26.02.2017: Pressemeldung: Petition zur Verbesserung des
zahnärztlichen Notdienstes gescheitert
Die Petition zur Verbesserung des zahnärztlichen Notdienstes -
zahnschmerzen.tk - v. 17.03.2016 ist gescheitert.
Ziel der Petition war es, "dass der zahnärztliche Notdienst auch
in Nordrhein-Westfalen auf bestimmte Zeiten eingeschränkt wird und
insbesondere nach Mitternacht keine Notdienstpflicht mehr für
Zahnärzte besteht." Bereits ein Blick in andere Länder resp.
Bundesländer - wo es eben keinen solchen Notdienst gibt - beweist
unanfechtbar: "Es besteht objektiv ohnehin keine Notwendigkeit für
einen Zwangsnotdienst, und oft genug sind die
Handlungsmöglichkeiten im Notdienst stark eingeschränkt"
(Petitionstext). Zudem: Noch nicht einmal Augenärzte haben einen
24/7-Notdienst, und Augen sind unanfechtbar viel wertvoller als
Zähne.
Während insofern nichts wirklich für eine Pflicht zum
24/7-Notdienst spricht, spricht immerhin sehr vieles klar dagegen.
Dies wird bereits im Petitionstext selbst an einigen Beispielen
klar dargelegt und zudem von zahlreichen Petitions-Unterzeichnern
bekräftigt und ergänzt. Es gibt nicht nur die - gerade für die
Patienten oft sehr enttäuschenden - eingeschränkten
Behandlungsmöglichkeiten, sondern v.a. auch die drohenden Gefahren
für Zahnärzte, wenn sie nachts ohne Schutz fremde Menschen in eine
ansonsten leere Praxis (wo sich oft Geld und auch Gold sowie
Narkotika etc. befinden) lassen müssen.
Dieser Notdienst-Missstand in NRW hatte schon bei mehreren
Betroffenen zu unterschiedlichen Schwierigkeiten geführt. Es war
also längst überfällig, dass auch in NRW ordentliche Regelungen
eingeführt würden.
Das "Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter
des Landes Nordrhein-Westfalen MGEPA" hat nun zur Petition eine
ablehnende Stellungnahme verfasst, und der Landtag NRW -
Petitionsausschuss - hat das Petitionsanliegen mit Verweis auf das
MGEPA-Schreiben abgeschmettert.
Zur Argumentation des MGEPA-Schreibens zum 24/7-Notdienst für
Zahnärzte:
1. "Eine zeitliche Beschränkung (etwa auf die Zeit bis
Mitternacht), wie von der Petentin gewünscht, ist nach den
rechtlichen Grundlagen nicht vorgesehen und damit nicht zulässig."
Nun, genau darum geht es ja: Die "rechtlichen Grundlagen" sind
nicht nur nicht nützlich, sondern oft sogar direkt schädlich,
weshalb ja eine Korrektur des gegenwärtigen Missstandes
erforderlich ist.
2. "ln einem Beschluss vom 20.06.2016 hat das Landessozialgericht
NRW die uneingeschränkte Verpflichtung zur Durchführung des
Notdienstes unabhängig davon bejaht, ob der zum Notdienst
eingeteilte Zahnarzt bzw. die Zahnärztin subjektiv eine
Gefährdungssituation geltend macht. Der Beschluss bestätigt noch
einmal, dass der Notdienst zu den gesamten sprechstundenfreien
Zeiten sichergestellt werden muss und von den Zahnärztinnen und
Zahnärzten durchzuführen ist. Losgelöst davon sehen auch die
zahnärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften die von der
Petentin genannten Probleme. Wie der Stellungnahme der ZÄK NO zu
entnehmen ist, haben Umfragen bestätigt, dass ein großer Teil der
Zahnärzteschaft die fehlende Sicherheit insbesondere während des
nächtlichen Notdienstes bestätigt."
Natürlich ist die Gefahr unanfechtbar nicht nur rein subjektiv.
Wie auch immer: Für den 24/7-Notdienst besteht bestätigterweise
"fehlende Sicherheit". Der Zahnarzt und ggf. seine Angestellten
begeben sich in Gefahr, d.h. sie verzichten nicht nur auf die
notwendige Nachtruhe und setzen sich nicht nur subjektiv Stress /
Angst aus, sondern werden - wie verschiedentlich bestätigt - im
Notdienst objektiv Opfer einer völlig unzureichenden
Schutzstruktur.
Nun fragt sich wirklich unausweichlich mit aller Dringlichkeit:
Warum denn überhaupt ein 24/7-Notdienst?
3. "Zugleich betont aber auch die Zahnärztekammer, dass in jedem
Fall weiterhin eine Notfallversorgung zu den sprechstundenfreien
Zeiten innerhalb einer zumutbaren Entfernung gewährleistet bleiben
muss."
Das ist also die "Erklärung": Es "muss" so sein. Punkt. Schluss.
Ende der Stellungnahme.
Während sogar Augenärzte in NRW ab Mitternacht frei haben, während
Zahnärzte in anderen Ländern und in anderen Bundesländern ab
Mitternacht frei haben: In NRW "muss" rund um die Uhr ein Zahnarzt
erreichbar sein - obwohl er n.b. im Notdienst viele Behandlungen
gar nicht durchführen muss, kann oder gar darf. M.a.W. oft
genug kommt ein Patient nur dafür nachts zum Zahnarzt, um zu
erfahren, dass er am nächsten Morgen in die reguläre Sprechstunde
kommen soll. Insbesondere könnten z.B. Eltern etwas enttäuscht
sein, wenn sie nachts in der Zahnarztpraxis erfahren, dass ihr
schreiendes Kind gar nicht die gewünschte resp. erforderliche
Narkose-Behandlung bekommen kann und insofern schlichtweg rein gar
nichts übrigbleibt, als auf die regulären Arbeitszeiten für einen
Anästhesisten zu warten.
Zugegeben: Es ist bedauerlich, dass hier eine Chance vertan wurde,
den zahnärztlichen Notdienst NRW auf eine ordentliche Grundlage zu
stellen. Ungleich bedauerlicher ist aber grundsätzlich die Art und
Weise, wie resp. mit welcher Argumentation seitens der Politik
Anliegen von Bürgern behandelt werden.