erklärt. Am 28.02.2013 erklärte er seinen
"Amtsverzicht". Trotzdem nun Jorge Bergoglio mit dem expliziten
Segen von Ratzinger als "Papst Franziskus I." auftritt, vermuten /
behaupten manche V2-Gläubige, Ratzinger sei weiterhin "Papst". S.
z.B. Antonio Socci, "Non È Francesco" ("Es ist nicht Franziskus").
Möglicherweise breitet sich derzeit ein V2-internes Schisma aus.
6.1.1. "Lexikon für Theologie und Kirche" / LThK2, Das Zweite
Vatikanische Konzil, I, Freiburg i.Br. u.a. 1966, 350:
*** Es gibt kein neues Dogma nach dem Konzil, in keinem Punkte. ***
6.1.2. Das neue Volk Gottes. Entwürfe zur Ekklesiologie, Düsseldorf
(2) 1970 (d.h. als V2-"Professor für Dogmatik" in Tübingen),
197-200, zur "Dogmatischen Konstitution über die Kirche" ("Lumen
Gentium"):
*** Während der ganzen Zeit der Beratungen über das Schema von der
Kirche wurde von Konzilsvätern und -theologen immer wieder die Frage
nach der theologischen Qualifikation der zu erwartenden Texte
aufgeworfen, die insofern ein Novum in der Konzilsgeschichte
darstellen, als ihnen die Kanones bzw. die Anathematismen fehlen,
die bisher als Auslegungsrichtschnur für die Frage nach dem wirklich
verbindlich Definierten verwendet wurden. [...] Danach ist zunächst
klar, daß eine eigentliche Dogmatisierung, durch welche eine Aussage
zum Gegenstand der fides divina et catholica erklärt wird, nur da
vorliegt, wo das ausdrücklich gesagt ist. Das ist in dem von uns
analysierten Teil des Textes, d.h. in den Artikeln 19-22 des III.
Kapitels der Konstitution von der Kirche, nirgends der Fall. Also
enthalten sie kein neues Dogma. [...] Mit dem Gesagten ist eine
negative Klarstellung erzielt: Es liegen keine Dogmen vor, auch
nicht in dem Satz von der Sakramentalität des Bischofsamtes. [...]
Es ist ein in Jahren gewachsenes Dokument intensivsten
Selbstausdrucks des gegenwärtigen Glaubensbewustseins der ganzen auf
dem Konzil versammelten katholischen Kirche, die diesen Text als
Bekenntnis ihres Glaubens, als Verkündigung an die Welt von heute
und als Basis ihrer geistlichen Erneuerung formuliert hat, die nicht
auf schwankenden Füßen stehen darf. Das bedeutet nicht, daß der Text
etwa in den Einzelheiten seiner Formulierung und Gedankenführungen
oder gar seiner Schrift- und Väterzitation irreformabel sei. ***
Aha: Die "dogmatische Konstitution" bietet nur eine "Verkündigung an
die Welt von heute", die v.a. durchaus reformierbar. d.h. alles
andere als unantastbar und v.a. als unfehlbar ist!
6.1.3. Dogma und Verkündigung, München 1973, 433
Die Zeit von V2:
*** Damals behauptete im Grunde niemand, daß die Kirche in einer
Krise sei, heute leugnet es niemand, wenn auch die Meinungen über
ihre Art und ihre Gründe auseinandergehen. Was ist geschehen? Hat
etwa das Konzil die Krise geschaffen, da es keine zu überwinden
hatte? Nicht wenige sind dieser Meinung; sie ist sicher nicht
gänzlich falsch, aber sie trifft doch auch nur einen Teil der
Wahrheit. ***
Also: Die Feststellung, dass V2 eine Krise geschaffen hat, ist
"sicher nicht gänzlich falsch".
6.1.4. Rede vor den V2-"Bischöfen" Chiles, 13.07.1988 (d.h. als
V2-"Glaubenspräfekt"):
*** Die Wahrheit ist, daß das Konzil selbst kein Dogma definiert hat
und sich bewußt in einem niedrigeren Rang als reines Pastoralkonzil
ausdrücken wollte ***.
6.2. Karl Rahner
Karl Rahner war der "Geist des Konzils", cf. P. Ralph M. Wiltgen
S.V.D., "Der Rhein fließt in den Tiber. Eine Geschichte des Zweiten
Vatikanischen Konzils", Feldkirch (2) 1988, 82:
*** Da die Stellungnahme der deutschsprachigen Bischöfe regelmäßig
von der europäischen Allianz übernommen wurde und da die
Stellungnahme der Allianz im allgemeinen vom Konzil übernommen
wurde, hätte ein einzelner Theologe erreichen können, daß das ganze
Konzil seine Ansichten übernimmt, falls sie von den
deutschsprachigen Bischöfen übernommen worden wäre. Einen solchen
Theologen gab es: P. Karl Rahner S.J. ***
Cf. Roman Siebenrock, in: "Christ in der Gegenwart", 9/2004:
*** An Superlativen hat es in der Bewertung des Theologen und
Jesuiten Karl Rahner nie gemangelt: der bedeutendste Theologe der
katholischen Kirche im 20.Jahrhundert, der maßgebliche Experte des
Zweiten Vatikanischen Konzils, der Überwinder der Schultheologie.
[...] Er bleibt ein Lehrer, der uns zur Antwort befähigt. Viele
seiner Optionen teilte er mit anderen Theologen seiner Generation:
Yves Congar, Henri de Lubac, auch Hans Urs von Balthasar. Sie sind
durch das Zweite Vatikanische Konzil Gemeingut geworden: der
universale Heilswillen Gottes, die Christusverbundenheit aller
Menschen und deshalb: die Heilshoffnung für alle in der
Aufmerksamkeit für die Zeichen der Zeit. ***
Eine kleine Zusammenstellung seiner ärgsten Häresien, insbesondere
des "anonymen Christen", hat Rahner geliefert in "Grundkurs des
Glaubens". Darüber prophezeit Ratzinger in "Theologische Revue":
*** Ein großes Buch ... Man muß dankbar sein, daß Rahner als Frucht
seiner Bemühungen diese imponierende Synthese geschaffen hat, die
eine Quelle der Inspiration bleiben wird, wenn einmal ein Großteil
der heutigen theologischen Produktion vergessen ist. ***
6.2.1. Kleines Konzilskompendium
Ein Standardwerk für praktisch jeden deutschen V2-"Theologen" mit
bereits 35 Auflagen und über 220.000 Exemplaren. Es enthält alle
V2-Texte, die unter Rahners Mitarbeit im Auftrag der deutschen
V2-Bischöfe übersetzt wurden. Karl Rahner und sein Schüler /
Mitherausgeber Herbert Vorgrimler geben zu allen Texten eine kleine
Einführung.
