Corona-Testpflicht in der Zahnarztpraxis - Pressemeldung
01.12.2021
An die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL)
sowie an zahlreiche staatliche Stellen von Politik und Justiz geht
heute, 01.12.2021, folgender Offener Brief von Zahnärztin Dr. med.
dent. Esther Lingen, 46282 Dorsten:
Ich fordere die sofortige Einstellung aller sog.
"Corona-Maßnahmen". Insbesondere fordere ich konkret die sofortige
Aufhebung des gegen mich verhängten faktischen Berufsverbots. Ich
will sofort meine Arbeit wieder aufnehmen. Ich kann und werde
keine "Vertretung" organisieren, weil mir das Arbeiten verboten
wird. Ich will nichts "ruhen" lassen und beteilige mich auch nicht
an derlei Entstellungen der Wahrheit. Weitere rechtliche Schritte
gegen die KZVWL wegen aller in Betracht kommenden Delikte,
insbesondere Schadensersatzforderungen wegen Verdienstausfalls
sowie strafrechtlich Nötigung (wie Notdienstzuteilung trotz
Berufsverbots) und ganz allgemein Beteiligung an der sog.
"Corona-Pandemie", werden geprüft.
Begründung: Die KZVWL verkündet im "Infobrief-Direkt" v.
23.11.2021: "Zutritt zu Zahnarztpraxen - Arbeitgeber, Beschäftigte
und Besucher dürfen diese nur betreten, wenn sie getestet sind und
einen entsprechenden, offiziellen Testnachweis mit sich führen.
... Ein Betreten der Praxis ohne Test ist nur zulässig, um
unmittelbar vor der Arbeitsaufnahme ein Testangebot oder
Impfangebot des Arbeitgebers wahrzunehmen." Also bereits für das
Betreten meiner eigenen Praxis droht eine hohe Geldstrafe. Und
würde ich irgendjemanden behandeln, drohen mir Prozesse und
Verurteilungen wegen schwerster Straftaten wie Körperverletzung.
Und obendrein drohen Forderungen wie Schadensersatz und
Schmerzensgeld.
Dies ist Zwang zu einer mir moralisch unmöglichen Handlung, dem
sog. "Corona-Test". Die sog. "Corona-Pandemie" wurde bereits von
Anfang an öffentlich als "Falldemie" (Casedemic) bezeichnet.
Niemals während dieser "Pandemie", jedenfalls vor der sog.
"Corona-Impfung", gab es auffällige Zahlen von
Atemwegs-Erkrankungen oder -Todesfällen. Niemals gab es
ungewöhnliche Belastungen der Krankenhäuser. Stattdessen gab es
nur "Fallzahlen" von einem angeblichen Killervirus Corona und
"Covid-19", woran anscheinend die jährliche Grippe verstorben ist.
Die sog. "Corona-Totenscheine" und die sog. "Intensivbetten-Lüge"
fanden sogar den Weg in den Mainstream. Offen wurde sogar von Jens
Spahn himself die Realität der sog. "falsch-positiven" PCR-Tests
zugegeben. Trotzdem wurden ausnahmslos alle "Positiv Getestete" -
somit erklärtermaßen lügnerisch - als "Infizierte" gezählt. Statt
Gesunden gab es nur noch "Asysmptomatisch Kranke". Der
Corman-Drosten Review Report ist nur ein Beispiel von vielen, was
wissenschaftlich von diesem Test-Ritual zu halten ist. Kurz:
"Kein Test, keine Pandemie."
Darüber hinaus ist der Test auch noch gefährliche
Körperverletzung, s. z. B. Berichte über Austritt von Hirnwasser.
Allgemein: Prof. Dr. Werner Bergholz, "Gefährdungsanalyse
Durchführung von Covid-19-Schnelltests und durch PCR-Tests".
