Eigenschaften der Kirche

- Aus der Dogmatik des Bischofs von Paderborn -
(Kirche zum Mitreden, 25.12.1999)
eigenschaften einer kirche bei G.
[PRHL] Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Menschenrechtsprozess gegen die Bundesrepublik Deutschland veröffentlichen wir im folgenden ein Kapitel aus dem "Lehrbuch der Dogmatik", das Dr. Theophil Hubert Simar, der Bischof von Paderborn, Ende des vorigen Jahrhunderts verfasst hat (Zweiter Band, Freiburg (4)1899, Imprimatur des Erzbischofs Thomas von Freiburg 1899, § 128, S. 678-681; bei den ausgelassenen Stellen handelt es sich fast ausschließlich um Zitate aus der Hl. Schrift und aus lehramtlichen Dokumenten).

Es ist unmöglich zu leugnen, dass die bundesdeutschen Richter, die schon seit Jahrzehnten mit ihren Möchtegern-Urteilen, zuletzt mit ihrer "Rechtserkenntnis" über die Domain katholisch.de, die katholische Kirche unterdrücken, die Lehre über die Kirche kennen konnten und mussten. Dieser ganzen antichristlichen "Rechtserkennerei" muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden. Wenn wir schon Kosten scheuen müssen, so werden wir dennoch keine Mühen scheuen, diejenigen, die unser Leben zerstört haben und überhaupt den Katholiken bestenfalls noch gesiebte Luft zum Atmen übriglassen, in ihrem Treiben zu bremsen.

Die Kirche feiert nun das Weihnachtsfest; am 26.12. ist das Fest des hl. Stephanus, des ersten Märtyrers, den einige Juden ermordeten, weil er unwiderlegbar die Wahrheit gesagt hatte. Am 28.12. ist das Fest der Unschuldigen Kinder, die Herodes ermorden ließ, weil er Christus ermorden lassen wollte, in dem er eine Gefahr für seine Herrschaft sah. Bereits die Anfangszeit des Christentums ist gekennzeichnet vom Blut der Unschuldigen, die Opfer einer gottfeindlichen Macht wurden. Wir wollen verhindern, dass der deutsche Staat weiterhin das Blut Unschuldiger vergießt (ob nun im wörtlichen oder im übertragenen Sinne). Sicher ist, dass der Staat einmal sein widergöttliches Treiben einstellen wird, die Frage ist nur, wann und ob er es freiwillig tun wird.


Der göttliche Ursprung, die göttlichen Rechte und die Selbstständigkeit der Kirche.

1. Die Kirche ist eine Schöpfung Christi, des Sohnes Gottes. Sie ist darum göttlichen, und zwar unmittelbar göttlichen Ursprungs, Gottes Werk und Gottes ausschließliches Eigenthum. Das Recht der Kirche, auf Erden zu existieren und zu wirken, so wie Christus es bestimmt hat, ist demnach ein unmittelbar göttliches, d.h. in dem Willen Gottes gründendes, von Gott direkt verliehenes und verwirklichtes. Es kann nicht durch die Anerkennung einer geschöpflichen Macht oder Autorität bedingt sein; es kann ihr nicht ohne Verletzung der göttlichen Weltordnung geschmälert oder aberkannt werden. Die Kirche ist vermöge ihres unmittelbar göttlichen Ursprungs ihrem Wesen nach eine durchaus selbständige, von jeder irdischen Macht unabhängige sociale Institution, eine vollkommene, für sich bestehende Gesellschaft (societas perfecta). Aber ebensosehr ist sie ihrerseits Christo schlechthin unterworfen und an sein Gesetz unverbrüchlich gebunden.
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Alle übrigen socialen Institutionen, von der Familie angefangen bis hinauf zum Staate, sind nur mittelbar göttlichen Ursprungs. Gott hat sie nicht selbst direkt ins Dasein berufen wie die Kirche; wohl aber hat er die sittlichen Kräfte und die socialen Triebe in die menschlichen Natur hineingelegt, aus welchen jene socialen Bildungen naturgemäß entsprungen sind. [...] Der Ursprung des Staates ist darum auch als ein natürlicher, der der Kirche als ein übernatürlicher zu bezeichnen. Die Kirche ist eine directe, auf die übernatürliche Begnadigung und Beseligung des Menschen abzweckende Offenbarung der göttlichen Weisheit, Allmacht und Liebe. Sie konnte schlechthin nur durch den freien Willen Gottes ins Dasein gerufen werden.