Aus den Einführungen zu den beiden "dogmatischen Konstitutionen":
S. 105, Absatz 2 / zu "Lumen Gentium": "Wenn auch ... kein neues
Dogma definiert wurde"
S. 361, Absatz 2 / zu "Dei Verbum": "Das Konzil wollte zwar keine
neuen Dogmen definieren"
6.2.2. Neuner-Roos
Ein ähnliches Standardwerk für praktisch jeden deutschen
V2-"Theologen". Heinrich Denzinger schuf 1854 eine chronologische
Sammlung "Enchiridion Symbolorum" (Handbuch der Glaubensaussagen)
mit lehramtlichen Texten im Original, d.h. lateinisch und ggf.
griechisch. Josef Neuner und Heinrich Roos veröffentlichten dann
1938 die Sammlung "Der Glaube der Kirche in den Urkunden der
Lehrverkündigung", worin lehramtliche Texte thematisch geordnet und
ins Deutsche übersetzt waren. Beide Sammlungen, abgekürzt als DS und
NR, sind in der Theologie völlig gängig zur Angabe lehramtlicher
Aussagen, deshalb auch oben, in Abschnitt 4 (St. Georgen), der Satz:
"Zunächst allgemein zum Verständniswandel bei Dogmen s. das Dogma
(zit. nach Neuner-Roos 61, cf. Denzinger-Schönmetzer 3043)." Auch im
Neuner-Roos gab es gelegentliche Anmerkungen zu den eigentlichen
Texten. Rahner übernahm die Bearbeitung des Neuner-Roos ab der
zweiten Auflage 1948. In der achten Auflage (1971), hg. von Karl
Rahner und K.-H. Weger, S. 62, steht als Einleitung zu Dei Verbum:
*** Das II. Vatikanische Konzil (1962-1965) wollte, seiner
pastoralen Zielsetzung entsprechend, keine neuen Dogmen definieren,
und so fehlen den Konstitutionen und Dekreten des Konzils auch die
bei früheren Konzilien üblichen anathematisierenden Lehrsätze. ***
6.2.3. Kleines Theologisches Wörterbuch
Mit zehn Auflagen (1976) und 140.000 Exemplaren wohl auch eine Art
Standardwerk. Aus dem Eintrag "Vaticanum II" (433):
*** Das Konzil wollte keine neuen dogmatischen Definierungen
formulieren ***.
6.3. Wolfgang Beinert
Wolfgang Beinert ist Schüler, Lehrstuhl-Nachfolger und Freund von
Joseph Ratzinger; 1972 - 1998 V2-"Professor für Dogmatik" an der
Ruhr-Universität Bochum und an der Universität Regensburg; Mitglied
des »Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer
Theologen« sowie des Wissenschaftlichen Beirats des
Johann-Adam-Möhler-Instituts (Paderborn); Mitherausgeber von »Neues
Lexikon der katholischen Dogmatik« (2012) und »Catholica«,
Zeitschrift für ökumenische Theologie. Aus dem Aufsatz: "Nur
pastoral oder dogmatisch verpflichtend? Zur Verbindlichkeit des
Zweiten Vatikanischen Konzils" ("Stimmen der Zeit" 1,2010):
*** Wie ein langer Schatten folgt dem Zweiten Vatikanischen Konzil
beinahe vom Tag seiner ersten Ankündigung an ein "Antikonzil". [...]
Gemeinsam ist allen diesen Gruppierungen die Stigmatisierung der
Beschlüsse des Zweiten Vatikanums insgesamt oder in wesentlichen
Teilen als häretisch. [...] Weniger rigoros in der Form ist die
Überzeugung, die Konzilsdekrete seien zwar wenigstens partiell
wahrheitswidrig und unkatholisch, doch habe niemand die Pflicht, auf
ihnen zu bestehen. Die Kirchenversammlung von 1962 bis 1965 habe
nämlich kein einziges Dogma gelehrt, sondern sei ein lediglich
pastorales Gremium gewesen, etwas übertreibend ausgedrückt: ein
unverbindliches Treffen älterer Herren zwecks Beratung der
seelsorglichen Verhaltensweisen in der Gegenwart, die sich dann
leider in die Gefilde der Lehre verirrt und dort tragischerweise
geirrt haben. [...] Als oberstes Lehr- und Leitungsorgan spricht
sich ein Konzil, das in Gemeinschaft mit dem Papst steht, je und je
verbindlich aus. Die dogmatischen Weisungen sind also grundsätzlich
mit dem gleichen Ernst und der gleichen Annahmebereitschaft als
verpflichtend zu übernehmen wie jene der Vorgängerkonzilien. [...]
Demnach gilt im Hinblick auf den lehramtlichen Charakter der
Dokumente für alle katholischen Christen: Alles, was das Konzil
vorlegt, "müssen alle und jeder der Christgläubigen als Lehre des
obersten kirchlichen Lehramtes annehmen und festhalten entsprechend
der Absicht der Heiligen Synode selbst, wie sie nach den Grundsätzen
der theologischen Interpretation aus dem behandelten Gegenstand oder
aus der Aussageweise sich ergibt"(19). Schließlich erklärte Paul VI.
auf der letzten öffentlichen Sitzung der Versammlung am 7. Dezember
1965:
"Nun ist es hilfreich zu beachten, daß die Kirche durch ihr Lehramt,
obwohl es kein Lehrkapitel mit außerordentlichen dogmatischen Sätzen
definieren wollte, nichtsdestoweniger in sehr vielen Fragen mit
Autorität ihre Lehre vorgelegt hat, an deren Norm heute ihr Gewissen
auszurichten die Menschen gehalten sind."
Wer also die "pastorale" Unverbindlichkeit des Zweiten Vatikanischen
Konzils postuliert, stellt sich außerhalb des dem Lehramt
geschuldeten Gehorsams. Er muß sich nach seiner katholischen
Rechtgläubigkeit fragen lassen. [...] Nicht nur, daß Konsenstexte,
wie es Konzilsverlautbarungen allemal sind, immer Kompromißcharakter
haben; die Geschichte des Konzils, vor allem unter Paul VI., hat es
mit sich gebracht, daß bewußt Ambivalenzen in Kauf genommen wurden,
um möglichst respektable Mehrheiten zu erzielen. So stehen etwa das
kommunionale und das hierarchologische Kirchenbild unvermittelt
nebeneinander; ist das Oberhoheitsverhältnis des Papstes allein und
der Bischöfe mit dem Papst ungeklärt; ist die theologische Relation
zwischen der römisch-katholischen Kirche und den anderen
Konfessionen nicht sauber dargelegt. Auch dies sind nur Beispiele.