Der Ethikkodex für Zahnärzte in der Europäischen Union (Council of
European Dentists (CED)) von 1965, aktuelle Fassung 2007,
formuliert als Zweck und Leitsätze des Zahnarzberufs:
- zum Wohlergehen der Gesellschaft beizutragen,
- berufliche Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Berufsgeheimnis,
Integrität, Ehrlichkeit zu gewährleisten,
- die Würde, Autonomie und Wahlmöglichkeiten des Patienten zu
respektieren.
Bereits das Beteiligen an der Testpflicht, aber natürlich auch
Diskriminierung durch sonstige "Corona-Maßnahmen" wie 3G, ist eine
eklatante Verletzung dieser elementarsten Prinzipien. Aber statt
dem Ethikkodex zu folgen, hat sich die KZV-WL im gesamten Zeitraum
an der Panik-Pandemie maßgeblich beteiligt. Aktuell (29.11.2021)
verkündet sie: »"Die zahnärztliche Kollegenschaft in
Nordrhein-Westfalen ist bereit, die Corona-Impfkampagne aktiv zu
unterstützen: "Wir teilen die hohe Besorgnis von Herrn Prof.
Wieler zur aktuellen Corona-Lage und auch seinen Appell zu einer
schnellen Durchführung von Booster-Impfungen“, erklären Dr. Ralf
Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein, und Jost
Rieckesmann, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe"
("Zahnärzte in Nordrhein-Westfalen wollen Impfkampagne
unterstützen"). Und bzgl. der "Tests" schreibt die KZBV
(26.11.2021), "dass im Falle ggf. fortbestehender
Testverpflichtungen eine Sanktionierung unseres Erachtens nicht
erfolgen und der Praxisbetrieb fortgeführt werden kann, wenn
aufgrund eingetretener Lieferengpässe kein Testmaterial zur
Verfügung steht."
Bekanntlich hat auch die Justiz bislang nahezu vollkommen das
Corona-Regime unterstützt. Politik, Justiz und Verbände stehen
zusammen. Einen neuen Tiefpunkt setzte das
Bundesverfassungsgerichts mit dem Beschluss v. 19.11.2021 zu
"Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und
Kontaktbeschränkungen". Was also, wenn irgendein weltliches
Gericht solche "Corona-Maßnahmen" wie Testpflicht, 3G / 2G / 1G /
Zwangsimpfung usw. für "Recht" "erkennen" würde? Als Christin
bekenne ich mich zur beständigen, unantastbaren Lehre der
katholischen Kirche:
1. Papst Leo XIII., Enzyklika "Diuturnum illud": »Nur einen Grund
haben die Menschen, nicht zu gehorchen, wenn nämlich etwas von
ihnen gefordert werden sollte, was dem natürlichen oder göttlichen
Gesetz offenbar widerspricht; denn nichts von allem, wodurch das
Naturgesetz oder der Wille Gottes verletzt wird, ist zu gebieten
oder zu tun erlaubt. Sollte daher einer in die Lage kommen, dass
er sich gezwungen sieht, eines von beiden zu wählen, nämlich
entweder Gottes oder des Staatsoberhauptes Gebote zu verletzen,
dann hat er Christus zu gehorchen, der gebietet, "dem Kaiser zu
geben, was des Kaisers ist, Gott aber, was Gottes ist", und nach
dem Beispiel des Apostels mutig zu antworten: "Man muss Gott mehr
gehorchen als den Menschen". Auch gibt es keinen Grund, jene, die
so handeln, wegen Verweigerung des Gehorsams anzuklagen; denn wenn
der Wille der Staatsoberhäupter Gottes Willen und Gesetzen
widerspricht, dann überschreiten sie ihre Machtbefugnis und
verletzen die Gerechtigkeit; dann kann eben ihre Autorität keine
Anwendung finden, denn wo keine Gerechtigkeit, da keine
Autorität.«
2. Papst Pius XI., Enzyklika "Mit brennender Sorge": »Menschliche
Gesetze, die mit dem Naturrecht in unlösbarem Widerspruch stehen,
kranken an einem Geburtsfehler, den kein Zwangsmittel, keine
