Verurteilung wegen Maskenattests und Moral
Pressemitteilung 17.05.2022
Corona-Atteste zur Maskenbefreiung führen bisweilen als angeblich
"unrichtige Ausstellung von Gesundheitszeugnissen gemäß § 278
StGB" zu Strafverfolgung. Am 02.05.2022 verurteilte das
Amtsgericht Passau den "Maskenarzt" (BR24) Frauenarzt Dr. Ronald
Weikl zu 1 Jahr und 8 Monate auf Bewährung, zu Geldbußen von
50.000 Euro und zu begrenztem Berufsverbot.
Cf. Kirchenrechtler Heribert Jone, Katholische Moraltheologie,
Paderborn (7)1935, 36: "Oberste objektive Norm der Sittlichkeit
ist das ewige Gesetz, d. h. der ewige Weltplan Gottes, durch den
alles geschöpfliche Tun von Ewigkeit her auf das höchste Ziel
hingeordnet wird. Seinen Willen hat Gott in der Zeit kundgetan
durch das natürliche Sittengesetz und das positiv göttliche
Gesetz. Mittelbar tut Gott seinen Willen kund durch das
menschliche Gesetz, das von der Kirche oder dem Staate erlassen
sein kann. [...] Das Allgemeinwohl fordert, daß ein Gesetz gerecht
ist, sittlich gut, möglich, notwendig oder wenigstens nützlich zur
Erreichung des Allgemeinwohls. Ein Gesetz, das diese Eigenschaften
nicht hat, besitzt keine Rechtskraft." Der Faktencheck:
Bereits 2016 erschien bei oralhealth der Artikel "Why Face Masks
Don’t Work: A Revealing Review": "Warum Gesichtsmasken nicht
funktionieren: Ein enthüllender Bericht. [...] Der Hauptgrund für
das Tragen von Gesichtsmasken ist der Schutz des zahnärztlichen
Personals vor Krankheitserregern in der Luft. Diese Überprüfung
hat ergeben, dass Gesichtsmasken nicht in der Lage sind, einen
solchen Schutz zu bieten. Solange die Centers for Disease Control
and Prevention (CDC), nationale und provinzielle zahnärztliche
Vereinigungen und Aufsichtsbehörden diese Tatsache nicht
öffentlich zugeben, machen sie sich schuldig, einen Mythos
aufrechtzuerhalten, der dem zahnärztlichen Berufsstand und seinen
Patienten einen Bärendienst erweisen wird." Oralhealth hat diesen
Artikel dann im Jahr 2020 gelöscht, weil er "im gegenwärtigen
Klima nicht mehr relevant" sei. N. b.: Die großen Unternehmen /
sozialen Netzwerke betreiben ebenfalls umfangreiche Löschungen und
Sperrungen von Inhalten, die dem Narrativ und der Agenda nicht
konform sind. Eine Argumentation findet dabei nicht statt, nur
eine Zensur. Die angebliche Gesundheitsorganisation WHO wird
kategorisch als unfehlbarer und unantastbarer Maßstab, als oberste
objektive Norm propagiert; Abweichung wird nicht toleriert. Zurück
zur Wissenschaft: Auch die dänische Maskenstudie DANMASK-19 konnte
keinen signifikanten Schutz durch Masken nachweisen. Inzwischen
wurden auf vielen Seiten ganze Listen von Studien
zusammengestellt, die sowohl die fehlende Schutzwirkung als auch
die bewiesenen Gefahren von Masken betreffen, z. B. "More than 150
Comparative Studies and Articles on Mask Ineffectiveness and
Harms" von centerforneurologyandspine (12/25/2021). Eine neuere
(08.04.2022) deutsche Zusammenstellung ist "Körperverletzung durch
Masken?" von KRiStA - Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte
n.e.V. Genannt werden Auswirkungen z. B. neurologischer,
psychischer, dermatologischer, zahnmedizinischer und
chemisch-toxischer Art. Fazit: "Die Durchsetzung einer
Maskenpflicht kann eine Körperverletzung und eine Nötigung
darstellen, in bestimmten Konstellationen (insbesondere bei
Lehrern gegenüber minderjährigen Schülern, Erziehern und Eltern
gegenüber Kindern) auch die Misshandlung von Schutzbefohlenen. Ein
Amtsträger könnte sich auch wegen Körperverletzung im Amt strafbar
machen und somit schwerer bestraft werden als ein anderer, der
eine einfache Körperverletzung begangen hat. Im Regelfall liegt
tatbestandlich vor allem eine Körperverletzung vor, auch wenn der
Täter eine körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung nur
für möglich hält, aber nicht bezweckt."
Einen Monat nach dieser KRiStA-Aufstellung wurde Dr. Ronny Weikl
verurteilt. Und weitere zwei Wochen später, am 16.05.2022,
erklärte das Verwaltungsgericht Gießen (Az. 3 L 998/22.GI) bei der
Bestätigung der Maskenpflicht an der Uni Marburg als Hausrecht,
dass »die hier streitige Maskenpflicht einen Eingriff von
vergleichsweise geringfügiger Intensität darstellt. ... In der
gebotenen Gesamtschau gehen die Eingriffe daher - im vorliegenden
Einzelfall - nicht über das Vorliegen einer bloßen
"Unannehmlichkeit" hinaus.« Justiz und Realität stehen also auch
bzgl. Maske im unlösbaren Widerspruch. Denn gemäß der Realität ist
die Maskenpflicht nicht "gerecht, sittlich gut, möglich, notwendig
oder wenigstens nützlich zur Erreichung des Allgemeinwohls" und
"besitzt keine Rechtskraft." S. auch Papst Leo XIII., Enzyklika
Sapientiae christianae, 10.01.1890: »Fürwahr, es ist ein
Verbrechen, wenn man dem Dienst Gottes untreu wird, um die
Menschen zufriedenzustellen; es ist Sünde, wenn man die Gesetze
Jesu Christi übertritt, um der weltlichen Obrigkeit zu gehorchen,
oder die Rechte der Kirche verletzt unter dem Vorwande, das
staatliche Recht wahren zu müssen. "Man muss Gott mehr gehorchen,
als den Menschen" (Apostelgeschichte 5,29).«