Mitteilung an die Unterstützer in der Sache Thomas Schüller /
Falschgutachten
- Zur Entscheidung für ein gerichtliches Vorgehen -
(Kirche zum Mitreden, 07.10.2014)
Aus den Reihen der Unterstützer kam es in der letzten Zeit öfters zu
Bedenken hinsichtlich des Sinns eines gerichtlichen
Vorgehens gegen Thomas Schüller. Dies führte zur nachfolgenden
Mitteilung. Diese enthält als pdf-Datei auch die jeweils genannten
Anlagen. In dieser html-Version sind einige Anlagen nicht verlinkt.
***
Inzwischen wurde die Klage gegen Thomas
Schüller wegen seines Falschgutachtens (Amtsgericht Dorsten, Az. 7
Ls-29 Js 74/08-43/11) vom zuständigen Amtsgericht angenommen. Der
Gerichtskostenvorschuss wurde überwiesen, die Klage wurde an
Schüller zugestellt, und Schüller hat erklärt, dass er sich
verteidigen werde. Die Klageerwiderung liegt mir allerdings noch
nicht vor; sie wird ggf. gesondert gewürdigt.
I.
Zur Erinnerung: Das Amtsgericht Dorsten versicherte nach
Kenntnisnahme zahlreicher Gegenbeweise, dass das Schüller-Gutachten
nicht zu beanstanden sei, und verpflichtete mich nachdrücklich zur
uneingeschränkten Unterwerfung. Das bedeutet u.a., dass ich nicht
annehmen darf, geschweige denn behaupten darf, ein Diplom in
V2-"Theologie" zu besitzen. Obendrein muss ich mich und auch jeden
anderen Katholiken zum Häretiker, d.h. zum Nicht-Katholiken
erklären. Zudem kann das Gutachten jederzeit und immer wieder als
definitive Widerlegung meiner Position verwendet und dementsprechend
ich jederzeit und immer wieder als "Betrüger" zu hohen Geld- und
Gefängnisstrafen verurteilt werden, s. z.B. die Pressemeldung "Zirkelschlüsse in der Justiz"
www.openpr.de/pdf/581419/Zirkelschluesse-in-der-Justiz.pdf (Anlage
1)
Zuzugeben ist allerdings, dass der gesamte Strafprozess, für den das
Gutachten erstellt wurde, ein direkter Generalangriff gegen die
Wahrheit war. Das begann schon mit der Erstellung und Zulassung der
Klageschrift, in der mir zwei Vergehen vorgeworfen wurde: Verwendung
des Pater-Titels (was gar nicht verboten und somit auch niemals
strafbar ist) und Bezeichnung als "römisch-katholischer Priester"
(was überhaupt nur bei einer Täuschung Dritter relevant ist), s. Pressemeldung "Verurteilung eines Priesters
wegen Titelmissbrauchs"
www.openpr.de/pdf/539489/Verurteilung-eines-Priesters-wegen-Titelmissbrauchs.pdf
(Anlage 2)
Die absolute Grundlage dabei ist also die Wahrheitsfrage, d.h. die
Frage, ob derjenige, der sich als römisch-katholischer Priester
bezeichnet, tatsächlich römisch-katholischer Priester ist oder
nicht, d.h. ob er täuscht oder nicht täuscht. Die Wahrheit wurde im
Prozess allerdings kategorisch und vollumfänglich ausgeschlossen,
denn dazu erklärte der Vorsitzende Richter in einer Untersuchung
bzgl. seiner Befangenheit wort-wörtlich:
»Im vorliegenden Verfahren geht es auch nicht um "den richtigen
Glauben" oder "die richtige Kirche". [...] Für die Entscheidung des
Verfahrens ist es völlig unerheblich, ob der Angeklagte in
Glaubensfragen Unrecht hat oder nicht, ob er die richtige
katholische Kirche vertritt und die anderen nicht« (Anlage 3)
Kurzum: Es war ein Verfahren vollkommen ohne jede Rechtsgrundlage
und gegen absolut alles, was Recht ist. Eben deshalb wurde mir
ausdrücklich verboten, die Richtigkeit des Gutachtens in Frage zu
stellen, und wurde mir ausdrücklich befohlen, mich dem Gutachten
rückhaltlos zu unterwerfen. Nun geht es natürlich bei dem ganzen
Verfahren gar nicht um mich als Privatperson, sondern um den
plakativen definitiven Machtbeweis, dass die Kirche dem Staat
vollkommen unterworfen ist. Ganz allein auf dieser rettungslos
absurden, von der Kirche zudem als häretisch verurteilten Ideologie
basierte der ganze Prozess. Die Justiz ist bei dem Prozess
allerdings vollkommen gescheitert: Konkret mit ihrem Versuch, mich
zum Abschwören vom katholischen Glauben zu bewegen, und allgemein
mit ihrem Versuch, die Oberhoheit des Staates über die Kirche zu
beweisen. S. Pressemeldung "Strafverfahren
gegen katholischen Priester eingestellt"
www.openpr.de/pdf/695742/Strafverfahren-gegen-katholischen-Priester-eingestellt.pdf
(Anlage 4).