äußere Machtentfaltung sanieren kann. Mit diesem Maßstab muß auch
der Grundsatz: "Recht ist, was dem Volke nützt" gemessen werden,
wenn man unterstellt, daß sittlich Unerlaubtes nie dem wahren
Wohle des Volkes zu dienen vermag. Indes hat schon das alte
Heidentum erkannt, daß der Satz, um völlig richtig zu sein,
eigentlich umgekehrt werden und lauten muß: "Nie ist etwas
nützlich, wenn es nicht gleichzeitig sittlich gut ist. Und nicht
weil nützlich, ist es sittlich gut, sondern weil sittlich gut, ist
es auch nützlich" (Cicero de officiis 3, 30.). Von dieser
Sittenregel losgelöst würde jener Grundsatz im zwischenstaatlichen
Leben den ewigen Kriegszustand zwischen den verschiedenen Nationen
bedeuten.«
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Strafanzeige zur Corona-Testpflicht - Pressemeldung 06.12.2021
Bei Staatsanwaltschaft Essen wurde heute, 06.12.2021, durch diese
Pressmeldung folgende Strafanzeige erstattet seitens Zahnärztin
Dr. Esther Lingen gegen Unbekannt wegen Verdachts auf alle in
Betracht kommenden Gründe:
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) schreibt in der
Pressemitteilung vom 25.11.2021: "Die Zahnärzte laufen Sturm gegen
eine neue Regelung im Infektionsschutzgesetz (IfSG), nach der laut
§ 28b IfSG auch Zahnarztpraxen verpflichtet werden, jeden Tag
sämtliche Beschäftigte einer Praxis, auch Geimpfte, sowie
sämtliche Besucher (nicht Patienten) testen und parallel
umfangreichste Dokumentationen an die Gesundheitsämter verfassen
müssen. Verstöße sollen mit einem Bußgeld von bis zu 25.000,-€
geahndet werden. Die oberste Vertretung aller sechzigtausend
Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte, die
Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung
(KZBV) forderte den Gesetzgeber gestern in einer einstimmigen
Resolution auf, diese Regelung für Zahnarztpraxen sofort
auszusetzen."
Allgemein zu 2G s. Timm Homann, Chef der Modekette Ernsting’s
Family (im Mainstream): »Die Maßnahmen der Politik gegenüber dem
Handel sind reine Symbolpolitik und haben keinerlei Sachbezug ...
Die Politik sorgt in Willkür und ohne fachliche Fundierung dafür,
dass einige Unternehmen reicher werden und andere an Substanz und
Perspektive verlieren." Die "Corona-Politik" sei
"unverhältnismäßig, ungesetzlich, undemokratisch".
Offensichtlich spricht nichts für und alles gegen die
"Corona-Maßnahmen" wie das Test-Ritual. Eine strafrechtliche
Überprüfung ist erforderlich u. a. hinsichtlich Rechtsbeugung,
Nötigung und Körperverletzung.
Weil ich mich an der Testpflicht nicht beteiligen kann, ist gegen
mich also ein Berufsverbot ausgesprochen, was bereits hinsichtlich
Nötigung zu überprüfen ist. Dies gilt zusätzlich, falls mir
zusätzlich zum Berufsverbot irgendwelche weiteren Auflagen gemacht
werden (z. B. dass ich für für eine "Vertretung" sorgen soll).
Jeder Tag des Berufsverbotes bedeutet eine massive
Geschäftsschädigung für mich und ist höchst existenzbedrohend. Ein
sofortiger uneingeschränkter Widerruf aller "Corona-Maßnahmen" ist
absolut zwingend erforderlich. Sofern "Corona-Maßnahmen" in sich
Straftaten darstellen, sind sowohl Durchsetzung als auch Befolgung
ohnehin strafbar.
In der Sache hatte ich bereits am 01.12.2021 an zahlreiche Stellen
einen offenen Brief (s. meine aktuelle Homepage) geschickt,
darunter an Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
(KZVWL), Zahnärtzekammer und Zulassungsausschuss für Zahnärzte.