All das hat es mit sich gebracht, daß sehr divergente Positionen
sich mit scheinbar gleichem Recht auf "das Konzil" als Eideshelfer
berufen können.
Beispiele solcher Änderungen dogmatischer Aussagen: Erbsündenlehre,
Geltung des Satzes von der "alleinseligmachenden Kirche" ("Extra
Ecclesiam nulla salus"). ***
Auf die Feststellung, dass V2-Aussagen "unvermittelt nebeneinander"
stehen, "ungeklärt" und "nicht sauber dargelegt" sind, soll jetzt
nicht näher eingegangen werden. Jedenfalls zitiert sogar Beinert das
endgültige Machtwort von Montini, dass V2 keine Dogmen verkündet
hat. Dann betont er mit allem Nachdruck, dass nur soweit
Unfehlbarkeit anzunehmen ist, wie dies aus den jeweiligen Texten
selbst hervorgeht; bei V2 also überhaupt gar nicht. Und ganz in
Montini-Manie zückt auch Beinert dann das Zauberwort von der
"Autorität", die, wie Beinert geradezu entwaffnend triumphiert,
sogar "Änderungen dogmatischer Aussagen" ermöglicht, z.B. bei
»Erbsündenlehre, Geltung des Satzes von der "alleinseligmachenden
Kirche" ("Extra Ecclesiam nulla salus")«. Ohne Erbsünde keine
Erlösung, ohne Heilsnotwendigkeit der Kirche gar keine Kirche. Lt.
Beinert löst sich somit - dank der "Autorität" von V2 - das gesamte
Glaubensgut vollkommen in Luft auf. Und wenn es schon für Dogmen,
d.h. für die - unwandelbare! - Wahrheit, keine Gnade gibt, dann kann
erst recht den V2-Aussagen keinerlei Verbindlichkeit zugestanden
werden. Dementsprechend meidet es Beinert auch wie der Teufel das
Weihwasser, solche, die V2 ablehnen, als "Dogmenleugner",
"Häretiker" o.ä. zu klassifizieren. Stattdessen muss sich ein
V2-Kritiker lediglich "nach seiner katholischen Rechtgläubigkeit
fragen lassen." Ei, wie furchtbar entsetzlich drohend schlimm! Aber
eben diese Frage wurde, was Beinert ja ausdrücklich erklärtermaßen
selbst ganz genau weiß, von katholischer Seite schon lange
unmissverständlich eindeutig beantwortet und in ihrer Richtigkeit
eben von Beinert höchstselbst massiv unumwunden bestätigt: wegen
"Änderung dogmatischer Aussagen" durch V2! Während Beinert die
Katholiken also nur völlig unverbindlich nach ihrer "katholischen
Rechtgläubigkeit" fragt, können Katholiken diese Frage in Bezug auf
Beinert und seine V2-Genossen klipp und klar definitiv beantworten:
Alles Häretiker!
6.4. Richard Puza
Richard Puza ist "emeritierter Professor für katholisches
Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Eberhard
Karls Universität Tübingen"; aus: Katholisches Kirchenrecht, München
(2) 1993, S. 241:
*** Das Ökumenische Konzil bzw. das Bischofskollegium ist unfehlbar
im Lehramt und als Lehrer/Richter über Glaube und Sitte (c. 749 §
2). Abgrenzung der christlichen Glaubenslehre und Ordnung des
kirchlichen Lebens waren die zwei Aufgaben, die allen ökumenischen
Konzilien gemeinsam waren. H. Jedin hat festgestellt, daß sich in
der Aufgabenstellung beim 2. Vatikanischen Konzil eine Nuance
erkennen läßt. Johannes XXIII. wollte dem Konzil eine pastorale
Einstellung geben. Nicht Glaubensirrtümer zu verurteilen ist die
erste und wichtigse Aufgabe des Konzils, sondern es soll den
christlichen Glauben der Welt verkünden, so verkünden, daß sie sich
angesprochen fühlt. Das Konzil hat diese pastorale Einstellung
durchgehalten. So konnte Karl Rahner von der offenen Vorläufigkeit
des Konzils sprechen und die Kanonistik hat diese Aussage Rahners
zur vorläufigen Offenheit von Konzilsaussagen umgedeutet, was nicht
zuletzt zu einer bisher ungeahnten Experimentierfreudigkeit in der
nachkonziliaren Gesetzgebung geführt hat. ***
Also bewiesenermaßen ist Rahner auch im V2-"Kirchenrecht" bekannt.
Und v.a. ist dort auch die V2-" Nuance" bekannt, i.e. die "
pastorale Einstellung" von V2 mit ihrer "offenen Vorläufigkeit", was
zur "vorläufigen Offenheit" in der Kanonistik geführt hat.
6.5. Martin Lugmayr
Martin Lugmayr ist V2-"Priester" in der "Petrusbruderschaft und
V2-"Dr. theol."; aus: "Dogmatisch oder pastoral? Zur Frage nach der
Autorität des Zweiten Vatikanischen Konzils", Theologisches 12/2005,
785:
*** Nun ist es hilfreich zu beachten, dass die Kirche durch ihr
Lehramt, obwohl es kein Lehrkapitel mit außerordentlichen
dogmatischen Sätzen definieren wollte, nichtsdestoweniger bezüglich
sehr vieler Fragen mit Autorität ihre Lehre vorgelegt hat, an deren
Norm heute ihr Gewissen und ihr Handlungsweise auszurichten die
Menschen gehalten sind" [Fußnote: AAS 58 (1966) 57] ***
6.6. Annette Jantzen
Annette Jantzen war 2009 - 2012 "Mitarbeiterin am Institut für
Katholische Theologie der RWTH Aachen" und ist seit 2013 "Referentin
für Kirchenpolitik und Jugendpastoral an der BDKJ-Bundesstelle in
Düsseldorf"; aus: Buchvorstellung von "Paul-Werner Scheele, Als
Journalist beim Konzil. Erfahrungen und Erkenntnisse in der 3.
Session, Würzburg 2010", rpp-katholisch.de, 10.10.2012:
*** Über das Zweite Vatikanische Konzil und seine Interpretation
wird seit Jahren teils erbittert gestritten, nicht nur unter
Theologen. Kontinuität oder Bruch mit der Tradition, überhaupt die
Verbindlichkeit eines Konzils, das keine Dogmen verkündet hat,
Anfang oder Ende eines Frühlings der Kirche: Die Bewertung wird
nicht einfacher dadurch, dass viele der Konzilsdokumente eben
Kompromisstexte sind. ***
6.7. Klaus Lüdicke
Klaus Lüdicke war 1980 - 2008 "Professor am Institut für Kanonisches
Recht der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster", d.h.
