EuGHMR bekämpft hartnäckig die Menschenrechte
- Der "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte"
unterstützt das Terrorregime der V2-Sekte -
(Kirche zum Mitreden, 20.01.2006)
Über den antichristlichen Terror, mit dem der "Europäische
Gerichtshof für
Menschenrechte" (EuGHMR ) die Menschenrechte bekämpft, ist bei KzM
schon berichtet worden, s. Der "Europäische
Gerichtshof für
Menschenrechte" - seine Arbeitsweise und Zielsetzung.
Zum jetzigen Fall: Das antikatholische Propagandablatt "Der 13." titelt
derzeit triumphierend: "Ein Sieg der Menschenrechte: Richtungweisendes
Urteil für Meinungsfreiheit innerhalb der Kirche". Man ahnt
bereits Schlimmes, und tatsächlich ist es sogar noch schlimmer.
Die diesbzgl. Meldung von heute, 20.01.2006, beginnt mit den Worten:
"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in
Straßburg hat die Republik Österreich schuldig gesprochen,
das Recht der freien Meinungsäußerung nicht beachtet zu
haben. Der Fall liegt fast 10 Jahre zurück: am 17. November 1996
kritisierte ein Leserbrief in der Publikation „Der 13.“ den damaligen
Salzburger Generalvikar, Domkapitular und Kirchenrechtsprofessor, weil
er seinerseits den Papst kritisiert hatte. Der Priester wollte die
Kritik des „13.“ nicht auf sich sitzen lassen und klagte. Die
Zeitschrift (vertreten durch den Linzer Anwalt Dr. Michael Metzler)
verlor in Österreich in allen Instanzen und wandte sich daraufhin
an den Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg, der die
Applikation 2003 einstimmig für zulässig erklärte. Am
19. Jänner 2006 wurde nun das Urteil veröffentlicht: die
Republik Österreich hat das Recht auf freie
Meinungsäußerung verletzt."
Urteile des EuGHMR können im Internet abgerufen werden; hier ein
Ausschnitt aus dem englischen Volltext:
a****
On 13 November 1996 the magazine “Der 13.” published six letters to the
editor dealing with the discussion on a “Church Referendum Movement
(Kirchenvolksbegehren)” organised by catholics to promote “progressive”
ideas and to strengthen lay influence within the Catholic Church in
Austria. One of these letters at issue in the present case reflected a
conservative position towards the Church Referendum Movement and
criticised Mr Paarhammer, at the material time Vicar General
(Generalvikar) of the Archdiocese of Salzburg, member of the Salzburg
Cathedral Chapter (Domkapitel) and Professor of Canon Law at the
Salzburg University, for his behaviour during the election process for
the new Salzburg Archbishop in 1988/89.
****e
[Am 13.11.1996 veröffentlichte die Zeitschrift "Der 13." sechs
Leserbriefe zur Diskussion um ein "Kirchenvolksbegehren", organisiert
von Katholiken, um "progressive" Ideen zu verbreiten und um
den Einfluss von Laien in der katholischen Kirche in Österreich zu
stärken. Einer dieser Briefe, die im vorliegenden Fall zur Debatte
stehen, vertrat eine konservative Position zum Kirchenvolksbegehren und
kritisierte Herrn Paarhammer, zur damaligen Zeit Generalvikar der
Erzdiözese Salzburg, Mitglied des Salzburg Domkapitels und
Professor für Kirchenrecht an der Universität Salzburg, wegen
seines Verhaltens während der Wahl des neuen Erzbischofs von
Salzburg in den Jahren 1988/89.]
Man darf sich dabei nicht von den Schattenbox-Spielchen ablenken
lassen, die im weiteren "Urteils"-Text noch groß und breit in die
Länge gezogen werden. Es geht letztlich nur um eines: Der EuGHMR
zementiert die antichristliche Lüge, dass es sich bei der V2-Sekte
um die katholische Kirche handelt. Damit liegt ein weiterer klarer
Beweis dafür vor, dass der EuGHMR die
Menschenrechte gezielt unterdrückt und bekämpft. Wer sich
noch zum katholischen Glauben bekennt, der wird mit Verweis auf derlei
"Urteile" mit endlosen "Strafen" terrorisiert. Das ist
"Religionsfreiheit" in der EU-Fassung.
Der EuGHMR marschiert also hartnäckig weiter auf seinem
antichristlichen Zerstörungsweg. Man darf gespannt sein, wie
die derzeitige Klage gegen die "BRD"
ausgehen wird. In jedem Fall ist der EuGHMR auch für dieses
verbrecherische "Urteil" unentschuldbar, denn er war schon seit Jahren
über die Problematik der V2-Sekte umfangreich informiert und wurde
in den vergangenen Monaten immer wieder durch unsere Eingaben auf die
für jeden denkenden Menschen ohnehin offenkundigen Fakten
hingewiesen.
Es ist also durchaus an der Zeit, über weitere Schritte gegen
den EuGHMR und überhaupt gegen die "Europäische Union"
nachzudenken.
Das ist aber nicht die einzige aktuelle Horrormeldung aus dem Irrenhaus
"Europäische Union". Bereits am 18.01.2006 verabschiedete das
EU-Parlament eine "Resolution" gegen so gen. "Homophobie", also gegen
die
Kritik an sodomitischen Verbindungen (Abstimmungsergebnis: 468
dafür, 149 dagegen, 41 Enthaltungen). Während früher
Sodomie strafbar war, muss man heute Repressionen fürchten, wenn
man Sodomie kritiisiert.
Die "Europäische Union" erweist sich damit einmal mehr als
wichtiges Instrument zur Versklavung der Menschheit an den bösen
Feind.
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