Für Weiteres zum PCR-Test s. meinen offenen Brief.
S. auch das Video (auch auf meiner aktuellen Homepage) des Arztes
Dr. med. Andrew Kaufman, dass PCR Tests "das wichtigste Instrument
sind, mit dem künstliche Fälle einer Krankheit geschaffen werden,
die gesunde Menschen darstellen. Und die Anzahl der Fälle, die
durch diesen bedeutungslosen Test bei gesunden Menschen gefunden
werden, ist der Hauptgrund, den die Regierung benutzt, um uns
lahmzulegen und unsere Freiheit wegzunehmen. Und wenn Sie sich,
aus welchem Grund auch immer, diesem Test unterziehen, treiben Sie
diese Tyrannei voran."
S. auch Astrid Stuckelberger: "Eine Pandemie der Lügen" (Archiv:
https://perma.cc/9C4L-AY63 / Google Translate): "Es gibt viele
Lügen und Betrügereien in der Wissenschaft und in den Systemen.
Der PCR-Test ist ein Beispiel, der Arzt kann ihn nicht
diagnostisch verwenden. Ärzte werden bezahlt, um zu behaupten,
dass Todesfälle auf Covid zurückzuführen sind, basierend auf einer
PCR, die nicht funktioniert. Dies geschieht sehr oft ohne
Autopsie. Sie sagen, der Tod sei auf Covid zurückzuführen, auch
wenn dies nicht der Fall ist."
S. auch "Chefarzt gegen Corona-Regeln", insuedthueringen.de
24.11.: "Mitten in der vierten Corona-Welle und der Debatte um
eine Impfpflicht fordern Dutzende Mediziner aus dem Raum
Hildburghausen/Coburg das Ende aller staatlichen Corona-Regeln und
den Verzicht auf alle Test- und Impfnachweise. Zu den
Unterzeichnern einer Erklärung von rund 50 Ärzten und
Gesundheitsbeschäftigten gehört auch der Chefarzt der
Altersmedizin am Klinikum in Hildburghausen."
Das Grundgesetz der BRD beginnt mit den Worten: "Im Bewußtsein
seiner Verantwortung vor Gott". Sogar Sozialdemokrat und vormals
Rechtspositivist Gustav Radbruch änderte nach dem
Nationalsozialismus seine Meinung um zur "Radbruchformel".
Entscheidend bleibt für jeden der in meinem offenen Brief zitierte
Grundsatz: "Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen."
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Strafverfahren zur Corona-Testpflicht ohne Aktenzeichen -
Pressemeldung 13.12.2021
Im Strafverfahren ohne Aktenzeichen wegen Berufsverbots
(Strafanzeige v. 06.12.2021) teilt Zahnärztin Dr. Esther Lingen
mit: Es wird dringende Eile angemahnt. Meine gesamte
gesellschaftliche Existenz ist in höchstem Maße bedroht; das
Berufsverbot muss *SOFORT* vollständig aufgehoben werden. Einige
zwischenzeitliche Ereignisse.
1. An die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL),
Zahnärtzekammer und Zulassungsausschuss für Zahnärzte wurde ein
Fax geschickt: »Im "Infobrief" der " Zahnärztekammer
Westfalen-Lippe" v. 10.12.2021 heißt es: "Auf allen politischen
Ebenen fordern wir daher, die Zahnärzteschaft und ihre
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, soweit sie ausreichend
immunisiert sind, gänzlich aus dem Fokus der Bestimmung zu
nehmen". Was ist "ausreichend immunisiert"? Frist zur Vorlage der
schriftlichen Begründung ist der 13.12.2021 - 10:00 Uhr a.m.« Alle
Stellen haben diese Frist fruchtlos verstrichen lassen.
2. Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich berichtet auf seinem
Telegram-Kanal (ReinerFuellmich/636): »Der britische Arzt
(Allgemeinmediziner) Sam White hat seine Praxis aufgegeben, weil
er seinen hippokratischen Eid, "nicht zu schaden", nicht mit den
Covid-Behandlungsmaßnahmen des NHS, einschließlich der Verwendung
experimenteller, nicht getesteter "Impfstoffe", vereinbaren
konnte. Nachdem er seine Praxis verlassen und seine
pandemischen Ansichten in den sozialen Medien gepostet hatte,
wurde er von der Ärztekammer (General Medical Council) zensiert
und erhielt eine gerichtliche Anordnung, keine weiteren Beiträge
zu irgendeinem Aspekt von Covid zu veröffentlichen. Er hat
nun ein Berufungsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof des
Vereinigten Königreichs gewonnen und alle gegen ihn verhängten
Beschränkungen wurden sofort aufgehoben.«
3. Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat ein Musterschreiben für eine
Klage bzgl. Testpflicht am Arbeitsplatz verfasst. Verwiesen wird
u. a. auf die Gefährdungsanalyse durch die mögliche Toxizität von
Covid-19-Schnelltests und PCR-Tests bezogen im Gutachten von Prof.
Dr. Werner Bergholz von November 2021. Aus der Musterklage v.
09.12.2021: »Die zusammenfassende Darstellung des
Rechtsanwalts Dr. Fuellmich zu fünf zentralen Falschbehauptungen
des Prof. Drosten, auf denen faktisch die gesamte
Anti-Corona-Politik von Bund und Ländern seit Beginn der
vermeintlichen „Corona-Pandemie“ gestützt worden ist, ist im
Hinblick auf alle tragenden Behauptungen mit zahlreichen Quellen
unterlegt und legt damit äußerst schlüssig dar, warum die gesamte
Corona-Politik ganz offensichtlich auf einem wissenschaftlichen
Betrug basiert und warum jeder, der für diese Politik – und ihre
Aufrechterhaltung – mitverantwortlich ist, nicht nur mit
strafrechtlichen, sondern auch mit haftungsrechtlichen
Konsequenzen rechnen muss.«
4. KRiStA - Netzwerk von Richtern und Staatsanwälten nennt "10
Gründe gegen die Impfpflicht" (Archiv: perma.cc/3Q4D-5H69): "Die
COVID-19-Impfung schützt ausweislich der offiziellen Angaben der
Zulassungsbehörde EMA nicht vor Infektion und Weitergabe des Virus
SARS-COV-2. ... Laut einer Harvard-Studie, die 68 Länder und 2947
Bezirke in den USA untersucht hat, gibt es keinen Zusammenhang
zwischen den Infektionszahlen und der Impfquote. Im Gegenteil: Die
Studie stellte sogar eine leichte Tendenz fest, dass mit
zunehmender Impfquote auch die Infektionszahlen steigen. ...
Ausweislich des Lageberichts des Robert-Koch-Instituts (RKI) vom
25.11.2021 waren 56 % der über 60-jährigen hospitalisierten
COVID-19-Patienten doppelt geimpft. Die Gesundheitsbehörde Wales
wies zum 9.11.2021 aus, dass 83,6 % der hospitalisierten
COVID-19-Patienten doppelt geimpft waren. ... Laut dem
epidemiologischen Bulletin der WHO vom Oktober 2020 beträgt die
Infektionssterblichkeit von SARS-CoV-2 im Schnitt 0,23 %. Die
Infektionssterblichkeit von 0,23 % entspricht der einer
mittelschweren Grippe (Influenza). In den Vorjahren wurde während
der Grippewelle keine Impfpflicht für erforderlich gehalten,
sodass sich die Frage stellt, warum jetzt aber wegen COVID-19 eine
Impfpflicht erforderlich sein soll, obwohl die
Infektionssterblichkeit im Bereich einer mittelschweren Grippe
liegt."