N.b.: Selbst nach BRD-internen Grundsätzen muss auch hier die
Radbruchsche Formel befolgt werden: »Wo Gerechtigkeit nicht einmal
erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit
ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewußt verleugnet wurde,
da ist das Gesetz nicht etwa nur "unrichtiges Recht", vielmehr
entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur.« Ergo: Der Staat kann - auch
nach seinen eigenen Grundsätzen - niemals wirksam bestimmen, dass es
unerheblich sei, wer in Wahrheit die katholische Kirche ist, und
erst recht kann er niemals eine notorisch nichtkatholische
Gemeinschaft wie die V2-Gruppe wirksam zur katholischen Kirche
erklären. Und da es hier ja nicht einfach bloß nur um Leben und Tod
geht, sondern um ewiges Heil oder ewige Verdammnis, kann auch die
staatliche Unfehlbarkeitserklärung des Gutachtens nicht so ganz ohne
weiteres befürwortet werden. S. insbesondere die Pressemeldung "Angela Merkel, Glaube ist
Menschenrecht":
pressemitteilung.ws/node/254456 (Anlage 5)
II.
Allgemein gilt: Ein Gutachten muss sich durch Vollständigkeit,
Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit auszeichnen. Der Gutachter
muss sowohl Sachkunde besitzen als auch Sorgfalt walten lassen. Dazu
einige Erläuterungen:
a) Zur Sorgfalt cf. Bundesgerichtshof, IVa ZR 20/82 v. 02.11.1983:
"Ein Sachverständigengutachten muss sich auf Tatsachen und nicht auf
Mutmaßungen oder Unterstellungen stützen. Sind dem Sachverständigen
die für die Beurteilung maßgeblichen Umstände nicht bekannt, muss er
sie beim Auftraggeber erfragen, u. U. auch andere Ermittlungen
anstellen (etwa Anfragen bei Behörden)."
b) Zur Nachvollziehbarkeit cf. VG Augsburg 10.02.82 - 4 K80 A 914:
"Objektiv wertlos ist ein solches Gutachten, wenn es jeder
nachvollziehbaren Begründung, insbesondere zur Wahl des
Wertermittlungsverfahrens, zu den herangezogenen
Wertermittlungsgrundlagen und zu den sonstigen für die
Wertermittlung maßgeblichen Gesichtspunkten entbehrt."
c) Zu inhaltlichen Mängeln cf. LG Bremen 17.01.77 7-3 O 1584/70:
"Inhaltliche Mängel, die das Gutachten unverwertbar machen, weil das
Gutachten dem Gericht nicht die Möglichkeit gibt, den Gedankengängen
des Sachverständigen nachzugehen und sie zu prüfen, haben zur Folge,
dass kein Entschädigungsanspruch entsteht, weil die Leistung des
Gutachters dem ihm erteilten Auftrag nicht entspricht."
d) Zur Sachkunde cf. Bundesverwaltungsgericht 1973:
»Ein Sachverständiger ist eine natürliche Person, die auf einem
abgrenzbaren Gebiet der Naturwissenschaft, der Wirtschaft, der
Technik oder eines anderen Sachbereichs über überdurchschnittliche
Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt, die nachprüfbar in
einer abgeschlossenen Berufsausbildung erworben wurden, und die
diese besondere Sachkunde jedermann unabhängig, unparteiisch,
persönlich, weisungsfrei und gewissenhaft zur Verfügung stellt.«
III.
Hingegen das Schüller-Gutachten entbehrt jeder Sorgfalt und jeder
nachvollziehbaren Begründung. Es ist objektiv wertlos und
unverwertbar und begründet keinen Anspruch auf Vergütung. Dem
Gutachter kann keinerlei Sachkunde, sondern allenfalls eklatanter
Mangel an derselben bescheinigt werden. Er ist ein
Nicht-Sachverständiger.
