Einleitend wollen wir kurz einige der Aussagen von KzM Revue passieren
lassen.
Aus dem Konvertiten-Katechismus, der in Der Christ
und die Volksgemeinschaft zitiert wurde:
"Die christlichen Staatsbürger sind vor allem dafür
mitverantwortlich,
daß das Leben in der Gemeinde und im Staat nach den Geboten Gottes
ausgerichtet werde, daß die Grundsätze des Naturrechtes, die
Menschenrechte und Gewissensfreiheit, kurz, daß in allem die Schöpfungsordnung
Gottes gewahrt bleibe. Mit dem Hineingeborenwerden in die Gemeinschaften
haben wir diese naturrechtliche Pflicht übernommen. Darüber hinaus
verpflichtet uns noch das Gebot der Nächstenliebe, alle Schädigungen
von unseren Mitmenschen durch ungerechte Bevorzugung eines Standes oder
einer Interessengruppe fernzuhalten und für das allgemeine Wohl einzutreten.
Wahlrecht ist Wahlpflicht. Es wäre eine sträfliche
Nachlässigkeit, nicht zur Wahlurne zu gehen; und es wäre eine
sündhafte Handlung, einer Partei die Stimme zu geben, die in ihrem
Programm den Grundsatz vertritt: "Religion ist Privatsache." Jeder Christ
sollte wissen, was dieser Grundsatz praktisch bedeutet. Nach diesem
Grundsatz wird Gott und Religion aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen.
Eine Partei, die die heiligsten Rechte Gottes nicht achtet, kümmert
sich noch weniger um die Menschenrechte. Das ist eine traurige Erfahrungstatsache.
Einer solchen Partei darf daher kein Christ seine Stimme geben."
b) Wurde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (im
folgenden: EGH) darauf hingewiesen, dass wir zu seinem Urteil Stellung
nehmen werden?
Aus Angeklagt: Deutschland (2):
"Sehr geehrte Damen und Herren, ich führe die Anklage gegen die
BR Deutschland fort. Wie ich Ihnen bereits am 26.02.2000 geschrieben habe,
verlange ich ein vernünftiges Urteil mit einer vernünftigen Begründung.
Alle erforderlichen Angaben liegen Ihnen vor bzw. sind Ihnen über
meine Homepage zugänglich; es ist nicht erforderlich, dass ich Ihnen
noch weitere Angaben zukommen lasse. Aus der Anklageschrift vom 05.02.2000
hier ein Zitat: "Über diese diktatorische Willkürherrschaft des
Staates in der wichtigsten Frage des menschlichen Lebens, i.e. in der Frage
des ewigen Heils, habe ich sehr ausführlich auf meiner Homepage "Kirche
zum Mitreden" (Serveradresse: http://www.crosswinds.net/~prhl; Kurzadresse:
http://theologie.tsx.org/) berichtet. Dort sind die genauen theologischen
Beweise ebenso zu finden wie diverse Beispiele für den antichristlichen
Terror, mit dem der deutsche Staat gegen die katholische Kirche wütet."
M.a.W. die genauen Informationen über den sog. "Katholiken-Prozess"
und diverse andere Prozesse sind für Sie nur einen Mausklick entfernt.
Ich bin mit Ihrer bisherigen Arbeit höchst unzufrieden. In fünf
Wochen haben Sie nur zwei Briefe zustande gebracht, mit denen Sie mir nahelegen,
meine Anklage nicht fortzuführen. Zu Ihrer "Argumentation", u.a. Ihren
Hinweis auf das Verfassungsgericht, werde ich wohl auch noch ein paar Takte
schreiben. Jedenfalls kann ich nicht behaupten, dass Ihre bisherige Arbeit
bei mir großes Vertrauen in das europäische Rechtssystem geweckt
hat. Wenn mir Ihr abschließendes Urteil vorliegt, werde ich Ihre
Arbeit in angemessener Weise auf meiner Homepage kommentieren."
Aus Angeklagt: Deutschland (3):
"Damit hat uns der EGH dreimal mitgeteilt, dass wir innerhalb von sechs
Monaten ab der letzten inländischen Instanz unsere Beschwerde eingereicht
haben müssen. Eine ziemlich zähe und träge Einleitungsprozedur,
die uns hinsichtlich des Ausgangs nicht übertrieben optimistisch stimmt.
Aber keine Sorge, wir werden zur gegebenen Zeit über den EGH ein faires
Urteil fällen."
