Herz Jesu

- Der antichristliche Terror der Bundesrepublik Deutschland gegen die römisch-katholische Kirche -
(Kirche zum Mitreden, 11.06.1999)
jesu feste bei G.
Texte zum Herz Jesu Fest bei G.
wer mich vor den menschen bekennt, den werde auch ich bei G.
Sekte Herz Jesu bei G.
jesus christenverfolgung bei G.
Am heutigen Herz-Jesu-Fest erreichte uns die "Verurteilung" durch das Landgericht Bonn:

"Der Beklagte wird verurteilt
1. es bei Meidung eines Ordnungsgeld bis zu 500.000,00 DM, ersatzweise von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, die Domain "katholisch.de" und/oder "katholisch.notrix.de" im Internet als Adresse zu verwenden und oder zu verbreiten
2. die im Internet genutzten Domain-Daten "katholisch.de" und/oder "katholisch.notrix.de" durch Freigabeerklärung gegenüber der DENIC e.G., Wiesenhüttenplatz 26, 60329 Frankfurt/Main, freizugeben.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Pilger Schwill Ink"


Die absurde Summe von einer halben Million DM ist in jedem Falle für unsere Verhältnisse absolut utopisch (das entspricht den ungefähren Einnahmen aus unserer priesterlichen Tätigkeit von 100 (einhundert) Jahren), m.a.W. wir sollen inhaftiert werden. Bzgl. der Haftdauer "bis zu sechs Monaten" ist nicht auszuschließen, daß sie eine "Bekehrung" des "Verbrechers" voraussetzt; m.a.W. wahrscheinlich bleiben wir so lange in Haft, bis wir unseren Widerstand gegen das Reich des Satans beenden, d.h. bis zu unserem Lebensende. Andernfalls führen wir - wenn es möglich ist - KzM nach sechs Monaten wie gewohnt weiter.
Falls nun jemand sagen sollte: "In der Nazizeit sind römisch-katholische Priester für ihr katholisches Bekenntnis ins Konzentrationslager gekommen, heute kommen römisch-katholische Priester für ihr katholisches Bekenntnis in Ordnungshaft", dann empfehlen wir ihm den Text Kirche und Gegenwart.

Eine makabre Randnotiz in der Verurteilungsschrift: Als Vertreter der V2-Sekte wurde ein "Pater [ausgeschrieben!] Dr. Hans Langendörfer S.J." genannt - Pater (d.h. Priester) ist dieser höchstwahrscheinlich nicht, S.J. (Mitglied des Jesuitenordens [Societas Jesu]) garantiert nicht. Daß dieser überhaupt erwähnt wurde, während bei unserer Namensnennung aber der Patertitel sträflich verschwiegen wurde, sollte möglicherweise einmal mehr demonstrieren, daß der Staat meint, er habe übergöttliche Kräfte, daß er jetzt gegen die Anordnungen der Kirche katholische Titel zuteilt und abspricht. Aus dem (echten) Jesuitenorden stammt übrigens der größte falsche Prophet unseres Jahrhunderts, Karl Rahner.
Noch makabrer ist allerdings ein Wort von Karl Lehmann, der sich am 20.05.1999 anläßlich des 50. Jahrestages seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland zum Thema Grundgesetz äußerte:
"Das Grundgesetz ist eine Verfassung der Freiheit. Sie gewährt dem einzelnen größtmöglichen Freiheitsspielraum und stärkt seine Initiative. Die grundrechtlichen Sicherungen der Freiheit haben in ihr besondere Bedeutung und konkrete Geltung erhalten. Dabei schützt das Grundrecht der Religionsfreiheit der Bürger den christlichen Glauben und dessen öffentliches Bekenntnis. Es schützt aber ebenso die Freiheit anderer religiöser Bekenntnisse und die Freiheit des Unglaubens. "Unter dem Grundgesetz" haben Christen gelernt, durch ihre gesellschaftliche Existenz im Gemeinwesen zu zeigen, daß mit ihren tätigen Überzeugungen zu rechnen ist und daß ihre Kirchen zu respektieren sind. Sie müssen als Christen einleuchtend machen, wofür sie eintreten. Nur so erhält die Praxis der Religionsfreiheit die Festigkeit eines den aktuellen Meinungsstreit überdauernden Verfassungsgrundsatzes."
Wenn Lehmann oder einer seiner Vasallen begründet hätte, weswegen wir ihm die Bezeichnung "katholisch" zubilligen sollten, hätten wir sie ihm gegeben. Aber Lehmann kann eben nicht "einleuchtend machen", warum er denn katholisch sein sollte und wir nicht. Lehmanns Welt ist die Welt der rechtswidrigen Unterdrückung.