Wie konnte die Wahl eines Sachverständigen eigentlich auf Schüller
fallen? Ganz einfach: Als V2-Repräsentant ist er ein notorischer
Häresie-Propagandist und insofern absolut unglaubwürdig. Das Ausmaß
seiner Rebellion gegen alles Christliche war namentlich bekannt
durch seinen Aktivismus beim sog. "Memorandum Kirche", s. Pressemeldung »Mitmachaktion "Memorandum
Kirche 2011: Ein notwendiger Aufbruch"«
pressemitteilung.ws/node/316705 (Anlage 6)
Das "Memorandum" war so dermaßen dumm-dreist, dass selbst
"Konservative" daran Unbehagen empfanden. Sehr viel "konservativen"
Zuspruch, konkret 13.928 Unterschriften , fand die »Petition "Pro
Ecclesia"«, die zum "Memorandum" bemerkt: "Gläubige werden
verunsichert, getäuscht und in die Irre geführt."
petitionproecclesia.wordpress.com (Anlage 7)
Also lt. den "Konservativen" zeichnet sich Schüller dadurch aus,
dass er "täuscht und in die Irre führt." Dementsprechend bestimmte
das Gericht Schüller zum Gutachter.
Natürlich ist das Treiben der "Konservativen" (zu denen ich ja
zeitweilig ebenfalls gehörte) absolut radikal falsch und
dementsprechend absolut radikal zu verurteilen. Denn ebenso wie die
"Progressiven" à la Schüller vertreten die Konservativen eine durch
und durch antichristliche Ideologie, indem sie die notorisch
häretische V2-Sekte zur katholischen Kirche erklären. Die
katholische Kirche hingegen ist einig und heilig, und logischerweise
gehören Häretiker nicht zur Kirche. Auch durch die "Konservativen",
am ärgsten wohl durch das Treiben von Marcel Lefebvre und seiner
Epigonen, werden Gläubige "getäuscht und in die Irre geführt." Die
"Konservativen" sind also keineswegs besser, sondern aufgrund der
verkappten Falschheit / Bosheit sogar noch deutlich gefährlicher und
zerstörerischer als die "Progressiven". Allerdings sind
möglicherweise manche - wie ich damals - eben nur deswegen
"konservativ", weil sie von Kindheit an nur mit den V2-Lügen
indoktriniert wurden, so dass tatsächlich zeitweilig eine
schuldmindernde Unwissenheit vorliegen könnte. Wie dem auch sei: Die
Memorandum-Kritiker versuchen dadurch ihre vermeintliche Treue zum
katholischen Glauben zu dokumentieren, "indem wir uns deutlich und
vernehmbar an die Seite unserer Bischöfe stellen und unsere Einheit
mit dem Heiligen Vater, Papst Benedikt XVI., bekunden". Was sie
dabei geflissentlich unterschlagen, ist die klare Tatsache, dass
eben diese angeblichen "Bischöfe" und namentlich der angebliche
"Heilige Vater" Joseph Ratzinger selbst notorische Häretiker sind,
s. z.B.
»Benedikt galt als "Häretiker, der die Hölle leugnet"«
www.focus.de/politik/ausland/papst/pamphlet-gegen-rahner-und-ratzinger-war-benedikt-ein-haeretiker-der-die-hoelle-leugnet_aid_833401.html
(Anlage 8)
Diese »Petition "Pro Ecclesia"« wurde maßgeblich betrieben von dem
"konservativen" V2-Verein "Pro Sancta Ecclesia e. V."
omnia.alte-messe-bistum-speyer.de/?p=167 (Anlage 9)
Die heillose Schizophrenie der V2-"Konservativen" ist zwangsläufig
allgegenwärtig und tritt auch hier grell hervor. Zu den angeblichen
"Bischöfen", an deren Seite dieser "konservative" V2-Verein so
nachdrücklich steht, gehört auch Robert Zollitsch, der sich sehr
medienwirksam "in einen erklärten Gegensatz zu einer wichtigen
Grundlage des katholischen Glaubens" (O-Ton "Pro Sancta Ecclesia e.
V.") gesetzt hat. Statt nun aber sich in unverbrüchlicher Treue an
die Seite des notorischen Nicht-Christen Zollitsch zu stellen,
distanzieren sich die "Konservativen" nicht konsequent-faktisch,
sondern verbal-schizophren von Zollitsch: S. »Sühnetod – Christus
gestorben "mit" oder "für" uns? – Katholische Laien und Priester
pfeiffen Zollitsch zurück
www.katholisches.info/2009/05/05/suhnetod-christus-gestorben-mit-oder-fur-uns-katholische-laien-und-priester-pfeiffen-zollitsch-zuruck
(Anlage 10)
Natürlich lohnt auch eine Reflexion über den sonstigen Charakter von
Schüller, der insbesondere bekannt ist für sein öffentliches Urteil
über Franz-Peter Tebartz-van Elst: »ein unfähiger, uneinsichtiger
und offensichtlich kranker Bischof ... Da geht es schließlich um den
Kern des bischöflichen Auftrags: die Glaubwürdigkeit. Wer soll denn
einem verurteilten "Lügenbischof" jemals noch etwas abnehmen?«
(Papst soll Bischof seines Amtes entheben)
www.fr-online.de/van-elst/tebartz-van-elst-papst-soll-bischof-seines-amtes-entheben,24619948,24570528,view,printVersion.html
(Anlage 11)
Wer solch dermaßen derbe Töne spuckt, dessen Worte müssen unbedingt
auf die Goldwaage gelegt werden - erst recht bei einem Gutachten von
alles entscheidender Wichtigkeit in einem Strafprozess mit sehr
hohem Strafmaß. Denn kann Schüller seine Behauptungen nicht
vollkommen beweisen, dann steht er da als ein unfähiger,
uneinsichtiger und offensichtlich abzulehnender "Sachverständiger".