Das Schreiben des EGH, lt. Stempel vom 25.10.2000, erreichte uns heute. Hier der Text:
SECOND SECTION
DECISION
AS TO THE ADMISSIBILITY OF
Application no. 57886/00
by R.H.L.
against Germany
The European Court of Human Rights (Second Section), sitting as a
Committee composed of
Mr B. Conforti, President,
Mrs V. Straznicka,
Mr E. Levits, judges,
and Mr E. Fribergh, Section Registrar,
Delivered the following unanimous decision on 6 October 2000:
The Court has examined the application and has noted that the applicant
has been informed of the possible obstacles to its admissibility. In the
light of all the material in its possession, and in so far as the matters
complained of are within its competence, the Court finds that they do not
disclose any appearance of a violation of the rights and freedoms set out
in the Convention or its Protocols. It follows that the application must
be rejected, in accordance with Article 35 § 4 of the Convention.
Accordingly, the Court
Declares the application inadmissible.
E. Fribergh, Section Registrar,
Benedetto conforti, President
Nachdem wir alles haarklein dargelegt haben, bleibt nur ein Schluss
übrig: Der EGH ist ein Organ zur Zementierung von Lüge und Terror;
der antichristliche Terror, mit dem der deutsche Staat gegen die römisch-katholische
Kirche wütet, ist absolut konform mit der "Menschenrechtskonvention"
des "Vereinten Europa".
Bezeichnenderweise begnügen sich die Oberexperten mit einem restlos
hohlen Gefasel, das, um alle Rechtszweifel ausrzuräumen, "einstimmig"
verabschiedet wurde. Keine inhaltlichen Kritikpunkte, keine formalen Kritikpunkte
an unserer Beschwerde, einfach nur die absolut unbegründete Behauptung
der "Unzulässigkeit"! Nun ist aber, wie der EGH ganz klar weiß,
die Behauptung häretisch, die Kirche sei dem Staat unterworfen. Es
genügt also nicht, dass der Staat apodiktisch etwas gegen die Kirche
entscheidet, sondern seine Entscheidungen sind immer nur soviel wert wie
die Argumente, auf die sie gestützt werden. Da der EGH gar keine Argumente
nennt, kann seine Entscheidung auch gar nichts wert sein. Es ist eine blanke
Lüge zu behaupten, er habe hier etwas "endgültig" entschieden,
was "keiner Berufung an den Gerichtshof oder eine andere Stelle unterliegt",
und es wäre der blanke Terror, wenn irgend jemand in irgend einer
Weise dazu animiert werden sollte, diese Zementierung des antichristlichen
Terrors hinzunehmen.
Mit Blick auf die einzigartige Bedeutung dieses Menschenrechtsprozesses ist auch klar, dass es für den EGH als ganzen nur ein durch und durch vernichtendes Urteil geben kann. Der EGH besitzt selbst dann objektiv keine Daseinsberechtigung, wenn er beliebig viele Fälle vorweisen könnte, in denen er akzeptable Urteile gefällt hat, denn mit diesem einen Urteil steht oder richtig fällt seine Daseinsberechtigung. Akzeptable Urteile haben von daher letztlich nur den Wert, über die eigentliche Aufgabe des EGH hinwegzutäuschen. Der EGH unterstützt eine Illusion, u.z. die Illusion, dass in Europa die Menschenrechte etwas bedeuten, obwohl z.B. jeder weiß, dass munter abgetrieben wird, dass das "Vereinte Europa" eine äußerst brutale Christenverfolgung betreibt etc.
Gegen diese Entscheidung kann der EGH bis Ende des Jahres 2000 bei uns Beschwerde einlegen. Obwohl uns üblicherweise von den Justizbehörden immer nur eine Frist von zwei Wochen eingeräumt wird, um gegen Entscheidungen vorzugehen, wollen wir mal, auch mit Blick auf die etwas längere Zeit für die Briefbeförderung, dem EGH gut zwei Monate Zeit einräumen. Wir schicken dem EGH diesen Text per Briefpost zu. Sollte die Beschwerde fristgerecht bis zum 31.12.2000 bei uns eintreffen, besteht eine Möglichkeit, dass dieser Text wieder von unserer Homepage entfernt wird, aber nur dann, wenn die Beschwerde zulässig ist, d.h. vernünftige Argumente enthält. Sollten keine vernünftigen Argumente gegen unsere Entscheidung vorgebracht werden oder sollte die Frist ungenutzt bleiben, bleibt auch dieser Text als Mahnmal gegen eine Gesellschaft, die meint, sich über Gott stellen zu können und vor der auf jede nur mögliche Weise gewarnt werden muss.