Vorgänger von Thomas Schüller. Sehr viele V2-Repräsentanten
erhielten folgende Mail:
*** Wie ist folgende Behauptung zu werten: Während die "Lehren des
II. Vatikanischen Konzils, das als Ökumenisches Konzil gemäß can.
337 § 1 i. V. m. can. 336 im Verbund mit dem Papst die höchste
Gewalt im Hinblick auf die Gesamtkirche ausgeübt hat und dessen
Lehren gemäß can. 749 § 2 CIC unfehlbar und gemäß can. 750 § 1 vom
feierlichen Lehramt vorgelegt worden und kraft göttlichen und
katholischen Glaubens zu glauben sind" [...] "beharrt der Angeklagte
auf einem selbstdefinierten Wahrheitsbegriff, der das Glaubensgut
(depositum fidei) um die Lehren des II. Vaticanums verkürzt. Mithin
ist der Angeklagte Häretiker"
www.kirchenlehre.com/schueller_kommentar.htm
Diese Anfrage darf gerne frei weiterverbreitet werden! Die
Antwort(en) werde ich frei weiterverbreiten! ***
Geantwortet hat allerdings nur ein einziger, i.e. Lüdicke, am
19.11.2014:
*** Sehr geehrter Herr Lingen, eine Antwort mit Ja oder Nein
verbietet sich, und für eine differenzierte Antwort ist hier kein
Forum. Mit freundlichem Gruß, K. Lüdicke. ***
Lüdicke war vielleicht schlichtweg heillos überfordert mit der
Formulierung, ob die Aussage von Schüller, die V2-Texte seien
Dogmen, "wahr" oder "falsch" ist. Oder es übersteigt vielleicht
Lüdickes mentale Kapazität, die Frage, ob es ein V2-Dogma gibt, mit
Ja oder Nein zu beantworten. Wie auch immer, es gilt: Die Uni
Münster ist ein "Garant für Spitzenforschung und hochwertige Lehre".
Festzuhalten bleibt, dass diese doch eher wenig hilfreiche Antwort
Lüdickes und v.a. das markerschütternde Schweigen der Masse von
weiteren V2-Adressaten zu der o.g. Anfrage im wesentlichen drei
Dinge bestätigt: 1. Schüller spricht im Namen der gesamten
V2-Gruppe. 2. Die gesamte V2-Gruppe ist nicht in der Lage, die
Behauptung Schüllers als richtig zu erweisen. 3. Die gesamte
V2-Gruppe hat keinerlei Einwendungen, dass ein römisch-katholischer
Priester vor Gericht einem Falschgutachter ausgeliefert ist.
*****
Aktualisierung 30.11.2014
6.8. Otto Hermann Pesch
Otto Hermann Pesch war Dominikaner und wurde 1958 zum Priester
geweiht; 1971 - 1972 "Gastprofessor" an der Harvard Divinity School,
USA. 1972 verließ er die V2-"Dominikaner" und heiratete. 1975 -1998
war er V2-"Theologe" mit einer "Professur für systematische
Theologie" an der evangelisch-theologischen Fakultät der Universität
Hamburg und Mitglied des "Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer
und katholischer Theologen". Zu seinen Publikationen gehört "Das
Zweite Vatikanische Konzil (1962–1965). Vorgeschichte - Verlauf -
Ergebnisse - Nachgeschichte", Würzburg (3) 2011. Aus seinem Buch
"Kleines katholisches Glaubensbuch", das 2004 bereits in 15. Auflage
erschien (Mainz (15) 2004, 145):
*** Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) hat zwar viele
Beschlüsse gefasst, aber kein einziges Dogma verkündet. ***
*****
7. Sonstige Publikationen
7.1. David Andreas Seeber
David Andreas Seeber, Dr. phil., 1966 - 1991 Chefredakteur der
Herder-Korrespondenz; aus: "Das Zweite Vaticanum. Konzil des
Übergangs.", Freiburg 1966, 313 / 354:
*** [313] Wir halten diese Unterscheidung [zwischen Lehrkonzil und
Reformkonzil] nicht einmal für wesentlich, weil das Zweite Vaticanum
sehr wohl als Lehrkonzil anzusehen ist, auch wenn es keine Dogmen
verkündet oder Anatheme ausgesprochen hat [354f] Nimmt man die
verschiedenen Dekrete mit ekklsiologisch relevanten Themen, etwa die
Kirchen- und die Liturgiekonstitution oder auch die
Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute, so
"vertritt" jedes dieser Dokumente seine eigene Ekklesiologie, die
mit der der anderen nicht voll zur Deckung zu bringen ist. Nur alle
zusammen ergeben _das_ Kirchenverständnis des Zweiten Vaticanums.
Dabei bleiben Widersprüche bestehen, Nebeneinanderstellungen von
Aussagen, die sich aufzuheben scheinen, bei denen die "Sinnspitze"
so oder so gesetzt werden kann. Nimmt man die Kirchenkonstitution
selbst, so ist diese alles andere als ein geschlossenes Dokument.
[...] Wer die Dekrete analysiert, wird sehr häufig auf
gegensätzliche Aussagen, schwerfällige Kompromisse und auf manche
Widersprüchlichkeiten stoßen, die selbst wieder das Ergebnis eines
nicht ganz gelungenen Ausgleichs von Gegensätzen sind, so etwa, wenn
in der Erklärung über die Religionsfreiheit das Prinzip staatlicher
Nichteinmischung in religiöse Angelegenheiten gelehrt wird,
gleichzeitig aber auf die Verpflichtung (der Einzelnen und) der
Gemeinschaften gegenüber der wahren Religion hingewiesen wird. [...]
Die Beispiele könnten fortgesetzt werden. Sie beweisen ein
Doppeltes. Die Konzilsdokumente vermitteln nicht nur einen breiten
theologischen und pastoralen Gedankenreichtum, sie sind auch einzeln
und als vielschichtiges Ganzes von einer offenen Tendenz geprägt.
***
7.2. Gerd Hirschauer
Gerd Hirschauer war seit 1956 war verantwortlicher Redakteur und
Herausgeber der "werkhefte, Zeitschrift für probleme der
gesellschaft und des katholizismus" und schrieb auch für die
Zeitschrift "vorgänge" der "Humanistischen Union". In seinem Buch
"Der Katholizismus vor dem Risiko der Freiheit. Nachruf auf ein
Konzil" (München (2) 1969) beschäftigt er sich mit dem Vortrag "Das
Konzil - ein neuer Beginn", den Karl Rahner in München bei einem
Festakt am Ende von V2 gehalten hat. Hirschauer kommentiert (S.