Da geht es schließlich um den Kern des gutachterlichen Auftrags: die
Glaubwürdigkeit. Wer soll denn einem verurteilten "Lügengutachter"
jemals noch etwas abnehmen?
IV.
Das gesamte Gutachten geht von der Ideologie aus, dass ich in der
V2-Sekte praktisch vollkommen unbekannt bin. Noch nicht einmal über
meine Taufe sei etwas in Erfahrung zu bringen, und über mein
V2-Studium erst recht nicht. "Über seine gültige Taufe ist den Akten
nichts zu entnehmen, sie ist aber anzunehmen" (Gutachten, S. 3, Z.
40f) a) . b) und bzgl. meines V2-"Diploms" sei "anzunehmen, dass der
Angeklagte die Studien nicht geleistet hat" (Gutachten, S. 3, Z.
40f).
Nirgends - erst recht nicht nachvollziehbar - wird begründet, warum
Schüller diesbzgl. nicht wenigstens bei mir nachgefragt hat.
Nirgends wird begründet, warum eine Taufe angenommen wird. Speziell
diese Annahme ist allerdings nicht nur absolut nicht
nachvollziehbar, sondern zudem absolut unzulässig: Schließlich gibt
es zahlreiche notorisch Ungetaufte, und viele sog. "Taufen" sind
fragwürdig oder gar definitiv ungültig. Angesichts der absolut
grundlegenden Notwendigkeit der Taufe für jeden weiteren gültigen
Sakramentenempfang - auch der Priesterweihe - ist jede Ungewissheit
unbedingt auszuschließen. Schüllers erklärtermaßen blinde Annahme
ist folglich absolut zu verurteilen. Ein V2-Studium hingegen ist gar
nicht Voraussetzung für eine gültige Priesterweihe - und
ausschließlich auf die Gültigkeit der Priesterweihe bezieht sich die
Fragestellung des Gutachtens. Insofern spielt das Diplom objektiv
für das Gutachten überhaupt gar keine Rolle. Aber trotzdem tischt
Schüller ausgerechnet dieses hier völlig belanglose Thema auf. Dies
wiederum geschieht allerdings rein diffamierend, i.e. mit der
notorisch falschen Behauptung, es sei "anzunehmen, dass die Studien
nicht geleistet wurden." Dann wiederum: Warum sollte man zu dieser
restlos abwegigen Annahme kommen? Keinerlei Begründung! Immerhin:
Das Gericht kann und muss sich hier endgültige Klarheit verschaffen,
wer angesichts dieser zahlreichen absolut unversöhnlich
widersprüchlichen Aussagen von einerseits mir und anderseits
Schüller die Glaubwürdigkeit auf seiner Seite hat. Anhaltspunkte
sind z.B.:
1. Taufurkunde von V2-"Pfarre" "St. Mariä Himmelfahrt",
Gelsenkirchen-Buer (Anlage 12)
2. Bescheinigung von V2-"Firmung" der V2-"Pfarre" "St. Franz von
Sales", Jülich (Anlage 13)
3. "Lektorat"-Urkunde von
V2-"Priesterseminar" "St. Luzi", Chur (Anlage 14)
4. "Diplom"-Urkunde von "Theologische
Hochschule Chur" (Anlage 15)
5. Willkommensschreiben von V2-"Pfarre" "St. Agatha", Dorsten
(Anlage 16)
Weil insbesondere die "Priesterkandidat"-Zeit sowie das V2-"Diplom"
immer wieder öffentlich in zahlreichen Publikationen, auch ganz
speziell in den Prozessunterlagen (auf die Schüller als Gutachter
Zugriff hatte) erwähnt werden, muss Schüller sehr gut begründen,
warum er mich als Lügner hinstellt. Begründungen sucht man aber im
ganzen Gutachten durchweg vergebens, also auch dazu. Fairerweise
habe ich bzgl. Schüllers Nachforschungen in Chur selbst nachgefragt;
die Antwort seitens Luis Varandas "Subregens Priesterseminar St.