In den nunmehr zwei Jahren dieser angeblichen "Pandemie" wurde
nichts, aber auch gar nichts bewiesen, was irgendeine
"Corona-Maßnahme" irgendwie rechtfertigen würde, angefangen mit
irgendeiner Bedrohung, also einer besonderen Häufigkeit und
Schwere von Atemwegserkrankungen. Ganz im Gegenteil: Immer
absurdere "Schutzmaßnahmen" wurden erzwungen, ohne jede
vernünftige Begründung und sogar gegen längst bekannte klare
Studien (z. B. Masken). Eine vollständige juristische Überprüfung
ist zwingend dringend erforderlich.
S. auch: Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jörg Hacker, Das Robert
Koch-Instituts im Nationalsozialismus, auf der RKI-Seite (Archiv:
perma.cc/9H2U-XY5T): "Es waren nicht nur Einzelne, die
abscheuliche Menschenversuche zum Beispiel mit Impfstoffen
durchgeführt haben, vor allem an Patienten und KZ-Häftlingen. ...
Für das Übertreten humanistischer Grundsätze, für die Verletzung
der Würde und der körperlichen Unversehrtheit gibt es zu keiner
Zeit der Welt eine Rechtfertigung, auch wenn die Mehrheit ein
solches Verhalten toleriert oder gar fordert."
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Strafverfahren zur Corona-Testpflicht weiterhin ohne Aktenzeichen
- Pressemeldung 20.12.2021
Im Strafverfahren ohne Aktenzeichen wegen Berufsverbots
(Strafanzeige v. 06.12.2021) teilt Zahnärztin Dr. Esther Lingen
mit: Die Existenzgrundlage für meine Zahnarztpraxis ist zerstört.
Die Justiz hat trotz mehrfacher Schreiben die dringend notwendige
Hilfeleistung gegen das Berufsverbot unterlassen. Damit bin ich
nun in die Arbeitslosigkeit gezwungen worden und muss meine
Zulassung als Zahnärztin zurückgeben. Es ist eine Lüge, positive
PCR-Tests mit Infektionen gleichzusetzen. Es ist eine Lüge,
Impfungen mit Immunisierungen gleichzusetzen. Immer mehr Menschen
bewerten die sog. Corona-Maßnahmen als schwerste Straftaten.
Die verbotenen Impf-Inhaltsstoffe ALC-0315 und ALC-0159 erzwingen
unbedingt dringend Strafverfahren.
1. Daniel Futschik, OTL, Offener Brief an Inspekteur
Sanitätsdienst BW, 13.12.2021: "Aus meiner Sicht ist der Befehl
zum Impfen rechtswidrig und unverbindlich, da er gegen geltendes
Menschen- und Völkerrecht, gegen §17a Absatz 4 Soldatengesetz, §
31 Soldatengesetz verstößt und gemäß §89 Strafgesetzbuch eine
Straftat darstellt, welche die Truppe einem nicht abschätzbaren
Risiko bezüglich Ihrer Einsatzfähigkeit aussetzt."
2. Anwältin Gabriele Curschmann-Käsinger, Brief an BW-Offiziere,
18.12.2021: »Im Moment werden die Soldaten aufgefordert, sich
gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen. Soldaten die
sich weigern werden bestraft. Das ist ein Verbrechen nach
jeglichem Recht, egal ob deutsch, europäisch, international oder
Menschenrecht. Diese angebliche Impfung ist ein Menschenversuch,
der nach dem Nürnberger Codex verboten ist. Ich fordere Sie auf,
als Oberste Leitung der Bundeswehr, sich schützend vor die Ihnen
untergebenen Soldaten zu stellen. Bewahren Sie sich und Ihre
Soldaten davor, an einem unethischen, ja teuflischen
Menschenversuch teilzunehmen.«
3. Anwälte für Aufklärung e.V. 16.12.2021: Strafanzeige 107/2021
wg Verbrechen gegen die Menschlichkeit/ Nötigung, Beschuldigte:
Schmalz, Anne-Kathrin, stellv. Geschäftsführerin St.