121):
*** Dieses Konzil hat, weil es klugerweise keine definitiv
abschließenden Erklärungen und ausschließenden Verurteilungen
aussprach, keine Spaltung erzeugt, ja es hat sogar Annäherungen
bewirkt an Kirchen und Religionen, die sich früher getrennt oder
außerhalb des katholischen Horizontes gelegen haben. ***
7.3. H. Reuter
Das II. Vatikanische Konzil, Köln 1966, 6:
*** Nur dieser Unterschied soll und muß im Rahmen des vorliegenden,
sehr summarischen Überblickes noch eigens herausgestellt werden,
weil er auch dem Einberufungspapst besonders kennzeichnend schien:
das II. Vaticanum war im Gegensatz zu den meisten früheren Konzilien
weder zur Verurteilung von Irrlehren noch zur Behebung
innerkirchlicher Mißstände noch zur Definition neuer Dogmen
bestimmt, sondern erhielt von der ersten Vorbereitung an eine
ausgesprochen pastorale Zielsetzung. ***
7.4. Hans Kühner
Lexikon der Päpste von Petrus bis Paul VI., Art. "Johannes XXIII.",
Zürich o.J., 298f:
*** So ist dieses Konzil, das keine Dogmen verkündet und das nicht
mehr verurteilt, sondern in Christus verbindet, etwas umwälzend
Neues in der Geschichte der Konzilien seit Nicäa geworden, der
mächtige Übergang in ein neues Äon der umfassenden Erneuerung des
Glaubenslebens. ***
8. Die Früchte des Konzils - Stellungnahmen
Bergpredigt, Mt 7,15-20:
*** Hütet euch vor den falschen Propheten! Sie kommen in
Schafskleidern zu euch, innen aber sind sie reißende Wölfe. An ihren
Früchten sollt ihr sie erkennen. Sammelt man von Dornbüschen Trauben
oder von Disteln Feigen? So trägt jeder gute Baum gute Früchte; ein
schelcheter Baum aber trägt schlechte Grüchte. Ein guter Baum kann
nicht schlechte Grüchte tragen und ein schlechter Baum nicht gute
Früchte. Jeder Baum, der nicht gute Frucht trägt, wird ausgehauen
und ins Feuer geworfen. An ihren Früchten also sollt ihr sie
erkennen. ***
Wenn es "Dogmen" von V2 gibt, dann müssen sie sich doch irgendwie
niedergeschlagen haben, namentlich bei der allgemeinen
Lehrverkündigung. Also: Wie war die "vorkonziliare" /
"präkonziliare", wie ist die "nachkonziliare" / "postkonziliare"
Situation, speziell auch bei den Theologen. Dazu exemplarisch zwei
Skizzen.
8.1. Mario von Galli
Dr. Mario von Galli war zeitweilig Jesuit, erhielt in
Hitler-Deutschland 1935 Redeverbot, war 1954 - 1972 Chefredakteur
der zeitweiligen Jesuitenzeitschrift "Orientierung", 1962 -1965
V2-Berichterstatter, dessen Berichte im Radio ihn extrem populär
machten. Aus Aufsatz: "Hat das Konzil die Wiedervereinigung
gefördert", in: Carl Klinkhammer (Hg.), Erneuerung oder
Restauration. Die Kirchen nach dem Konzil, Essen 1967, 77:
*** Einen präkonziliaren Typ nenne ich einen, der heute noch meint,
wenn der Papst redet, redet er im Stil, wie die Päpste vor dem
Konzil redeten. Das war ein bestimmter Stil. Wenn Pius XII. diese
Sachen, die er über die Jesuiten gesagt hat, am Anfang seiner Rede
als Tadel oder als ihm zugegangene Vorwürfe, vorgebracht hätte, dann
wäre das unter Pius XII. letzter Warnschuß gewesen. Absolut! Dann
hätte das unter Pius XII. Gesagte geheißen: Also Kinder, jetzt
pariert, sonst knallt es. Ja, damals, damals! Inzwischen aber sind
wir ja in ein Zeitalter des Dialoges eingetreten. Oder nicht? Den
Dialog gab es damals noch nicht. Vorkonziliar gab es keinen Dialog.
Da gab es Entscheidungen, keinen Dialog. Jetzt gibt es den Dialog,
und der erlaubt uns, heute Dinge zu schreiben, mein Gott, das hätte
man früher alles nicht schreiben können. Wir können die
widersprechenden Ansichten innerhalb der Theologie, wir können auch
etwas Dummes und Freches schreiben, ohne daß wir deshalb schon mit
fürchterlichen Strafen belegt werden. Das können wir tun, obwohl das
sicher nicht ideal ist, wenn man es tut. ***
8.2. Nikolaus Lobkowicz
Nikolaus Lobkowicz, Professor der Philosophie an der University of
Notre Dame in Indiana, USA, und an der Universität München;
zeitweilig Präsident der Ludwig-Maximilians-Universität München und
Präsident der V2-"Katholischen Universität Eichstätt"; Direktor des
Zentralinstitutes für Mittel- und Osteuropastudien (ZIMOS);
Gründungsmitglied sowie Vizepräsident und Ehrenpräsident der
Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste in Salzburg;
Mitglied des internationalen Beirates des "Päpstlichen Rates für
Kultur in Rom"; Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des
Maecenata-Instituts für Philanthropie und Zivilgesellschaft an der
Humboldt-Universität zu Berlin; Ehrendoktor mehrerer renommierter
Universitäten weltweit; Mitglied des Stiftungsrates der
"Lebensrechtsbewegung Stiftung Ja zum Leben". Aus "Was brachte uns
das Konzil, Würzburg 1986:
*** [14] Auf die Kirche, wie sie vor dem Konzil aussah, konnte sich
der praktizierende Katholik in ganz naiver Weise verlassen. Damit
meine ich zunächst, daß die Kirche auf nahezu alle das Religiöse
berührende Fragen eine mehr oder minder klare Antwort hatte, die
sich auch für den weniger gebildeten Gläubigen in wenigen Worten
zusammenfassen ließ. Es gab eine Theologie mit einer ihr
vorausliegenden Philosophie, geprägt vor allem durch die große
Synthese Thomas von Aquins und die Lehren des Tridentinum. Die
katholischen Theologen der gesamten Welt, alle Beichtväter und
Seelsorger sprachen gleichsam mit einer Zunge. [30f] Die eine
Theologie oder gar christliche Philosophie scheint es nicht mehr zu
geben. Es herrscht Pluralismus, wobei man nicht übertreibt, wenn man
sagt, daß es heute kaum eine aus der Kirchengeschichte bekannte
Häresie gebe, die nicht in der einen oder anderen Weise innerhalb
der Kirche vertreten wird. Bittet ein Gläubiger einen Theologen oder
auch Pfarrer in einer Frage des Glaubens oder der Sitte um Auskunft,
wird diese sehr verschieden ausfallen, je nachdem, an wen er sich
