Rückerstattungsforderung nach Beleidigungsprozess wegen Abtreibung

- Nachschlag zum Schandurteil von "Amtsgericht Heilbronn" /w Klaus Günter Annen, babycaust.de -
(Kirche zum Mitreden, 29.06.2010)
Fax an
Justizministerium Baden- Württemberg, 0711 / 279-2264
Amtsgericht Heilbronn, 07131/64-34000
nachrichtlich (ohne Pressemitteilung "Satanismus als BRD-Zwangsreligion") an:
"Bundes"-"Grundgesetz"-"Gericht" (vulgo: "Bundesverfassungsgericht"), 0721/9101-382
Staatsanwaltschaft Bochum, (0234) 967 - 2587
Staatsanwaltschaft Essen, (0201) 803-2920
Staatsanwaltschaft Bonn, 0228 / 9752-600
Polizei Recklinghausen, 02362 / 601-3429
Amtsgericht Dorsten, 02362 2008-51

Dorsten, den 29. Juni 2010
Rückerstattungsforderung
Hiermit fordere ich die vollständig Rückerstattung für die Rechnung v. 10.11.2004. Der Betrag muss bis zum 15.07.2010 auf dem u.g. Konto eingegangen sein. Weitere Schritte werden derzeit geprüft.
Begründung: Am 16.12.2004 erreichte mich folgendes "Schriftstück": a** Amtsgericht Heilbronn -Strafrichter-, den 10. N0V 2004; Az.: 41 Cs 14 Js 13554/04 AK 741/04. Strafbefehl gegen den am 19.08.1967 in Recklinghausen geborenen, in 46282 Dorsten, Feldmark, Goldbrink 2 a wohnhaften, ledigen Rolf Hermann Lingen. Der Genannte wird angeklagt, er habe in rechtlich einer Handlung in drei Fällen jeweils einen anderen beleidigt, weshalb Strafantrag gestellt ist, indem er in einem Schreiben vom 5. April 2004, das am gleichen Tage per Fax bei der Staatsanwaltschaft in Heilbronn einging, die Richter am Landgericht Aßmann, Hauff und Lustig damit beschimpfte, dass diese illegal gehandelt hätten, den Tatbestand des sehr schweren Betrugs erfüllt hätten und zudem als notorische Unrechtssprecher bezeichnete mit dem Zweck, die Richter zu verunglimpfen und herabzuwürdigen, zumal er wusste, dass diese nach Recht und Gesetz entschieden hatten, er jedoch sich als über dem Gesetz stehend ansieht. 3 Vergehen der Beleidigung gemäß §§ 185,194, 52 StGB. Beweismittel: I. Auszug aus dem Bundeszentralregister. II. Schreiben des Angeklagten, Bl. 4. III. Strafantrag, Bl. 2. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50,- €, das sind insgesamt 3.000.-- €. festgesetzt. Außerdem werden dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt. Seine eigenen Auslagen hat er selbst zu tragen. **e
1. Beleidigungsprozesse sind immer "Verbrechen", s. Anhang "Justiz: Durchgeknallt".
2. Der Hintergrund: Der Lebensschützer Klaus Günter Annen war verurteilt worden, weil er vor einer Arztpraxis gegen Kindermorde protestiert hatte. Auch meiner Überzeugung nach kann ihm niemand diesen Protest verbieten, und dementsprechend habe ich wegen der Verurteilung Annens Strafanzeige gegen die Richter erstattet. Und nun hat das Bundesverfassungsgericht "UNANFECHTBAR" bzgl. Protests gegen Kindermord erklärt: "Die dem Beschwerdeführer untersagten Äußerungen sind wahre Tatsachenbehauptungen, die den Kläger weder in seiner besonders geschützten Intim- noch in seiner Privatsphäre treffen, sondern lediglich Vorgänge aus seiner Sozialsphäre benennen. Derartige Äußerungen müssen grundsätzlich hingenommen werden" (Pressemitteilung des BVerfG Nr. 43/2010 vom 29. Juni 2010, Beschluss vom 8. Juni 2010, 1 BvR 1745/06).
Damit bestätigt sich nicht nur - mal wieder -, dass Beleidigungsprozesse Willkürakte sind, weil eben niemand wissen kann, wann ihm eine Bestrafung wegen "Beleidigung" droht. Damit bestätigt sich auch, dass sogar BRD-"Richter" es als *UNRECHT* werten, dass Protest gegen Kindermord bestraft wird, selbst wenn die Protestaktion vor einer Arztpraxis stattfindet: DERARTIGE ÄUßERUNGEN MÜSSEN GRUNDSÄTZLICH HINGENOMMEN WERDEN!
3. Ich erwarte eine ausführliche schriftliche Erklärung, inwiefern ich mich als "als über dem Gesetz stehend" ansehen kann, wenn meine Ansicht, dass Protestaktionen gegen Abtreibungen auch vor entsprechenden Arztpraxen GRUNDSÄTZLICH HINGENOMMEN WERDEN MÜSSEN, nunmehr "UNANFECHTBAR" vom BVerfG bestätigt wurde. Auch hier ist der Termin der 15.07.2010. Unterbleibt diese Erklärung, müssen u.a. mit Blick auf §187 StGB (Verleumdung) rechtliche Schritte geprüft werden.
(Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester, Befürworter der Todesstrafe)

[Zurück zur KzM - Startseite]