Josefskrankenhaus Heidelberg: "Wir bedauern Ihnen mitteilen zu
müssen, sehr geehrte Frau Schmalz, dass wir von verschiedenen
Seiten aufgefordert worden sind, Ihr Verhalten gegenüber Dritten
zu dokumentieren, da Sie sich persönlich besonders hervorgetan
haben, unzulässigen Druck auf die Belegschaft des St.
Josefkrankenhauses auszuüben, um diese indirekt zu einer Impfung
zu zwingen. ... Ihr Verhalten verstößt unserer Meinung nach gegen
§ 7 Abs. 1 Ziff 10. VStGB Verbrechen gegen die Menschlichkeit und
§ 240 StGB Nötigung."
4. Anwälte für Aufklärung 17.12.2021: Strafanzeige 108/2021 wg
gemeinschaftlicher Körperverletzung, Beschuldigter: Dr. Uwe
Hassepaß u. a: "Die politisch Verantwortlichen hätten keine
Möglichkeit, ihre politische Agenda durchzusetzen, wenn es nicht
eine Vielzahl von Mitläufern und Handlanger gäbe, die
unreflektiert den Anweisungen folgten und die rechtswidrigen
Maßnahmen mit einem gewissen Autoritätsgehorsam
(Milgram-Experiment) umsetzten... Rein informativ möchten wir Sie
auch noch darauf aufmerksam machen, dass im Moment eine Klage
wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor dem Strafgerichtshof
in Den Haag vorbereitet wird."
5. Ärzte stehen auf, Offener Brief v. 13.12.2021 - Geringer Nutzen
und noch unklare Risiken durch die COVIDImpfungen: »Aktuelle
Studien zeigen, dass sich weder die Viruslast noch die Anzahl der
Personen, an welche die Infektion weitergegeben wird, zwischen
Geimpften und Ungeimpften unterscheiden [10] [11]. Geimpfte sind
demnach genauso ansteckend wie Ungeimpfte und können gleichermaßen
zur Verbreitung der Erkrankung beitragen. ... Wir fordern daher -
den sofortigen Stopp der Ausgrenzung und Einschränkung von
ungeimpften Kindern und Jugendlichen an der sozialen Teilhabe -
den sofortigen Stopp der einseitigen und die möglichen Schäden
verharmlosenden Impfinformation, sowie ein Ende der Nötigung der
Bevölkerung zur Impfung - das sofortige Ende der Diskriminierung
von Ungeimpften und der Ungleichbehandlung von Geimpften und
Ungeimpften im öffentlichen Leben, am Arbeitsplatz und in Schulen
sowie Kitas - eine Rückkehr der politischen und medizinischen
Entscheidungsträger zu (wissenschaftlicher) Neutralität, weg von
der bislang geführten lobbykonformen Panikpolitik, die sowohl
gezielt wissenschaftliche Tatsachen ignoriert als auch die
freiheitlich-demokratischen Grundwerte mit Füßen tritt.«
6. Manifest für eine freie Impfentscheidung im Gesundheitswesen:
»Die Gründe, warum wir uns für eine freie Entscheidung einsetzen,
sind zusätzlich zum bestehenden Recht so mannigfaltig, dass sie
hier gar nicht alle Platz finden würden. Es ist aber
unbestreitbar, dass die uns versprochenen Vorteile der Impfung,
bei vermeintlich völliger Sicherheit und Nebenwirkungsfreiheit,
nicht gegeben sind. ... Es gab schon immer Infektionskrankheiten
in unserem Arbeitsalltag und wir haben gelernt, professionell
damit umzugehen. Nie haben wir unsere Patienten und Kollegen
anders behandelt, weil sie eine Infektionskrankheit hatten.«
7. KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n. e. V.,
"Impfnebenwirkungen und Menschenwürde – Warum eine Impfpflicht
gegen Art. 1 Abs. 1 GG verstößt", 17.12.2021: »Mit einer
Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich unschuldige Menschen.«