wendet. Diejenigen wenigen, die zur Ordnung gerufen werden, weil sie
nun doch zu weit gehen, beugen sich nur unwillig. Oft versichern
sie, sie würden ihre von der Kirche abgelehnte Meinung weiterhin
vertreten wollen, und zwar innerhalb der Kirche. Es ist fast so
etwas wie ein Recht auf häretische Auffassungen entstanden. Dabei
fällt auf, daß auch, ja gerade Lehrer der Theologie sich von Denkern
beeinflussen lassen und im Unterricht auf Philosophen beziehen, die
mehr oder minder ausdrücklich Atheisten waren oder noch sind. [38]
So haben wir denn - dies wäre die entsetzlichste Folge des Konzils,
falls es wirklich seine Folge sein sollte - eine im Volk tief
verankerte, von der Kirche durch Jahrhunderte mühselig aufgebaute
Seelen- und Frömmigkeitskultur zerstört. [56] Versucht man das viele
Fragwürdige, das sich seit dem Konzil in der Kirche getan hat, auf
einen gemeinsamen Nenner zu bringen, so fallen einem Begriff ein wie
"Verweltlichung", "Rückgang des Glaubens an das Übernatürliche",
"Anpassung an eine sich immer deutlicher von ihrem christlichem Erbe
abwendende Welt". [62] Vergessen, verdrängt, verschüttet: das sind
die Worte, die einem einfallen, wenn man unsere Glaubensverkündigung
- von der Kanzel, an den theologischen Fakultäten, im
Religionsunterricht - seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil
betrachtet. ***
Nun muss wirklich jedem endgültig klar sein, warum die BRD so
unerbittlich energisch brutalstmöglich gegen Personen vorgeht, die
sich mit den Früchten des Konzils nicht anfreunden können: Im Kampf
gegen die Glaubensverkündigung sind sich BRD und V2-Gruppe einig.
Deshalb insistiert die BRD mit ihrer Gutachten-Verteidigung sogar so
rigoros radikal realitätsresistent auf dem rettungslosen Irrsinn,
Glaubenstreue, worin V2-Ablehnung notwendig eingeschlossen ist, sei
eine "Häresie".
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Anhang 1: Das Zweite Vatikanische Konzil - Übersicht
- Der Geist des Konzils - Was wollte Vatikanum 2 / Extra
ecclesiam nulla salus -
Pater Rolf Hermann Lingen, Dorsten, 01.06.2014
Der Kern des gesamten sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) ist
zusammengefasst im "Dekret über den Ökumenismus" "Unitatis
redintegratio". Dort heißt es bzgl. der von der katholischen Kirche
"getrennten Kirchen und Gemeinschaften": "der Geist Christi hat sich
gewürdigt, sie als Mittel des Heiles zu gebrauchen" (UR 3).
Zur Richtigstellung:
1) Katholischer Katechismus der Bistümer Deutschlands, Freiburg
1955, 105: "Die wahre Kirche kann man an bestimmten Eigenschaften
erkennen, die Christus ihr gegeben hat. [...] Nur die
römisch-katholische Kirche hat diese vier Kennzeichen. Sie ist
einig: sie hat überall denselben Glauben, dieselben Sakramente und
dasselbe Oberhaupt. Sie ist heilig; das zeigt sich an ihrer heiligen
Lehre und ihrem heiligen Wirken, vor allem aber an ihren Heiligen,
von denen Gott viele durch Wunder verherrlicht hat. Sie ist
katholisch, weil sie die ganze Wahrheit und alle Sakramente bewahrt,
von Christus an durch alle Zeiten bestanden hat und sich über die
ganze Welt verbreitet. Sie ist apostolisch, weil sie bis auf die
Apostel zurückgeht: ihre Bischöfe sind rechtmäßige Nachfolger der
Apostel, und ihr Oberhaupt ist der Nachfolger des heiligen Petrus;
das zeigt am klarsten, daß sie die wahre Kirche Christi ist."
Ebd. 106, Frage 108: "Die katholische Kirche wird die
alleinseligmachende genannt, weil sie allein von Christus den
Auftrag und die Mittel empfangen hat, die Menschen zur ewigen
Seligkeit zu führen."
2) Konzil von Florenz, 1442: [Die heilige römische Kirche ...]
"glaubt fest, bekennt und verkündet, daß niemand außerhalb der
katholischen Kirche, weder Heide noch Jude noch Ungläubiger oder ein
von der Einheit Getrennter - des ewigen Lebens teilhaftig wird,
vielmehr dem ewigen Feuer verfällt, das dem Teufel und seinen Engeln
bereitet ist, wenn er sich nicht vor dem Tod ihr [der Kirche]
anschließt. So viel bedeutet die Einheit des Leibes der Kirche, daß
die kirchlichen Sakramente nur denen zum Heile gereichen, die in ihr
bleiben, und daß nur ihnen Fasten, Almosen, andere fromme Werke und
der Kriegsdienst des Christenlebens den ewigen Lohn erwirbt. Mag
einer noch so viele Almosen geben, ja selbst sein Blut für den Namen
Christi vergießen, so kann er doch nicht gerettet werden, wenn er
nicht im Schoß und in der Einheit der katholischen Kirche bleibt"
(DS 1351, NR (1)1938, 350).
3) Brief des Heiligen Offiziums an Erzbischof Cushing, 1949
(Häresie-Fall Leonhard Feeney / Boston College; DS 3866-8, NR
(5)1958, 398g): "Zu den Gegenständen, die die Kirche immer verkündet
hat und nie zu verkünden aufhören wird, gehört auch jener unfehlbare
Satz, der uns belehrt, daß außerhalb der Kirche kein Heil ist.
Dieses Dogma ist aber in dem Sinn zu verstehen, in dem es die Kirche
selbst versteht ... Die Kirche aber lehrt zunächst einmal, daß es
sich in dieser Sache um ein strengstes Gebot Jesu Christi handelt
... Zu den Geboten Christi aber gehört der Befehl an uns, durch die
Taufe sich in den mystischen Leib Christi eingliedern zu lassen, der
die Kirche ist, und Christo und seinem Stellvertreter anzuhängen,
durch den Er selbst auf Erden in sichtbarer Weise die Kirche
regiert. Darum kann der nicht das Heil erlangen, der trotz seines
Wissens, daß die Kirche von Christus in göttlicher Weise gestiftet
wurde, sich weigert, sich der Kirche zu unterwerfen, oder dem
Römischen Papst, dem Stellvertreter Christi auf Erden, den Gehorsam
verweigert. Doch gab der Erlöser nicht nur das Gebot, daß alle
Völker in die Kirche eintreten sollen, sondern er bestimmte auch,
daß die Kirche ein Heilsmittel sei, ohne das niemand in das Reich
der himmlischen Glorie eintreten kann."