Die Richter als Handlanger der V2-Sekte versuchen - erfolglos - die Unlogik ihres Vorgehens dadurch zu übertünchen, daß sie von einem "Versäumnisurteil" sprechen; eine Begründung für den Anspruch der Konzilssekte fehlt ebenso wie eine Begründung für die Zuständigkeit des Gerichts. Das Gericht weiß nämlich, 1) daß die Konzilssekte keinen Anspruch hat und 2) daß es nicht zuständig ist, deswegen konnte es keine Begründungen liefern und wütet deshalb mit Drohungen.
Beweise für 1): Die Texte unserer Homepage, die dem Gericht teilweise sogar in ausgedruckter und unterschriebener Form vorlagen.
Beweise für 2): Unsere persönlichen Schreiben an das Landgericht; das erste wurde bereits veröffentlicht unter Neues Pfingsten - konkret, hier nur das zweite Schreiben vom 31. Mai 1999:


Sehr geehrte Damen und Herren,
heute läuft die Frist ab, bis zu der ich gem. Ihrem Schreiben vom 19.05.1999 (Tag der Zustellung) einen Anwalt zu meiner "Verteidigung" hätte nennen müssen. Ich hatte gehofft, Sie würden von Ihrem antichristlichen Unterfangen der Prozeßführung Abstand nehmen, statt dessen sieht alles danach aus, daß mir nun eine Verurteilung bevorsteht, und dies rein deswegen, weil ich keinen Anwalt einschalte.
Die Gegenseite weiß genau, daß ich keinen Anwalt einschalten darf; falls ich einen Anwalt einschalten würde, würde ich Ihnen eine Kompetenz in diesem Fall einräumen und damit die göttliche Ordnung von Kirche und Staat, wie sie z.B. in Matt h 22,21 formuliert ist, übertreten. Außer den Texten, die Sie bereits unter dem Datum 20.05.1999 von mir erhalten haben, faxe ich Ihnen noch zwei weitere Texte meiner Homepage zu:
1) Der Christ und die Volksgemeinschaft (staat.htm);
2) Staat und Kirche im Lexikon (lexikon.htm).
Da Sie keine Zuteilungsrechte an der Bezeichnung "katholisch" und damit an den zur Debatte stehenden Domains katholisch.de und katholisch.notrix.de besitzen, ist bereits dadurch, daß Sie die Klage der V2-Sekte nicht von vornherein abgewiesen haben, der Tatbestand der Kompetenzüberschreitung erfüllt. Damit bin ich als Vertreter der römisch-katholischen Kirche verpflichtet, gegen diese Amtsanmaßung seitens des Staates zu protestieren. Daß ich keine der etwaigen von Ihnen in diesem Fall verhängten Strafen anerkennen darf und lieber bereit sein muß, für die Treue zu Christus zu sterben, geht ebenfalls aus dem Gesagten hervor. Wollen Sie es dem Apostaten-Haufen, der widerrechtlich als "römisch-katholische Kirche" auftritt und mich hemmungslos auch Ihnen gegenüber verleumdet, wirklich so einfach machen?
Ich brauche hier nicht alles zu wiederholen, was auf meiner Homepage öffentlich zur Lektüre bereitsteht. Auch mit Blick auf das furchtbare Leid, das Sie bereits mit der Prozeßeröffnung über arglose Menschen gebracht haben, bitte ich Sie noch einmal, einzugestehen, daß Sie nicht zuständig sind.
Im Herrn

