Rückerstattungsforderung nach
Beleidigungsprozess wegen Abtreibung
- Nachschlag zum Schandurteil von "Amtsgericht Heilbronn" /w
Klaus Günter Annen, babycaust.de -
(Kirche zum Mitreden, 29.06.2010)
Fax an
Justizministerium Baden- Württemberg, 0711 / 279-2264
Amtsgericht Heilbronn, 07131/64-34000
nachrichtlich (ohne Pressemitteilung "Satanismus als
BRD-Zwangsreligion") an:
"Bundes"-"Grundgesetz"-"Gericht" (vulgo:
"Bundesverfassungsgericht"), 0721/9101-382
Staatsanwaltschaft Bochum, (0234) 967 - 2587
Staatsanwaltschaft Essen, (0201) 803-2920
Staatsanwaltschaft Bonn, 0228 / 9752-600
Polizei Recklinghausen, 02362 / 601-3429
Amtsgericht Dorsten, 02362 2008-51
Dorsten, den 29. Juni 2010
Rückerstattungsforderung
Hiermit fordere ich die vollständig Rückerstattung
für die Rechnung v. 10.11.2004. Der Betrag muss bis zum
15.07.2010 auf dem u.g. Konto eingegangen sein. Weitere Schritte
werden derzeit geprüft.
Begründung: Am 16.12.2004 erreichte
mich folgendes "Schriftstück": a** Amtsgericht Heilbronn
-Strafrichter-, den 10. N0V 2004; Az.: 41 Cs 14 Js 13554/04 AK
741/04. Strafbefehl gegen den am 19.08.1967 in Recklinghausen
geborenen, in 46282 Dorsten, Feldmark, Goldbrink 2 a wohnhaften,
ledigen Rolf Hermann Lingen. Der Genannte wird angeklagt, er habe in
rechtlich einer Handlung in drei Fällen jeweils einen anderen
beleidigt, weshalb Strafantrag gestellt ist, indem er in einem
Schreiben vom 5. April 2004, das am gleichen Tage per Fax bei der
Staatsanwaltschaft in Heilbronn einging, die Richter am Landgericht
Aßmann, Hauff und Lustig damit beschimpfte, dass diese illegal
gehandelt hätten, den Tatbestand des sehr schweren Betrugs
erfüllt hätten und zudem als notorische Unrechtssprecher
bezeichnete mit dem Zweck, die Richter zu verunglimpfen und
herabzuwürdigen, zumal er wusste, dass diese nach Recht und
Gesetz entschieden hatten, er jedoch sich als über dem Gesetz
stehend ansieht. 3 Vergehen der Beleidigung gemäß
§§ 185,194, 52 StGB. Beweismittel: I. Auszug aus dem
Bundeszentralregister. II. Schreiben des Angeklagten, Bl. 4. III.
Strafantrag, Bl. 2. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen den
Angeklagten eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50,- €,
das sind insgesamt 3.000.-- €. festgesetzt. Außerdem werden
dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt. Seine eigenen
Auslagen hat er selbst zu tragen. **e
1. Beleidigungsprozesse sind immer "Verbrechen", s. Anhang "Justiz: Durchgeknallt".
2. Der Hintergrund: Der Lebensschützer Klaus Günter Annen
war verurteilt worden, weil er vor einer Arztpraxis gegen
Kindermorde protestiert hatte. Auch meiner Überzeugung nach
kann ihm niemand diesen Protest verbieten, und dementsprechend habe
ich wegen der Verurteilung Annens Strafanzeige gegen die Richter
erstattet. Und nun hat das Bundesverfassungsgericht "UNANFECHTBAR"
bzgl. Protests gegen Kindermord erklärt: "Die dem
Beschwerdeführer untersagten Äußerungen sind wahre
Tatsachenbehauptungen, die den Kläger weder in seiner besonders
geschützten Intim- noch in seiner Privatsphäre treffen,
sondern lediglich Vorgänge aus seiner Sozialsphäre
benennen. Derartige Äußerungen müssen
grundsätzlich hingenommen werden" (Pressemitteilung des BVerfG
Nr. 43/2010 vom 29. Juni 2010, Beschluss vom 8. Juni 2010, 1 BvR
1745/06).
Damit bestätigt sich nicht nur - mal wieder -, dass
Beleidigungsprozesse Willkürakte sind, weil eben niemand wissen
kann, wann ihm eine Bestrafung wegen "Beleidigung" droht. Damit
bestätigt sich auch, dass sogar BRD-"Richter" es als *UNRECHT*
werten, dass Protest gegen Kindermord bestraft wird, selbst wenn die
Protestaktion vor einer Arztpraxis stattfindet: DERARTIGE
ÄUßERUNGEN MÜSSEN GRUNDSÄTZLICH HINGENOMMEN
WERDEN!
3. Ich erwarte eine ausführliche schriftliche Erklärung,
inwiefern ich mich als "als über dem Gesetz stehend" ansehen
kann, wenn meine Ansicht, dass Protestaktionen gegen Abtreibungen
auch vor entsprechenden Arztpraxen GRUNDSÄTZLICH HINGENOMMEN
WERDEN MÜSSEN, nunmehr "UNANFECHTBAR" vom BVerfG bestätigt
wurde. Auch hier ist der Termin der 15.07.2010. Unterbleibt diese
Erklärung, müssen u.a. mit Blick auf §187 StGB
(Verleumdung) rechtliche Schritte geprüft werden.
(Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester,
Befürworter der Todesstrafe)
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