Und die lateinischen Originaltexte:
a) Katholisches Dogma: "Ecclesiam medium esse salutis, sine quo nemo
intrare valeat regnum gloriae caelestis."
b) V2-Häresie über die "communitates seiunctae": "Iis enim Spiritus
Christi uti non renuit tamquam salutis mediis."
Die V2-Gruppe hat nicht die Wahrheit bewahrt. Ihre Lehre ist nicht
katholisch. Die V2-Gruppe besitzt nicht die Kennzeichen der wahren
Kirche Christi und ist dementsprechend auch nicht die wahre Kirche
Christi. Wer eingetragenes Mitglied der V2-Gruppe ist, steht somit
außerhalb der wahren Kirche Christi.
S. Pius XII., Enzyklika Mystici Corporis, 1943: "Den Gliedern der
Kirche aber sind in Wirklichkeit nur jene zuzuzählen, die das Bad
der Wiedergeburt empfingen, sich zum wahren Glauben bekennen und
sich weder selbst zu ihrem Unsegen vom Zusammenhang des Leibes
getrennt haben, noch wegen schwerer Verstöße durch die rechtmäßige
kirchliche Obrigkeit davon ausgeschlossen worden sind" (DS 3802, NR
(8)1971, 403).
Video: http://youtu.be/Z_NemYlXc-4
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Anhang 2: Predigt Septuagesima, 16.02.2014
Pater Rolf Hermann Lingen, Dorsten
"War denn früher alles falsch?" So lautet der Titel eines kleinen
Heftchens, veröffentlicht i.J. 1979 mit sog. "kirchlicher
Druckerlaubnis", geschrieben von einem bereits über 70-Jährigen,
einem sog. "Prälaten" namens Alois Stiefvater (1905-1986). In seinem
"Alles-falsch"-Heftchen zitiert und kommentiert der Stiefvater einen
"Klage- und Fragebrief". Zunächst einige Ausschnitte aus diesem
Fragebrief: "Man hat seit dem Konzil Abschied genommen von so
vielem, z B. 'Abschied von Hochwürden' oder 'Abschied vom Teufel'
und das geht nun so weiter mit dem Abschiednehmen. Abschied von den
Zehn Geboten, der Sünde, dem Beichten, der Kirche und schließlich
landet man beim Abschied von Gott. ... Jedenfalls ist das, was wir
heute haben, so meinen wir, nicht mehr die Kirche, in die wir vor 60
und mehr Jahren hineingeboren wurden, in der wir unsere Kindheit und
unsere Jugend, ja einen guten Teil unseres Lebens verbracht haben.
... War denn früher alles falsch? War es falsch alles zu glauben,
was die Kirche uns zu glauben lehrt, alles zu tun, was die Kirche
uns zu tun vorschreibt. Gilt denn überhaupt noch das Credo? Gelten
noch die Zehn Gebote? ... Nun fragen wir uns, wenn früher alles
falsch war, dann hat uns also die Kirche falsch geleitet. Die
früheren Hirten haben uns falsch behandelt und mindestens zu eng und
streng gehütet. Wer aber garantiert jetzt, daß das Neue, das Heutige
nun wirklich recht ist? ... Und nun kommt zu allem hin noch ein
Erzbischof (Lefebvre) und bildet so etwas wie eine Opposition in der
Kirche. ... Wenn es aber so weit ist, daß der eine Bischof so und
der andere Bischof anders redet, dann ist die Verwirrung perfekt.
Dann ist doch wahrhaftig der Teufel los." Nach diesen Ausschnitten
aus dem "Fragebrief" zunächst einige Hintergrundinformationen: Mit
dem Ausdruck "Konzil" meinen die Fragenden eine Versammlung von
Bischöfen im Vatikan von 1962 bis 1965. Dieses sog. "Zweite
Vatikanische Konzil", kurz "Vatikanum 2" und noch kürzer "V2",
formulierte die Grundsätze für das, was "nicht mehr die Kirche" ist.
Und selbst wer keinen einzigen V2-Text gelesen hat, muss
unweigerlich an den V2-Früchten erkennen, dass dieser V2-Verein eben
nicht die Kirche ist. Z.B. schlägt sich die V2-Leugnung der
Heilsnotwendigkeit der Kirche in unzähligen antichristlichen
V2-Handlungen nieder. Nennen wir diese "Nicht-Kirche" also einfach
V2-Gruppe. Bereits kurz nach V2 wurde ein Buch veröffentlicht
"Abschied von Hochwürden" (J. O. Zöller), und darin erfährt man auch
von einer "Dienstanweisung des Generalvikariats der Diözese Trier
i.J. 1968: 'Der Geistliche Rat hat beschlossen, im Schriftverkehr
nach außen und innerhalb des Hauses, den Titel 'Hochwürden' nicht
mehr zu gebrauchen.'" Und kurz nach Veröffentlichung dieses
Hochwürden-Abschieds-Buches erstellte die V2-Gruppe tatsächlich auch
geänderte Riten, einen sog. "Novus Ordo", um das sakramentale
Priestertum abzuschaffen und somit ganz objektiv vom
Hochwürden-Status Abschied zu nehmen. Und kurz vor Veröffentlichung
des Fragebriefs hatte ein bekannter V2-Professor (H. Haag) ein Buch
veröffentlicht "Abschied vom Teufel". Lt. dem V2-Professor gibt es
keinen Teufel. Laut dem V2-Professor hat Jesus zwar an einen
personalen Teufel geglaubt, aber das war nur ein radikaler Irrtum
von Christus, der als ein dummes, schwärmerisches Kind seiner Zeit
auch zeitbedingte Unwahrheiten geglaubt und gelehrt hat. Solche
Professoren bilden also den Nachwuchs der V2-Gruppe aus. Äußerst
gewichtige Unterstützung erhielt dieser V2-Professor von seinem
ebenfalls bekannten Kollegen Joseph Ratzinger. Ratzinger sagt dabei
nicht einfach, dass es keinen Teufel gibt, sondern operiert mit
Neudefinitionen des Teufels. Nach Ratzinger ist der Teufel "die
Un-Person. Die Zersetzung, der Zerfall des Personseins". Erinnern
wir uns zunächst an die unfehlbare kirchliche Lehre: Lt. Dogma
wurden "der Teufel und die anderen bösen Geister von Gott ihrer
Natur nach gut erschaffen, aber sie sind durch sich selbst schlecht
geworden. Der Mensch jedoch sündigte auf Eingebung des Teufels"
(Lateran 1215, NR 171). Lt. Dogma stand Adam infolge seiner Sünde
"unter der Macht dessen, der daraufhin die Herrschaft des Todes
innehatte, d.h. des Teufels" (Trient 1546, NR 221). Lt. Dogma
verfallen Nicht-Katholiken "dem ewigen Feuer, das dem Teufel und
seinen Engeln bereitet ist" (Florenz 1442, NR 350). Also die
kirchliche Lehre über den Teufel betrifft sowohl die Schöpfung als
auch die Erbsünde und die Erlösung als auch das Jüngste Gericht. Der
sog. "Abschied vom Teufel" ist in Wahrheit also ein Abschied vom
katholischen Glauben. Und Ratzingers Ideologie von der "Zersetzung
des Personseins" ist in Wahrheit die Zersetzung des Katholischseins.