Luzi":
»Mit Ihrem Fax vom 14. April 2012 fragen Sie bei uns nach, ob sich
jemand an unsere Institution gewendet hat und nach Ihnen erkundigt
hat. Beide Fragen kann Ich Ihnen mit einem klaren "NEIN"
beantworten« (Anlage 17).
Aber selbst angenommen, Schüller hätte von zahlreichen V2-Stellen
immer nur einhellig und nachdrücklich versichert bekommen, dass ich
dort vollkommen unbekannt sei: Selbst dann hätte er noch nicht
seiner Sorgfaltspflicht (s.o. BGH IVa ZR 20/82 v. 02.11.1983) Genüge
geleistet, auch bei Behörden nachzufragen, z.B. beim Auftraggeber
des Gutachtens, i.e. AG Dorsten selbst, wo meine Taufe - ebenso wie
mein V2-Austritt - ja nachweislich bekannt war. Was wirkt seltsamer:
Dass Schüller demselben Gericht, das absolut zweifelsfrei um meine
Taufe weiß, in einem so eminent wichtigen Dokument wie diesem
Gutachten notorisch monströse Falschaussagen auftischt, oder dass
sich das Gericht an diesen notorisch monströsen Falschaussagen nicht
nur nicht stört, sondern mich obendrein rigoros unerbittlich
verpflichtet, mich allen notorisch monströsen Falschaussagen
vollkommen zu unterwerfen?
Kann Schüller seine Behauptung also nicht schlüssig beweisen, es sei
"anzunehmen, dass der Angeklagte die Studien nicht geleistet hat",
dann hat er bereits damit sich selbst jeglicher Glaubwürdigkeit
öffentlich endgültig komplett beraubt.
V.
Ob sich Schüller aber nun mit seiner Diplom-Phantasie durchsetzt
oder nicht: In jedem Falle bedarf der Häresie-Vorwurf unbedingt
einer restlosen Aufklärung. Denn während mein Diplom
zugegebenermaßen eine eher persönliche Angelegenheit ist, ist der
Häresie-Vorwurf eine ungeheuerliche Aussage, deren Tragweite kaum zu
ermessen ist. Tatsache ist, dass Häretiker nicht zur Kirche gehören,
cf. Premm, Katholische Glaubenskunde, Bd. 2, Wien 1952, S. 533
(Anlage 18).
Das müssen sogar schon Kinder wissen, cf. Petrus Kardinal Gasparri,
Katechismus zum Unterricht der Kinder, München 1932, S. 37, Frage 56
(Anlage 19).
Die wahre Kirche Christi ist gem. Dogma einig, heilig, katholisch
und apostolisch. S. dazu Katholischer Katechismus - vorgeschrieben
von den Bischöfen Deutschlands. Ausgabe für den thüringischen Teil
der Diözese Fulda, Heiligenstadt o.J., veröffentlicht unter der
Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland (d.h. i.d.Z.v. Juni
1945 bis Oktober 1949) (Anlage 20). Die katholische Kirche ist
****
1. einig, weil sie überall denselben Glauben, dasselbe Opfer,
dieselben Sakramente und dasselbe Oberhaupt hat;
2. heilig, weil sie die Menschen durch ihre heilige Lehre und die
heiligen Sakramente zur Heiligkeit führt, und weil es jederzeit in
ihr Heilige gegeben hat, die von Gott durch Wunder verherrlicht sind
****
Die V2-Gruppe hingegen ist weder einig noch heilig: In ihr wüten die
ärgsten Häresien, werden ungültige Sakramente aufgespielt und
treiben Pseudo-Päpste ihr Unwesen; die unzähligen Häresien sowie
namentlich die endlosen gotteslästerlichen liturgischen Exzesse mit
"Western-Messen", "Karnevals-Messen", "Techno-Messen" etc. pp.
vergiften jeden Glauben und jede Moral, und ausgerechnet ein
notorischer Götzendiener wie der Koranküsser Karol Wojtyla ("Papst
Johannes Paul II.") wird im Hau-Ruck-Verfahren "seliggesprochen" und
"heiliggesprochen".