2. Schon in den alttestamentlichen Weissagungen wurde darauf hingedeutet, daß der Messias ein neues, universales und unvergängliches Gottesreich auf Erden gründen werde, welches seinem Wesen und seiner Wirksamkeit nach die jüdische Theokratie weit überragen soll. Christus selbst hat die Stiftung der Kirche als sein Werk verheißen und diese Verheißung tatsächlich ausgeführt. Er nennt die Kirche ausdrücklich sein Eigenthum. Die Apostel haben in der mannigfachsten Weise über den göttlichen Ursprung der Kirche sowie ihre innern Beziehungen zu Christus und zu seinem Opfertode sich ausgesprochen.
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Mit übernatürlichen Gnaden und Vollmachten, welche das Dasein und die Wirksamkeit der Kirche bedingen, die Lehrgewalt, die Gewalt der Sündenvergebung u.s.f., besitzen ihren Ursprung in dem Willen und in den Anordnungen Christi. Er selbst führt dieses alles auf den Willen des Vaters als des höchsten Herrn und Regierers der Welt zurück. Die Apostel betrachten sich bei deren Ausübung jener Vollmachten als Organe und Stellvertreter Gottes und Christi, nicht aber als von Menschen (von der Gemeinde) Beauftragte. Darum sind sie auch an Gottes und Christi Anordnungen schlechthin gebunden.
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Weil die Kirche eine Schöpfung Gottes ist, so war sie auch sofort von Anfang an ihrem ganzen Wesen nach vollkommen verwirklicht. Sie ist nicht das Produkt einer allmählichen geschichtlichen Entwicklung der Menschheit. Sie existiert allerdings in der Zeit und gehört insofern der Geschichte an. Sie erlangt aber ihr Wesen und ihre Vollkommenheit nicht erst im Laufe der Geschichte, sondern entfaltet oder offenbart beides in verschiedener Weise und in verschiedenen Maße, je nach ihrer äußeren Lage und der mehr oder minder ihren Geiste entsprechenden Beschaffenheit ihrer Glieder.

3. Als ein wunderbares Werk der göttlichen Allmacht trat die Kirche auch sogleich in die Erscheinung, als die Apostel zum erstenmal zur Ausführung ihrer göttlichen Mission schritten und die Erstlinge des Judenthums und Heidenthums in die Kirche aufnahmen. Durch Wunder und Zeichen wurde sie immerfort, namentlich aber im Anfange, vor der Welt als eine Schöpfung Gottes beglaubigt, und alsbald wurde sie selbst auch, vermöge ihrer Fortdauer und Ausbreitung, ihres Lebens und Wirkens, zu einem beständigen Wunder sowie zu einem alle Menschen erkennbaren unwidersprechlichen Beweise ihres göttlichen Ursprunges und der Wahrheit des christlichen Glaubens.
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4. Wenn die Kirche in der Heiligen Schrift bald als eine Schöpfung Gottes, bald als ein Werk Christi bezeichnet wird, so ist das offenbar kein Widerspruch. Seiner göttlichen Natur nach ist Christus zugleich mit dem Vater und dem Heiligen Geiste der Urheber auch dieser göttlichen Offenbarung (auctor principalis); seiner menschlichen Natur nach ist er hier wie, bei allen übrigen Momenten des Erlösungswerkes, die in der Kraft der Gottheit thätige werkzeugliche Ursache (causa instrumentalis, instrumentum divinitatis).

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