Angesichts unzähliger weiterer Fälle von solch hemmungslosem
Wirrwarr schreiben die Fragenden: "Gilt denn überhaupt noch das
Credo? Gelten noch die Zehn Gebote?" Nun, natürlich gilt das Credo
unverändert. Das muss es ja schon rein logisch - denn jede Wahrheit
ist eine überall für immer gültige Wahrheit. Wahrheit ist absolut
unveränderlich. Und zudem lautet ein katholisches Dogma ganz
ausdrücklich: "Wer sagt, es sei möglich, daß man den von der Kirche
vorgelegten Glaubenssätzen entsprechend dem Fortschritt der
Wissenschaft gelegentlich einen anderen Sinn beilegen müsse als den,
den die Kirche verstanden hat und versteht, der sei ausgeschlossen"
(NR 61, cf. DS 3043). Dementsprechend hat der Zersetzungs-Ideologe
Ratzinger als pensioniertes sichtbares V2-Oberhaupt "Benedikt"
zusammen mit dem aktuellen V2-Oberhaupt "Franziskus" in einem
Rundschreiben erklärt: "Der Gläubige ist nicht arrogant; im
Gegenteil, die Wahrheit lässt ihn demütig werden, da er weiß, dass
nicht wir sie besitzen, sondern vielmehr sie es ist, die uns umfängt
und uns besitzt." Halten wir also fest: Die katholische Kirche ist
die Gruppe der Menschen, die die Wahrheit besitzen, namentlich in
den unfehlbaren kirchlichen Glaubenssätzen. Die V2-Gruppe hingegen
ist eine Gemeinschaft von Menschen, die die Wahrheit nicht besitzen.
Oder ein anderes Franziskus-Zitat: "Die Wahrheit hat in keiner
Enzyklopädie Platz. Die Wahrheit ist eine Begegnung." Wenn die
Wahrheit "in keiner Enzyklopädie Platz" hat, dann erst recht nicht
in einem Credo. Nur kurz eine Bemerkung zu dem V2-Propheten Marcel
Lefebvre. Lefebvre war einer der schlimmsten Feinde der Wahrheit,
denn lt. Lefebvre ist die wahre Kirche Christi "häretisch", d.h. sie
ist ganz ausdrücklich nicht die "Säule und Grundfeste der Wahrheit"
(1 Tim 3,15). Nun noch einige Zitate aus der Antwort des Stiefvaters
auf den Fragebrief: "Nein, früher war nicht alles falsch, nur war
manches anders. Das gilt zunächst für das natürliche Leben. War es
denn falsch, daß man früher mit dem Ochsenwagen fuhr und nicht mit
dem Traktor? Daß man eine Petroleumlampe hatte und kein Neonlicht?
... Das Alte war seinerzeit gut und richtig, die Petroleumlampe war
sogar ein Fortschritt, aber eben nur zu seiner Zeit! Jetzt aber ist
diese alte Art und Weise eben doch veraltet. ... Dieses Kommen und
Gehen, dieses Wachsen und Werden ist ein Grundgesetz unserer Welt.
Es ist die Veränderlichkeit, die Geschichtlichkeit (8f). ... Die
Kirche ist in einem ständigen Reformprozess (9)." Soweit der
Stiefvater. Nun, Licht bleibt Licht, ob nun mit Petroleum oder Neon.
Dieser Stiefvater-Vergleich hat also rein gar nichts mit dem
Anliegen des Fragebriefs zu tun. Denn zum Wesen der Kirche gehört
die absolut unveränderliche Wahrheit. Zum Wesen der V2-Gruppe
dagegen gehört der "ständige Reformprozess". Während der Gläubige
die Wahrheit im Credo erfährt, hat für die V2-Gruppe die Wahrheit
noch nicht einmal in einer Enzyklopädie Platz, geschweige denn im
Credo. In der V2-Gruppe gibt es nur den unendlichen Taumel immer
wieder anderer "Begegnungen" - mit wem oder was auch immer. Es ist
also absolut offenkundig: Der Fragebrief "War denn früher alles
falsch?" bedurfte weder der Verrenkungen seitens des V2-Stiefvaters
noch der sonstigen Verrenkungen von V2-Professoren und
V2-Oberhäuptern. Die Fragenden wussten es doch selbst ganz genau:
Die Wahrheit und somit die kirchliche Lehre kann sich unmöglich
wandeln. Die V2-Gruppe kann unmöglich die katholische Kirche sein.
In der V2-Gruppe ist wahrhaftig der Teufel los. Die Fragenden hätten
ganz einfach nur die vollkommen unausweichlich zwingenden
Konsequenzen ziehen müssen. Aber leider haben sich praktisch alle
unerbittlich hartnäckig geweigert, die Wahrheit anzuerkennen. Der
Teufel ist der Vater der Lüge (Joh 8,44), und fast alle haben es
vorgezogen, ein Leben in Lüge zu führen. Zugegeben: Wer weder den
Katechismus kennen noch den Grundsätzen der Logik folgen will, der
landet sehr leicht außerhalb der Kirche. Wissensbildung ist
grundsätzlich für jeden Menschen sehr wichtig. Ermuntern wir andere,
sich sowohl des katholischen Katechismus als auch des gesunden
Menschenverstandes zu bedienen und dann die richtigen Konsequenzen
zu ziehen. Bedenken wir dabei die Frage Christi: "Wird ... der
Menschensohn, wenn er kommt, noch Glauben finden?" (Lk 18,8). Amen.
Video: www.youtube.com/watch?v=UzExkKOk2lg
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