Im Grunde hätte dieser ganze V2-Schwindel bei dem berühmten Urteil
zur "Theologischen Hochschule Sankt Georgen" i.J. 1979 schon längst
beendet sein müssen. St. Georgen wird von den deutschen
V2-"Jesuiten" getragen und unterstützt von den V2-"Diözesen"
Limburg, Hamburg, Hildesheim und Osnabrück. Einen kurzen Überblick
über den dortigen Fall Peter Knauer / Giselbert Grohe gibt die Pressemeldung "Der illusorische
Einspruch des Norbert Blüm"
www.openpr.de/pdf/819012/Der-illusorische-Einspruch-des-Norbert-Bluem.pdf
(Anlage 21)
****
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 12.10.1983 unanfechtbar
bestätigt, dass die V2-Gruppe von Häretikern geleitet wird. Die
Vorgeschichte: Das Landgericht Hanau/Main hatte bereits am
11.12.1979 (Az. 2 S 231/79) festgestellt, dass der
"Fundamentaltheologe Prof. Dr. Peter Knauer SJ" der "Katholischen
Hochschule St. Georgen" Frankfurt a) ein offenkundiger Häretiker und
dementsprechend absolut zwangsläufig b) kein Mitglied der
katholischen Kirche, sondern eben ein Nichtkatholik ist. O-Ton LG
Hanau: "Nach dem geltenden Kirchenrecht wird mithin an der
Hochschule St. Georgen keine katholische Theologie mehr gelehrt."
Der damalige "Bischof des Bistums Limburg" Wilhelm Kempf widersprach
- n.b. aus gegebener Unmöglichkeit - mit keiner Silbe dem
Häresievorwurf, sondern erklärte stattdessen öffentlich: »An der
Hochschule St. Georgen lehrt niemand Theologie, der dazu nicht das
"nihil obstat" seitens der zuständigen römischen Kongregation und
die "missio canonica" des Jesuitengenerals hat.« Also: Jedes Kind
muss schon durch den Katechismus wissen - und die Gerichte wissen es
ja nachweislich ihrer ureigensten Urteile höchstselbst vollkommen
klar, dass Häretiker keine Katholiken sind. Ergo: Es ist eine
gerichtsnotorische endgültig bewiesene und endgültig rechtskräftige,
niemals widerlegte sondern nur - ggf. ex silentio - immer wieder
bestätigte Tatsache, dass die V2-Gruppe eine Gruppe von
Nicht-Katholiken ist.
****
Die "konservative" V2-Gruppe "Una Voce Deutschland e.V." hat in
ihrem Propaganda-Organ "Una Voce Korrespondenz" (UVK) ausführlich
über den Fall Peter Knauer / Giselbert Grohe berichtet. U.a. findet
man in UVK Heft 2 - März/April 1980 das Schreiben des Grohe-Anwalts,
warum ein weltliches Gericht bzgl. der Frage nach Dogma/Häresie
entscheiden kann und ggf. auch muss, sowie das Urteil von
Landgericht Hanau.
una-voce.de/files/10-heft2.pdf
Bemerkenswert ist dann die Meldung in UVK Heft 6 - November/Dezember
1983: "Bundesverfassungsgericht bestätigt: Häresien an kirchlicher
Hochschule"
una-voce.de/files/13-heft6.pdf (daraus Anlage 22)
****
Denn nun hat das höchste deutsche Gericht - wenn auch nur in einem
Beschluß - festgelegt, daß auch ein staatliches Gericht befugt ist,
über innere kirchliche Angelegenheiten ein Urteil zu fällen, sofern
es sich um Streitfälle handelt, die der allgemeinen Gerichtsbarkeit
unterliegen (wie bei der Rückzahlungsforderung in vorliegendem
Fall). Jedenfalls sind mannigfache Fälle denkbar, in denen durch
Häresien, liturgische Exzesse u. dgl. mehr kirchliche Stellen selbst
gegen innerkirchliches Recht verstoßen und dadurch den Gläubigen,
die sich damit nicht abfinden können oder wollen, z.T. erhebliche
Vermögensnachteile bereiten; man denke nur an die vielen, die - weil
sie in der "zuständigen" Pfarrkirche keinen würdigen, ia mitunter
nicht einmal einen gültigen Gottesdienst vorfinden - weite Wege
zurücklegen müssen, um eine Stelle zu finden, wo der Gottesdienst
ordnungsgemäß gehalten wird - und mit wieviel Zeit und Kosten ist
dies verbunden. Dabei hätten diese Gläubigen schon aufgrund ihrer
Kirchenzugehörigkeit (die sich ja auch im Zahlen der Kirchensteuer
äußert) einen Anspruch, ein Recht auf einen Gottesdienst in
Übereinstimmung mit der gültigen Liturgie. Wer wollte, könnte
nunmehr in solchen Fällen das Bistum auf Schadenersatz verklagen
****
Also im vollen Bewusstsein, dass die V2-Gruppe bewiesenermaßen eine
gerichtsnotorische Häretiker-Gemeinschaft ist, voller amtlicher
Gotteslästerungen und voller amtlichem ungültigen
"Sakramenten"-Theater, d.h. im vollen Bewusstsein, dass die
V2-Gruppe gar nicht die gem. Dogma wesentlichen Kennzeichen der
katholischen Kirche besitzt, propagieren diese "Konservativen"
unbeugsam hartnäckig, dass diese notorische Häretiker-Gemeinschaft
eben doch die katholische Kirche sei. Das ist nicht nur rettungslos
schizophren, das ist v.a. eindeutig häretisch.
