Es ist unmöglich zu leugnen, dass die bundesdeutschen Richter, die schon seit Jahrzehnten mit ihren Möchtegern-Urteilen, zuletzt mit ihrer "Rechtserkenntnis" über die Domain katholisch.de, die katholische Kirche unterdrücken, die Lehre über die Kirche kennen konnten und mussten. Dieser ganzen antichristlichen "Rechtserkennerei" muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden. Wenn wir schon Kosten scheuen müssen, so werden wir dennoch keine Mühen scheuen, diejenigen, die unser Leben zerstört haben und überhaupt den Katholiken bestenfalls noch gesiebte Luft zum Atmen übriglassen, in ihrem Treiben zu bremsen.
Die Kirche feiert nun das Weihnachtsfest; am 26.12. ist das Fest des hl. Stephanus, des ersten Märtyrers, den einige Juden ermordeten, weil er unwiderlegbar die Wahrheit gesagt hatte. Am 28.12. ist das Fest der Unschuldigen Kinder, die Herodes ermorden ließ, weil er Christus ermorden lassen wollte, in dem er eine Gefahr für seine Herrschaft sah. Bereits die Anfangszeit des Christentums ist gekennzeichnet vom Blut der Unschuldigen, die Opfer einer gottfeindlichen Macht wurden. Wir wollen verhindern, dass der deutsche Staat weiterhin das Blut Unschuldiger vergießt (ob nun im wörtlichen oder im übertragenen Sinne). Sicher ist, dass der Staat einmal sein widergöttliches Treiben einstellen wird, die Frage ist nur, wann und ob er es freiwillig tun wird.
Der göttliche Ursprung, die göttlichen Rechte und die Selbstständigkeit der Kirche.
1. Die Kirche ist eine Schöpfung Christi, des Sohnes Gottes.
Sie ist darum göttlichen, und zwar unmittelbar göttlichen
Ursprungs, Gottes Werk und Gottes ausschließliches Eigenthum. Das
Recht der Kirche, auf Erden zu existieren und zu wirken, so wie
Christus es bestimmt hat, ist demnach ein unmittelbar göttliches,
d.h. in dem Willen Gottes gründendes, von Gott direkt verliehenes
und verwirklichtes. Es kann nicht durch die Anerkennung einer
geschöpflichen Macht oder Autorität bedingt sein; es kann ihr
nicht ohne Verletzung der göttlichen Weltordnung geschmälert
oder aberkannt werden. Die Kirche ist vermöge ihres unmittelbar
göttlichen Ursprungs ihrem Wesen nach eine durchaus
selbständige, von jeder irdischen Macht unabhängige sociale
Institution, eine vollkommene, für sich bestehende Gesellschaft
(societas perfecta). Aber ebensosehr ist sie ihrerseits Christo
schlechthin unterworfen und an sein Gesetz unverbrüchlich gebunden.
[...]
Alle übrigen socialen Institutionen, von der Familie angefangen
bis hinauf zum Staate, sind nur mittelbar göttlichen Ursprungs.
Gott hat sie nicht selbst direkt ins Dasein berufen wie die Kirche;
wohl aber hat er die sittlichen Kräfte und die socialen Triebe in
die menschlichen Natur hineingelegt, aus welchen jene socialen
Bildungen naturgemäß entsprungen sind. [...] Der Ursprung
des Staates ist darum auch als ein natürlicher, der der Kirche als
ein übernatürlicher zu bezeichnen. Die Kirche ist eine
directe, auf die übernatürliche Begnadigung und Beseligung
des Menschen abzweckende Offenbarung der göttlichen Weisheit,
Allmacht und Liebe. Sie konnte schlechthin nur durch den freien Willen
Gottes ins Dasein gerufen werden.
2. Schon in den alttestamentlichen Weissagungen wurde darauf
hingedeutet, daß der Messias ein neues, universales und
unvergängliches Gottesreich auf Erden gründen werde, welches
seinem Wesen und seiner Wirksamkeit nach die jüdische Theokratie
weit überragen soll. Christus selbst hat die Stiftung der Kirche
als sein Werk verheißen und diese Verheißung
tatsächlich ausgeführt. Er nennt die Kirche ausdrücklich
sein Eigenthum. Die Apostel haben in der mannigfachsten Weise über
den göttlichen Ursprung der Kirche sowie ihre innern Beziehungen
zu Christus und zu seinem Opfertode sich ausgesprochen.
[...]
Mit übernatürlichen Gnaden und Vollmachten, welche das Dasein
und die Wirksamkeit der Kirche bedingen, die Lehrgewalt, die Gewalt der
Sündenvergebung u.s.f., besitzen ihren Ursprung in dem Willen und
in den Anordnungen Christi. Er selbst führt dieses alles auf den
Willen des Vaters als des höchsten Herrn und Regierers der Welt
zurück. Die Apostel betrachten sich bei deren Ausübung jener
Vollmachten als Organe und Stellvertreter Gottes und Christi, nicht
aber als von Menschen (von der Gemeinde) Beauftragte. Darum sind sie
auch an Gottes und Christi Anordnungen schlechthin gebunden.
[...]
Weil die Kirche eine Schöpfung Gottes ist, so war sie auch sofort
von Anfang an ihrem ganzen Wesen nach vollkommen verwirklicht. Sie ist
nicht das Produkt einer allmählichen geschichtlichen Entwicklung
der Menschheit. Sie existiert allerdings in der Zeit und gehört
insofern der Geschichte an. Sie erlangt aber ihr Wesen und ihre
Vollkommenheit nicht erst im Laufe der Geschichte, sondern entfaltet
oder offenbart beides in verschiedener Weise und in verschiedenen
Maße, je nach ihrer äußeren Lage und der mehr oder
minder ihren Geiste entsprechenden Beschaffenheit ihrer Glieder.
3. Als ein wunderbares Werk der göttlichen Allmacht trat die
Kirche auch sogleich in die Erscheinung, als die Apostel zum erstenmal
zur Ausführung ihrer göttlichen Mission schritten und die
Erstlinge des Judenthums und Heidenthums in die Kirche aufnahmen. Durch
Wunder und Zeichen wurde sie immerfort, namentlich aber im Anfange, vor
der Welt als eine Schöpfung Gottes beglaubigt, und alsbald wurde
sie selbst auch, vermöge ihrer Fortdauer und Ausbreitung, ihres
Lebens und Wirkens, zu einem beständigen Wunder sowie zu einem
alle Menschen erkennbaren unwidersprechlichen Beweise ihres
göttlichen Ursprunges und der Wahrheit des christlichen Glaubens.
[...]
4. Wenn die Kirche in der Heiligen Schrift bald als eine Schöpfung Gottes, bald als ein Werk Christi bezeichnet wird, so ist das offenbar kein Widerspruch. Seiner göttlichen Natur nach ist Christus zugleich mit dem Vater und dem Heiligen Geiste der Urheber auch dieser göttlichen Offenbarung (auctor principalis); seiner menschlichen Natur nach ist er hier wie, bei allen übrigen Momenten des Erlösungswerkes, die in der Kraft der Gottheit thätige werkzeugliche Ursache (causa instrumentalis, instrumentum divinitatis).