Bevor man jemanden verurteilt, muß man erst einmal begründen, daß er etwas Schlechtes getan hat. Nehmen wir an, der Staat schreibt vor, daß die Erde eine flache Scheibe ist. Nun kommt jemand und sagt, die Erde sei vielmehr einer Kugel ähnlich, obwohl praktisch die gesamte Weltbevölkerung die Erde für eine flache Scheibe hält. Dann müßte derjenige, der die Wahrheit sagt, bestraft werden. Die Form der Erde gehört aber nicht zu heilsnotwendigen Wahrheiten, die Lehre über die Kirche hingegen durchaus. Außerdem ist die Form der Erde nicht so leicht erkenntlich wie die Lehre über die Kirche. Wie auch immer: Bevor man jemanden zum Verbrecher erklärt, muß erst einmal bewiesen werden, daß das, was er getan hat, überhaupt ein Verbrechen ist. Weil das, was wir getan haben, unser gutes Recht ist, hilft auch ein Versäumnisurteil nichts, und es hilft dann erst recht nichts, wenn das Gericht nicht nachweisen kann, daß es in dieser Angelegenheit zuständig ist. In unüberbietbarer Selbstherrlichkeit erklärt sich das Landgericht für zuständig und spricht dann einer Organisation, die sich notorisch permanent der Verleumdung und Unterdrückung römisch-katholischer Christen schuldig macht, "Recht" zu, ja es hat dieses antichristliche Bestreben der Konzilsvertreter "für RECHT erkannt" - tolle "Erkenntnis"! Der Blick auf das Urteil des BGH hat außerdem gezeigt, daß sich selbst der oberste deutsche Gerichtshof in Fragen, die das ewige Heil betreffen, nicht durch Recht und Ordnung gebunden fühlt und sich locker über die Realität hinwegsetzt. Diese unleugbare Tatsache erweckt nicht gerade Zuversicht, wenn es um einen ähnlich gelagerten Prozeß bei einem Landgericht geht. Wenn das Landgericht "Im Namen des Volkes" urteilt, dann verurteilt es sich nur selbst, denn die Kirche ist hierarchisch und nicht demokratisch strukturiert, vgl. das Konzil von Trient: "Si quis dixerit, in Ecclesia catholica non esse hierarchiam divina ordinatione institutam, A.S. (D 996: Wer sagt, in der katholischen Kirche gebe es keine durch göttliche Anordnung eingerichtete Hierarchie, der sei ausgeschlossen).