Indem das Schüller-Gutachten von der Justiz angenommen und mir die
Unterwerfung unter dasselbe befohlen wurde, hat das Gericht
definitiv erklärt, sich auch mit der Frage nach Dogma und Häresie in
entscheidender Weise auseinandergesetzt zu haben. Es hat definitiv
erklärt, dass die Ausführungen von Schüller über Dogma und Häresie
vollkommen nachvollziehbar und schlüssig sind, und dass ich
unwiderlegbar bewiesenermaßen ein Häretiker bin. Nun: Trau, schau,
wem! Zum Dogma, d.h. zu einem unfehlbaren Glaubenssatz, gehören
notwendig immer zwei Voraussetzungen: 1. Das Enthaltensein in der
Offenbarung; 2. die unfehlbare Erklärung durch die Kirche. Das
berühmte Standardwerk des Kirchenrechtlers H. Jone, Katholische
Moraltheologie Unter besonderer Berücksichtigung des Codex Iuris
Canonici, Paderborn (7)1936, S. 93, nennt als Beispiel: "Wer z.B.
sich zur Ansicht bekennt, der christliche Staat sei von der Kirche
vollständig unabhängig, oder die Kirche sei dem Staate unterworfen,
der ist ein Häretiker. Ebenso ist Häretiker, wer prinzipiell der
Religion keinen Einfluß auf das öffentliche Leben zugestehen will"
(Anlage 23).
Exemplarisch für ein Dogma, das in den V2-Texten geleugnet wird, s.
"Das Zweite Vatikanische Konzil -
Übersicht"
www.kirchenlehre.com/vatikanum_2.htm (Anlage 24)
Also: Schüller - und mit ihm die gesamte BRD-Justiz - verurteilt
mich als "Häretiker", d.h. als jemanden, der ein Dogma, also einen
in der Offenbarung enthaltenen und von der Kirche mit
Glaubensverpflichtung vorgelegten Glaubenssatz, nicht glaubt. Die
erste Frage lautet zwingend: Welches Dogma hat V2 verkündet?
Schüller - und mit ihm die gesamte BRD-Justiz - ist hier in der
Bringschuld: Er muss den Glaubenssatz nennen. Bereits die
Unterschlagung dieser Information macht das Gutachten an sich
objektiv wertlos. Kann Schüller - und mit ihm die gesamte BRD-Justiz
- dieses Dogma überhaupt nicht nennen, ist er - und mit ihm die
gesamte BRD-Justiz - einer ungeheuerlich schweren Verleumdung
schuldig. Cf. A. Koch, Lehrbuch der Moraltheologie, Freiburg
(2)1907, 302: "Als hartnäckige Auflehnung gegen die von Gott
gesetzte Lehrautorität ist die formelle Häresie eine der schwersten
und verderblichsten Sünden, indem sie das Fundament des Heilswerkes
zerstört." Sogar das V2-"Rechtsbuch", der "CIC" (Codex Iuris
Canonici) von 1983, sagt ganz ausdrücklich (Can. 749 § 3):
"Als unfehlbar definiert ist eine Lehre nur anzusehen, wenn dies
offensichtlich feststeht."
Und es steht unbestreitbar offensichtlich fest, dass V2 ganz
ausdrücklich gar kein Dogma verkündet hat. Während einerseits weder
Schüller noch sonst irgendjemand dazu in der Lage ist, ein V2-Dogma
zu nennen, gibt es anderseits reihenweise ausdrückliche Erklärungen,
dass V2 eben kein Dogma verkündet hat. Selbst Giovanni Battista
Montini höchstpersönlich hat als V2-"Papst Paul VI." am 07.12.1965
zum Abschluss von V2 in einer "Homilie" ausdrücklich und
unmissverständlich erklärt (Acta Apostolicae Sedis (AAS) Nr. 58,
1966 , S. 57):
V2 wollte "kein einziges Lehrstück mit außerordentlichen
dogmatischen Erklärungen definieren" ("nullum doctrinae caput
sententiis dogmaticis extraordinariis definire"). Stattdessen wurden
bloß Lehren vorgelegt, wodurch die "heutigen Menschen gehalten sind,
ihr Gewissen und ihr Handeln dementsprechend auszurichten" ("homines
hodie tenentur conscientiam suam suamque agendi rationem
conformare"). Cf. M. Lugmayr, "Dogmatisch oder pastoral? Zur Frage
nach der Autorität des Zweiten Vatikanischen Konzils", Theologisches
12/2005, Sp. 785:
"Nun ist es hilfreich zu beachten, dass die Kirche durch ihr
Lehramt, obwohl es kein Lehrkapitel mit außerordentlichen
dogmatischen Sätzen definieren wollte, nichtsdestoweniger bezüglich
sehr vieler Fragen mit Autorität ihre Lehre vorgelegt hat, an deren
Norm heute ihr Gewissen und ihr Handlungsweise auszurichten die
Menschen gehalten sind" [Fußnote: AAS 58 (1966) 57]«
Lugmayr (Sp. 786) verweist zusätzlich noch auf einen Artikel von
Joseph Ratzinger (zum Zeitpunkt des Lugmayr-Artikels bereits seit
einigen Monaten (19.04.2005) sog. "Papst Benedikt XVI.") im "Lexikon
für Theologie und Kirche" (LThK2, Das Zweite Vatikanische Konzil, I,
Freiburg i.Br. u.a. 1966, 350):
"Es gibt kein neues Dogma nach dem Konzil, in keinem Punkte."