Nachdem sämtliche Aktionen, die die V2-Sekte - teilweise im Verbund mit dem deutschen Staat - gegen die römisch-katholische Kirche unternommen hat, auf hohe kirchliche Feste gelegt wurden, haben wir uns überlegt, welches kirchliche Fest denn besonders gut geeignet wäre, damit die V2-Sekte ihren Triumph über die römisch-katholische Kirche demonstrieren kann. Uns - und offensichtlich nicht nur uns - schien das Herz-Jesu-Fest am geeignetsten, denn in den Augen der gottfeindlichen Welt stellt die Durchbohrung des Herzens Jesu die endgültige Niederlage der Gerechtigkeit dar, wir Christen hingegen wissen, daß Jesus mit seinem Tod am Kreuze die Sühne für unsere Sünden geleistet hat. Im Kirchengebet heißt es: "Gott, du eröffnest uns voll Huld und Erbarmen im Herzen Deines Sohnes, das durch unsere Sünden verwundet ward, die grenzenlosen Schätze der Liebe."
Der Oktav des Herz-Jesu-Festes ging die Oktav des Fronleichnamsfestes voraus; in der Fronleichnamsoktav wurde in der Communio immer das ernste Wort des hl. Paulus zitiert: "Wer unwürdig dieses Brot ißt oder den Kelch des Herrn trinkt, der versündigt sich am Leibe und Blute des Herrn" (1 Kor 11,27). Wenn uns manche vorhalten, wir könnten doch ungestört als Priester wirken, insbesondere die Sakramente spenden, wenn wir nur unser Bekenntnis geheimhalten und tatenlos zusehen, wie Staat und V2-Sekte die Welt zum Teufel führen, dann denken wir eben daran, daß die Sakramente und v.a. das allerheiligste Altarsakrament einen würdigen Empfang erfordern. Was erwartet den, der lieber eine ruhige Kugel schiebt, statt das Kreuz Christi zu tragen? "Wer sich vor diesem ehebrecherischen und sündhaften Geschlechte meiner und meiner Worte schämt, dessen wird auch der Menschensohn sich schämen wenn er kommt in der Herrlichkeit seines Vaters mit den heiligen Engeln" (Mk 8,38). Die Sakramente sind kein Selbstzweck, sondern Hilfen, um beim strengen Gericht am Jüngsten Tage zu bestehen. Gott kann also einen Menschen retten, selbst wenn dieser ohne eigenes Verschulden nicht an den Sakramenten teilhaben konnte; aber das Bekenntnis zu Christus ist absolut unverzichtbar: "Wer immer mich vor den Menschen bekennt, den werde auch ich bekennen vor meinem Vater im Himmel. wer mich aber vor den Menschen verleugnet, den werde auch ich verleugnen vor meinem Vater im Himmel" (Mt 10,32f).
Jesus hat seinen Jüngern vorausgesagt: "Wenn die Welt euch haßt, so wisset: mich hat sie schon vor euch gehaßt. Wäret ihr von der Welt, so würde die Welt euch als ihresgleichen lieben. Weil ihr aber nicht von der Welt seid, sondern ich euch von der Welt auserwählt habe, deshalb haßt euch die Welt. Gedenket des Wortes, das ich zu euch gesprochen habe: Der Knecht ist nicht mehr als sein Herr. Haben sie mich verfolgt, so werden sie auch euch verfolgen. Haben sie mein Wort gehalten, so werden sie auch das eure halten. Aber all das werden sie euch antun um meines Namesn willen, weil sie den nicht kennen, der mich gesandt hat" (Joh 14,18-21). Lehmann und Co. beten ja auch nicht Gott an; Lehmanns wahre Seelenverwandte sind denn auch nicht die Christen, sondern die Islamisten, deren "Argument" gemäß Mohammed in der Gewalt der Waffen liegt. Der deutsche Staat bekennt sich mit dem neuesten Urteil ausdrücklich zu der hemmungslosen Verleumdung und Unterdrückung eines unschuldigen katholischen Priesters und zu dem "Recht des Stärkeren", dem "Faustrecht", dem "Gesetz des Dschungels". Der Trick: Einfach gewaltsam etwas fordern, worauf man keinen Anspruch hat, und wenn das wehrlose Opfer nicht gehorcht, wird es per Gesetzesbeschluß zum Verbrecher erklärt und solange gepeinigt, bis seine Widerstandskraft endlich gebrochen ist. Schöne neue Ordnung mit nicht ganz so schöner Ordnungshaft!

Die weiteren Schritte gegen uns (Infaftierung usw.) erfüllen den Tatbestand der Realinjurien gegen einen römisch-katholischen Kleriker und sind deshalb sakrilegisch. Das wird in diesen Erdentagen fast niemanden interessieren, ist aber beim Jüngsten Gericht von Bedeutung. Mit ihrer diabolischen Aktion haben die Richter bitteres Leid über viele Menschen gebracht; obwohl der Prozeß uns selbst nicht so viel ausmacht, hat es uns fast das Herz zerrissen, als wir die Trauer und Hilflosigkeit geliebter Menschen gesehen haben, die an dem Leid, das uns zugefügt wird, zu zerbrechen drohen; dennoch können wir auch angesichts des Leids dieser unschuldigen Menschen nicht Christus verraten. Wir sind überzeugt: Für jedes Leid, das aus dieser Amtsanmaßung der Richter erwächst, werden sie sich einmal verantworten müssen. Wir wissen: Gott läßt keine Prüfungen zu, an denen der Mensch notwendig zerbrechen muß. Deswegen bitten wir alle, die jetzt unter der Kirchenverfolgung in Deutschland leiden, in ihrer Liebe zu Christus treu zu bleiben und sich durch die Fratze des Satans, die über Deutschland lacht, nicht einschüchtern zu lassen. Folgen wir in unverbrüchlicher Treue Christus, der gesagt hat (Mt 11,28f): "Kommt zu mir alle, die ihr mühselig und beladen seid, ich will euch erquicken. Nehmt mein Joch auf euch und lernet von mir; denn ich bin sanftmütig und von Herzen demütig. Und ihr werdet Ruhe finden für eure Seelen."

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