www.kath.net/news/12361 (Anlage 25)
Die faktische absolute Standard-Quelle sämtlicher V2-Texte ist das
"Kleine Konzilskompendium", hg. von Karl Rahner und Herbert
Vorgrimler. Praktisch jeder V2-"Theologe" kennt das
Konzilskompendium zwangsläufig. Nur zwei V2-Texte tragen überhaupt
die Bezeichnung "Dogmatische Konstitution"; die restlichen vierzehn
Texte sind bloße "Konstitutionen", "Dekrete" oder "Erklärungen" -
ohne jede Deklarierung als "dogmatisch". Rahner / Vorgrimler geben
zu allen V2-Texten eine kurze Einführung.
1. Zu "Lumen Gentium" S. 105, Absatz 2
"Wenn auch ... kein neues Dogma definiert wurde" (Anlage 26)
2. Zu "Dei Verbum" S. 361, Absatz 2
"Das Konzil wollte zwar keine neuen Dogmen definieren" (Anlage 27)
Ein anderes absolutes Standardwerk ist der "Neuner-Roos": J. Neuner,
H. Roos, "Der Glaube der Kirche in den Urkunden der
Lehrverkündigung", Regensburg (8)1971 von Karl Rahner und K.-H.
Weger, S. 62, Einleitung zu Dei Verbum:
"Das II. Vatikanische Konzil (1962-1965) wollte, seiner pastoralen
Zielsetzung entsprechend, keine neuen Dogmen definieren, und so
fehlen den Konstitutionen und Dekreten des Konzils auch die bei
früheren Konzilien üblichen anathematisierenden Lehrsätze" (Anlage
28).
Weil Schüller von V2-"Dogmen" phantasiert, und dies ohne jede
Nennung irgendeines Glaubenssatzes, ohne jede Begründung einer
Dogmatisierung und im völligen Widerspruch zu den unzähligen
allgemein bekannten definitiven Erklärungen, dass es eben kein
V2-Dogma gibt, schon deshalb kann bei Schüller keinerlei Sachkunde
angenommen werden. Wenn Schüller noch nicht einmal mit dem Begriff
Häresie richtig umgehen kann, dann unterbietet er empfindlich sogar
noch das Niveau von Kindern. Erst recht hat er sich dann selbst
rettungslos als "Professor für Kirchenrecht" disqualifiziert.
Schüllers Zeit ist vorbei - endgültig!
VI.
Wie immer das Gerichtsverfahren ausgehen mag: An der Wahrheit wird
sich nichts ändern, und dementsprechend werde ich auch weiterhin dem
Grundsatz folgen:
"Die erste, die selbstverständlichste Liebesgabe des Priesters an
seine Umwelt ist der Dienst an der Wahrheit und zwar der ganzen
Wahrheit, die Entlarvung und Widerlegung des Irrtums, gleich in
welcher Form, in welcher Verkleidung, in welcher Schminke er
einherschreiten mag. Der Verzicht hierauf wäre nicht nur ein Verrat
an Gott und Eurem heiligen Beruf, er wäre auch eine Sünde an der
wahren Wohlfahrt Eures Volkes und Vaterlandes. All denen, die ihren
Bischöfen die bei der Weihe versprochene Treue gehalten; all denen,
die wegen Ausübung ihrer Hirtenpflicht Leid und Verfolgung tragen
mußten und müssen, folgt – für manche bis in die Kerkerzelle und das
Konzentrationslager hinein – der Dank und die Anerkennung des Vaters
der Christenheit" (Papst Pius XI., Enzyklika
"Mit brennender Sorge". Über die Lage der Kirche in Deutschland,
1937).
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